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Langwaffe im Kurzwaffenkaliber auf Jagdschein


Hubertus63

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Angenommen der Fall, man erwirbt auf Jagdschein eine Langwaffe in einem Kurzwaffenkaliber (Winchester o. ä.). Weiß jemand wie es dann mit dem Munitionserwerb ausschaut? Wird das denn wie bei Kurzwaffen gehandhabt oder gelten die Regelungen wie bei Langwaffen?

Bei Kurzwaffen wird in der WBK die Spalte Munitionserwerb ausgefüllt und gestempelt. Der Jagdschein berechtigt nur zum Erwerb von Langwaffenmunition. Willst Du für eine Langwaffe Kurzwaffenmunition kaufen, brauchst Du die Erwerbserlaubnis in der WBK. Wobei es m.W. beim beantragen der Erlaubnis keine Probleme gibt.

Gruß Winzi

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Angenommen der Fall, man erwirbt auf Jagdschein eine Langwaffe in einem Kurzwaffenkaliber (Winchester o. ä.).

1. Lass für diesen Fall den Munitionserwerb in der WBK abstempeln.

2. Oder kaufe entsprechende KW dazu.

3. MES austellen lassen.

4. Mun selbst stopfen.

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Moin,

ist wieder so eine Sache, die von Ort zu Ort verschieden gehandhabt wird.

Manchen Händlern reicht die eingetragene Waffe in der WBk, andere fordern

einen MES dafür.

Was wir davon halten ist so ziemlich egal, deshalb würde ich es an Deiner Stelle

so machen wie Floppyk es schon beschrieben hat.

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Moin,

ist wieder so eine Sache, die von Ort zu Ort verschieden gehandhabt wird.

Manchen Händlern reicht die eingetragene Waffe in der WBk, andere fordern

einen MES dafür.

Was wir davon halten ist so ziemlich egal, deshalb würde ich es an Deiner Stelle

so machen wie Floppyk es schon beschrieben hat.

Es gibt halt eben keine rechtsgültige normierte Aufzählung von Kurz- oder Langwaffenkalibern. Da liegt es nahe, das konkrete Kaliber als Langwaffenkaliber zu sehen, wenn es aus einer Langwaffe verschossen werden kann, also auch 9x19 oder .357 Magnum, erst recht .22 lfB. Wenn man bedenkt, weswegen solche Rechtsnormen eingeführt wurden, spricht eigentlich nichts gegen die weit verbreitete Handhabung, demjenigen z.B. 9x19 auf Jagdschein zu überlassen, der eine derartige Waffe als Langwaffe auf seiner WBK eingetragen hat; selbst die Möglichkeit zum Erwerb solcher Waffen müßte schon dafür ausreichen, typische Kurzwaffenmunition, die auch aus existenten LW verschossen werden kann, Jägern gegen Vorlage des JJS als Langwaffenmunition auszuhändigen, da sie ja faktisch nicht mehr nur aus Kurzwaffen verwendet werden kann. Sicherheitshalber fü die wenigen zaghaften Händler würde ich aber auch einen Eintrag in der WBK empfehlen oder eine Erlaubnis nach § 27 SprengG zu beantragen.

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Der Munerwerbseintrag ist an sich sinnvoll, da er das Loch fuellt, in das auch ein Jaeger faellt, wernn er mal nciht puenktlich zum 1.4 seinen Jagdschein verlaengert. Der besitzt dann unerlaubt Mun. Also lassts eintragen und gut ists.

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