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IGNORED

Auswandern in die Schweiz! Endlich!


Gast Chef Vogt

Empfohlene Beiträge

Guten Tag,

in absehbarer Zeit werde ich unserem, in früheren Zeiten mal wunderschönem Deutschland, den Rücken kehren; dauerhaft!

Was ist bei euch so alles erlaubt?

Ich besitze mehrere Halbautomaten und die anderen üblichen Gerätschaften.

Welche Beschränkungen gibts bei euch, bezüglich ehm. Anscheinswaffen. Also den Mist den wir hier haben.

Die Behörden werdens mir wohl noch detailliert mitteilen, wollte aber vorab schon mal rundfragen.

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hallihallo,

am besten liest Du hier mal aufmerksam durch, dann sollten die meisten Fragen beantwortet sein, denke ich. Anscheinswaffen? Was ist denn das? :rolleyes: Kennen wir hier nicht.. :00000733:

guggsch Du hier

Gruess

Markus

Ach? Nich "lueg emol" ? Wollt ich mir auch grad reinpfeifen, ging nicht. Muß ich mal anders probieren...

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gibt es in der schweiz überhaupt verbotene Waffen? SL8 usw alles erlaubt, oder?

ja, die gibt es:

Verbotete Sachen

Seriefeuerwaffen sind nur mit kantonaler Ausnahmebewilligungen erhältlich. In dem Bereich kenn ich mich aber nicht aus, was da alles gefordert wird. Alles, was Werkshalbautomat ist, ist meines Wissens aber erlaubt. Egal, ob es in DE Anschein erweckt oder nicht. Diese Definition gibt es hier (noch) nicht) wobei die Waffengegner in der Schweiz auch nicht untätig sind, siehe dazu die diversen Threads im SWM-Forum hier.

Markus

Ach? Nich "lueg emol" ? Wollt ich mir auch grad reinpfeifen, ging nicht. Muß ich mal anders probieren...

Ja, kommt drauf an, woher derjenige ist, der das sagt.. :rolleyes:

Markus

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@Chef Vogt

Wichtig: Hohlspitzmunition Kurzwaffenkaliber bsp. .357 Magnum, 9 mm Para etc. ist in der Schweiz nicht erhältlich bzw. verboten. Wenn du welche aus Deutschland in die Schweiz einführen willst, unbedingt mit den zuständigen Behörden abklären lassen. Hohlspitzmunition für Langwaffenkaliber bsp. 7,5 x 55 Swiss Norma Hohlspitz hingegen kein Problem zum erwerben.

Messer, Dolche und Bajonette: Sind bei uns streng reglementiert-unbedingt Gesetzeslage beachten.

Lesestoff: Schweizer Waffengesetz http://209.85.135.104/search?q=cache:1Y1zu...;cd=3&gl=ch

Waffenverordnung http://209.85.135.104/search?q=cache:lyPb-...;cd=2&gl=ch

Schiessen: In der Schweiz gibt es nicht diese Schützenvereinsvielfalt wie in Deutschland. Falls du dich dafür interessierst hier http://www.fst-ssv.ch/desktopdefault.aspx anfragen. Gibt bei WO aber schon einige Threads zur speziellen Schweizer Schützenvereinsthematik dazu. Für alles andere gibt es bei uns die Schiesskeller die mehr oder weniger über dem ganzen Land verstreut liegen.

Bevor ich es vergesse, wenn du legal die Möglichkeit hast, würde ich noch vor Inkrafttreten der Schengenbestimmungen Waffen in der Schweiz erwerben denn mit Schengen wird es garantiert nicht einfacher oder unkomplizierter.

BTW: In welchen Kanton/Stadt/Gemeinde ziehst du, wenn ich fragen darf und jetzt schon einmal vorab Willkommen in der Schweiz. :s75:

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Nach Inaugenscheinnahme des Schweizer WaffG (16 SEITEN!)

und durchlesen der WaffvV (26 SEITEN!)

komme ich zu dem Entschluß, das mich dort keine Schwierigkeiten erwarten. Der Besitz der Hohlspitzmun wird hoffentlich als Altbesitz anerkannt (wird vor Einreise geklärt).

Erstaunlich ist das Repetiergewehre und Halbautomaten Langwaffe frei ab 18 sind, sofern sie zum Schießsport geeignet oder den allgemein gebräuchlichen Jagdwaffen entsprechen :blink:

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Erstaunlich ist das Repetiergewehre und Halbautomaten Langwaffe frei ab 18 sind, sofern sie zum Schießsport geeignet oder den allgemein gebräuchlichen Jagdwaffen entsprechen :blink:

Hallo Chef Vogt

Halbautomaten sind seit Inkrafttreten des "Bundesgesetzes ueber Waffen, blablabla..." von annus horribilis 1999 LEIDER NICHT MEHR!!! frei ab 18, sondern schweizweit bewilligungspflichtig. Die Gesetzgebung unterscheidet die gesetzliche Genehmigungsstufe nach Waffentyp. Handelt es sich beim Halbautomaten um einen Werkshalbautomaten (bsp. AR15, H&K 91/93, B&T 96, Springfield M1A, etc.) so benoetigt man fuer den Erwerb einen Waffenerwerbschein (wie fuer semiauto-Pistolen und Revolver auch). Handelt es sich hingegen um eine ehemalige Seriefeuerwaffe, die zu einem Halbautomaten abgeaendert wurde (und von denen gibt es in der Schweiz wie Sand am Meer, da sie vor 1999 in den allermeisten Kantonen frei ab 18 erwerbbar waren), so benoetigt man fuer den Erwerb eine kantonalpolizeiliche Ausnahmebewilligung (erhalten meist nur anerkannte Sammler und auch nicht in allen Kantonen), da dieser Waffentyp puncto Erwerb, Verkauf, Lagerung, etc. den Vollautomaten gleichgestellt wurden.

Einzige Ausnahmen sind die dem ausgedienten Wehrmann abgegebenen Sturmgewehre 57 und 90, die zwecks Privatisierung von Seriefeuer auf Halbautomat abgeaendert wurden und rechtlich via Sonderstatus den Werkshalbautomaten gleichgestellt wurden.

Nun gibt es sogar ganz "eifrige" Bundesbeamte, die gewisse Werkshalbautomaten nicht als solche einstufen wollen, weil einzelne Teile aus denen diese Werkshalbautomaten bestehen, dieselben sind die in den Vollautomaten Verwendung finden. So z.Bsp. die willkuerlich rechtsverdrehte Einstufung der Schwaben Arms SAR41 (die Verschlussgehaeuse stammen aus G3-Fertigung). Das Gesetz schreibt jedoch nur vor, dass die Halbautomaten bereits ab Werk halbautomatisch sein muessen=Werkshalbautomat und nicht dass die Teile konzeptionell aus ziviler Fertigung sein muessen. Wenn man naemlich die Teilelogik weiterspinnen wuerde, so muessten saemtliche Werkshalbautomaten ausnahmebewilligungspflichtig sein, da die Schaeftungen, Visierungen, Gasabnahmesysteme, Federn, Bolzen, Nieten, etc., etc. auch dieselben sind, die in den vollautomatischen Pendants Verwendung finden.

Aber dadurch, dass Bundesbern uns vor den boesen SAR41-Gehaeusen geschuetzt hat, wurde schliesslich etwas fuer die innere Sicherheit getan. Nur schade, dass sich das nie auf die Senkung der Gewaltkriminalitaet in den Polizeistatistiken auswirken wird.

Gruss, libertyswiss.

righthands_s.jpg

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Aha, Danke schon mal für die Infos.

Nur das ich das richtig versteh:

Zu den Waffen zählt:

Dolche und Messer mit einhändig bedienbaren Schwenk-, Klapp-, Fall-, Spring- oder anderen Auslösemechanismen

Ein Einhandklappmesser oder ein Applegate Klappdolch sind also WAFFEN, und wenn man WAFFEN führen will, braucht man halt auch für solche Klappmesser eine Waffentragebewilligung?

Und wenn ich die einfach nur besitz und ganz brav ab dann ein "schweizer" Messer einsteck?

Erinnernt mich an unseren Sachbearbeiter. Im alten WaffG war der Applegate Dolch noch "BÖSE" und ich wollte einen Waffenschein zum Führen haben. Junge is der rotiert, vor allem weil ich nicht locker lies.

Jetzt gehts ja, jetzt darf man ja sogar einen Morgenstern ab 18 Jahren frei führen, wenn die Spitzen abgestumpft sind. Wären sie noch spitz, wärs ein verbotener Gegenstand. Das sagt jedenfalls das behördlicherseits verwendete PC-Programm. :peinlich:

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