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IGNORED

L1A1 und Konsorten als Repetierer/Einzellader immernoch Kriegswaffe?


DekoBaul

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Geschrieben

Hallo,

aufgrund einer Verkaufsanzeige die Ich vor ner Weile mal gesehen Hab (AK47 und Dragunov als Geradezugrepetierer) würde mich interessiern ob man durch den Umbau auf Repetierer oder Einzellader auch andere "böse" Waffen für die Gelbe WBK zivilisieren kann. :pro:

Hab mal gelesen dass Rep. und El nicht als Kriegswaffen zählen. sollten.

G3, G1, Fal, L1A1 und wenn ich im Lotto gewinn ein PSG1 :s82:

Freu mich auf konstruktive Antworten, aber macht mich nicht gleich fertig :saufen:

PS: hab zwar noch keine gelbe, will es aber unbedingt ändern

Geschrieben

Ich meine mich zu erinnern (habe die Texte nicht hier), dass seit 2003 gilt :"einmal Kriegswaffe, immer Kriegswaffe". Das heisst, wesentliche Teile einer Kriegswaffe (zumindest Lauf und Verschluss) dürfen seitdem nicht zur Herstellung einer zivilen Schusswaffe verwendet werden. Halbautomatische Flinten und Büchsen für Randpatronen sind i.d.R. keine Kriegswaffen, ich meine (Werks-)Einzellader bis .50BMG auch nicht. Änderungen nach altem recht bleiben Zivilwaffen.

Aber eben nur aus der Erinnerung ohne Gewähr!!!

Geschrieben

Hallo

Kriegswaffen kannst du nach dem neuen WaffG nicht mehr in Zivilwaffen umbauen. D. h., daß eine Kipplaufbüchse, die auf dem Lauf eines G3 aufgebaut wurde, als Kriegswaffe zählt. Das hat Sluggy (mögen ihn dutzende von Sandflöhen rektal quälen) in seiner unendlichen Beschränktheit so verbockt.

Ein PSG1 auf EL umzubauen ist ein Verbrechen. Steht zwar in keinem Gesetz , ist aber so.

Steven

Geschrieben
Hallo

Kriegswaffen kannst du nach dem neuen WaffG nicht mehr in Zivilwaffen umbauen. D. h., daß eine Kipplaufbüchse, die auf dem Lauf eines G3 aufgebaut wurde, als Kriegswaffe zählt. Das hat Sluggy (mögen ihn dutzende von Sandflöhen rektal quälen) in seiner unendlichen Beschränktheit so verbockt.

Ein PSG1 auf EL umzubauen ist ein Verbrechen. Steht zwar in keinem Gesetz , ist aber so.

Steven

Trifft dies auch noch zu wenn Lauf und Verschluss gegen zivile Teile getauscht werden?

Der Rest ist ja auch frei verkäuflich (Gehäuse Schäftung usw.).

Am Ende stünde da ein (im Fall PSG-1 sauteures) Einzellader-Gewehr aus Freien Teilen mit Verschlusskopf und Lauf aus Zivilfertigung.

Bei einer Einzelfallprüfung wäre das einzige Merkmal (das Vorliegen von mehreren ist gefordert) für die Kriegswaffeneigenschaft:

-Eintwicklung für Militärische Zwecke

Liege ich da Falsch? :confused:

Geschrieben

Hallo DeKoBaul

wenn Lauf und Verschluß gegen zivile Teile getauscht sind, ist die Kriegswaffeneigenschaft dahin.

Nach den Buchstaben des Gesetzes dürfen weder Lauf noch Verschluß auf der Maschine fabriziert werden, auf der auch die Läufe und Verschlüsse der Kriegswaffen hergestellt wurden. Die identische Maschine, auf der nur zivile Teile gefertigt werden, ist dagegen eine gute Maschine. Gott alleine weiß, was sich Sluggy dabei gedacht hat und möge ihn dafür strafen.

Steven

Geschrieben

Diese Logik ist naja lassen wir das....

Man stelle sich mal vor, die gleiche Logik wird auf des Deutschen Lieblingsspielzeug, das Auto, übertragen.

Kalle Rockefeller lässt sich in seinen 911er einen orjinol Rennmotor aus dem Porsche-Cup einbauen und der TÜV-Mann sagt: "Neee Kalle, mit nem echten Rennmotor wird dat nix mit TÜV." und Horst Hützel lässt sich den gleichen Motor bei Tuner Ölfinger zusammenstecken und bekommt TÜV, weil sein Motor ja nicht aus der Porsche Rennschmiede sondern vom Tuner umme Ecke ist.

Aber wie gesagt, man muss die Logik, die hinter solchen Festlegungen steckt, nicht verstehen...

Geschrieben
Hallo DeKoBaul

wenn Lauf und Verschluß gegen zivile Teile getauscht sind, ist die Kriegswaffeneigenschaft dahin.

Nach den Buchstaben des Gesetzes dürfen weder Lauf noch Verschluß auf der Maschine fabriziert werden, auf der auch die Läufe und Verschlüsse der Kriegswaffen hergestellt wurden. Die identische Maschine, auf der nur zivile Teile gefertigt werden, ist dagegen eine gute Maschine. Gott alleine weiß, was sich Sluggy dabei gedacht hat und möge ihn dafür strafen.

Steven

Wenn ich das richtig verstanden hab, kann ich zu nem fähigen BüMa gehen, ihm nen G3 o.a. ohne Lauf und Verschluss(Kopf) übergeben und der baut mir dann ne legale Waffe draus.

Gruß

Holger

Geschrieben
Wenn ich das richtig verstanden hab, kann ich zu nem fähigen BüMa gehen, ihm nen G3 o.a. ohne Lauf und Verschluss(Kopf) übergeben und der baut mir dann ne legale Waffe draus.

Ja. Du kannst dir auch aus einer Deko-Waffe vom Büma wieder eine scharfe Waffen zusammen bauen lassen.

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