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IGNORED

Problem: Verlängerung der Erlaubnis nach §27 Sprengstoffgesetz


ww-andreas

Empfohlene Beiträge

Geschrieben
mein Vorschlag ihm die Waffen pres. vorbeizubringen

:gutidee:

Es kam dann noch zu folgenden (merkwürdigen) Aussagen:

So was währe eigentlich nicht üblich

Ob man den doch nicht NC Pulver nehmen könnte?

Du kannst Deinem SB ja mal z.B. das BDS-Sporthandbuch Westernschießen zur Lektüre ans Herz legen...

Unüblich... Tztztztz

Gruß,

Grayson

  • 2 Wochen später...
Geschrieben

Moin

mein Sachbearbeiter meint:

Wiederladen darf man nur alleine, also nur eine Person im Raum, weil da ja was basssiere kaa....

stimmt das ? ist das neu ?

wo bleibt denn da die Kontaktfreudigkeit ?

darf man auch keinen mehr anlernen ?

man kann ja auch mit mehreren normal aggierenden Personen wiederladen, will ja keine Bomben entschärfen

bräuchte da mal weiterführende Literatur, hat jemand zufällig ein neues staatliches Gesamtwerk zu verkaufen ?

und dann:

Gesetz verlangt:

Haftpflichtversicherung: mind. 1 Mio Euro für Pers und Sachschäden, mind. 250 000 Euro für Vermögenschäden

meine ua Versicherungen die ich schon angefragt habe, verkaufen nur Versicherungen bei Vermögenschäden zu 100 000 Euro

Sachbearbeiter meint:

5 Mio bei Pers u Sach, 100 000 E bei Vermögenschäden reicht nicht aus, da Vermögenschäden eben nicht mind 250 000 E abgesichert sind, ist das korrekt ?

und wenn wo krieg ich die andere Versicherung her ?

Danke

Geschrieben
Wiederladen darf man nur alleine, also nur eine Person im Raum, weil da ja was basssiere kaa....

§26 Abs.1 1.SprengV

Bei der nichtgewerblichen Herstellung von Patronen sind Ladearbeiten und der sonstige Umgang mit Treibladungspulver und Anzündhütchen nur in geschlossenen Räumen erlaubt. Während dieser Tätigkeiten ist der Aufenthalt Unbefugter sowie offenes Licht, offenes Feuer und das Rauchen in solchen Räumen verboten.

Personen, die vom Erlaubnisinhaber unterwiesen wurden und unter seiner Aufsicht und Anleitung tätig sind, gelten aber NICHT als unbefugt! Wer nur in der Ecke sitzen und rumfurzen will, muß den Raum jedoch verlassen.

Gesetz verlangt:

Haftpflichtversicherung: mind. 1 Mio Euro für Pers und Sachschäden, mind. 250 000 Euro für Vermögenschäden

:huh:

Geschrieben
Haftpflichtversicherung: mind. 1 Mio Euro für Pers und Sachschäden, mind. 250 000 Euro für Vermögenschäden

Kann Dein SB eine Quelle für diese Forderung nennen?

Ich habe weder im Gesetz noch in den Verordnungen oder der Verwaltungsvorschrift entsprechendes gefunden.

Gruß

Michael

Geschrieben

@Jim

ja, eben und jemand ohne § 27 kommt eh nicht an mein Pulverfass

@micgrote

Kann Dein SB eine Quelle für diese Forderung nennen

Gesetz wäre neu, denn da kommt ja jetzt ein neues Gesetz raus und daher käme das wohl ............

war da wohl erstmal etwas verblüfft, werde mal nochn Besuch abstatten müssen um persönlich den Wortlaut und Inhalt "seines Gesetzes" zu prüfen

gibts den Text zur Versicherung im Net zum ausdrucken ? und komplett als link ?

hab da nix gefunden

vorab Danke an alle

Geschrieben
gibts den Text zur Versicherung im Net zum ausdrucken ? und komplett als link ?

Ich habe das Sprengstoffgesetz etc hier gefunden.

Dort stehen auch Regelungen zur Versicherung drin, einfach mal das Gesetz etc öffnen und suchen.

Zukünftige Gesetze und geplante Änderungen haben im Übrigen keinen rechtverbindlichen Character.

Das sollte Dein SB auch wissen.

Allerhöchstens könnte man sie als Basis für zukünftige Planungen verwenden.

Gruß

Michael

Geschrieben
und wenn wo krieg ich die andere Versicherung her ?

Danke

Hallo Doc-Psycho,

also wenn es wirklich so wäre, das Du diese Deckungssummen brauchst, dann sprich mit dem Finanzberater Deines Vertrauens. Ich glaube, in Deutschland gibt es ca. 180 Versicherungsgesellschaften und noch einige Deckungskonzepte zusätzlich, die Dir sicher auch Deckungen in dem von Dir gewünschten Umfang anbieten können. Gern kann ich Dir da Empfelhlungen geben, ich verdienen in diesem Bereich meine Brötchen.

Prüfe erst die gesetzliche Grundlage der Forderung Deines SB.

Grüße

wasagppp

Geschrieben
Kann Dein SB eine Quelle für diese Forderung nennen?

Ich habe weder im Gesetz noch in den Verordnungen oder der Verwaltungsvorschrift entsprechendes gefunden.

Gruß

Michael

Würde mich auch interessieren. Auf Anhieb fällt mir im Sprengstoffrecht in puncto Versicherungspflicht nur der Sprengmeister und der Veranstalter von Sprengstofflehrgängen ein.

Geschrieben

@wasaqppp

jedenfalls nicht:

Bayrische

LVM

Würtembergische

werde dann wohl auf dich zurückkommen dürfen

Versicherungstante meinte: ja Waffe un Buulver da kann viel bassiere, als ich dann meinte dass man für 70 E keine KFZ Deckung für 5 Mio kriegt hatse nur blöt geglotzt, kennt wohl ihre eigenen Tarife nicht.

@Sachbearbeiter

Würde mich auch interessieren. Auf Anhieb fällt mir im Sprengstoffrecht in puncto Versicherungspflicht nur der Sprengmeister und der Veranstalter von Sprengstofflehrgängen ein.

heißt das, für zum Wiederladen nach § 27 brauche ich gar keine eigene Haftpflichtversicherung?

Danke

Geschrieben
heißt das, für zum Wiederladen nach § 27 brauche ich gar keine eigene Haftpflichtversicherung?

Ich habe beim Durchsuchen des Gesetztextes und der Verordnungen keine einschlägige Stelle gefunden.

Gruß

Michael

Geschrieben
Ich habe beim Durchsuchen des Gesetztextes und der Verordnungen keine einschlägige Stelle gefunden.

Gruß

Michael

Ich habe im März bei Spreng-Sames den Wiederlader-Kurs absolviert.

Nach Aussage von Herrn Sames benötigt nur der gewerbliche Wiederlader eine entsprechende Haftpflichtversicherung.

  • 2 Wochen später...
Geschrieben

Na dann, neuer Besuch bei SB

gleiches Spiel, auf meine Einwände, öhh da muss ich mal.... neues Zimmer zum Oberchefe, na ihre Unterlagen sind ja fast komplett, nur die Anfrage bei der Behörde is noch nicht da.

Ich: ja ich hatte da ein paar Umzüge vom angrenzenden Bundesland, da arbeiten die noch etwas gemütlicher und das BKA ist gerade im Urlaub.

Brauche ich eigentlich eine eigene Privathaftpflicht zum Wiederladen

Chefe-SB: ne das ist noch nicht nötig, soll aber demnächst kommen

Besten Dank an alle

werde trotzdem das beste Angebot in meiner Nähe annehmen, besser ist besser

Geschrieben

Haftplicht ist nicht Pflicht.

Was hat das BKA mit dem Antrag zu tun?

Die Zuverlässigkeit ist doch schon mit der Unbedenklichkeitsbescheinigung vor dem Lehrgang geprüft worden. Diese ist ein Jahr gültig. Hat man die Prüfung bestanden, reicht eine Kopie und die Bedürfsnisbescheinigung aus. Eine Behörden verlangen noch eine Hauszeichnung des vorgesehenen Lagerraumes.

Geschrieben

Hatpflichversicherung ist nur beim Böllerschießen notwendig. Trotzdem sollte jeder eine ausreichende Haftpflichtversicherung haben.

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