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IGNORED

Änderung Polizeiorganisationsgesetz (POG) NRW


GS-Bär

Empfohlene Beiträge

Hallo!

Zum 01. Juli 2007 ist im schönen NRW das POG geändert worden.

http://www.landtag.nrw.de/portal/WWW/dokum...140&bis=142

In waffenrechtlichen Angelegenheiten entscheiden jetzt die ausstellenden Behörden in

Widerspruchsverfahren, die Bezirksregierungen sind ab obigem Zeitpunkt unzuständig.

Mal sehen, was es bringt...

Grüße

GS

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Gast God of Hellfire
Mal sehen, was es bringt...

Grüße

GS

Nix.

Was soll die Verlagerung von Zuständigkeiten von einer trägen Behörde zur anderen bringen?

Wahrscheinlich Verzögerungen, da sich manche Beamte durch die neue Zuständigkeit erstmal wieder ewig einarbeiten müssen.

Gruß

GOH

PS

...wählt mich, ich entbürokratisiere.

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Nix.

Was soll die Verlagerung von Zuständigkeiten von einer trägen Behörde zur anderen bringen?

Wahrscheinlich Verzögerungen, da sich manche Beamte durch die neue Zuständigkeit erstmal wieder ewig einarbeiten müssen.

...wählt mich, ich entbürokratisiere.

GoH,

genau das ist doch gerade passiert. Um die Verwaltung zu entbürokratisieren wurde der Widerspruchsweg von

der Mittelbehörde weg zur Unterbehörde verlegt. In Niedersachsen wurden die Bezirksregierungen sogar ganz abgeschafft.

Ich bin mir nicht sicher, ob das im Falle eines waffenrechtlichen Widerspruchs wirklich was bringt. Denn nun muß die Behörde, gegen deren Bescheid ich Widerspruch eingelegt habe, ja nun selber darüber entscheiden.

Wirklich verwaltungstechnisch Vereinfachen würde nur die Abschaffung des Widerspruchs und die direkte Öffnung des Klageweges.

Aber das dauert dann auch wieder Jahre bis zu einer Entscheidung.

[träum]

Obwohl - es ginge auch anders:

Ablehnenden Bescheid bekommen - Widerspruch eingelegt - da keine Instanz für den Widerspruch zuständig, erfolgt automatisch eine Anerkunnung des Widerspruchs - Behörde muss anerkennenden Bescheid ausstellen

[/träum]

Gruß

Michael

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Gast God of Hellfire
GoH,

genau das ist doch gerade passiert. Um die Verwaltung zu entbürokratisieren wurde der Widerspruchsweg von

der Mittelbehörde weg zur Unterbehörde verlegt.

...eben, jetzt darf die Behörde, die Dich vorher schon ficken wollte, Dich erstmal weiterficken. Dann geht es vor Gericht weiter.

Durch das jetzt erhöhte Aufkommen bei den unteren Behörden wird sich einiges verzögern oder es werden zusätzliche Mitarbeiter eingestellt, die den Steuerzahler wieder Geld kosten. Ich gehe nicht davon aus, daß "freigewordene" Mitarbeiter der Bezirksregierung jetzt zu einer unteren Behörde wechseln werden.

Eigentlich sollten wir pauschal 80% der Beamten auf Helgoland aussetzen und es nochmal mit der Sprengung versuchen.

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Träum/ Träum...

[Real/]

Du wiedersprichst einer behörlichen entscheidung, da du auch im Internet surfst und sogar WAFFEN hast, gerätst Du in das [Raster der Terrorfahndung....

[Real/]

ich hoffe mal, das wir in D noch träumen dürfen...

Greetz, Tom

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Eigentlich sollten wir pauschal 80% der Beamten auf Helgoland aussetzen und es nochmal mit der Sprengung versuchen.

491139.gif

Ich stifte freiwillig meine gesamten (sündteuren) Pulverbestände, leider nur 3 Kg

Gruß Hägar

PS: Für alle mitlesenden Behörden, es handelt sich hier um Ironie ...

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Auf jeden Fall bringt es keine Verzögerungen mehr durch die Bezirksregierung. Dort haben schon Widersprüche über ein Jahr bis zum Widerspruchsbescheid gelegen. Jetzt muss die Erlaubnisbehörde zügig einen Bescheid loslassen. Das Vorverfahren liegt jetzt bei der Erlaubnisbehörde. Wenn die über einen Antrag oder Widerspruch nicht innerhalb von 3 Monaten entschieden hat, dann kann der Bürger direkt beim Verwaltungsgericht eine Verpflichtungsklage (Verwaltungsgerichtsordnung) einreichen.

Ein Bekannter wartet schon sieben Monate auf die Eintragung einer Einzelladerlangwaffe in die gelbe WBK (alt). Die Behörde will ihm einreden, eine Eintragung sei ohne Verbandsbescheinigung nicht möglich, gibt ihm aber keinen schriftlichen Bescheid. Ich habe ihm angeboten eine Verpflichtungsklage für ihn zu formulieren. Er ist aber zu feige!

Gruß

Joe

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...eben, jetzt darf die Behörde, die Dich vorher schon ficken wollte, Dich erstmal weiterficken. Dann geht es vor Gericht weiter.

Habe ich genau das nicht oben egschrieben?

Durch das jetzt erhöhte Aufkommen bei den unteren Behörden wird sich einiges verzögern oder es werden zusätzliche Mitarbeiter eingestellt, die den Steuerzahler wieder Geld kosten. Ich gehe nicht davon aus, daß "freigewordene" Mitarbeiter der Bezirksregierung jetzt zu einer unteren Behörde wechseln werden.

Doch, zumindest in Niedersachen wurden die Beamten des mittleren Verwaltungsapparates nach unten und oben verteilt.

Oder hast Du ernsthaft geglaubt, Beamte würden entlassen oder bei vollen Bezügen freigestellt? Letzteres gibt es nur bei politischen Beamten.

Gruß

Michael

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Habe ich genau das nicht oben egschrieben?

nein, hast Du nicht! Du hast keine Kloakenwörter gebraucht, aber Du hast dasselbe gemeint :rolleyes:

Harlekin

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Gast God of Hellfire
nein, hast Du nicht! Du hast keine Kloakenwörter gebraucht, aber Du hast dasselbe gemeint :rolleyes:

Harlekin

...wo sind da Kloakenwörter?

Gruß

GOH

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ach so, ich vergaß. Dein Ausdruck für Geschlechtsverkehr gehört heutzutage ja bereits zur Umgangssprache.

Harlekin

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Gast God of Hellfire
ach so, ich vergaß. Dein Ausdruck für Geschlechtsverkehr gehört heutzutage ja bereits zur Umgangssprache.

Harlekin

...der Ausdruck stammt aus dem Mitteldeutschen und hatte schon vor vielen, vielen Jahren Verwendung. Das ist kein neues Kloakenwort.

Gruß

GOH

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Gast God of Hellfire
wenn Du es sagst....

Wenn es kein neues ist, ist es ein altes.

Harlekin

...und nicht nur im Zusammenhang mit Geschlechtsverkehr gebräuchlich.

Gruß

GOH

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...und nicht nur im Zusammenhang mit Geschlechtsverkehr gebräuchlich.

GoH,

ich weiss nicht, wie alt Du bist und in welchen Kreisen Du verkehrst.

Aber glaube mir, diese Ausdrücke sind in vielen Kreisen nicht mal für den Geschlechtsverkehr gebräuchlich.

Gruß

Michael

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...

Ein Bekannter wartet schon sieben Monate auf die Eintragung einer Einzelladerlangwaffe in die gelbe WBK (alt). Die Behörde will ihm einreden, eine Eintragung sei ohne Verbandsbescheinigung nicht möglich, gibt ihm aber keinen schriftlichen Bescheid.

....

Gruß

Joe

@Joe07

Typisch NRW!!!

Da gibt es aber einen für uns positiven Erlaß.

@all

Wollt Ihr mal eine neue gelbe WBK mit "Voreintrag" sehen (ebenfalls typisch NRW)?

VG

Christian 555

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Gast God of Hellfire
GoH,

Aber glaube mir, diese Ausdrücke sind in vielen Kreisen nicht mal für den Geschlechtsverkehr gebräuchlich.

Gruß

Michael

Oh, danke für diese Information.

Gruß

GOH

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Meine Neue Gelbe hatte auch einen Voreintrag, NRW halt.

Jetzt macht mein Wiederspruch ja richtig sinn!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!

Bin mal gespannt wie lange sich der ganze mist, Wiederspruch, Klage, hinziet.

Hunter

Urteil beim VG Minden 8 K 2020/05 ist rechtskräftig geworden, nachdem die Behörde die Rechtsmittel zurückgenommen hat. Evtl. hilt diese Entscheidung auch dir weiter!

Gruß

Joe

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Auf jeden Fall bringt es keine Verzögerungen mehr durch die Bezirksregierung. Dort haben schon Widersprüche über ein Jahr bis zum Widerspruchsbescheid gelegen. Jetzt muss die Erlaubnisbehörde zügig einen Bescheid loslassen. Das Vorverfahren liegt jetzt bei der Erlaubnisbehörde. Wenn die über einen Antrag oder Widerspruch nicht innerhalb von 3 Monaten entschieden hat, dann kann der Bürger direkt beim Verwaltungsgericht eine Verpflichtungsklage (Verwaltungsgerichtsordnung) einreichen.

Ein Bekannter wartet schon sieben Monate auf die Eintragung einer Einzelladerlangwaffe in die gelbe WBK (alt). Die Behörde will ihm einreden, eine Eintragung sei ohne Verbandsbescheinigung nicht möglich, gibt ihm aber keinen schriftlichen Bescheid. Ich habe ihm angeboten eine Verpflichtungsklage für ihn zu formulieren. Er ist aber zu feige!

Gruß

Joe

Was für eine EL-Langwaffe ist es denn? Einer unserer Foristen hier hat das gleiche/ähnliche Problem. Ihm wurde, allerdings erst auf Anfrage, die Ablehnung schriftlich mitgeteilt. Und damit der garstige KK-EL von 1969 nicht durchs Nriwana geistert, hat ein freundlicher Freund das Dingen auf s e i n e Gelbe WBK alt genommen ;) . Und zwar in einem nahegelegenen Kreis. War kein Problem. Nur in der Kreisfreien Stadt stellen sie sich an.

Wie ist es mit der Waffe Deines Bekannten. Wo treibt die sich jetzt so herum?

Dein Kumpel soll zusehen, daß er die Ablehnende Haltung der Behörde schriftlich bekommt. Wenn nicht, ist er u. U. der Dumme.

Er hat einen Rechtsanspruch auf die schriftliche Ablehnung. Und Fracksausen ist hier fehl am Platze. Mein Kumpel hat den langwierigen Klageweg beschritten, nachdem er sich mit einem RA beraten hat, der ihn auch vertreten wird.

Noch eine Anmerkung zu der Verlagerung des Widerspruchsverfahrens von der BezReg auf die erlassende Behörde in NRW. Das soll wohl ein erster Schritt sein, um deutlich zu machen, daß man den RP (Bez.Reg) nicht braucht. Im übrigen haben die in das selbe Horn getutet, wie der SB der Kreisfreien Stadt in NRW. Es wurde z. B. angezweifelt, daß ein KK-Matcheinzellader aufgrund des fehlenden Rückstoßes als Trainingswaffe für eine Präzisionswaffen-Disziplin geeignet sei.

Wer sich aber mal einen Überblick über die Glanzleistung des Christian Wolff verschaffen will, dem sei dieses hier als Lektüre ans Herz gelegt. So einfach, wie es sich darstellt und wie man es sich in den Reihen der Politiker vorstellt, ist es nämlich nicht. Alles Augenwischerei, um die Wähler einzulullen: http://homepage.rub.de/Joerg.Bogumil/Downl...utachtenNDS.pdf

Und diejenigen, die nach bayerischen Verhältnissen rufen, denen sei unter Ziffer 4.1.3.5 mal der Text zum Lesen und Nachdenken empfohlen. Es lohnt sich.

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Was für eine EL-Langwaffe ist es denn? ....

Er ist BDS-Schütze und hat sich einen zweiten Einzellader in .308 Win. gekauft. Genau das gleiche Modell mit dem gleichen ZF usw.. Mit dem Ersten schießt er schon seit Jahren auf der DM im 300 Meter-Schießen und dass auf den vorderen Plätzen. Nun will er mit dem Zweiten in einer ähnlichen Disziplin im 100 Meter-Schießen antreten. Den Zweiten hat er sich angeschafft, um auf der DM an einem Tag beide Disziplinen ohne Umstellerei am ZF schießen zu können. Es gibt zwar Leute, die behaupten, ein zweites ZF zum wechseln würde ausreichen. Dies sehe ich aber anders. Schließlich ändert sich ja u. a. mit der Schußleistung - ohne Zwischenreinigung - die Präzision. Außerdem gibt es noch viele weitere Gründe ein Duplikat für das 100 Meter-Schießen anzuschaffen.

Er ist angeblich mit dem rechtskräftigen Urteil vom VG Minden - für ihm wäre BezReg Arnsberg bzw. VG Arnsberg zuständig - bei dem Vorgesetzten des SB gewesen und hat sich dort darüber ausgelassen, dass er die Haltung des SB nicht nachvollziehen kann einerseits verweigert der SB die Eintragung und anderseits duldet der SB - ohne weiteres - dass ers den Einzellader seit über 7 Monaten im Waffenschrank stehen hat. Es hat dort wohl Stunk deswegen gegeben. Ob die Waffe jetzt eingetragen ist weiß ich noch nicht. Eine Ahndung im waffenrechtlichen Sinne ist meines Erachtens nicht zu befürchten. Er hat ja bisher alles richtig gemacht. Waffe befugt erworben und innerhalb von zwei Wochen angemeldet. Rechtliche Defizite hat bisher nur die Behörde zu verbuchen.

Trotzdem finde es gut, dass das Vorverfahren jetzt bei der Erlaubnusbehörde liegt. Jetzt liegt es wirklich nur noch am Betroffenen, ob er jeden Mist hinnimmt oder Rechtmittel wahrnimmt. Die Erlaubnisbehörde muss jetzt sorgfältiger entscheiden, wenn sie nicht mit einem Berg von Widerspruchsverfahren zugeworfen werden will. Bisher war die Sache mit Abgabe an die BezReg erledigt. Jetzt muss der Mist vor Ort bereinigt werden.

Übrigens:

Bezüglich deiner Anmerkungen zur Verwaltungsreform. Bin selbst im öffentlichen Dienst. Daher schlagen zurzeit in meiner Brust zwei Herzen. Eins für eine dringende Reform, weil dadurch alte verkorkste Strukturen erneuert werden. Das Zweite mit Befürchtungen über den Standort meines Arbeitsplatzes.

Gruß

Joe

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