ITSE2007 Posted February 14, 2007 Posted February 14, 2007 Hallo, ich hab mal ne Frage. Meine Mutter und ich sind seit 1.1.06 im Schützenverein, haben die Waffensachkunde gemacht und schießen regelmäßig. Nun wollen wir eine WBK beantragen. Wir wollen uns ein KK-Gewehr teilen! Nun muss ja die Bedürfniserklärung (hieß doch so?!) über den Verein (in unserem Fall nach Erfurt) zum Amt geschickt werden, um die WBK zu beantragen. An welcher Stelle muss das erste Mal erwähnt werden, dass auf der WBK meiner Mutter auch ich mit eingetragen werden soll (da is doch so'n "Feld", dass auch die eingetragene Person zum Führen der Waffe berechtigt is)??? Soll man das irgendwie auf die Bedürfniserklärung mit drauf schreiben oder ein einfaches Anschreiben dazu? Oder soll die WBK erstmal nur für meine Mutter beantragt werden und dann kann man das ganz einfach beim Ordnungsamt oder so nachtragen lassen? Ausm Verein haben wir schon jmd. gefragt, aber sicher war man sich da auch nicht. Würde mich über ne Antwort freuen. Grüße
Manurhin73 Posted February 14, 2007 Posted February 14, 2007 Hallo und Willkommen. Also geführt wird erstmal garnicht. Sondern die Erlaubnis für den Erwerb und Besitz erteilt. Und ja es gibt die Möglichkeit auf einer WBK weitere Personen eintragen zu lassen. Auch wenn sich mir jetzt der Sinn der Aktion entzieht. Oder willst du selbst gar keine WBK beantragen? Ansonsten wäre Leihen doch einfacher. Der schnellste Weg ist den zuständigen Sachbearbeiter zu fragen, wer er/sie das handhaben mit der Eintragung weiterer Personen. Vermutlich wird er aber das volle Programm wie auch zur Erlangung einer eigenen WBK fordern.
ITSE2007 Posted February 14, 2007 Author Posted February 14, 2007 Danke für deine Antwort. Der Sinn der Aktion besteht darin, vorerst nur einmal so viel Geld ausgeben zu müssen. Und da wir in der selben Stadt wohnen und in den selben Verein gehen, können wir uns ja auch ne Waffe teilen. 2 Waffen wollen und können wir uns dieses Jahr einfach nicht leisten, zumal wir letztes Jahr erst ein LG gekauft haben. Irgendwann will ich für mich natürlich auch ne WBK beantragen, aber da ich innerhalb des nächsten Jahres keine eigene Waffe kaufen will... Und bei uns im Verein ists derzeit etwas problematisch mit dem Ausleihen der Vereinswaffen, deshalb muss was eigenes her.
Norbert_S Posted February 14, 2007 Posted February 14, 2007 Wie alt bist Du denn `? Wenn nur die Mutti in der WBK steht darfst Du die Waffe auch nicht ohne Mutti transportieren.
Manurhin73 Posted February 14, 2007 Posted February 14, 2007 Das mit dem Sparen leuchtet mir natürlich ein. Ich denke halt nur das die 56,24 € für eine eigene Gelbe sinnvoller angelegt sind als ein Eintrag bei deiner Mutter zu machen. Der auch nicht kostenfrei sein wird. Immer vorausgesetzt das die Prozedur die gleiche ist, was ich aber stark annehme. Denn wie gesagt die eigene WBK berechtigt zum Leihen, und dann kann dir ja auch deine Mutter ihre Waffe leihen. Oder die von einem Schützenkollegen. Oder so.
ITSE2007 Posted February 14, 2007 Author Posted February 14, 2007 Hallo Norbert.... das war mir schon klar. Und ich bin 22. @Manurhin73: Danke für deine Hilfe. Dann werden wir hier nochma diskutieren, wie wir das nun machen.
manfred.mailer Posted February 14, 2007 Posted February 14, 2007 ...Denn wie gesagt die eigene WBK berechtigt zum Leihen, und dann kann dir ja auch deine Mutter ihre Waffe leihen. Oder die von einem Schützenkollegen. Oder so. Sehe ich das richtig? Man koennte doch auch eine WBK haben, ohne dass dort (schon) eine Waffe eingetragen ist - oder gibt es das nicht? Dann waere das Problem doch geloest: 2 WBKs - einmal mit eingetragener Waffe, die andere dann "schon mal fuer spaeter" und jetzt eben nur als "Leihhilfe". Ist aber nur so eine Idee, ich kenne - ehrlich gesagt - niemanden "mit WBK, aber ohne Eintrag".
Manurhin73 Posted February 14, 2007 Posted February 14, 2007 Ich schon, deswegen halte ich ja auch meinen Vorschlag für eine
tim123 Posted February 14, 2007 Posted February 14, 2007 Sehe ich das richtig? Man koennte doch auch eine WBK haben, ohne dass dort (schon) eine Waffe eingetragen ist - oder gibt es das nicht?Dann waere das Problem doch geloest: 2 WBKs - einmal mit eingetragener Waffe, die andere dann "schon mal fuer spaeter" und jetzt eben nur als "Leihhilfe". Ist aber nur so eine Idee, ich kenne - ehrlich gesagt - niemanden "mit WBK, aber ohne Eintrag". Genau DAS würde ich bleiben lassen, weil ich persönlich Fälle kenne, wo die leere WBK wieder eingezogen werden sollte, nachdem keine Waffe eingetragen wurde... hängt aber mit Sicherheit von der Behörde ab. Wenn klar ist, daß man zusammen eine Waffe benutzen will... und in absehbarer Zeit ( > 1 Jahr) keine weitere kaufen will, dann würde ich eine gemeinsame WBK beantragen.
Guest Posted February 14, 2007 Posted February 14, 2007 Warum einfach, wenns auch kompliziert geht? Also: Jeder beantragt seine eigene WBK, gelb. Bei unter 25 wird wwohl bei Dir ein Vermerk reinkommen, dass keine GK-Waffen gekauft werden duerfen, sofern keine MPU vorliegt. Dann kauft sich einer von Beiden das teure Match-KK und der andere notfalls ein billiges KK-Repetiererchen oder Einzelladerchen, das einem ueberall nachgeworfen wird. Fertig. Was man hat, hat man. Oder einer nimmt Gelb, der andere Gruen und dann kauft man sich als zweites eine billige gebrauchte KK-Pistole oder Revolver. Damit ist man einfach flexibler, als mit der gemeinsamen WBK.
Manurhin73 Posted February 14, 2007 Posted February 14, 2007 wo die leere WBK wieder eingezogen werden sollte, nachdem keine Waffe eingetragen wurde... Auf welcher Rechtsgrundlage? Neu Gelb: "unbefristet gültige Erlaubnis zum Erwerb und Besitz..." Warum sollten sie dich zwingen eine Waffe zu kaufen. Und dein Bedürfnis hast du schon nachgewiesen bzw. kannst du dem zuständigen SB rechtskonform erklären. Ich z.B hab gehört Zitronenfalter würden gar keine Zitronen falten... Aber ich schweife ab. Völlig unzulässig die WBK wieder einzuziehen.
tim123 Posted February 14, 2007 Posted February 14, 2007 Auf welcher Rechtsgrundlage?Neu Gelb: "unbefristet gültige Erlaubnis zum Erwerb und Besitz..." Warum sollten sie dich zwingen eine Waffe zu kaufen. Und dein Bedürfnis hast du schon nachgewiesen bzw. kannst du dem zuständigen SB rechtskonform erklären. Ich z.B hab gehört Zitronenfalter würden gar keine Zitronen falten... Aber ich schweife ab. Völlig unzulässig die WBK wieder einzuziehen. Ich habe nicht geschrieben... " ich habe gehört" ... sondern ich habe geschrieben, daß ich persönlich Fälle kenne wo die Behörde versucht (hat) leere WBKs nach einer gewissen Zeit einzustampfen. Du kannst manchen SB viel erklären, du kannst aber in einigen Fällen auch erst prozessieren, damit du dir geltendes Recht verschaffst.
Guest Posted February 14, 2007 Posted February 14, 2007 Tja.. FWR plus Oerag oder gleichwertige RSV. Dann macht der Anwalt die Arbeit und man selbst kann sich grinsend zuruecklehnen.
Manurhin73 Posted February 14, 2007 Posted February 14, 2007 Oder du kannst Leuten irrationale Angst machen um ihnen deine Lösung aufzuschwatzen. Jetz mal Butter bei die Fische, wo wurden leere WBKs eingezogen, mit welcher Begründung, wie lange bleibt eine WBK leer, auch wenn man sich fest vorgenommen hat nichts zu kaufen? Ich hatte halt eine praktikable, gesetzeskonforme Lösung im Sinn als ich obige Zeilen verfasste. Aber es gibt natürlich auch immer eine andere. WBK mit mehreren Personen macht nur bei Vereinswaffen oder Bewachungsunternehmen Sinn. Für den Privatgebrauch viel zu unflexibel. Was passiert denn wenn eine weitere Waffe durch die Mutter oder den Sohn erworben werden? Wieder ne neu? Oder stellen beide einen Bedürfnissantrag? Und zu sagen die WBK wird widerrufen weil sie sich keine Waffe innerhalb von einem Jahr gekauft haben grenzt meines Erachtens schon an Diskriminierung.
Boule Posted February 14, 2007 Posted February 14, 2007 Und zu sagen die WBK wird widerrufen weil sie sich keine Waffe innerhalb von einem Jahr gekauft haben grenzt meines Erachtens schon an Diskriminierung. Um so etwas vozubeugen sollte man eh innerhalb von 48 Stunden nach Erhalt der WBK bei seinem Sachbearbeiter auf der Matte stehen und sich die erste Waffe eintragen lassen. Ansonsten aber wäre es nur möglich die WBK nach der Regelüberprüfung nach 3 Jahren einzuziehen, wenn nicht geschossen wurde. Da im Gesetz aber nirgendwo steht, daß mit der eigenen Waffe geschossen werden muß, ist das Einziehen bei regelmäßiger Trainingsausübung eh nicht machbar. Ansonsten ist eine einzelne Waffe eh schlecht auf zwei Schützen einzustellen, so daß früher oder später einer von Euch eh ein zweites KK haben will oder auch in andere Disziplinen reinschnuppert und dann macht es sich sicherlich nicht schlecht, die eignen WBK zu haben. Alternativ kann man damit auch geschickterweise innerhalb der Familie die von vielen Ämmtern eingeforderte 2/6 Regelung umgehen ohne zu klagen.
Manurhin73 Posted February 14, 2007 Posted February 14, 2007 Alternativ kann man damit auch geschickterweise innerhalb der Familie die von vielen Ämmtern eingeforderte 2/6 Regelung umgehen ohne zu klagen. So deutlich wollt ichs jetzt nicht sagen, nachdem ja schon so viele Waffen in der Familie sind. Das merkt er dann schon noch früh genug das meist eine WBK platz- und genehmigungsmäßig nicht reicht
Boule Posted February 14, 2007 Posted February 14, 2007 So deutlich wollt ichs jetzt nicht sagen, nachdem ja schon so viele Waffen in der Familie sind. Und damit wären wir wieder beim Thema: zwei Besitzer ein Waffenschrank. Das Geht auch bei 2/6 Regelung nur ein Jahr gut. Danach stehen schon einmal 8 Stück drinn und bei 10 muß man an einen Neuen denken. Auch wird die eine WBK nicht unbedingt ausreichend sein. Sobald Selbstlader oder Kurzwaffen ins Haus kommen, muß eh die grüne her. Was macht man nun, wenn der Inhaber der gelben nicht mit Kurzwaffen schießt und deshalb auch keine Trainingsnachweise erbringen kann? Dann hat einer eine Gelbe und der Andere eine Grüne... und muß sich auch für sein eigenes KK´s einen teuren Voreintrag besorgen. Oder was passiert wenn man aus dem elterlichen Hause auszieht? Wer behält das Gewehr dann und wie kommt man nun an ein Neues ran ohne noch einmal 1/2 Jahr auf die Schnecken im Amt zu warten? Also, jedem seine eigene WBK!
Gromit Posted February 14, 2007 Posted February 14, 2007 Was macht man nun, wenn der Inhaber der gelben nicht mit Kurzwaffen schießt und deshalb auch keine Trainingsnachweise erbringen kann? Und welcher Verband verlangt das? Gromit
Boule Posted February 14, 2007 Posted February 14, 2007 Und welcher Verband verlangt das? Ist bitte im Zusammenhang mit den vorhergehenden und nachfolgenden Sätzen zu sehen. Einer hat dann gelb und wenn das KK-Gewehr aufgrund von Umzug o.Ä. an den Anderen gehen soll, muß dieser entweder einen teuren Voreintrag bezahlen oder sich noch einmal eine Gelbe besorgen.
Sachbearbeiter Posted February 16, 2007 Posted February 16, 2007 Auf welcher Rechtsgrundlage? Schon mal an Bedürfniswegfall als Widerrufsgrund gedacht ?
Recommended Posts
Archived
This topic is now archived and is closed to further replies.