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IGNORED

G36 Magazine im SL-8


Alex549

Empfohlene Beiträge

Geschrieben

@ sonet

Daher sagte ich auch ......KANN

Es ist halt immer eine Frage der Auslegung und der Argumantation.

Es ist meiner Meinung in jedem Fall besser die Änderungen nicht an der Waffe sondern am Magazin vorzunehmen.

Aber grundsetzlich hast Du Recht: kein wesentliches Teil = viel Spaß beim Basteln....

Feststellungsbescheid ist zwar keine Pflicht, birgt aber ein wenig Beruhigung :icon14:

in diesem Sinne

Inst200

Geschrieben
Wenn für die Waffe ein Feststellungsbescheid des BKA besteht, ist die Waffe in einem bestimmten Zustand vom BKA begutachtet worden. Wenn nun der Zustand in nicht nur geringfügigem Umfang geändert wird,kann es durchaus problematisch werden. Auch die Änderung der Magazinkapazität kann Ärger geben.

Warum?

(1) Wenn das BKA in einem Bescheid den Anschein einer Kriegswaffe bejaht und die Waffe zum sportlichen Schießen freigibt, kann es grundsätzlich keinen Ärger geben (solange man nicht etwas mit der Knifte anstellt für das man eine Herstellungs-/Bearbeitungserlaubnis brauchst = Änderung von wesntlichen Teilen).

(2) Wenn das BKA den Anschein verneint, hat man grundsätzlich erst mal kein Problem, wenn Dinge verändert werden, die in dem Bescheid nicht als Gründe für die Verneinung des Anscheins angeführt werden (solange... blabla... wesentliche Teile... blabla), denn hier hat man mit dem Bescheid ja erst mal schwarz auf weiß in der Hand, warum der Anschein dem Grunde nach verneint wurde. Etwas schwierig ist eine Würdigung in dem Fall nur bei Änderungen, die eindeutig und ausschließlich in Richtung militärische Optik gehen. Allerdings gilt, was sonet oben erwähnt hat - nämlich, dass man in (2) worst case erst mal eine Waffe ohne Bescheid hat (schlimm wärs nur, wenn per Einzelfestellung z.B. bei nem AUG-Z der Anschein plötzlich bejaht werden würde).

Die Fälle wo es nicht nur um den Anschein ging - eben nach altem Recht demilitarisierte echte Kriegswaffen - sind für alles Gegenwärtige nicht mehr relevant und ohnehin eine Geschichte für sich.

Die von Dir angesprochene "Änderung der Magazinkapazität" ist keine Änderung, denn das suggeriert eine auf Dauer angelegte, nicht unmittelbar reversible Modifikation. Tatsächlich aber ist die Magazinkapazität nun (bei einem entnehmnbaren Magazin) keine Eigenschaft der Waffe, sondern ein Charakteristikum des Magazins - und das ist waffenrechtlich "gar nichts". Bei der rein sportlichen Verwendung (sprich: bei Wettkämpfen) kannst Du sofort und unmittelbar ein Magazin mit entsprechender Maximalkapazität einlegen; genau das will der §6 AWaffV mit Abs. 1 Nr. 3 nämlich sicherstellen. Fürs Training ist die 10-Schuss Begrenzung unerheblich.

Geschrieben

@ SeinePestilenz

auch wenn ich nicht gleich den Dremel anwerfe......

nenne ich Deine Ausführungen TOP :icon14::s82:

Dennoch werde ich lieber an Magazinen denn an der Waffe "nachbessern "

Inst200

Geschrieben
nenne ich Deine Ausführungen TOP :icon14::s82:

Dankeschön :).

auch wenn ich nicht gleich den Dremel anwerfe......

Dennoch werde ich lieber an Magazinen denn an der Waffe "nachbessern "

Sollte ja nicht dazu dienen, Dich oder jemand anderen zu etwas zu überreden.

Hier gings ja nur darum, was man dürfte, wenn man denn möchte ;).

Geschrieben
So ganz ist das aber auch nicht richtig........

Wenn für die Waffe ein Feststellungsbescheid des BKA besteht, ist die Waffe in einem bestimmten Zustand vom BKA begutachtet worden. Wenn nun der Zustand in nicht nur geringfügigem Umfang geändert wird,kann es durchaus problematisch werden. Auch die Änderung der Magazinkapazität kann Ärger geben.

z.B. 30M1 Carbine altes Recht. Schweißpunkt im Magazinschacht rausfeilen = böse ; obwohl kein wesentliches Teil

Falz am 30iger Magazin abfeilen, damit in 30M1 altes Recht reinpasst = egal ; auch wenn sportlich nix erlaubt.

und Ärger, da Änderungen an wesentlichen Waffenteilen nicht ohne Genehmigung durchgeführt werden dürfen.....diese haben z.B. Büxer........und die werden nicht ......einfach Absägen :rotfl2:

Gruß Inst200

Mit den Veränderungen an Halbautomaten gebe ich dir recht. Da sie wie du zu recht sagst in einem bestimmte Zustand begutachtet werden.

Und natürlich darf man nicht einfach selber seinen Lauf absägen. Das muß jemand mit Waffenherstellungserlaubnis sein. Aber ich erinnere an den Paragraphen zur nicht gewerblichen Waffenherstellung im Waffengesetz.

Aber keine Angst ein BÜXA wird wenn Du deinen Revolver gekürzt haben möchtest zur Bügelsäge greifen. Ein Kumpel hat den abgesägten Teil seines Anaconda im Regal stehen.

Kuck Dir z.B. mal nen alten Python an. Die sind auf der Stirnfläche an der Mündung auch nur plan geschliffen und nicht wie z.B. S&W Revolver plan abgedreht.

Geschrieben
Aber keine Angst ein BÜXA wird wenn Du deinen Revolver gekürzt haben möchtest zur Bügelsäge greifen.

Kuck Dir z.B. mal nen alten Python an. Die sind auf der Stirnfläche an der Mündung auch nur plan geschliffen und nicht wie z.B. S&W Revolver plan abgedreht.

Ne, is´schon klar......

Ich fand´s eben nur nett fourmuliert....

Gruß Inst200

Geschrieben
Wobei das, wie Du selber später schreibst, erst bei Wettkämpfen zum tragen kommt.

Für das Training ist es aber nicht von Belang.

Ähem, da würde ich jetzt Trainingsmethodisch arg widersprechen:

Übe wie Du kämpfst!

oder

Never chance a running system!

Mit anderen Worten ist es ein völlig unnötiges Risiko mit anderer Ausrüstung zu trainineren als die Wettkämpfe zu schießen. Insbesondere bei einem für die Funktion einer Selbstladewaffe extrem wichtigen Teil wie den Magazinen. Führt nur dazu, das man erst im Wettkampf merkt das mit dem Magazin was nicht stimmt. Und, wie bereits angemerkt, ggf. bekommt man noch Probleme mit der Bodenfreiheit der Waffe!

Ein neues 10 Schuß Magazin für SL8 kostet 50 €, was kostet ein G36-Magazin?

Gruß

Bounty

Geschrieben
Zum Teil deutlich weniger...

Tja, die sind dann aber gebraucht oder was man wieder böse vermuten könnte, beim Bund gestohlen/dort als "verloren" gemeldet worden.

Imho hat aber doch auch irgendwer Steyr AUG-Magazine auf SL8 geändert, oder hau ich da was durcheinander? Was kostet so eins bzw. wie aufwendig ist der Umbau dort?

Gruß

Bounty

Geschrieben
Ähem, da würde ich jetzt Trainingsmethodisch arg widersprechen:

Übe wie Du kämpfst!

oder

Never chance a running system!

Da stimme ich Dir durchaus zu, mir ging bei meiner Aussage lediglich um den rechtlichen Aspekt.

Mit den Veränderungen an Halbautomaten gebe ich dir recht. Da sie wie du zu recht sagst in einem bestimmte Zustand begutachtet werden.

Im obigen Fall (1) ist es grundsätzlich egal, im Fall (2) muss man sich zumindest ansehen, welche Kriterien bei der Begutachtung für die Verneinung des Anscheins herangezogen wurden.

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