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Mir wäre das auch zu heikel, das OBI-Gartenhaus ist nicht so sicher wie eine typische Garage, und selbst dort hätte ich persönlich Bedenken. Aber das ist nur meine Meinung, dies ist eigentlich ein freies Land und Du kannst sicher argumentieren, daß Du so dem Gesetz genüge tust. Hol Dir doch eine relevante Rechtsmeinung vom Sachbearbeiter Deiner Zuständigkeit. Etwas hilfreicheres gibt es nicht. Die Kriminalpolizei macht auch Beratung für den Schutz gegen Einbruch. Die Jungs kannste ja auch fragen.

Ich würde meine Schätzchen in so ein Gartenhaus auch deshalb nicht packen, weil das Raumklima viel schlechter ist als im Keller. Pack doch den Keller ins Gartenhaus, dann hast Du dort Platz für die Kanonen.

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Mir wäre das auch zu heikel, das OBI-Gartenhaus ist nicht so sicher wie eine typische Garage, und selbst dort hätte ich persönlich Bedenken. Aber das ist nur meine Meinung, dies ist eigentlich ein freies Land und Du kannst sicher argumentieren, daß Du so dem Gesetz genüge tust. Hol Dir doch eine relevante Rechtsmeinung vom Sachbearbeiter Deiner Zuständigkeit. Etwas hilfreicheres gibt es nicht. Die Kriminalpolizei macht auch Beratung für den Schutz gegen Einbruch. Die Jungs kannste ja auch fragen.

Ich würde meine Schätzchen in so ein Gartenhaus auch deshalb nicht packen, weil das Raumklima viel schlechter ist als im Keller. Pack doch den Keller ins Gartenhaus, dann hast Du dort Platz für die Kanonen.

Ok

danke für die schnelle Antwort

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Ist das mit dem Gartenhaus ernst gemeint?

Das Gartenhaus ist sicherlich kein ständig bewohntes (Neben)Gebäude. Auch wenn es auf dem selben Grundstück steht, sind da m.E. andere Aufbewahrungsregeln für Waffen gültig:

AWaffV § 13 Aufbewahrung von Waffen oder Munition

...

(6) In einem nicht dauernd bewohnten Gebäude dürfen nur bis zu drei Langwaffen, zu

deren Erwerb und Besitz es einer Erlaubnis bedarf, aufbewahrt werden. Die

Aufbewahrung darf nur in einem mindestens der Norm DIN/EN 1143-1 Widerstandsgrad I

entsprechenden Sicherheitsbehältnis erfolgen. Die zuständige Behörde kann

Abweichungen in Bezug auf die Art oder Anzahl der aufbewahrten Waffen oder das

Sicherheitsbehältnis auf Antrag zulassen; in diesen Fällen soll die

kriminalpolizeiliche Beratungsstelle beteiligt werden.

Falls das Gartenhaus nicht ständig beheizt ist, würde ich das ohnehin nicht machen, da dann sicherlich erhöhte Korrosionsgefahr besteht.

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