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DekoBaul

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  1. @chapmen Was soll mir das sagen? Dass Zib unseriös ist und ich mich nicht auf den beziehen kann? Na egal, ich wird das Zeug morgen kleinflexen, hab keine Lust auf Ärger.
  2. Okay, also vernichten. Wie gesagt das Patronenlager ist zerstört. Was mich nur stutzig macht: Ich hatte 2014 Besuch von der Polizei, die einen egun Händler hochgenommen hat der Dekoverschlüsse vertikt hat die aber nicht gründlich genug Deaktiviert waren Der Schweißpunkt war nur draufgepapst und der Stoßboden nicht weit genug abgeschliffen. Und noch dazu war der Krempel geklaut. Und die haben Restlos alles mitgenommen was ich an Dekowaffen und freien Teilen da hatte. Bis auf besagten Verschluss durfte ich aber alles wieder abholen. Dekowaffen, freie Teile und Gehäuse… Alles halt, auch die Läufe. Also war die Demilitarisierung zum damaligen Zeitpunkt wohl okay. Ich will den Krempel nur loswerden und meine Verluste minimieren, daher wollte ich wissen was noch verkaufbar ist und was nicht. Bei Zib gibt's ja noch haufenweise Teilesätze. Heist das ich kann NOCH alles bis auf Verschlusskopf und Lauf kaufen und verkaufen? Den Rest muss ich halt selbst zerstören oder abgeben. Bei z.B. Zib gibt's ja noch haufenweise Teilesätze. Heist das ich kann NOCH alles bis auf Verschlusskopf und Lauf kaufen und verkaufen Bei denen steht auf der Startseite ein Text der meint dass diese Neuregelung noch nicht in Deutsches Gesetz übertragen wurde und dies erst mit dem "Drittes Gesetz zur Änderung des Waffengesätzes" (welches bisher nur als Entwurf vorliegt) Gültigkeit erlangt.
  3. Gaslauf ist wahrscheinlich das Gasrohr welches die Gase umleitet um den Verschluss zu öffnen. Ein Zitat aus dem Waffenrecht was erklärt was ein Lauf ist hilft mir auch nicht weiter. Ich will wissen ob die Unbrauchbarmachung noch legal ist oder ob ich Probleme kriegen könnte. Es handelt sich vermutlich um VEBEG Schrott also damals nach Gestzeslage zerstört. Des weiteren wüsste ich gerne ob ich noch leere Gehäuse verkaufen darf bei Onlinehändlern scheint das ja noch kein Problem zu sein.
  4. Hallo, liebes Forum, ich habe folgende Frage: Wie ist die Aktuelle Rechtslage bei zerstörten G3 Läufen. Ich habe vor Ewigkeiten (dürfte so 10+ Jahre her sein) bei egun ein Konvolut g3 Schrott gekauft, um mir ein paar Deko G3s (als Teilesatz) in verschiedenen Ausführungen zu basteln. Habs aber bleiben lassen. Die Unbrauchbarmachung erfolgte durch Zerstörung des Patronenlagers und abtrennen des MFD Gewindes mit Schneidbrenner. Kann ich das ganze noch legal verkaufen oder ist das mitlerweile nicht mehr möglich. Ich bin mitlerweile vom Hobby weg und will alles was ich noch habe abstoßen. MfG
  5. Das liest sich ja erstmal bescheiden. Sind Wesentliche Teil noch identisch mit denen von vor der Novelle, also Lauf und Verschluss(Kopf)? Oder ist da jetzt noch was dazu gekommen?
  6. Hallo, ich besitze 3 Dekowaffen die vor Inkrafttreten des neuen Irrsinns aus Brüssel gekauft wurden. 2 wk2 mps und ein Cetme-L zu letzter hab ich ein Zertifikat die beiden ersten nur gestempelt. Meine Frage: Kann ich das Zeug LEGAL verkaufen, oder setze ich mich damit in die Nesseln?
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