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IGNORED

Bedürfnisnachweis bei $27 Verlängerung notwendig?


Gast

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Geschrieben

Hallo,

zum 5.Mal steht die Verlängerung der Schwarzpulverscheins (Vorderlader) an. Nun ist mir erstmalig dazu ein Formular ins Haus geflattert, das dazu einen Bedürfnisnachweis fordert! Ist das jetzt Praxis?

Geschrieben

Eigentlich war das schon immer so, weil das Bedürfnis auch bei der Verlängerung weiterhin bestehen muss. Das mit der Vorlage einer Bescheinigung vom Verein ergibt sich aus der SprengVwV.

Nur der wiederladende Jägersmann braucht das nicht, weil dessen Bedürfnis über den Jagdschein gedeckt wird.

  • 3 Wochen später...
Geschrieben

@alle +

@Sachbearbeiter

bitte konkretisiere Bedürfnis ( WL bei mir nur Nitro )

und alle anderen Anforderungen

heißt das: wieviele Stempel im Heft oder halbjährlich, jährlich Schießen ?

bei mir nach Umzügen etwas schwierig, + Dauer - blöde Arbeitszeiten, gibts da Ausnahmen, Regelungen ?

Schein ist noch gültig bis Juli 07

müssen die Ämter die Unterlagen von selber bei Umzug nachschicken ?

muss ich vorher nachfragen, ob die Unterlagen angekommen sind ?

Danke

Geschrieben

Servus!

Das Bedürfnis bestätigt Dir Dein Verein (siehe auf SB vorher, bei uns z.B. Schiesswart u. Vorstand). Wenn Du regelmäßig schiesst ist das kein Problem, Wettkampfteilnahmen helfen da auch ungemein. Ansonsten gibt es vom Gesetz her keine speziellen "Richtzahlen".

Wenn ein Kamerad zu mir kommt und mir die besonderen Umstände erklärt, warum er die letzten 5 Jahre nicht mehr regelmäßig schiesen konnte, wie Du es jetzt sagst, bekommt er von mir die Bestätigung. Ist nach weiteren 5 Jahren nichts von ihm zu sehen gewesen, bestätige ich ihm das Bedürfnis nicht mehr. Da soll er dann da hin, wo er angeblich regelmäßig schiesst.

Bei Umzug muss die zuständige Behörde die Unterlagen an die zuständige Behörde der neuen Adresse übersenden. In welchen Zeitrahmen??? Nachfrage ist am besten bei Deiner alten zuständigen Behörde möglich, da du dort ja bekannt bist und du einen Ansprechpartner hast. Dieser kann Dir dann ja sagen, ob schon nachgesendet u. wenn ja, wer der dortige Ansprechpartner ist. Macht einen besseren Eindruck wenn man die Person ansprechen kann.

Hoffe geholfen zu haben.

Geschrieben

Ja ja, so ist es eben in D-Land. "Formulare, Formular, von der Wiege bis zur B........."

Nur wenn er schon fünfmal eine Verlängerung bekommen hat und dafür ja sicher ein Bedürfnis vorlag - sonst wäre die Verlängerung bestimmt nicht erfolgt - dann muss man sich tatsächlich fragen was der Sch... soll.

Noch ein Tipp! Wenn da noch Pulver gelagert wird, ist dies schon ein Grund für die Verlängerung der Erlaubnis. Auch regelmäßiger Erwerb - Bewegungen auf den Erlaubnisschein - begründen die weitere Tätigkeit im Sinne des § 27 SprengG. Musst selbst entscheiden ob du den Weg des geringsten Widerstandes gehst. Gibt den doch den Zettel der nur unötig die Akte "dick" macht!

Geschrieben
das dazu einen Bedürfnisnachweis fordert! Ist das jetzt Praxis?

vor dem "problem" stehe ich jetzt bei meinem erstantrag auch.

habe heute mit meiner sachbearbeiterin telefoniert und angekündigt, dass ich diese woche wegen der erlaubnis bei ihr vorbei schauen würde.

bei der gelegenheit fiel auch das wort "bedürfnisbescheinigung" vom verein/verband.

ich hab ihr gesagt, dass ich der meinung wäre, dass mein schießbuch - brav ausgefüllt und abgestempelt - hier reichen müsste.

Eigentlich war das schon immer so, weil das Bedürfnis auch bei der Verlängerung weiterhin bestehen muss. Das mit der Vorlage einer Bescheinigung vom Verein ergibt sich aus der SprengVwV.

ich hab mir die vwv auch heute mal durchgelesen. von einer bestimmten form, wie das bedürfnis zu bescheinigen ist, ist nicht die rede.

ausserdem stelle ich mir die frage, wie ein vereinsloser sportschütze (-> §8 waffg) das machen soll!? wer bescheinigt ihm das bedürfnis, wenn nicht z. b. sein schießbuch?

weiterhin wurmt mich die ganze zeit schon die mengenbeschränkung, die eingetragen wird (10kg nitro/20kg sp). ich bräuchte nach meinen schießprofil (nachweis über mun-verbrauch im schießbuch) aber eher 25kg nitro und 5kg sp. hierauf hat sie sich auch ned eingelassen - wo käme wir denn da hin ... :angry2:

ich habe heute auch dahingehend versucht sie darauf hinzuweisen, dass es m. m. keine gesetzliche grundlage hierfür gibt - das wolle sie auch prüfen. m. w. agieren die ämter wegen einer weisung des IM so bescheuert und benachteiligen uns hier im vergleich mit anderen bundesländern ...

sieht wohl so aus, als müsste ich demnächst mal meine rs-versicherung bemühen ...

Geschrieben

Auf jeden Fall ist ein Bedürfnis nachzuweisen bzw. gemäß Ziff. 27.8.2. SprengVwV "durch die Vereinigung zu bescheinigen".

Bei vereinslosen Schützen kommt selbstverständlich auch die Vorlage des Schießbuches als Nachweis eines "berechtigten wirtschaftlichen, beruflich oder sonst begründeten persönlichen Interesses am Umgang mit explosionsgefährlichen Stoffen" in Betracht.

Geschrieben
Bei vereinslosen Schützen kommt selbstverständlich auch die Vorlage des Schießbuches als Nachweis eines "berechtigten wirtschaftlichen, beruflich oder sonst begründeten persönlichen Interesses am Umgang mit explosionsgefährlichen Stoffen" in Betracht.

Nach dem Gleichheitsgrundsatz müsste dann auch beim Schützen im Verein die Vorlage des Schießbuches ausreichen!

Geschrieben

Ich denke nicht, dass man das so sehen kann, denn der vereinslose Schütze ist eine Ausnahmekonstellation und es bedarf eines höheren Aufwandes beim Bedürfnisnachweis.

Zudem gibt es ja gerade für den Vereinsschützen klare Regelungen, wie das Bedürfnis über den Verein nachzuweisen ist.

Unzulässig wäre meines Erachtens nur, wenn die Sprengstoffbehörde den Vereinszwang fordern würde.

Geschrieben

Also, ich habe meine Verlängerung gestern beantragt. Mal sehn wie lange es dauert. Übrigens hat sich das Problem von meinem Ursprungsposting aufgeklärt. In dem mir geschickten Formular ist das unglücklich ausgedrückt. Jedenfalls nach einer Runde über den Verband konnte ich feststellen, das es noch der selbe Vorgang ist.

Geschrieben

Habe ich das richtig verstanden: Man beantragt z.B. die Verlängerung des Sprengstoffscheines bei der zuständigen Behörde und die schickt erstmal ein Formular als Bedürfnisnachweis vom Verein zurück?

Gruß Horst

Geschrieben

Genau so ist es. Entweder gibt Sie dir das Formular mit oder schickt es gleich zum Verein. Habe erst Ende letzten Jahres für unsere Böllerschützen den Bedürfnisnachweis abzeichnen dürfen, sonst wäre es nix mit der Verlängerung geworden.

Im nächsten Jahr muss ich mir selbst bestätigen, dass ich noch ein Bedürfnis habe :00000733::rotfl2:

Ne jetzt mal im Ernst, da muss ich dann zum Kreisschiesswart und mir das bestätigen lassen, weil ich ja der Vereinsschiesswart bin und mir die Unterschrift vom Vorstand holen.

Geschrieben
Auf jeden Fall ist ein Bedürfnis nachzuweisen bzw. gemäß Ziff. 27.8.2. SprengVwV "durch die Vereinigung zu bescheinigen".

Und wie hat man Ziff. 27.8.1. SprengVwV zu verstehen? Das steht auch was von "nur" waffenrechtlicher Erlaubnis.

Geschrieben

Damit sind einfach erst mal die üblichen Erlaubnisarten aufgeführt, die von der 27er-Genehmigung umfasst sind und es wird eine Brücke zum waffenrechtlichen Bedürfnis gebaut, wobei ja viele Vorderladerwaffen ohnehin erlaubnisfrei sind. In der Einleitung dieses Passus steht "In Betracht kommen insbesondere". Das ist also nur die halbe Lösung.

Erst Ziff. 27.8.2. definiert dann ganz klar, wann konkret ein Bedürfnis anzuerkennen ist.

  • 2 Wochen später...
Geschrieben
Ich denke nicht, dass man das so sehen kann, denn der vereinslose Schütze ist eine Ausnahmekonstellation und es bedarf eines höheren Aufwandes beim Bedürfnisnachweis.

Zudem gibt es ja gerade für den Vereinsschützen klare Regelungen, wie das Bedürfnis über den Verein nachzuweisen ist.

Unzulässig wäre meines Erachtens nur, wenn die Sprengstoffbehörde den Vereinszwang fordern würde.

was hat denn der vereinslose Schütze für Möglichkeiten oder Aufwand?

Danke

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