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IGNORED

Was muss ich zur WBK-Beantragung beachten


mephisto0815

Empfohlene Beiträge

Geschrieben

Hallo Zusammen,

ich bin seit 01. Jan. 2007 Mitglied in einem Schützenverein der dem DSB angehört.

Gleichzeitig bin ich in den BDS eingetreten.

Im Jan. 2008 darf ich ja nun endlich eeine WBK beantragen.

Wie muss ich dabei vorgehen?

Kann ich die WBK auch noch vor dem Jahreswechsel beantragen, damit ich pünktlich am 02. Januar

im Waffengeschäft stehen kann?

Bundesland: Baden-Württemberg

Grüße mephisto0815

Geschrieben
Hallo Zusammen,

ich bin seit 01. Jan. 2007 Mitglied in einem Schützenverein der dem DSB angehört.

Kann ich die WBK auch noch vor dem Jahreswechsel beantragen, damit ich pünktlich am 02. Januar

im Waffengeschäft stehen kann?

Bundesland: Baden-Württemberg

Grüße mephisto0815

Hi mephisto0815

vorher brauchst Du ein Bedürfnis.

Dieses Bed. stellt Dir der DSB nur aus, wenn Du mindestens 12 Monate

regelmässig geschossen hast.

D.h. zum Jahreswechsel hast Du dieses noch nicht.

Du könntest zwar schon die WBK beantragen aber ohne komplette

Unterlagen bringt das nichts.

Servus

Geschrieben

Frag bei Deinem SB und dem Verband nach. Vielleicht können die auf dem Amt schonmal alles vorbereiten, so daß Du Deine WBK praktisch mit Einreichung des Bedürfnisses bekommst. Viele Vorarbeiten können auch ohne das vorliegende Bedürfnis schonmal durchgeführt werden.

Einfach nachfragen, das kostet (noch) nichts.

Geschrieben

Eben, den WBK-Antrag und den Sachkundenachweis kannst Du so Ende November/Anfang Dezember durchaus schon mal einreichen und in den Antrag reinschreiben, dass der Bedürfnisnachweis nachgereicht wird.

Dann verlierst Du keine Zeit. Im Idealfall kriegst Du dann quasi als verspätetes Weihnachtsgeschenk direkt mit der Vorlage des Bedürfnisnachweises die ersehnte WBK in die Hand gedrückt.

Geschrieben
Hallo Zusammen,

ich bin seit 01. Jan. 2007 Mitglied in einem Schützenverein der dem DSB angehört.

Gleichzeitig bin ich in den BDS eingetreten.

Im Jan. 2008 darf ich ja nun endlich eeine WBK beantragen.

Wie muss ich dabei vorgehen?

Kann ich die WBK auch noch vor dem Jahreswechsel beantragen, damit ich pünktlich am 02. Januar

im Waffengeschäft stehen kann?

Bundesland: Baden-Württemberg

Grüße mephisto0815

Wenn du eine Bedürfnisbescheinigung (blödes Wort) vom DSB willst ist es entscheidend wann dein Verein dich dem Verband gemeldet hat. Erst ab da zählen beim DSB die 12 Monate. Die Dauer der Vereinszugehörigkeit ist nicht maßgebend. Frag mal deine Vereinsvorturner.

Geschrieben

Hallo Zusammen.

In meinem DSB-Mitgliedsbuch steht: Mitglied seit 03. Jan. 2007, gemeldet wurde ich aber schon Mitte Dez. 2006.

In meinem BDS-Mitgliedsbuch steht: seit 01. Jan. 2007, gemeldet wurde ich dort aber erst mitte Feb. 2007.

Welches ist jetzt wohl mein Lieblingsverband??

Leider ist der Verein an den DSB gebunden´, austreten also nicht möglich. Auch wenn sich meiner Meihnung nach der BDS

attraktiver darstellt. Aber das ist eigentlich ein anderes Thema.

mephisto0815

Geschrieben
Hallo Zusammen.

In meinem DSB-Mitgliedsbuch steht: Mitglied seit 03. Jan. 2007, gemeldet wurde ich aber schon Mitte Dez. 2006.

In meinem BDS-Mitgliedsbuch steht: seit 01. Jan. 2007, gemeldet wurde ich dort aber erst mitte Feb. 2007.

Welches ist jetzt wohl mein Lieblingsverband??

Leider ist der Verein an den DSB gebunden´, austreten also nicht möglich. Auch wenn sich meiner Meihnung nach der BDS

attraktiver darstellt. Aber das ist eigentlich ein anderes Thema.

mephisto0815

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