Zum Inhalt springen
IGNORED

Kleiner Waffenschein - Selbe überprüfung wie "richtiger"?


Macks

Empfohlene Beiträge

So, komme gerade vom Rathaus wieder.

Ich habe dort gefragt wer denn letztendlich über den Antrag entscheidet, und es stellte sich herraus dass es die Frau war die mir gegenübersaß und half den Antrag auszufüllen.

Habe alles gleich offen auf den Tisch gelegt und ihr erklärt weshalb ich jetzt den kleinen Waffenschein "brauche".

Darauf meinte Sie, es kommt drauf an was im Führungszeugnis (!!!) steht und dass sich die Entscheidung je nachdem richtet. (Anscheinend ist der Staat hier der Meinung, dass alles was nicht im Führungszeugnis steht einfach zu geringfügig ist um jemandem den Waffenbesitz/das führen von Gaswaffen streitig zu machen).

Dann hat sie noch gesagt sie wäre der Meinung, dass nach dem was ich ihr erzählt habe, eigentlich nichts im Wege stehen dürfte wenn dies wirklich nicht im Führungszeugnis vermerkt ist.

Und ich solle mich 4 Wochen gedulden, schnell geht bei Ämtern ja garnichts.

Im Falle einer nichterteilung habe ich keinerlei Kosten zu tragen (!!!)

Ich will jetzt überhaupt nicht sagen dass das was ihr mir teilweise gesagt habt unkorrekter Hirnschmalz ist. Es ist nunmal tatsache dass es hier zwar gewisse Standards zu geben scheint, aber die Abweichungen einfach wie überall sonst auch vorhanden sind. So sieht ein z.B. in Stuttgart ausgestellter kleiner Waffenschein ganz anders aus als der in Berlin, ebenfalls habe ich im Internet sogar Bilder von befristeten Kleinen Waffenscheinen gesehen (Das waren dann 3 oder 5 jahre glaube ich)

Nun gut, dann danke jedenfalls für die Unterstützung & Hilfe - so kanns hier auch gleich weitergehn mit Diskussionen über Schwaben, Sparen und Shchotten :chrisgrinst:

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Ich will jetzt überhaupt nicht sagen....

Na dann ist ja gut..... :acute:

Vorsicht: Hier haben alle Recht und der Rest der Welt sind Friseure. Im "Allgemein" Forum ist das auch noch nicht so heavy, bei "Waffenrecht" geht's dann zur Sache.

Und wenn Deine freundliche SBine lieber von einem Führungszeugnis als von einer unbeschränkten Auskunft spricht: hepp - egal ! Und im Gespräch geht auch meistens mehr als dann hinterher schriftlich. Die Fallstricke hatten wir diskutiert, wenn's besser läuft, gib' einen aus... :s75:

Viel Spaß !

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Danke :)

Ne, wird schon stimmen wie ihrs gesagt habt, sag ja nichts dagegen...aber wenn die Dame vom Amt es nunmal so macht - auch gut ^^ Wobei ich hoffe dass sie immernoch im Amt ist wenn ich eine WBK beantrage - denn dafür scheint sie auch zuständig zu sein :rolleyes:

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Was zum lesen: http://www.bundesjustizamt.de/nn_258430/DE...html?__nnn=true

http://www.frag-einen-anwalt.de/L%C3%B6sch...ter__f6599.html

Ich nehme an,daß es sich außerdem um eine Verurteilung nach Jugendstrafrecht handelte?

Da stellt sich wieder die Frage,ob das Verfahren gegen Ableisten von Sozialstunden eingestellt wurde...

Mal so als Denkanstoß.

Der Fall wäre aber eher was für User carcano z.B.

Gruß André

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Darauf meinte Sie, es kommt drauf an was im Führungszeugnis (!!!) steht und dass sich die Entscheidung je nachdem richtet.

Deine Offenheit spricht für Dich. Mit dem Führungszeugnis gemeint war eine unbeschränkte Auskunft aus dem BZR und dem ER. Und selbst wenn dort nichts steht, gibt es noch die ZStV-Auskunft. Dort stehen auch eingestellte Verfahren drin, die ordnungsrechtlich ebenfalls relevant sein können.

Und ich solle mich 4 Wochen gedulden, schnell geht bei Ämtern ja garnichts.

2 bis 3 Wochen sind "normal", kann im Einzelfall aber auch mal länger dauern (z.B. in der Haupturlaubszeit).

Im Falle einer nichterteilung habe ich keinerlei Kosten zu tragen (!!!)

Oops, das hab ich ja noch nie gehört. :00000733: Lt. Abschnitt III Ziff. 3 der Anlage zur WaffKostV ist je nach Aufwand, den der Fall verursacht hat, eine Gebühr von bis zu 75% der ursprünglich für die Amtshandlung vorgesehenen Gebühr fällig.

So sieht ein z.B. in Stuttgart ausgestellter kleiner Waffenschein ganz anders aus als der in Berlin, ebenfalls habe ich im Internet sogar Bilder von befristeten Kleinen Waffenscheinen gesehen (Das waren dann 3 oder 5 jahre glaube ich)

Jetzt wirds ja wirklich spannend. Was verstehst Du unter "ganz anders" ? :o Befristeter KWS wäre mir auch neu. Welche Flachzange stellt denn so was aus ? :gaga:

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Das mit der befristung habe ich wirklich selbst gesehen, war in einem anderen Forum. Aussehen ist...relativ...bei machen ist ein "Waffenschein" dementsprechend umgerüstet worden, und manche haben dafür extra Scheine erstellen lassen - Habe die Bilder jedenfalls so im Netz gesehn.

Gruß Macks

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Dafür gibts laut einem Erlass aus 2003 eigentlich klare Vorgaben für einheitliche Verfahrensweisen. <_<

Zu verwenden ist das "normale" Waffenschein-Formular, das dann durch den Zusatz "Kleiner" zum KWS kastriert wird. Auf der Rückseite sollten die Waffenarten beschrieben werden, die damit erlaubnisfrei geführt werden können.

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Nur mal so rein hypothetisch:

Die Taser sollen ja nach den Vorstellungen des BMI grundsätzlich wie die SSW's geführt werden dürfen. Andererseits gibt es ja nun wieder Bestrebungen Messer-Tragen zu verbieten. Gibt es denn dann die Erweiterungen des KWS auf Elektroschocker und Besteck ? Was kosten die zusätzlichen Zeilen unter "- SSW mit PTB-Kennzeichen -"

Und Fässer mit "xxx" Gibt's doch von ACME. Benutzt der Kojote gegen den Roadrunner.

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Das habe ich mich auch schon gefragt. Ich sehe da zwei Möglichkeiten:

Die Teaser bekommen ein PTB Zeichen und die älteren mit "F"* werden als Ausnahme mit einbezogen. Oder der Text auf den KWS wird geändert. Dann wäre die Frage, was mit den alten KWS ist.

* Es gibt zwei verschiedene Teaser, die sich in der Reichweite unterscheiden. Die "kurze" Variante hat meines Wissens ein "F". Die weiter reichende ist die Behördenversion und nicht frei käuflich.

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Ich seh da eigentlich kein Problem.

Wer von den alten KWS-Inhabern führt schon einen Taser ? Im Einzelfall kann man das ja problemlos erweitern oder (mangels Platz wegen den vielen xxx einen neuen KWS ausstellen :D ), wenns benötigt wird. Pauschal alle alten KWS zu ändern ist doch nicht notwendig. Es genügt, wenn die alten KWS im genehmigten Umfang fortgelten.

Für die künftigen KWS kann die Auflage ja entsprechend angepasst werden.

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Archiviert

Dieses Thema ist jetzt archiviert und für weitere Antworten gesperrt.

×
×
  • Neu erstellen...

Wichtige Information

Bitte beachten Sie folgende Informationen: Nutzungsbedingungen, Datenschutzerklärung, Community-Regeln.
Wir haben Cookies auf Deinem Gerät platziert. Das hilft uns diese Webseite zu verbessern. Du kannst die Cookie-Einstellungen anpassen, andernfalls gehen wir davon aus, dass Du damit einverstanden bist, weiterzumachen.