Georg Posted June 8, 2007 Share Posted June 8, 2007 Man möge mir meine Unwissenheit verzeihen und ich schwöre, ich habe die Suchfunktion benutzt bin aber aus den Posts nicht ganz schlau geworden (auch das möge man mir verzeihen). Zu Zeiten des alten Waffenrechts war der Verein für das Bedürftnis zuständig. Deshalb konnte er sich quasi das Bedürftnis für eine Waffe selbst austellen (war vielleicht gar nicht nötig). Wie ist es denn nach dem neuen Waffg? Muss der Verein über den Verband gehen oder ist ein Bedürftnis weiterhin nicht notwendig? Ich frage, weil unser Verein vor Urzeiten Waffen aus einen Nachlass bekommen hatte die wir nun verkauft haben (lagen nur im Tresor und gammelten vor sich hin). Nun könnten ja aus dem Erlös "neue" Sportwaffen (SpoPi etc) erworben werden. Danke Euch für die Eure Hilfe. Link to comment Share on other sites More sharing options...
Sal-Peter Posted June 8, 2007 Share Posted June 8, 2007 Ich habe irgendwo dazu gelesen, dass es auch für Vereine "Quoten" gibt, also auf soundsoviel schießenden Mitglieder eine Waffe. Frag am besten wirklich deinen Landesverband. Link to comment Share on other sites More sharing options...
Guest God of Hellfire Posted June 8, 2007 Share Posted June 8, 2007 @Georg Wenn wir in unserem Verein neue Waffen anschaffen wollen läuft das ohne Bedürfnisbescheinigung des Verbandes. In der Regel wird bei einem schießsportlichen Verein ein Bedürfnis vorausgesetzt. Sprich am besten Deinen SB an, der wird Dir sagen wie es in Eurem Landkreis läuft. Ich gehe mal davon aus, daß er/sie sich einen kurzen Überblick verschafft welche Waffen vorhanden sind bzw. angeschafft werden sollen und dann den Voreintrag ausstellt. Gruß GOH Link to comment Share on other sites More sharing options...
fswald Posted June 8, 2007 Share Posted June 8, 2007 Hallo Georg ich habe erst vor kurzen zwei neue Kurzaffen auf unsere Vereins WBK eintragen lassen. Ab zum SB und Eintrag abgeholt kein Verband, keine große Schreiberei und fertig. Bei welchen Verband bist du denn? Beim BssB steht das sogar auf den Anträgen drauf , daß Vereine keine Zustimmung des Verbandes benötigen. gruß fswald Link to comment Share on other sites More sharing options...
Georg Posted June 8, 2007 Author Share Posted June 8, 2007 Hallo Georgich habe erst vor kurzen zwei neue Kurzaffen auf unsere Vereins WBK eintragen lassen. Ab zum SB und Eintrag abgeholt kein Verband, keine große Schreiberei und fertig. Bei welchen Verband bist du denn? gruß fswald Klingt schon mal gut. Wir sind beim DSB bzw BSV. Ein Teil unserer Mitglieder (ich auch) sind noch im BDS (GSBW) Link to comment Share on other sites More sharing options...
master45 Posted June 8, 2007 Share Posted June 8, 2007 Also mir wurde von unserer SBin dazu gesagt wie immer -> Verband befürwortet -> Sie trägt ein Und da die WBKs ja nicht nur auf einen Verein ausgestellt sind sondern immer auch auf eine natürliche Person, rechnet sie es der natürlichen Person nicht auf die 2/6 Regelung an. Link to comment Share on other sites More sharing options...
The Firm Posted June 8, 2007 Share Posted June 8, 2007 Also mir wurde von unserer SBin dazu gesagt wie immer -> Verband befürwortet -> Sie trägt einUnd da die WBKs ja nicht nur auf einen Verein ausgestellt sind sondern immer auch auf eine natürliche Person, rechnet sie es der natürlichen Person nicht auf die 2/6 Regelung an. Bei uns in NRW (PP W´tal) greift die 2/6 Reglung auch für unsere VereinsWBK genauso wie für jeden anderen auch. Allerdings weiß ich nicht, ob wir eine Bedürfnisbescheinigung vom Vernabd brauchen. Ich denke aber doch, ist halt NRW. Link to comment Share on other sites More sharing options...
Guest God of Hellfire Posted June 8, 2007 Share Posted June 8, 2007 Ich denke aber doch, ist halt NRW. Wir brauchen keine. Ist auch NRW. Gruß GOH Link to comment Share on other sites More sharing options...
Sachbearbeiter Posted June 11, 2007 Share Posted June 11, 2007 Das Bedürfnis für Vereine ist allgemein über § 8 WaffG geltend zu machen und in der Regel abhängig von Vereinsgröße und Anzahl der Disziplinen als gegeben anzusehen. Da § 14 WaffG hier keinesfalls einschlägig ist und Vereinen keine gelbe WBK ausgestellt werden kann (in der VwV und den Kommentierungen steht hierzu sehr deutliches drin) gibts auch kein Erwerbsstreckungsgebot für Vereine. Hoffe hiermit etwas Licht ins Dunkel gebracht zu haben. Grüssle SBine Link to comment Share on other sites More sharing options...
Georg Posted June 11, 2007 Author Share Posted June 11, 2007 Hoffe hiermit etwas Licht ins Dunkel gebracht zu haben.Grüssle SBine Danke Link to comment Share on other sites More sharing options...
master45 Posted June 11, 2007 Share Posted June 11, 2007 und Vereinen keine gelbe WBK ausgestellt werden kann (in der VwV und den Kommentierungen steht hierzu sehr deutliches drin) gibts auch kein Erwerbsstreckungsgebot für Vereine. Naja unser Verein hat 3 gelbe "alte" WBKs Darf man die noch weiter füllen oder ist in Zukunft Grün mit Voreintrag angesagt ? Hab gestern erst den Antrag an den Verband geschickt für 22er Spopi... Ok die Waffe müsste so oder so auf grün eingetragen werden. Wird das Bedürfnis bei Vereinswaffen auch nach 3 Jahren geprüft ? Das wäre wohl sehr lächerlich... Link to comment Share on other sites More sharing options...
fswald Posted June 11, 2007 Share Posted June 11, 2007 Hallo Sachbearbeiter, entweder ich habe etwas falsch gelesen oder mein SB hat einen Fehler gemacht, er hat unseren Verein nämlich erst kürzlich (vor ca. 4 Wochen) eine Gelbe WBK ausgestellt. Oder hat es etwas damit zu tun, daß die Vereins WBK´s auf meinen Namen mit dem Vermerk die eingetragenen Waffen sind Eigentum des Vereins ausgestellt sind. gruß fswald Link to comment Share on other sites More sharing options...
Sachbearbeiter Posted June 12, 2007 Share Posted June 12, 2007 Nein, Du hast schon richtig gelesen. Dein SB sollte sich vielleicht mal mit der Bundestagsdrucksache XIV/7758 (bezüglich des Bedürfnisses für eine Vereins-WBK mit der Seite 63) etwas näher auseinandersetzen. Da steht das nämlich klipp und klar drin und das sollte JEDER Waffenbehörde schon seit Urzeiten bekannt sein. Link to comment Share on other sites More sharing options...
Georg Posted June 12, 2007 Author Share Posted June 12, 2007 Da steht das nämlich klipp und klar drin und das sollte JEDER Waffenbehörde schon seit Urzeiten bekannt sein. Defninier mal "Urzeiten". Unser Verein hat auch einige (alte) Gelbe WBKs..... definitiv mindestens 8 Jahre alt Link to comment Share on other sites More sharing options...
Sachbearbeiter Posted June 12, 2007 Share Posted June 12, 2007 Urzeiten = seit 01.04.2003. Link to comment Share on other sites More sharing options...
Georg Posted June 12, 2007 Author Share Posted June 12, 2007 Urzeiten = seit 01.04.2003. Ahh, dann werden unsere gelben WBKs nun wohl Grün werden.......... Na auch egal. PS: Wenn Urzeit = 01.04.2003 ist, dann will ich nicht wissen in welcher zeitära ich geboren bin... Link to comment Share on other sites More sharing options...
Sachbearbeiter Posted June 12, 2007 Share Posted June 12, 2007 Nee, die alten gelben gelten ja nach § 58 Abs. 1 WaffG im genehmigten Umfang fort. Nur neue gelbe nach § 14 Abs. 4 WaffG gibts halt net für die Vereine. Die Urzeit ist sogar noch etwas länger her, denn bereits einige Zeit vor Verabschiedung des WaffG im Oktober 2002 wurde das ganz schön breitgetreten. Link to comment Share on other sites More sharing options...
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