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Verkauf einer Waffe => Verlust der Besitzerlaubnis ?


Alex-1970

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Hallo zusammen,

gem. § 10 Abs. 1 Satz 3 WaffG gilt die Erlaubnis zum Erwerb einer Waffe für die Dauer eines Jahres, die Erlaubnis zum Besitz wird in der Regel unbefristet erteilt.

So weit so gut.

Wie sieht das Ganze aber in folgendem Fall aus:

Ich möchte eine (Kurz-) Waffe verkaufen, weil ich mit der Pistole einfach nicht klarkomme. Als Ersatz möchte ich eine andere Pistole im gleichen Kaliber erwerben.

Gibt es eine Möglichkeit die (frühere) Erwerbs- und (jetzige) Besitzerlaubnis auf die neue Pistole zu übertragen, oder muss ich nach dem Verkauf der alten Waffe für die Beantragung der neuen Waffe wieder von ganz vorne (Bedürfnisantrag beim Verband etc.) anfangen ?

Falls es eine Möglichkeit des Übertragens gibt:

- Auf welche gesetzlichen Regelungen kann ich mich berufen ?

- Wie ist der organisatorische Ablauf (Anträge bei der Behörde etc.) ?

Vielen Dank für Eure Hilfe.

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Meines Wissens nach muß auf die grüne WBK jede Waffe einzeln beantragt werden, inklusive Bedürfnisantrag. Nur auf gelb ist das vereinfacht vorgesehen worden.

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Guest Nightingale
Gibt es eine Möglichkeit die (frühere) Erwerbs- und (jetzige) Besitzerlaubnis auf die neue Pistole zu übertragen

Nein, alles auf Anfang, erase and rewind.

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Meines Wissens nach muß auf die grüne WBK jede Waffe einzeln beantragt werden, inklusive Bedürfnisantrag. Nur auf gelb ist das vereinfacht vorgesehen worden.
Nein, alles auf Anfang, erase and rewind.

Hallo,

vielen Dank für Eure Informationen.

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Du solltest ueber das Problem mit Deinem Sb sprechen. Manche sind so vernuenftig und erneuern den Voreintrag nach Verkauf der nicht passenden Waffe auch mal so. Leider ist das Kulanz, eigentlich wird, wie schon die Vorredner sagten, der ganze Beduerfnismuell neu faellig.

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Hier im Forum wurde schon oft über so einen "Waffentausch" diskutiert. Das Waffenrecht gibt das eigentlich so nicht her, aber so manche Waffenbehörde lässt da durchaus mit sich reden, vor allem wenn der ursprüngliche Eintrag noch nicht lange her ist.

Viel Erfolg ! :)

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Du solltest ueber das Problem mit Deinem Sb sprechen. Manche sind so vernuenftig und erneuern den Voreintrag nach Verkauf der nicht passenden Waffe auch mal so. Leider ist das Kulanz, eigentlich wird, wie schon die Vorredner sagten, der ganze Beduerfnismuell neu faellig.
alo mein kumpel konnte das gleiche problem mit seinem sb klären der hat den eintrag ohne neue papierwelle gemacht
Hier im Forum wurde schon oft über so einen "Waffentausch" diskutiert. Das Waffenrecht gibt das eigentlich so nicht her, aber so manche Waffenbehörde lässt da durchaus mit sich reden, vor allem wenn der ursprüngliche Eintrag noch nicht lange her ist.

Viel Erfolg ! :)

Hallo zusammen,

vielen Dank für die neuen Infos.

Eure Aussagen machen mir wieder etwas Hoffnung. Ich werde meinen zuständigen SB einfach mal anrufen und fragen.

Fragen kostet ja bekanntlich nichts. Vielleicht lässt sich ja was machen.

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