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IGNORED

Buntline-Revolver Langwaffe?


Windbeutel

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Geschrieben

Hallo,

vor 1973 galten mal die sog. Buntlines, wenn sie über 60cm Gesamtlänge hatten, als Langwaffen und damals ab 18 zu erwerben.

Gelten die nach dem aktuellen Waffengesetz immer noch als Langwaffe und damit auf neue gelbe WBK zu erwerben?

Gruß

Jürgen

Geschrieben

Ergibt sich alles aus dem Waffengesetz:

Anlage 1 A1 UA1 Ziff. 2.6 WaffG:

Langwaffen ( ...) sind Schusswaffen, deren Lauf und Verschluss in geschlossener

Stellung insgesamt länger als 30 cm sind und deren kürzeste bestimmungsgemäß

verwendbare Gesamtlänge 60 cm überschreitet; Kurzwaffen sind alle anderen

Schusswaffen.

§ 14 (4) WaffG:

Sportschützen nach Absatz 2 wird abweichend von § 10 Abs. 1 Satz 3 eine

unbefristete Erlaubnis erteilt, die zum Erwerb von Einzellader-Langwaffen mit glatten

und gezogenen Läufen, von Repetier-Langwaffen mit gezogenen Läufen sowie von

einläufigen Einzellader-Kurzwaffen für Patronenmunition und von mehrschüssigen Kurz und

Langwaffen mit Zündhütchenzündung (Perkussionswaffen) berechtigt. Die Eintragung

von Waffen, die auf Grund dieser unbefristeten Erlaubnis erworben wurden, in die

Waffenbesitzkarte ist durch den Erwerber binnen zwei Wochen zu beantragen.

Geschrieben

Hallo,

hast du Interesse an soeinem Teil ?

Mein Vater hat soeinen und der räumt gerade in seinem Waffenschrank auf.

HEGE 357 Mag. Mod. Armi Jäger Frontier Buntline. Westernrevolver.

Gekauft Anfang der 70er, ca.100 Schuß.

Bestimmt will er den auch loswerden. Er sagte etwas von einem Tausch in der WBK. 357 lang gegen 357 handlich.

Gruß, Guzzisti.

Geschrieben
Hallo,

hast du Interesse an soeinem Teil ?

Mein Vater hat soeinen und der räumt gerade in seinem Waffenschrank auf.

HEGE 357 Mag. Mod. Armi Jäger Frontier Buntline. Westernrevolver.

Gekauft Anfang der 70er, ca.100 Schuß.

Bestimmt will er den auch loswerden. Er sagte etwas von einem Tausch in der WBK. 357 lang gegen 357 handlich.

Gruß, Guzzisti.

Hallo,

zunächst mal Danke für die Antworten. Gibt es eigentlich auch Anschlagschäfte hierzu?

Guzzisti:

Danke fürs Angebot, aber ich wollte mich zunächst nur mal schlau machen, ob Buntlines immer noch als Langwaffe gelten. Da ich aber momentan gerade zwei Gewehre gekauft habe, stelle ich mal den Kauf eines Buntlines zurück.

Gruß

Jürgen

Geschrieben

Da ich das aus den im Internet verfügbaren Informationen nicht entnehmen konnte:

Hat dieser Buntlie wirklich einen Lauf > 30 cm und eine kürzeste bestimmungsmäßige Gesamtlänge (also ohne Schaft !) von > 60 cm?

Wenn auch nur eine von beiden Bedingungen nicht erfüllt ist, ist er eine Kurzwaffe.

Ist er eine Perkussionswaffe?

Wenn nicht, kann er auf Gelb nicht erworben werden.

Geschrieben
Ist er eine Perkussionswaffe?

Wenn nicht, kann er auf Gelb nicht erworben werden.

Hallo

wieso soll ein Patronenrevolver, der länger als 60 cm ist nicht auf Neue Gelbe erworben werden können? Ist schließlich ein Repetierer.

Steven

Geschrieben

Hallo,

Lauflänge beträgt 42 cm ( von der Trommel gemessen ) und insgesammt ist er leider "nur" ca. 58 cm.

Füttern tut man ihn mit ganz normalen 357 Mag. Patronen.

Hier ist er in einer grünen WBK und gilt als Altbesitz.

Gruß, Guzzisti.

Geschrieben

Revolver sind keine Repetierer (vgl. Anlage 1 A 1 UA1 Ziff 2.4 WaffG)

Mit einer kürzeren bestimmungsgemäß verwendbaren Gesamtlänge als 60 cm handelt es sich bei dem Buntline um eine Kurzwaffe (vgl. Anlage 1 A 1 UA1 Ziff 2.4 WaffG)

Da es sich nicht um eine Einzellader-Kurzwaffe handelt und offenbar auch nicht um eine Perkussionswaffe, gibt es den Buntline nur auf "Grün".

(Ein Blick ins Gesetz erspart Geschwätz!)

Geschrieben
Revolver sind keine Repetierer (vgl. Anlage 1 A 1 UA1 Ziff 2.4 WaffG)

(Ein Blick ins Gesetz erspart Geschwätz!)

Hallo HSE

"Anlage 1 Abschnitt 1 Unterabschnitt 1: 2.4

Repetierwaffen; dies sind Schußwaffen, bei denen nach Abgabe eines Schusses über einen von Hand zu betätigenden Mechanismus Munition aus einem Magazin in das Patronenlager nachgeladen wird. "

Passt doch genau auf einen Revolver. Oder erklär du mir einfach mal, daß ein Revolver ein Halbautomat ist.

Wir gingen die ganze Zeit von länger wie 60cm aus. Bei dieser Vorraussetzung wäre die Kanone auf neu Gelb zu erwerben gewesen. Die 58cm stellten sich gerade erst heraus. Soviel zu Gesetz und Geschwätz.

Steven

Geschrieben

Kürzer als 60 cm = Kurzwaffe, ok. Aber wie verhält es sich mit den so called " Revolvergewehren " ?

Ein Auszug aus einer Egun Auktion ( hier )

Verkaufe Revolvergewehr der Marke HS , im Kal. 22 lfb. Waffe ist Neuwertig aus Sammlung . Das Gewehr hat eine Ausschwenkbare Trommel, und kann im DA / SA Modus geschossen werden. Zum Erwerb reicht die Neue Gelbe WBK, da sie einem Repetiergewehr gleich steht.

Ist zwar rechtlich nicht verbindlich, die Aussage des Verkäufers, aber für mich nachvollziehbar.

Greetz

PetMan

Geschrieben

Fallsder Hinterschaft nicht abnehmbar ist, handelt es sich um eine Langwaffe, wenn die Maße (60/30 cm) überschritten werden.

Kann der Hinterschaft abgenommen werden und wird dadurch die Waffe kürzer als 60 cm, dann ist es eine Kurzwaffe (kürzeste bestimmungemäße Verwendung).

Ob eine Langwaffe mit Trommel dem Repetierer "gleichgestellt" ist, ergibt sich nicht aus dem Gesetz. In jedem Fall ist ein Revolver kein Repetierer, da über den von Hand zu betätigenden Mechanismus keine Patrone "aus einem Magazin in das Patronenlager" nachgeladen wird. Die Argumentastion "wenn schon Repetierer auf Gelb, warum nicht auch Revolver-Langwaffe" läßt sich sicher gut vertreten.

Aber zurück zur hier in Rede stehenden Waffe: Nur auf Grün.

Noch eine Ergänzung:

Beim Revolver gibt es kein Magazin, sondern eine Trommel, die zugleich die Patronenlager (meist 6 oder 5) enthält. Geladen wird auch nicht mittels eines Mechanismus, sondern es wird die Munition per Hand in die Patronenlager gestopft. (Von den Schnellladegerätschaften mal abgesehen - aber auch die machen aus eionem Revolver keinen Repetierer.) Es wird sodann beim Spannen (single action) oder beim Betätigen des Abzugs (double action) das zuvor geladene Patronenlager vor den Lauf geführt und er Schuß ausgelöst. Ein grundsätzlich anderes System.

Geschrieben
Ob eine Langwaffe mit Trommel dem Repetierer "gleichgestellt" ist, ergibt sich nicht aus dem Gesetz.

Hallo HSE

das Gesetz unterscheidet zwischen Repetierer und Halbautomat.

Also, was ist ein Revolver?

Steven

Geschrieben
Hallo HSE

das Gesetz unterscheidet zwischen Repetierer und Halbautomat.

Also, was ist ein Revolver?

Steven

Ein Revolver ist eine mehrschüssige Kurz oder Langwaffe mit einer Trommel, die zugleich die Patronenlager enthält und diese vor Schußabgabe jeweils vor den Lauf führt.

Die Tatsache, daß das Gesetz Automaten, Repetierer, Einzellader, Langwaffen, Kurzwaffen, Schreckschußwaffen, Reizstoffwaffen und Signalwaffen definiert, bedeutet nicht, daß jegliche Waffe in eine der genannten Kategorieen fallen muß. Vgl. z.B. § 14 (4) WaffG , da wird auch nur von "mehrschüssigen Waffen" gesprochen. Gemeint sind dort die Perkussionsrevolverkurzwaffen und (falls es das gibt) Perkussionsrevolverlangwaffen sowie die mehrläufigen Perkussionswaffen.

Geschrieben

Hallo HSE

ich mach es mal kurz. Ein Revolver ist lt. Gesetz ein Repetierer. D. h. ein Revolvergewehr ist lt. Waffengesetz ein Repetierer und kann auf Neue Gelbe WBK erworben werden. Da hilft das ganze Schwadronieren nichts.

Wo und wie ich Repetiere, ist doch vollkommen egal. Ob mit Kammerstengel, mit Unterhebel, mit Hahn oder Abzug, es ist ein Repetierer.

Steven

Geschrieben
Hallo HSE

ich mach es mal kurz. Ein Revolver ist lt. Gesetz ein Repetierer. D. h. ein Revolvergewehr ist lt. Waffengesetz ein Repetierer und kann auf Neue Gelbe WBK erworben werden. Da hilft das ganze Schwadronieren nichts.

Wo und wie ich Repetiere, ist doch vollkommen egal. Ob mit Kammerstengel, mit Unterhebel, mit Hahn oder Abzug, es ist ein Repetierer.

Steven

Is ja gut!

Geschrieben

Ich habe zwei Revolver-Gewehre von Uberti in .357Magnum und in .22Magnum, beim letzteren hätte ich gerne eine Trommel in .22lfb gehabt. Jedoch bis heute keine bekommen. Mein Sachbearbeiter hat die problemlos eingetragen dar ich im BDS binn. Einer anderen Person aus einem anderen Kreis wurde gesagt im DSB gibt es solche Westernwaffen nicht im BDS ist das kein Problem. Also ich kann nur von meinen reden der Schaft ist fest verschraubt ,wie an einer UHR. Würde der Schaft abgeschraubt werden ist ein Griffstück nötig. Es würde auch keinen Sinn ergeben denn der Revolver würde ohne Schaft zum schiessen unhandlich werden.

Geschrieben
....und (falls es das gibt) Perkussionsrevolverlangwaffen....

Das gibt's in der Tat. Spontan fällt mir das Colt-Root-Revolvergewehr ein (Nachbau wird hergestellt; wurde auch in VISIER schon getestet).

Gruß,

karlyman

Geschrieben
Das gibt's in der Tat. Spontan fällt mir das Colt-Root-Revolvergewehr ein (Nachbau wird hergestellt; wurde auch in VISIER schon getestet).

Gruß,

karlyman

Es gab auch mal von Pietta einen Colt Navy 1851 mit 30,5cm Lauf.Ich habe einen schussfähigen und einen in Deko. Es gibt noch einen Anschlagschaft und dar es ein Vorderladerrevolver ist brauch man sich um die Länge keine Gedanken machen.

Jedoch solltet ihr einen kaufen der leicht braun oder schwarz ist >>>>> lasst ihn so.

Ich habe meinen grössten Fehler begangen ich habe meinen angefangen zu polllieren. Messing verzeiht nichts und die sind auch nicht gerade sauber gegossen worden. Mein Vorbesitzer hatte den scheinbar mal runterfallen lassen (oder der wurde so produziert) und erst nach dem pollieren kommt alles zum vorschein.

Geschrieben
Da ich das aus den im Internet verfügbaren Informationen nicht entnehmen konnte:

Hat dieser Buntlie wirklich einen Lauf > 30 cm und eine kürzeste bestimmungsmäßige Gesamtlänge (also ohne Schaft !) von > 60 cm?

Wenn auch nur eine von beiden Bedingungen nicht erfüllt ist, ist er eine Kurzwaffe.

Ist er eine Perkussionswaffe?

Wenn nicht, kann er auf Gelb nicht erworben werden.

Hallo,

bei einem Angebot in eGun http://www.egun.de/market/item.php?id=1081257 wird der Lauf mit 18 Zoll (= rd. 46 cm) angegeben. Da mir noch aus der Zeit vor 1973 bekannt war, daß es Buntlines von mehr als 60 cm gab und diese damals als Langwaffe angeboten wurden, habe ich bei diesem Beispiel mal unterstellt, daß es sich hierbei um ein solches Exemplar handelt. In jedem Fall muß es aber noch Altbestände mit mehr als 60 cm in Umlauf geben.

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