madmaxde Posted January 22, 2007 Share Posted January 22, 2007 fundierte Beantwortung wäre sehr eilig... Mein Schützenbruder hat die Sachkunde bei einem Schützenverein im Nachbarlandkreis abgelegt. Als er den Nachweis nun bei seinem SB in seinem Landkreis vorlegte, meinte dieser nur, damit kann er seinen Ofen anzünden, da der Schützenverein nur Lehrgänge für seine Mitglieder abhalten dürfte und nicht für alle Interessierten. Liegt er da richtig?? Für eine schnelle Beantwortung event. auch mit Hinweis auf die einschlägigen §§ wäre ich sehr dankbar. cu Madmax Link to comment Share on other sites More sharing options...
Guest Nightingale Posted January 22, 2007 Share Posted January 22, 2007 Liegt er da richtig?? Es ist ganz anders. Zum Abnehmen der Sachkunde braucht man neuerdings eine behördliche Erlaubnis. Wenn der Prüfer diese hat ist die Sachkunde gültig, andernfalls gilt sie nicht mal für den eigenen Verein. Link to comment Share on other sites More sharing options...
madmaxde Posted January 22, 2007 Author Share Posted January 22, 2007 Es ist ganz anders. Zum Abnehmen der Sachkunde braucht man neuerdings eine behördliche Erlaubnis. Wenn der Prüfer diese hat ist die Sachkunde gültig, andernfalls gilt sie nicht mal für den eigenen Verein. das ist mir aber jetzt neu gilt der § 7 WaffG in Verbindung mit § 3 Abs. 5 AWaffV jetzt nicht mehr? Link to comment Share on other sites More sharing options...
Guest Nightingale Posted January 22, 2007 Share Posted January 22, 2007 das ist mir aber jetzt neu gilt der § 7 WaffG in Verbindung mit § 3 Abs. 5 AWaffV jetzt nicht mehr? Wir schicken unsere Leute nur noch in den SV Karl May, weil der Vereinsvorsitzende derzeit der einzige in der Umgebung ist, der die Sachkunde abnehmen darf. Er hat mir gesagt, die behörliche Erlaubnis hätte ihn 420,-€ gekostet. Wo genau das alles steht, das weiß ich leider auch nicht. Link to comment Share on other sites More sharing options...
Makalu Posted January 22, 2007 Share Posted January 22, 2007 Grundsätzlich kann der Verband die Sachkunde abnehmen. Nur irgendwie muss der auch Zertifizierungsrichtlinien und entsprechende Maßnahmen durchführen, damit die Ausbildung und Prüfung dem erwünschten Niveau entspricht. Dass diese Lehrgänge primär für Mitglieder sind, ist wohl klar. Andere Verbände können diese aber anerkennen und zumindest der DSB empfiehlt auch die Anerkennung. Und wenn dem so ist, kann die Behörde auch dann im nachhinein nicht nein sagen, besonders weil ja die Prüfung vorher gemeldet werden muss. Dass das aber nicht der Weg für einen Sammler oder sonstigen Waffenbesitzwoller ist, sollte klar sein. Am besten fährt man, wenn man den Lehrgang bei jemanden macht, der einen staatlich anerkannten Lehrgang durchführt. Dieser ist dann bundesweit ohne wenn und aber gültig, zumindest für den Waffenumfang, über die er gehalten und in der geprüft wurde. Signalwaffen wird wohl eher kaum einer automatisch mitmachen. Gruß Makalu Link to comment Share on other sites More sharing options...
Sachbearbeiter Posted January 22, 2007 Share Posted January 22, 2007 das ist mir aber jetzt neu gilt der § 7 WaffG in Verbindung mit § 3 Abs. 5 AWaffV jetzt nicht mehr? Natürlich gilt der noch. Und letzterer verweist ganz klar auf § 3 Abs. 2 zweiter Halbsatz AWaffV: "sie gilt für den gesamten Geltungsbereich des Waffengesetzes" !!! Wer also über einen Schützenverein, der einem anerkannten Verband angeschlossen ist, ein Prüfungszeugnis nach § 7 WaffG erwirbt, behält die Sachkunde auch. Also Gesetz einpacken und ganz schnell wieder auf diese Behörde zur Nachhilfe. Link to comment Share on other sites More sharing options...
Guest Nightingale Posted January 22, 2007 Share Posted January 22, 2007 Auf den Sachkundenachweisen steht neuerdings "Staatl. annerkannte Prüfungskommision". Link to comment Share on other sites More sharing options...
Sachbearbeiter Posted January 22, 2007 Share Posted January 22, 2007 Auf den Sachkundenachweisen steht neuerdings "Staatl. annerkannte Prüfungskommision". Das ist nicht zwingend (zumal man Kommission mit zwei s hinten schreibt ). Einigen wir uns auf "Ausschuss von Beauftragten", okay ? Es ist nach § 2 Abs. 4 AWaffV ein Prüfungszeugnis auszustellen, das Art und Umfang der erworbenen Sachkunde erkennen lassen muss und vom Vorsitzenden des Prüfungsausschusses zu unterzeichnen ist. Link to comment Share on other sites More sharing options...
madmaxde Posted January 22, 2007 Author Share Posted January 22, 2007 ....Mein Schützenbruder hat die Sachkunde bei einem Schützenverein im Nachbarlandkreis abgelegt. Als er den Nachweis nun bei seinem SB in seinem Landkreis vorlegte, meinte dieser nur, damit kann er seinen Ofen anzünden, da der Schützenverein nur Lehrgänge für seine Mitglieder abhalten dürfte und nicht für alle Interessierten... Eigentlich geht meine Frage dahin, ob der Verein nur für seine Vereinsmitglieder die Sachkunde abnehmen kann, oder auch für Mitglieder anderer Schützenvereine: Das müsste ich dringend wissen... Link to comment Share on other sites More sharing options...
Sachbearbeiter Posted January 22, 2007 Share Posted January 22, 2007 Abnehmen kann der Verein nach § 3 Abs. 5 AWaffV nur für seine Mitglieder. Das augestellte Prüfungszeugnis gilt dann aber bundesweit. Link to comment Share on other sites More sharing options...
Shootist Posted January 22, 2007 Share Posted January 22, 2007 um die frage im titel zu beantworten: ICH !!! bundesweit gueltig !!! (duckundwech') Link to comment Share on other sites More sharing options...
Guest Posted January 25, 2007 Share Posted January 25, 2007 um die frage im titel zu beantworten: ICH !!! bundesweit gueltig !!! (duckundwech') Um die Frage nochmals zu beantworten: Ich auch! !! bundesweit gültig!! Seit neuestem mit Kooperationspartner TÜV Rheinland Akademie auch in Verbindung mit Sachkunde nach § 34 Gewerbeordnung für Sicherheitsleute/Waffenträger! Link to comment Share on other sites More sharing options...
Guest Posted January 25, 2007 Share Posted January 25, 2007 um die frage im titel zu beantworten: ICH !!! bundesweit gueltig !!! (duckundwech') Um die Frage nochmals zu beantworten: Ich auch! !! bundesweit gültig!! Seit neuestem mit Kooperationspartner TÜV Rheinland Akademie auch in Verbindung mit Sachkunde nach § 34 Gewerbeordnung für Sicherheitsleute/Waffenträger! Link to comment Share on other sites More sharing options...
madmaxde Posted January 25, 2007 Author Share Posted January 25, 2007 Abnehmen kann der Verein nach § 3 Abs. 5 AWaffV nur für seine Mitglieder. Das augestellte Prüfungszeugnis gilt dann aber bundesweit. Mittlerweile habe ich erfahren, dass es in Bayern von der Regierung eine Weisung gibt, dass die Sachkundeprüfungen auch gegenseitig von Vereinen anerkannt werden sollen, die innerhalb eines gleichen Verbandes (z.B. dem Bayer. Sportschützenbund) zusammengeschlossen sind. Also auch für Mitglieder von anderen Vereinen - was ja eigentlich auch logisch sein sollte. Danke für eure rege Mithilfe cu madmax Link to comment Share on other sites More sharing options...
Sachbearbeiter Posted January 25, 2007 Share Posted January 25, 2007 Das macht Sinn, weil nicht jeder kleine Popelverein einen eigenen Prüfungsausschuss bilden kann bzw. das nicht möchte. Link to comment Share on other sites More sharing options...
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