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Protestschreiben der IWÖ an die Grünen


reini

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IWÖ Newsletter:

Hier der Text des IWÖ Schreibens an die Grünen:

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IWÖ an Grüne

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An das

Dialogbüro

Grüner Klub im Parlament

1017 Wien

infopool@gruene.at

Betrifft: Waffenrichtlinie

Sehr geehrte Damen und Herren!

Viele Jäger und Sportschützen haben sich an ihre Parlamentarier gewendet. Es geht um die EU-Waffenrichtlinie. Der derzeit in der EU diskutierte Entwurf zur Änderung der Waffenrichtlinie bedeutet – würde er so umgesetzt – einschneidende Verschlechterung für die österreichischen Waffenbesitzer.

Die Rückantwort der Grünen ist leider desinformativ und die Adressaten dieser Antwort haben den Eindruck gewonnen, daß sie hier grob getäuscht werden sollen.

Im Schreiben der Grünen wird nämlich dieser Richtlinienentwurf als Erleichterung des grenzüberschreitenden Verkehrs mit Waffen verkauft. Es wird der Eindruck vermittelt, nichts anderes wäre Sinn und Zweck dieses Entwurfes.

Das ist eine Unwahrheit. Schon jetzt gibt es den EU-Feuerwaffenpaß, der auch die Kategorien der dort eingetragenen Waffen vermerkt. Beim Grenzübertritt muß also keineswegs – wie in Ihrem Brief fälschlich behauptet – hinsichtlich der Kategorie recherchiert werden.

Dagegen werden die Verschärfungen im Waffenrecht aber verharmlost oder unterdrückt:

Nicht erwähnt wird etwa, daß die beiden – in Österreich bisher genehmigungsfreien – Waffenkategorien C und D praktisch abgeschafft werden sollen, indem man diese der Genehmigungs- und Registrierungspflicht unterwirft. Für die Jäger und die Sportschützen, die hauptsächlich Waffen dieser Kategorien besitzen und verwenden, eine unerträgliche, zudem durch nichts begründete Erschwernis.

Verschwiegen wird auch, daß alle Schußwaffen (somit auch die bisher nicht behördlich registrierten Waffen der Kategorien C und D) in Hinkunft zentral staatlich registriert werden müssen. Diese Maßnahme würde nicht nur gewaltige Kosten verursachen (in Kanada hat eine vergleichbare Maßnahme bisher über 3 Milliarden C$ gekostet), sondern die Sicherheitsbehörden auf Jahre hinaus beschäftigen, abgesehen von der damit verbundenen Förderung des Waffenschwarzmarktes.

Alle im Kallenbach-Entwurf vorgeschlagenen Maßnahmen sind keineswegs geeignet, den illegalen Waffenhandel und die illegale Produktion von Waffen einzuschränken, wie es das UN-Protokoll fordert, denn die Richtlinie beschäftigt sich hauptsächlich mit den Waffen, die sich im legalen Besitz befugter Personen befinden.

Diese Umstände sind den Bürgern, die sich an die Parlamentarier gewendet haben, selbstverständlich bekannt gewesen. Es ist daher eine Verhöhnung der besorgten Jäger und Sportschützen, wenn im Brief der Grünen eine solche Verschleierungspolitik betrieben wird.

Die Grünen haben im österreichischen Parlament in der Vergangenheit mehrere Anträge zur Durchsetzung eines generellen Waffenverbotes gestellt. Diese sind allesamt gescheitert.

Es hat den Anschein, als solle diese Strategie mit Hilfe der EU nun doch umgesetzt werden. Die davon betroffenen Bürgerinnen und Bürger haben das rechtzeitig erkannt und leisten auf demokratischem Weg entschlossenen Widerstand.

Auch die Grünen sollten einsehen, daß man die EU nicht als Instrument der Beschneidung fundamentaler Grund- und Freiheitsrechte mißbrauchen darf.

Mit besten Grüßen

Dr. Georg Zakrajsek

Generalsekretär der IWÖ

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Interessengemeinschaft Liberales Waffenrecht in Österreich (IWÖ)

Der österreichische Verein für nationales und europäisches Waffenrecht

Postfach 190

1092 Wien

Tel: 01/315 70 10

Fax: 01/315 70 104

e-mail: iwoe@iwoe.at

Homepage: www.iwoe.at

Über 168.000 Unterschriften gegen eine Verschärfung und für eine Liberalisierung des Waffengesetzes!

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In Anlehnung an einen bekannten Werbeslogan:

IWÖ - die tun was!

CM

Aus dem IWÖ-Forum

Thread aus dem IWÖ Forum:

Mail eines österreichischen EP-Abgeordneten an einen einfachen Bürger!

(Auch das gibt es noch!)

Inhalt: das besagte "Trialog" Gespräch vom 18.09.2007

Sehr geehrter Herr!

Danke für Ihre Stellungnahme zur geplanten Änderung der EU- Waffenrichtlinie. In der Tat ist es wichtig, Traditionen zu erhalten und Aktivitäten so unbürokratisch wie möglich zu gestalten. Ich kann Ihnen im Namen der ÖVP-Delegation im Europaparlament (EP) versichern, dass wir uns nach besten Kräften für Ihre Anliegen im zuständigen EP-Ausschuss eingesetzt haben und im Plenum werden.

Der Ausschuss für Binnenmarkt und Verbraucherschutz hat bereits im Juni über Kompromisse abgestimmt, die wahrscheinlich im November ins Plenum kommen, sofern es zu einer Einigung mit dem Rat der Europäischen Union kommt. In den Kompromissen konnten bereits einige Teilerfolge verhandelt werden.

Gestern Abend fand nun der Trilog statt. Die Verhandlungen zwischen Parlament, Kommission und Rat waren lang und hart, es kam jedoch bis zum Verhandlungsende um 20.30 Uhr zu keinem für alle tragbaren Ergebnis. Hinsichtlich der Beibehaltung der vier Kategorien wurde leider keine Einigung erreicht, die Kommission unterstützt jedoch die Ansicht, dass es keine neuen Einschränkungen in den Freiheitsrechten oder weitere Auflagen geben soll. Neue Formulierungsvarianten, die eine Änderung in unserem Sinne brächten, wurden ebenfalls diskutiert. Vor allem die Festlegung strafrechtlicher Mittel ist nationalstaatliche Kompetenz und darf nicht künstlich mit Hürden durch die EU überladen werden. Auch die europaweite Computerregistrierung wäre eine zusätzliche Hürde, die wir ablehnen und der auch andere Mitgliedsstaaten nicht zustimmen. Insgesamt gab es keine Einigung, die Beratungen gehen nun weiter. Anfang Oktober wird der nächste Trilog stattfinden.

Selbstverständlich begleiten wir, die ÖVP-Abgeordneten, diesen Prozess auch weiterhin.

Mit besten Grüßen aus dem EP,

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