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IGNORED

Aufbewahrung Pulver


Berettameier

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Geschrieben
Noch nicht mitbekommen, daß wir seit 2 Jahren ein neues SprengStoffG und auch eine neue GVSE haben?

Wurde aber hier auch schon öfter durchgenudelt.

Heinrich

Diese Mengen wurden mir Anfang dieser Woche vom zuständigen Ministerium im schönsten Bundesland der Welt ;) noch einmal bestätigt. Ich sehe erhlich gesagt auch keine Grund daran zu zweifeln (außerdem hatte ich genügend Zeugen dabei).

Geschrieben
Diese Mengen wurden mir Anfang dieser Woche vom zuständigen Ministerium im schönsten Bundesland der Welt ;) noch einmal bestätigt.

Also doch die, die Du oben schriebst und die ich auch so kannte? Ich glaube, ich sollte mich mal wieder mit dem Sprengstoffrecht befassen...

@ Sachbearbeiter: Sehr gute Gründe im familiären Bereich, muß ich aber hier nicht breittreten. ;)

  • 3 Wochen später...
Geschrieben

Hallo Forum!

Es funktioniert ohne WBK: Heute habe ich per Einschreiben die Unbedenklichkeitsbescheinigung für die Teilnahme an einem Lehrgang für das Wiederladen und Vorderladen bekommen. Sehr schön! :lol:

Ich melde mich dann gleich mal bei einem entsprechenden Kurs an... :pro:

Geschrieben
Es funktioniert ohne WBK: Heute habe ich per Einschreiben die Unbedenklichkeitsbescheinigung für die Teilnahme an einem Lehrgang für das Wiederladen und Vorderladen bekommen. Sehr schön! :lol:

Das ist immer so, aber das heißt ja noch lange nicht, dass Dein zuständiger SB bei bestandener Prüfung auch die Sprengpappe ausstellt, auch wenn er das nach SprengG müsste. Will sagen - das schwierige kommt ja erst noch.

Geschrieben
Wieso macht der Kreis überhaupt ein Merblatt? Ich wohne in dem Kreis, musste aber zum Landesamt für Arbeitsschutz?

Hallo Skipper,

seit dem Januar 2005 sind in Schleswig Holstein nicht mehr die Landesämter für Gesundheit und Arbeitssicherheit für die Erteilung einer Erlaubnis nach § 27 SpregG zuständig, sondern die Kreisordnungsbehörden.

Geschrieben
Hallo Skipper,

seit dem Januar 2005 sind in Schleswig Holstein nicht mehr die Landesämter für Gesundheit und Arbeitssicherheit für die Erteilung einer Erlaubnis nach § 27 SpregG zuständig, sondern die Kreisordnungsbehörden.

Hallo Wiederladeprofessor,

danke für die Info, wußte ich noch nicht. Da Du Januar 2005 sagst muß ich meinen Schein 2004 beantragt haben, obwohl ich meine, das ich den Antrag im Jahre 2005 gestellt habe.

Unabhängig davon schreibt der Kreis was vom Stand 2003.

Schönes WE

skipper

  • 3 Monate später...
Geschrieben

Hallo Leute!

Gestern habe ich endlich den Lehrgang für das Wiederladen machen können. Es war gar nicht so einfach, einen Kurs zu finden mit einem Termin, der auch noch passt.

Jedenfalls habe ich jetzt das Zeugnis über die erfolgreiche Teilnahme am Lehrgang. Morgen werde ich mich gleich mal mit der Behörde in Verbindung setzen und alles Weitere für die Sprengstofferlaubnis einleiten.

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