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BDMP waffenrechtl. Bedürfnis


optrade

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Hab soeben erfahren, daß der BDMP eine 12-monatige Verbandsmitgliedschaft fordert, bevor ein Bedürfnis bescheinigt wird. Wenn ich mich recht erinnere, waren vor nicht allzulanger Zeit lediglich 6 Monate erforderlich- wurde mir Mitte letzten Jahres bei Eintritt in den BDMP so mitgeteilt. Kann mir jemand von euch auf die Sprünge helfen?

Gruß

Uli

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Hab soeben erfahren, daß der BDMP eine 12-monatige Verbandsmitgliedschaft fordert, bevor ein Bedürfnis bescheinigt wird.

Die 12 Monate dürften wahrscheinlich nur dann der Fall sein, wenn du vorher noch nicht Mitglied in einem anerkannten Verband warst. Vorher kann dir sowieso keine Bedürfnisbescheinigung ausgestellt werden. Im BDS ist dies genauso. Anders sieht es aus, wenn du vorher schon 12 Monate Mitglied in einem Verband warst, dann musst du nur zwei Monate warten.

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... BDMP eine 12-monatige Verbandsmitgliedschaft fordert, bevor ein Bedürfnis bescheinigt wird.

das ist, wie bei anderen Verbänden auch, eine Gängelei der Mitglieder. Das WaffG fordert explizit nur die 12monatige Mitgliedschaft in einem Verein und die regelmäßige Teilnahme an Schießübungen. Die völlig unnötige "Erweiterung" auf die Verbandsmitgliedschaft ist reine Schikane - machen aber nahezu alle Verbände so. Ändern kann man das nur in entsprechenden Mitliederveranstaltungen wo dem Vorstand dann der Auftrag gegeben wird solche Unsinnigkeiten zu unterlassen.

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das ist, wie bei anderen Verbänden auch, eine Gängelei der Mitglieder. Das WaffG fordert explizit nur die 12monatige Mitgliedschaft in einem Verein und die regelmäßige Teilnahme an Schießübungen. Die völlig unnötige "Erweiterung" auf die Verbandsmitgliedschaft ist reine Schikane - machen aber nahezu alle Verbände so. ...

Sah ich genauso! "Denk ich an Deutschland in der Nacht...."

Ändern kann man das nur in entsprechenden Mitgliederveranstaltungen wo dem Vorstand dann der Auftrag gegeben :D wird solche Unsinnigkeiten zu unterlassen.

Wovon träumst Du nachts? (Hervorhebungen und Smilie von mir). Dennoch danke für die Antwort.

Gruß

Uli

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"...(2) 1 Ein Bedürfnis für den Erwerb und Besitz von Schusswaffen und der dafür bestimmten Munition wird bei Mitgliedern eines Schießsportvereins anerkannt, der einem nach § 15 Abs. 1 anerkannten Schießsportverband angehört.

2 Durch eine Bescheinigung des Schießsportverbandes oder eines ihm angegliederten Teilverbandes ist glaubhaft zu machen, dass

1. das Mitglied seit mindestens zwölf Monaten den Schießsport in einem Verein regelmäßig als Sportschütze betreibt und

2. die zu erwerbende Waffe für eine Sportdisziplin nach der Sportordnung des Schießsportverbandes zugelassen und erforderlich ist...."

So war auch meine Ansicht. Ein Jahr Mitgliedschaft in der SLG. Seit 7 Monaten im BDMP.

Aber der BDMP besteht auf 12 Mon. BDMP-Mitgliedschaft um ein waffenrechtliches Bedürfnis bescheinigen zu können. Habs aber noch nirgendwo so gelesen. So what. Bald ist Mai 07.

Hat mich nur rein akademisch interessiert. :bud:

Gruß

Uli

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12 Monate regelmäßiges Sportschießen in einem Verein und seit mindestens 2 Monaten Mitgliedschaft im BDMP und 4 Schießtermine nach der SpO des BDMP - mehr ist nicht gefordert. Mitgliedschaft und sportliche Aktivitäten in anderen anerkannten Verbänden werden angerechnet. So steht es klar und deutlich in den Befürwortungsrichtlinien.

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12 Monate regelmäßiges Sportschießen in einem Verein und seit mindestens 2 Monaten Mitgliedschaft im BDMP und 4 Schießtermine nach der SpO des BDMP - mehr ist nicht gefordert. Mitgliedschaft und sportliche Aktivitäten in anderen anerkannten Verbänden werden angerechnet. So steht es klar und deutlich in den Befürwortungsrichtlinien.

So hab ich das auch gelesen! Werd nun mal auf ein paar Füße steigen müssen.

Danke

uli

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12 Monate regelmäßiges Sportschießen in einem Verein und seit mindestens 2 Monaten Mitgliedschaft im BDMP und 4 Schießtermine nach der SpO des BDMP - mehr ist nicht gefordert. Mitgliedschaft und sportliche Aktivitäten in anderen anerkannten Verbänden werden angerechnet. So steht es klar und deutlich in den Befürwortungsrichtlinien.

Das ist das was ich meine - Befürwortungsrichtlinien haben bei den Verbänden typischerweise nichts mit dem Gesetz zu tuen, welches keine Verbands- sondern eine Vereinsmitgliedschaft fordert.

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12 Monate regelmäßiges Sportschießen in einem Verein und seit mindestens 2 Monaten Mitgliedschaft im BDMP und 4 Schießtermine nach der SpO des BDMP - mehr ist nicht gefordert. Mitgliedschaft und sportliche Aktivitäten in anderen anerkannten Verbänden werden angerechnet. So steht es klar und deutlich in den Befürwortungsrichtlinien.

Das ist richtig, aber der BdMP-Landesverband verlangt u.U. eine Bescheinigung vom vorangegangenem Landesverband über das Schiessen dort. Die Einträge im Schiessbuch reichen nicht. Wenn man dort aber ausgetreten ist wird das schon etwas schwierig.

Wir haben in unserer SLG gerade diesen Fall.

Steffen

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Das ist richtig, aber der BdMP-Landesverband verlangt u.U. eine Bescheinigung vom vorangegangenem Landesverband über das Schiessen dort. Die Einträge im Schiessbuch reichen nicht. Wenn man dort aber ausgetreten ist wird das schon etwas schwierig.

Wir haben in unserer SLG gerade diesen Fall.

Steffen

Genau dieses Problem ist leider weit verbreitet. Darum rate ich jedem, die 12 Monate in "seinem" Verband durchzuhalten und erst nach Erhalt der Befürwortungen Verbandswechsel ins Auge zu nehmen.

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das ist, wie bei anderen Verbänden auch, eine Gängelei der Mitglieder. Das WaffG fordert explizit nur die 12monatige Mitgliedschaft in einem Verein und die regelmäßige Teilnahme an Schießübungen. Die völlig unnötige "Erweiterung" auf die Verbandsmitgliedschaft ist reine Schikane - machen aber nahezu alle Verbände so. Ändern kann man das nur in entsprechenden Mitliederveranstaltungen wo dem Vorstand dann der Auftrag gegeben wird solche Unsinnigkeiten zu unterlassen.

Genau so ist es. Ich habe in diesem Zusammenhang vor einiger Zeit mit dem BDS diskutiert und u.a. eine Mail vom BDS-Präsidenten bekommen. Der BDS schaut bei der 12 Monatsregelung u.a. auf den DSB und dessen Verhaltensweise. Er gibt aber auch an, dass mit der 12 monatigen Verbandsmitgliedschaft eine Absicht des Gesetzgebers berücksichtigt wird. An der Stelle komme ich ins grübeln. Auf der einen Seite: für welchen Zweck brauchen wir Verbände, wenn gültiges Recht strenger ausgelegt wird, als der Gesetzgeber es zu Papier gebracht hat. Auf der anderen Seite hat der Gesetzgeber sicher genügend Druckmittel in der Hand (z.B. die Genehmigung der Sportordnung) um den Verbänden auch neben dem gedruckten Gesetzestext seinen Willen aufzudrücken.

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