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IGNORED

Frage zur Waffenvererbung


Obereiche

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Geschrieben

@Tyr13

Nochmal zur Klarheit: Das Erben hätte aber NUR stattfinden können wenn wir das von dir angesprochene Prozedere direkt an meinem 18. Geburtstag angeleiert hätte. Jetzt ist es dafür zu spät. Gehe ich da richtig?

Aber wie sollte ich denn an die grüne WBK kommen? Ich bin doch weiterhin weder Erbe, noch Jäger, noch Sportschütze?!

Und ist dieser Umbau auf 4mm M20 endgültig? Falls ich mir nämlich in 10 Jahren überlegen sollte doch eine WBK zu erwerben wäre das Gewehr kaputt.

Geschrieben
Die teure Variante: die Waffe wird nach den Bestimmungen des WaffG und des BeschussG unbrauchbar gemacht und Dir dann als Dekowaffe als Andenken übergeben.
Wenn es sich nicht um ein schönes und ev. teures Jagdgewehr handelt ist das denkbar. Nur war ich schon im Waffengeschäft und da sind ein paar Personen mit richtig schönen Jagdwaffen (aus Erbschaft) reingekommen. Ich habe einen vollgravierten Drilling mit Glas gesehen und einen richtig schöner 98er mit Glas (den Rest hatten die noch nicht ausgepackt bzw. im Porsche Geländewagen). Die wollten die ernsthaft auf Deko umgebaut. Da blutet einem das :heart: da waren Stücke bei die ich mir wahrscheinlich nie leisten kann :s84: . Ich hatte mal vorsichtig nachgefragt ob sie ev. verkaufen wollen, da meinten die nur "Geld haben wir nicht nötig". Der Händler meinte auch verkaufen ist bei den schönen Stücken besser wie zerstören. Nein sie wollten es immer noch, dann meinte er "Entschuldigen sie aber ich kann die nicht auf Deko umbauen".
Aber wie sollte ich denn an die grüne WBK kommen? Ich bin doch weiterhin weder Erbe, noch Jäger, noch Sportschütze?!Und ist dieser Umbau auf 4mm M20 endgültig? Falls ich mir nämlich in 10 Jahren überlegen sollte doch eine WBK zu erwerben wäre das Gewehr kaputt.
Er meint wenn ich das richtig sehe eine grüne WBK für 4mm M20 Waffen, dazu brauchst du einen Sachkundelehrgang und musst über 18 sein.
Geschrieben
@Tyr13

Nochmal zur Klarheit: Das Erben hätte aber NUR stattfinden können wenn wir das von dir angesprochene Prozedere direkt an meinem 18. Geburtstag angeleiert hätte. Jetzt ist es dafür zu spät. Gehe ich da richtig?

Nachdem kein Testament vorlag bestand für dich keinerlei ges. Anspruch auf die Erben-WBK.

Bei einer Einigung innerhalb der Erbengemeinschaft hätten deine Erziehungsberechtigten unmittelbar nach dem Erbeintritt für dich die WBK beantragen müssen, d.h. die Waffe wäre bei einem Berechtigten verwahrt worden bis du sie mit 18 (25) Jahren hättest erwerben können.

Du kannst die Waffe heute von deinem Onkel erwerben wenn Du eine Bedürfnis/WBK hast, oder sie dir von deinem Onkel nach dessen ableben vererbt wird, falls es dann noch möglich ist. Ein Anspruch auf Herausgabe der Waffe von deinem Onkel besteht hier offensichtlich nicht.

Karl

Geschrieben
@Tyr13

Nochmal zur Klarheit: Das Erben hätte aber NUR stattfinden können wenn wir das von dir angesprochene Prozedere direkt an meinem 18. Geburtstag angeleiert hätte. Jetzt ist es dafür zu spät. Gehe ich da richtig?

Nein, auch als kleiner Pimpf kannst Du Erbe sein und privatrechtlicher Eigentümer von Erbwaffen werden. Bis zu Deiner Volljährigkeit muss dann halt eine Zwischenlösung gefunden werden. Und die hätte z.B. die Aufbewahrung bei Deinem Onkel sein können.

Der Knackpunkt war aber wohl abgesehen davon sowieso, dass Du damals nicht zum Kreis der erbberechtigten Personen gehört hast. Insofern also eh nur Makulatur das ganze...

Geschrieben

Yup,

Beim Erwerb von "Schusswaffen", die nicht dem Beschussgesetz unterliegen (weil zuwenig Geschossenergie), brauchst Du trotzdem eine WBK. Für diese WBK musst Du aber keine 1-Jährige Mitgliedschaft im Verband und regelmäßiges Training bzw. Jägerprüfung nachzuweisen. Nur die Sachkunde wird gefordert. Für den Erwerb einer solchen Waffe wird auch kein Nachweis eines Bedürfnis notwendig (Verbandsbescheinigung/gültiger Jagdschein).

Hab' ich aber auch noch nicht persönlich durchexerziert, ist halt noch 'ne theoretische Möglichkeit, meine ich.

Wie sind denn da die Umbaukosten im Vergleich zum Deko/Salut ?

Hah, neue Idee:

LEP-Waffen, werden die dann nicht auch mit "U" und mit "F im Fünfeck" gestempelt ? -> Somit von jedem über 18 zu erwerben.

Sind alles Änderungen an der Waffe, die sie aus dem Geltungsbereich des WaffG herausnehmen.

Geschrieben

Mal eine ketzerische Frage. Was sagt denn Dein Onkel eigentlich dazu? Oder mit anderen Worten: Wäre er denn überhaupt bereit, Dir eins von den Gewehren zu überlassen?

Falls nicht, ist das Ganze hier doch eine geistige Trockenschwimmübung.

Geschrieben
Falls nicht, ist das Ganze hier doch eine geistige Trockenschwimmübung.

Ist es meines Erachtens ohnehin, denn zum Erben vom Opa ist es eh zu spät und der Erbe hat erklärt, weder Sportschütze noch Jäger werden zu wollen.

Aber wenn wir uns weiter darin üben wollen, bleiben eigentlich nur zwei Möglichkeiten:

- Umbau auf Deko o.ä.

- Mit dem Onkel reden und ihn bitten, die Waffe per Testament an den Neffen zu vererben

Leider kostet beides Geld, im ersten Fall für den Umbau und im zweiten Fall für die zu erwartende Blockade der Waffe :angry2:

Aber das ist ein anderes Thema.

Gruß

Michael

Geschrieben

Mein Onkel wäre selbstverständlich sofort bereit mir die Waffe zu überlassen, sofern das legal ist.

Da es das aber unter den gegebenen Umständen nicht ist hat sich das Thema damit erledigt.

Ich danke euch für eure Hilfe.

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