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IGNORED

Wie kann das sein?


Jörgi-1911

Empfohlene Beiträge

Habe ich durch Zufall entdeckt.

http://cgi.ebay.de/DDR-Diabolos-4-5mm-f-Lu...1QQcmdZViewItem

Die Diabolo's sind ja bestimmt nicht das Problem, aber die Patrone sollte so nicht angeboten werden.

Es geht nicht draus hervor, ob es sich um eine Deko-Patrone handelt oder nicht.

Es fehlt auch der Hinweis: Nur an Inhaber einer Erwebsberechtigung abzugeben.

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Mach' 'ne Online-Anzeige und schicke der Polizei den Link wenn Du Dich besser fühlst! :AZZANGEL:

Hier geht's nicht um mein Gefühl. Damit ist alles in Ordnung.

Einerseits wird ein Riesentamtam im Umgang mit Waffen und Munition gemacht

und andererseits kann man den Kram frei kaufen.

Zu guter letzt kommt dann von einem Sachkundigen noch so ein Spruch :peinlich:

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Jörgi,

m.W. steht das mögliche Überlassen von erwerbsberechtigungspflichtiger Mun. an Nichtberechtigte nicht im Katalog des § 138 StGB. Eine Anzeigepflicht aus dem WaffG heraus ist mir hierfür auch nicht bekannt.

Sofern Du mir keine Pflicht zur Anzeige eines eventuellen Verstoßes gegen § 35 Abs 1 Zffer 1. WaffG nennen kannst, halte ich es Deinem persönlichen Gewissen überlassen, ob Du eine Anzeige erstattest oder nicht.

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Habe ich durch Zufall entdeckt.

http://cgi.ebay.de/DDR-Diabolos-4-5mm-f-Lu...1QQcmdZViewItem

Die Diabolo's sind ja bestimmt nicht das Problem, aber die Patrone sollte so nicht angeboten werden.

Es geht nicht draus hervor, ob es sich um eine Deko-Patrone handelt oder nicht.

Es fehlt auch der Hinweis: Nur an Inhaber einer Erwebsberechtigung abzugeben.

Aber sonst hast Du keine Probleme? :confused:

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Habe ich durch Zufall entdeckt.

http://cgi.ebay.de/DDR-Diabolos-4-5mm-f-Lu...1QQcmdZViewItem

Die Diabolo's sind ja bestimmt nicht das Problem, aber die Patrone sollte so nicht angeboten werden.

Es geht nicht draus hervor, ob es sich um eine Deko-Patrone handelt oder nicht.

Es fehlt auch der Hinweis: Nur an Inhaber einer Erwebsberechtigung abzugeben.

Dann schreib den Verkäufer doch dan, daß er was vergessen hat zu erwähnen, soll ja auch schon vorgekommen sein! :rolleyes:

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Reinhard, Blaster,

wenn Jörgi eine Anzeige erstatten will, dann weiß er jetzt wie er es machen kann, und der Verdacht, dass es sich um eine Ordnungswidrigkeit handelt, ist offensichtlich.

Wenn jemand Falschparker, Mittelspurschleicher, AU/TÜV-Vergesser, um-1-nach-12-noch-rasenmähende-Nachbarn, Werbeschild-zu-weit-auf-den-Gehweg-Steller und "EWB-reinschreib"-Vergesser anzeigt, dann ist das geltendes Recht.

Schimpft nicht auf Jörgi! Nervt die Politiker, denen wir dieses Recht verdanken!

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Sofern Du mir keine Pflicht zur Anzeige eines eventuellen Verstoßes gegen § 35 Abs 1 Zffer 1. WaffG nennen kannst, halte ich es Deinem persönlichen Gewissen überlassen, ob Du eine Anzeige erstattest oder nicht.

ist schon irgendwer auf die idee gekommen dass man dem vielleicht nicht sachkundigen verkäufer auch eine freundliche mail mit hinweis schicken könnte, dass er hier möglicherweise etwas nicht legales tut? schafft ihr irgendwas ohne anzeige und staatsgewalt auf die reihe zu bekommen? die gleiche geisteshaltung sorgt dafür dass niemand zivilcourage zeigt, und sorgt dafür das in der türkei ein deutscher einsitzt weil ein mädel etwas jünger war als sie behauptet hat. ein bisschen mehr hirn und weniger beissreflex und obrigkeitshörigkeit wäre schon schön. :peinlich:

lg

Martin

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... sorgt dafür das in der türkei ein deutscher einsitzt weil ein mädel etwas jünger war als sie behauptet hat. ...

Würdest du dich auch so aufregen, wenn ein Türke ohne deutschen Wohnsitz deswegen in einem deutschen Gefängnis säße?

Änder' die Gesetze!

Mit den Menschen verschwendest du nur Zeit und Mühe.

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Würdest du dich auch so aufregen, wenn ein Türke ohne deutschen Wohnsitz deswegen in einem deutschen Gefängnis säße?

......... und wie sieht es dann erst mit der Aufregung aus, wenn es seine Tochter war die sich älter gemacht hat?

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......... und wie sieht es dann erst mit der Aufregung aus, wenn es seine Tochter war die sich älter gemacht hat?
wenn eltern sich nicht mehr anders zu helfen wissen als den 17 jährigen möchtegern-lover ihrer 13-jährigen tochter anzuzeigen, dann haben sie IMHO auf der ganzen länge versagt. auch hier wäre ein klärendes gespräch mit dem jungen (und sei es inklusive einer ohrfeige die er sich merkt) bzw ein klärendes gespräch mit der tochter eine lösung gewesen. auch die eltern des jungen hätte man einbinden können. nennt die ohrfeige selbstjustiz, aber das wäre mein lösungsansatz und er wäre zum besten aller beteiligten. ob der jetzt deutscher, türke oder brite ist und ob das ganze zuhause oder im urlaub passiert macht da keinen unterschied.wer hat jetzt was davon dass er durch die ganze geschichte traumatisiert ist? und - wer ohne schuld ist werfe den ersten stein: habt ihr euch in jugendtagen (falls ihr euch noch daran erinnern könnt) immer von den mädels den ausweis zeigen lassen? wie hättet ihr es gefunden wenn nach einem disco-besuch und ein wenig geknutsche die polizei anklopft und ihr mal die nächsten 4 monate in untersuchungshaft gemeinsam mit schweren kalibern verbringt?
Änder' die Gesetze!Mit den Menschen verschwendest du nur Zeit und Mühe.
jaja, es hiess doch schon mal: am deutschen wesen soll die welt genesen. gesundheit!
Habe den Verkäufer sehr höflich (ehrlich!!) informiert, das er die Formulierung ändern sollte.Dankende Antwort kam. Verkäufer versucht das zu ändern.Verkäufer hat offensichtlich nicht drüber nachgedacht. Ist also alles wieder in Ordnung.
hey, fast hätte ich dieses post übersehen!es gibt also doch noch hoffnung :eclipsee_gold_cup: lgMartin
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