steinmarder Posted February 9, 2007 Share Posted February 9, 2007 Hallo zusammen! Folgende Frage, die mich schon öfters beschäftigt hat und wohl nicht als zu konstruiert anzushen ist: Als Jäger bin ich ausdrücklich berechtigt, auf dem Weg zur Jagd eine Waffe nicht schußbereit zu führen. Auch auf dem Beifahrersitz. Wie verhält es sich aber nun, wenn ich eine andere Person mitnehme? Darf die sich einen Platz mit der Waffe teilen? Oder muss sie dann vorher in ein Futteral? Überlassen an Nicht-Berechtigte ist ein klarer Fall der Unzuverlässigkeit! Liegt das hier vor? Szenario ist ungefähr folgendes: Auf dem Rückweg von der Jagd ruft die Freundin an und bittet darum, vom Bahnhof abgeholt zu werden.... Futteral habe ich womöglich gar nicht erst dabei :-( Viele Grüße Norman Link to comment Share on other sites More sharing options...
Guest Posted February 9, 2007 Share Posted February 9, 2007 Du bist doch der Fahrer? Also auch die ganze Zeit im Auto. Wo Problem? Es ist kein ueberlassen, wenn Du und noch jemand im Auto sind, das waere es nur, wenn Du raus gehst und der nicht Berechtigte allein drin bleibt. In dem Fall: Waffe mitnehmen. Muesstest Du ja auch, wenn Du allein unterwegs bist und die Kiste irgendwo parkst, um was zu erledigen. Link to comment Share on other sites More sharing options...
Tyr13 Posted February 9, 2007 Share Posted February 9, 2007 Situation ist schon OK, aber das Überlassen ist m.E. zu konstruiert. Wer übt denn die tatsächliche Gewalt aus ? Allein aus Sicherheitsaspekten würd' ich aber die Waffe nach hinten legen oder in den verschlossenen Kofferraum. Ob Futteral oder nicht ist glaub' ich nebensächlich. Link to comment Share on other sites More sharing options...
Sachbearbeiter Posted February 9, 2007 Share Posted February 9, 2007 Wie verhält es sich aber nun, wenn ich eine andere Person mitnehme? Darf die sich einen Platz mit der Waffe teilen? Oder muss sie dann vorher in ein Futteral? Also Beifahrer in ein Futteral zu stecken, fänd ich jetzt nicht gerade nett. Irgendwo gibt es ja noch eine Würde, oder ? Aber mal Spaß beiseite, konnts mir einfach nicht verkneifen. Überlassen wird eine Waffe, wenn die tatsächliche Gewalt einem anderen eingeräumt wird. Nach herrschender Rechtsauffassung genügt hierzu bereits die Möglichkeit, auf die Waffe Zugriff zu nehmen. Direkt auf den Schoß oder zwischen die Knie des Beifahrers sollte man die Waffe also nicht gerade legen oder ihm diese gar in die Hand zum Festhalten drücken. Waffe auf dem Rücksitz oder besser noch im Kofferraum wäre in diesem Fall deshalb wohl die richtige Handlungsweise oder bei einer Kurzwaffe ab das Ding ins verschlossene Handschuhfach. Link to comment Share on other sites More sharing options...
Shogun Posted February 9, 2007 Share Posted February 9, 2007 Tja - nicht ganz so einfach. Wenn die liebe Freundin sich den Platz mit der Flinte teilt und damit evtl. herumhantiert und das jemand sieht, dann ggf. die Polizei verständigt, dann wird es sicherlich Probleme geben. Liegt auch immer ein Stück weit im Ermessen der Sicherheitsbehörde (LRA, etc.). Die Polizei kann die Kanone u. U. sogar zur sog. "Gefahrenabwehr" sicherstellen, wenn sich Zweifel an der Zuverlässigkeit ergeben oder zu unterstellen sind. Dann hat man den Ärger und die Lauferei. Also lieber in den Kofferraum. Ein Überlassen sehe ich nicht, aber konstruieren kann man viel. Ich würde auf Nummer Sicher gehen. Link to comment Share on other sites More sharing options...
IMI Posted February 9, 2007 Share Posted February 9, 2007 Das ist schon eine verrückte Welt Auf dem Schießstand darf man fast jedem eine geladene Waffe in die Hand drücken, aber im Auto soll es verboten sein, zum Beispiel meiner Freundin, die schon seit Jahren mit mir schießen geht, eine entladene Waffe zum Halten zu geben ? IMI Link to comment Share on other sites More sharing options...
cowroper Posted February 9, 2007 Share Posted February 9, 2007 Das ist schon eine verrückte Welt IMI Frag einmal den Verfasser dieses Gesetzes/Verordnung ob er/sie überhaupt schon einmal eine Waffe in der Hand gehabt hat! cowroper Link to comment Share on other sites More sharing options...
Sachbearbeiter Posted February 9, 2007 Share Posted February 9, 2007 Tja IMI, kannst ja mal beim BIM anregen, dass man das auch in die Ausnahmen nach § 12 WaffG aufnehmen soll. Link to comment Share on other sites More sharing options...
IMI Posted February 9, 2007 Share Posted February 9, 2007 Sbine, bist noch da? Ich hätte nämlich Deinenn sachkundigen, werten Rat an dieser Stelle gerne gehört. IMI Link to comment Share on other sites More sharing options...
Hägar Posted February 9, 2007 Share Posted February 9, 2007 Also Beifahrer in ein Futteral zu stecken, fänd ich jetzt nicht gerade nett. Irgendwo gibt es ja noch eine Würde, oder ? Er meinte ja auch eine Beifahrerin Link to comment Share on other sites More sharing options...
Murat Posted February 9, 2007 Share Posted February 9, 2007 Auf dem Schießstand darf man fast jedem eine geladene Waffe in die Hand drücken Ähm... es widerspricht aber doch schwer den gänigen Sicherheitsbestimmungen eine geladene Waffe zu übergeben... Link to comment Share on other sites More sharing options...
Jim Phelps Posted February 9, 2007 Share Posted February 9, 2007 Wo steht das? Das dürfte im Vorderladerbereich doch recht problematisch werden. Link to comment Share on other sites More sharing options...
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