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IGNORED

Verbotenes Messer?


Einzelgänger

Empfohlene Beiträge

Geschrieben
Verboten?Klappmesser mit mehr als 8,5cm Klingenlänge?
Gilt nur für Sprinmesser, nicht für "normale" Klappmesser... darfst auch mit der klappmachete mit 40cm Klinge rumlaufen ...

Gruß

Hanseat

Geschrieben

Bei Messers wird halt nochmal abgestuft:

Werkzeug (alle einseitig geschliffenen Messer wenn fest , <8,5cm Klingenlänge wenn ausklappbar und Breite zu Länge wie 1:5)

Waffe (Beidseitig geschliffene Messer, ausklappbar und schmaler oder länger)

Verbotener Gegenstand (Springmesser! (Sperrvorrichtung lösen, dann schnick! BurstOut von CRKT umgeht's) zu lang/beidseitig) Balisong, Faustmesser)

Die Zielbeleuchtung ist am Messer unwesentlich. Aber wehe Du tackerst den Alu-Schrott an ein Gewehr.....

Geschrieben
....

Waffe (Beidseitig geschliffene Messer, ausklappbar und schmaler oder länger)

...

Also ist ein kleines (beidseitig geschliffenes!) Tauchermesser, mit dem man sich im Notfall aus Fischernetzen, Seilen etc. freischneidet, eine (gefährliche!) Waffe während ein 'normales' Taucher-Arbeitsmesser mit feststehender 20-30cm langer Klinge und Sägerücken ein Werkzeug ist?

Gesetze werde ich nie verstehen!

Geschrieben
Also ist ein kleines (beidseitig geschliffenes!) Tauchermesser, mit dem man sich im Notfall aus Fischernetzen, Seilen etc. freischneidet, eine (gefährliche!) Waffe während ein 'normales' Taucher-Arbeitsmesser mit feststehender 20-30cm langer Klinge und Sägerücken ein Werkzeug ist?

Gesetze werde ich nie verstehen!

Der Begriff der Waffe stellt nicht nur auf die tatsächliche Beschaffenheit des Gegenstandes ab, sondern auch auf die Widmung, also die Zweckbestimmung.

Ist dein kleines beidseitiges Tauchermesser vom hersteller dazu bestimmt sich damit aus einem Netz rauszuschneiden, dann ist es ebenso wenig eine Waffe wie ein Bleistift.

Die lediglich auf einer Seite geschliffenen Kampfmesser (bspw. von Eickhorn) sind dagegen, wie der Name schon sagt zum Kämpfen gedacht und folglich eben Waffen.

Verbotene Gegenstände (wieder so ein blöder Rechtsbegriff) sind aber beide nicht.

Geschrieben

Rrrrichtischhhh

den auch Klick und Schnipp ist nur dann verboten, wenn

- entweder über 8,5cm

- schmaler als 20 von 100 ( Höhöhö, Rechtsbegrifflichkeit..)

- oder 'kommt sich nach vorne raus', dabei ist unerheblich ob Feder oder Newtonsche Beschleunigung..)

( <= heißt übrigens, das 5 meiner ~ 80 Schätzchen mich jetzt zu einem gemeingefährlichen Übeltäterich machen... ich böhse ich..)

Greetz, Tom

Geschrieben
( <= heißt übrigens, das 5 meiner ~ 80 Schätzchen mich jetzt zu einem gemeingefährlichen Übeltäterich machen... ich böhse ich..)

Sowas groß im Internet publik zu mache, macht Dich nicht zu einen "Übeltäterich" sondern zu einen Idioten!

Einfach mal die Schnauze halten, es gibt genug Leute, die nichts besseres zu tun haben, als Polizist zu spielen!

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