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IGNORED

Gewerlicher bzw. wirtschaft. Handel mit Munition , Frage für die Juristen


Gast hunter007

Empfohlene Beiträge

Geschrieben

Versteigere sporadisch Munition aus meiner Sammlung bei egun. Ab wann kann ein Gewerlicher bzw. wirtschaft. Handel von Seiten der Behörde angenommen werden? Kommt es auf die Menege der Munition an? Wieviel ist denn OK? Oder geht es um den Umsatz bzw. den Gewinn der bei solchen Verkäufen gemacht oder auch nicht gemacht wird?

Wer kennt sich aus?

Danke und Gruss

hunter

Geschrieben

Hängt angeblich schon mit der Zahl der gleichzeitig eingestellten Artikel zusammen. Kam mal vor einiger Zeit was zu ebay, dürfte analog auch auf egun anzuwenden sein. Habe da ein mittlere zweistellige Zahl im Kopf. Wenn Du im Jahr nicht über 50 - 100 Versteigerungen kommst, dann dürfte wohl nicht gewerblich anzunehmen sein. Die Problematik in puncto Gewährleistung u. ä. im Zusammenhang mit gewerblich, dürfte Dir ja bekannt sein.

Geschrieben

... Kommt es auf die Menege der Munition an? Wieviel ist denn OK? Oder geht es um den Umsatz bzw. den Gewinn der bei solchen Verkäufen gemacht oder auch nicht gemacht wird?

Das kommt auf den jeweiligen Sachbearbeiter deines zuständigen Finanzamtes an. Gehört habe ich schon von Fällen wo bei 20 "Geschäften" innerhalb von 12 Monaten von gewerblichem Handel ausgegangen wurde. Ein anderer Fall wurde wegen eines Jahresumsatzes von € 200,00 überprüft. Im Grunde spricht aber letztlich nichts dagegen, ein entsprechendes (Klein)-Gewerbe anmelden, ganz im Gegenteil. Der Vorteil einer "gewerblichen" Tätigkeit wäre u.a. die Möglichkeit "Betriebsausgaben" gelten machen zu können. Das geht dann im Zweifel so lange gut, bis eben wieder dein zuständiger Sachbearbeiter beim Finanzamt "Liebhaberei" annimmt, weil du einfach nicht ausreichend Gewinnerzielungsabsicht erkennen läßt bzw. tatsächlich Gewinn erzieltst und dann auch versteuerst.

Geschrieben

Munition kannst Du nur mit Gewerbeschein gewerblich verkaufen. Dafür brauchst Du eine Handelslizenz.

Wenn Du ohne Handelslizenz handelst begehst Du eine Straftat. Oder?

Gruss

hunter

Geschrieben

Das ganze ist differenziert zu betrachten, weil hier mindestens zwei Stellen involviert sind:

1. Die Finanzbehörden, die dir eine Gewinnerzielungsabsicht unterstellen

2. Die Waffenbehörden; wegen illegalem Handel

beide haben unterschiedliche Ansätze und Ziele.

Wenn dir eine gewerbliche Tätigkeit unterstellt wird und das ganze seinen Lauf nimmt, könnte sich natürlich auch noch die staatliche Gewerbeaufsicht, z.B. wegen der im gewerblichen Bereich verschärften Brandschutzbestimmungen einschalten usw. usw.

Den Finanzbehörden gegenüber ist es immer von Vorteil, über den Ein- und Verkaufspreis Belege vorweisen zu können, damit kannst du ja belegen, dass du an den Sammlerstücken keinen großen Gewinn machst. Falls dem nicht so ist, ist es natürlich steuerlich anzugeben.

Darüber kann dich aber bestimmt dein Steuerberater informieren.

Grüße

Robert

PS: Nein, ich bin kein Jurist, deshalb ist dies auch keine Rechtsberatung; weil diese selbigen vorbehalten ist.

:D Da die kostenlose Rechtsbeatung wohl gegen das Standesrecht der Rechtanwälte verstößt wird dir hier wohl keiner antworten :D

Geschrieben

Moin,

wenn Du auf der sichereren Seite sein willst, schreibe beide Behörden an und lass Dir bescheiden, ab wann eine gewerbliche Tätigkeit unterstellt wird, z.B. so:

Sehr geehrte Behörde,

die Presse hat in der letzten Zeit über Verkäufe in Internetplatformen berichtet und erwähnt, das hier auch bei Privatverkäufen - sofern die Anzahl der erfolgreichen Auktionen stimmt - ein gewerblicher Handel unterstellt werden kann. Da ich nicht in die Falle dieser Regelungen reinlaufen möchte, bitte teilen Sie mir die entsprechenden Regeln mit.

MfG

Geschrieben

Moin,

wenn Du auf der sichereren Seite sein willst, schreibe beide Behörden an und lass Dir bescheiden, ab wann eine gewerbliche Tätigkeit unterstellt wird, z.B. so:

Sehr geehrte Behörde,

die Presse hat in der letzten Zeit über Verkäufe in Internetplatformen berichtet und erwähnt, das hier auch bei Privatverkäufen - sofern die Anzahl der erfolgreichen Auktionen stimmt - ein gewerblicher Handel unterstellt werden kann. Da ich nicht in die Falle dieser Regelungen reinlaufen möchte, bitte teilen Sie mir die entsprechenden Regeln mit.

MfG

Dann sollte er aber auch gleich "erwähnen", das es um EWB-Pflichtige Artikel handelt! wg. WaffHandels usw.

Geschrieben

Dann sollte er aber auch gleich "erwähnen", das es um EWB-Pflichtige Artikel handelt! wg. WaffHandels usw.

Warum? Solange nicht gewerblich verkauft wird ist doch alles in Butter und das soll ja uach Sinn und Zweck sein.

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