Guest hunter007 Posted December 19, 2006 Posted December 19, 2006 Versteigere sporadisch Munition aus meiner Sammlung bei egun. Ab wann kann ein Gewerlicher bzw. wirtschaft. Handel von Seiten der Behörde angenommen werden? Kommt es auf die Menege der Munition an? Wieviel ist denn OK? Oder geht es um den Umsatz bzw. den Gewinn der bei solchen Verkäufen gemacht oder auch nicht gemacht wird? Wer kennt sich aus? Danke und Gruss hunter
XP-100 Posted December 19, 2006 Posted December 19, 2006 Hängt angeblich schon mit der Zahl der gleichzeitig eingestellten Artikel zusammen. Kam mal vor einiger Zeit was zu ebay, dürfte analog auch auf egun anzuwenden sein. Habe da ein mittlere zweistellige Zahl im Kopf. Wenn Du im Jahr nicht über 50 - 100 Versteigerungen kommst, dann dürfte wohl nicht gewerblich anzunehmen sein. Die Problematik in puncto Gewährleistung u. ä. im Zusammenhang mit gewerblich, dürfte Dir ja bekannt sein.
miwi Posted December 19, 2006 Posted December 19, 2006 ... Kommt es auf die Menege der Munition an? Wieviel ist denn OK? Oder geht es um den Umsatz bzw. den Gewinn der bei solchen Verkäufen gemacht oder auch nicht gemacht wird? Das kommt auf den jeweiligen Sachbearbeiter deines zuständigen Finanzamtes an. Gehört habe ich schon von Fällen wo bei 20 "Geschäften" innerhalb von 12 Monaten von gewerblichem Handel ausgegangen wurde. Ein anderer Fall wurde wegen eines Jahresumsatzes von € 200,00 überprüft. Im Grunde spricht aber letztlich nichts dagegen, ein entsprechendes (Klein)-Gewerbe anmelden, ganz im Gegenteil. Der Vorteil einer "gewerblichen" Tätigkeit wäre u.a. die Möglichkeit "Betriebsausgaben" gelten machen zu können. Das geht dann im Zweifel so lange gut, bis eben wieder dein zuständiger Sachbearbeiter beim Finanzamt "Liebhaberei" annimmt, weil du einfach nicht ausreichend Gewinnerzielungsabsicht erkennen läßt bzw. tatsächlich Gewinn erzieltst und dann auch versteuerst.
Guest hunter007 Posted December 19, 2006 Posted December 19, 2006 Munition kannst Du nur mit Gewerbeschein gewerblich verkaufen. Dafür brauchst Du eine Handelslizenz. Wenn Du ohne Handelslizenz handelst begehst Du eine Straftat. Oder? Gruss hunter
m1collector Posted December 21, 2006 Posted December 21, 2006 Munition kannst Du nur mit Gewerbeschein gewerblich verkaufen. Dafür brauchst Du eine Handelslizenz. Wenn Du ohne Handelslizenz handelst begehst Du eine Straftat. Oder? Ganz genau, so sieht's aus.
Robert Schuhbauer-Struck Posted December 21, 2006 Posted December 21, 2006 Das ganze ist differenziert zu betrachten, weil hier mindestens zwei Stellen involviert sind: 1. Die Finanzbehörden, die dir eine Gewinnerzielungsabsicht unterstellen 2. Die Waffenbehörden; wegen illegalem Handel beide haben unterschiedliche Ansätze und Ziele. Wenn dir eine gewerbliche Tätigkeit unterstellt wird und das ganze seinen Lauf nimmt, könnte sich natürlich auch noch die staatliche Gewerbeaufsicht, z.B. wegen der im gewerblichen Bereich verschärften Brandschutzbestimmungen einschalten usw. usw. Den Finanzbehörden gegenüber ist es immer von Vorteil, über den Ein- und Verkaufspreis Belege vorweisen zu können, damit kannst du ja belegen, dass du an den Sammlerstücken keinen großen Gewinn machst. Falls dem nicht so ist, ist es natürlich steuerlich anzugeben. Darüber kann dich aber bestimmt dein Steuerberater informieren. Grüße Robert PS: Nein, ich bin kein Jurist, deshalb ist dies auch keine Rechtsberatung; weil diese selbigen vorbehalten ist. Da die kostenlose Rechtsbeatung wohl gegen das Standesrecht der Rechtanwälte verstößt wird dir hier wohl keiner antworten
skipper Posted December 21, 2006 Posted December 21, 2006 Moin, wenn Du auf der sichereren Seite sein willst, schreibe beide Behörden an und lass Dir bescheiden, ab wann eine gewerbliche Tätigkeit unterstellt wird, z.B. so: Sehr geehrte Behörde, die Presse hat in der letzten Zeit über Verkäufe in Internetplatformen berichtet und erwähnt, das hier auch bei Privatverkäufen - sofern die Anzahl der erfolgreichen Auktionen stimmt - ein gewerblicher Handel unterstellt werden kann. Da ich nicht in die Falle dieser Regelungen reinlaufen möchte, bitte teilen Sie mir die entsprechenden Regeln mit. MfG
der_sammler Posted December 21, 2006 Posted December 21, 2006 Moin, wenn Du auf der sichereren Seite sein willst, schreibe beide Behörden an und lass Dir bescheiden, ab wann eine gewerbliche Tätigkeit unterstellt wird, z.B. so: Sehr geehrte Behörde, die Presse hat in der letzten Zeit über Verkäufe in Internetplatformen berichtet und erwähnt, das hier auch bei Privatverkäufen - sofern die Anzahl der erfolgreichen Auktionen stimmt - ein gewerblicher Handel unterstellt werden kann. Da ich nicht in die Falle dieser Regelungen reinlaufen möchte, bitte teilen Sie mir die entsprechenden Regeln mit. MfG Dann sollte er aber auch gleich "erwähnen", das es um EWB-Pflichtige Artikel handelt! wg. WaffHandels usw.
skipper Posted December 21, 2006 Posted December 21, 2006 Dann sollte er aber auch gleich "erwähnen", das es um EWB-Pflichtige Artikel handelt! wg. WaffHandels usw. Warum? Solange nicht gewerblich verkauft wird ist doch alles in Butter und das soll ja uach Sinn und Zweck sein.
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