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IGNORED

Waffenerwerb in der Schweiz für deutsche Staatsbürger


ZH_Schakal

Empfohlene Beiträge

Geschrieben

hoi zusammen

ich bin deutscher staatsbürger und lebe nun seit 4 jahren in der schweiz mit der aufenthaltsbewilligung B. nächstes jahr im juni erhalte ich dann den c-ausweis und somit auch das recht, erwerbspflichtige waffen zu kaufen. vor 4 jahre, noch vor dem 1. april erhielt ich meine WBK in deutschland. da ich kurz darauf in die schweiz gezogen bin, hab ich die einträge und damit die WBK verfallen lassen.

nun zu meiner frage:

ich würde gerne noch vor mitte 08 lang- und kurzzwaffen kaufen und würde gern wissen, wie meine chancen stehen, dies hier umsetzen zu können.

vorstrafen etc liegen natürlich keine vor und bin 27 jahre alt.

ich hoffe auf euer feedback :)

grüsse

schakal

Geschrieben

Mit der Aufenthaltsbewilligung B kannst du auch WES (Waffenerwerbschein) beantragen. Allerdings brauchst eine schrifliche Bestättigung von das Deutsch Konsulat/ die Botschaft, dass du in DE Waffen erwerben/ besitzen darfst. Und damit plus Strasregisterauszug gehst du zum Bezirkamt und beantrgst einen WES. Et voilà, nix Bedürfnisnachweis, nix Bürokrieg. Je nach Bezirk kann es sein, dass du mit dem Sheriff reden muss und er würde fragen warum du eine Waffe brauchst.

Du darfst mit einen WES max. drei Waffen bzw. Waffenhauptbestandteile beim gleichen Händler erwerbe.

Und mit einer C-Ausweis brauchst du keine Bestättigung von Germanistan.

Geschrieben

danke für deine antwort

wichtig dabei ist aber, dass meine WBK verfallen ist, da ich nach dem erwerb keine waffe gekauft habe. daher darf ich eigentlich keine waffe besitzen, nach deutschem recht - da ja auch kein bedürfnis besteht. bist du dir sicher?

Geschrieben

Eine WBK ist eine unbegrenzt gültige Erlaubnis. Es ist höchstens der Voreintrag (grüne WBK?) verfallen, die WBK selbst (und damit die generelle Erlaubnis zum Waffenbesitz) allerdings nicht. Solange Du das Dokument nicht eingezogen bekommen hast ist es noch gültig.

Geschrieben
danke für deine antwort

wichtig dabei ist aber, dass meine WBK verfallen ist, da ich nach dem erwerb keine waffe gekauft habe. daher darf ich eigentlich keine waffe besitzen, nach deutschem recht - da ja auch kein bedürfnis besteht. bist du dir sicher?

In der Schweiz sind Bedürfnisnachweis nur für das Waffentragen notwendig. (Waffentragsschein)

Für den Waffenerwerbschein - WES muss du nur belegen, dass du selbst und dritter nicht gefährdest und kein Hindernisgrund vorliegt. (Bevormundet etc.)

Du könntest mal in DE-Botschaft mal nachfragen, ob sie dir so eine Bestättigung ausstellt. (Glaube eher nicht aber fragen kann man ja)

Ohne Schriftliche Bestättigung der deutsche Behörde keinen WES mit Aufenthaltsbewilligung B. Mit eine C-Bewilligung muss du die gleiche Bedingung erfüllen wie Schweizer.

Ein Freund von mir ist Spanier mit C-Bewilligung und er hatte keine Probleme mit der Behörde. Ein Polizist kam sogar vorbei und brachten den WES. Kommt auch ein Bisschen darauf an Wo du wohnst.

Noch ist es einfach in der Schweiz Waffen zu erwerben aber die Gutmenschen seitens SP/Grüne wollen es unbedingt ändern. Ich denke nicht, dass wir in der CH Probleme mit LEGAL-Waffen haben.

Meistens schiessen ja nur "Osteuropäer mit Migrationshintergrund" auf Leute. Wir Eidgenossen schiessen im Normalfall nur auf Zielscheiben

Geschrieben

vielen dank für eure antworten :)

demfall muss ich nur noch herausfinden, wo die wbk abgeblieben ist. ich denke, irgendwo in berlin, eingelagert in einer kiste von meiner bekannten... und ich denke, die wbk is wech ^^ angenommen, ich würde beim ordnungsamt eine neue anfordern.... wie hoch wäre die chance, dass ich wieder eine erhalte? ich weiss nich, ob die nochmals alles prüfen :)

Geschrieben

Hm, eine Zweitfertigung für einen erloschenen Voreintrag wirst Du wohl kaum bekommen. Man wird Dich vielmehr fragen, ob Du einen Bedürfnisnachweis zum Erwerb einer Waffe beibringst, aber in der BRD wirst Du kaum regelmäßig schießen. Zuständig für Dich ist übrigens das Bundesverwaltungsamt in Köln, solange Du in der Schweiz wohnst.

Das hier find ich übrigens ulkig: "Mitglied seit: Gestern, 08:54" :00000733:

Geschrieben
hoi zusammen

ich bin deutscher staatsbürger und lebe nun seit 4 jahren in der schweiz mit der aufenthaltsbewilligung B. nächstes jahr im juni erhalte ich dann den c-ausweis und somit auch das recht, erwerbspflichtige waffen zu kaufen. vor 4 jahre, noch vor dem 1. april erhielt ich meine WBK in deutschland. da ich kurz darauf in die schweiz gezogen bin, hab ich die einträge und damit die WBK verfallen lassen.

nun zu meiner frage:

ich würde gerne noch vor mitte 08 lang- und kurzzwaffen kaufen und würde gern wissen, wie meine chancen stehen, dies hier umsetzen zu können.

vorstrafen etc liegen natürlich keine vor und bin 27 jahre alt.

ich hoffe auf euer feedback :)

grüsse

schakal

Mach es dir einfach ruf bei der Kantonale Stelle für Waffen und Sprengstoff an. Du wirst sehr wahrscheinlich einen WES ohne Probleme kriegen, die sind übrigens gültig für 3 Waffen bei den gleichem Verkäufer.

Hier die Telefonnummern:

http://www.fedpol.admin.ch/fedpol/de/home/...ffenbueros.html

Joker

Geschrieben
Mach es dir einfach ruf bei der Kantonale Stelle für Waffen und Sprengstoff an. Du wirst sehr wahrscheinlich einen WES ohne Probleme kriegen, die sind übrigens gültig für 3 Waffen bei den gleichem Verkäufer.

Hier die Telefonnummern:

http://www.fedpol.admin.ch/fedpol/de/home/...ffenbueros.html

Joker

danke, die seite hab ich mir schon rausgesucht :) ich lass mich mal überraschen.

@sachbearbeiter

warum findest denn mein beitrittsdatum ulkig? :)

vor knapp 5 jahren war ich hier bereits mitglied.. aber da ich meine alten mail addys nich mehr nutze und meinen accountnamen nich mehr weiss... >_<

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