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Erwerb einer neuen Kurzwaffe, Wettbewerbe


rgoecking

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Ich verfügte über 3 Kurzwaffen, an Wettbewerben habe ich bisher nicht teilgenommen, schieße jedoch ein bis zweimal pro Woche in meinem Verein.

Eine meiner Waffen (Revolver 357) wollte ich nun bei meinem Waffenhändler in Zahlung geben und dafür einen anderen 357er bestellen.

Für mich stellt dieser Vorgang lediglich ein Tausch dar (alten Revolver aus der WBK aus- und den neuen eintragen). Auf Nachfrage bei meinem Ordnungsamt erfuhr ich jedoch, daß die Inzahlunggabe eine Veräußerung darstellt und ich in diesem Moment nur noch über 2 Waffen verfüge. In dem Moment wo der neue Revolver eingetragen werden soll, handelt es sich um die dritte Kurzwaffe und diese muß vom Landesverband genehmigt werden. Zusätzlich ist auch für eine oder zwei Waffen erforderlich, daßü man an Wettkämpfen teilnimmt.

Wie ist Eure Meinung/Erfahrung zu diesem Thema?

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Hi, willkommen im Forum

Für den neuen Revolver musst Du das volle Programm durchgehen. Also Bedürfnisprüfung beim Verband (normal kein Thema), Neuer Voreintrag etc.

Gibt hier bereits einen Thread zu dem Thema, benutze ruhig die Suchfunktion um nicht alles doppelt zu posten.

Wenn Dein dir erteilter Sachbearbeiter Dir extrem wohlgesonnen ist, soll es schon solche Verfahrensweisen gegeben haben wie: OK, streiche alt gegen neu, aber direkter Tausch beim BüMa, mit dessen Bestätigung oder so.

Wieso hast Du 3 mehrschüssige KW'n ? Ohne besondere Dispens des Verbandes gibt es doch nur 2 ? Oder Jagdschein oder Vorderlader oder was ?

MFG

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@ rgoecking

die Handhabung ist von Verband zu Verband.

Du solltest bei deinem Verband einfach nachfragen.

Alles was über das "Grundkontingent" hinnaus geht wird anders behandelt:

RSB(Unterverband vom DSB)

dort solltest Du an der Kreismeisterschaft oder an den Rundenwettkämpfen teilnehmen

jetzt kommen wieder die klugen Sprüche:

[ironie an]

dann würde ich den Verband wechseln

[ironie aus]

BDS LV5 ohne 12 Monate Training und Teilnahme an der Landesmeisterschaft wird

keine Befürwortung ausgestellt. :angry2:

Also einfach nachfragen

oder

Andere Möglichkeit frage Deinen SB:

Ob Du einen Voreintrag für einen neuen Revolver ohne Bedürfnis des Verbandes bekommst, wenn Du den Alten gleichzeitig in Zahlung gibst.

Einen neuen Voreintrag brauchst Du auf jeden Fall :gutidee:

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Richtig, so einige SB machen Dir den neuen Voreintrag auch ohne erneuten Bedürfnisnachweis. Allerdings nur dann, wenn das "alte" Bedürfnis auch schon über den Verband, also nach den Voraussetzungen seit dem 01.04.2003 nachgewiesen worden ist und davon auszugehen ist, dass sich seitdem nichts an den bisherigen Gegebenheiten geändert hat.

Viel Erfolg wünscht Dir

SBine

:angel:

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Hi, willkommen im Forum

Für den neuen Revolver musst Du das volle Programm durchgehen. Also Bedürfnisprüfung beim Verband (normal kein Thema), Neuer Voreintrag etc.

Gibt hier bereits einen Thread zu dem Thema, benutze ruhig die Suchfunktion um nicht alles doppelt zu posten.

Wenn Dein dir erteilter Sachbearbeiter Dir extrem wohlgesonnen ist, soll es schon solche Verfahrensweisen gegeben haben wie: OK, streiche alt gegen neu, aber direkter Tausch beim BüMa, mit dessen Bestätigung oder so.

Wieso hast Du 3 mehrschüssige KW'n ? Ohne besondere Dispens des Verbandes gibt es doch nur 2 ? Oder Jagdschein oder Vorderlader oder was ?

MFG

Hi,

ich hatte für die dritte Kurzwaffe (Walther SSP 22lfb) eine Genehmigung des Landesverbandes.

Gruß

rgoecking

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Zusätzlich ist auch für eine oder zwei Waffen erforderlich, daßü man an Wettkämpfen teilnimmt.

Das währe mir neu. Es ist erforderlich das man Ziat: "den Schießsport in einem Verein regelmäßig als Sportschütze betreibt" zitat ende. Das dazu Wettkämpfe erforderlich sind mögen einige Verbände so sehen, aber bei weitem nicht alle. Und das Behörden das so sehen hab ich bis dato noch nicht gehört, zumal die Behörde das ja auch gar nicht prüft, sondern nur die Bescheinigung des Verbandes bekommt.

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