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IGNORED

WBK für [F]-WAffen, Bedürfnis und Einzelmitgliedschaft


Piet-kun

Empfohlene Beiträge

Geschrieben

Hallo!

Im März diesen Jahres bin ich das erste mal Gastschießen bei einem Lokalen Verein gewesen, ich war sofort begeistert und stehe seitdem jede Woche pünktlich zur öffnung vor der Türe und gehe meist als letzter, bis heute hab ich erst einen Termin verpasst :bud:

Im Mai bin ich dann unserem Verein beigetreten und im Juli habe ich dann endlich meine Mitgliedsnummer bekommen.

Zu dem Datum habe ich leider noch gedacht das die Zeit vor dem Beitritt angerechnet wird zu dem einem Jahr das es nun braucht bis man "bedürftig" ist.

Da ich damals auch noch nicht vor hatte mir eine eigene Waffe anzuschaffen war mir das auch erstmal egal.

Nun schaut das alles etwas anders aus und ich ärgere mich doch ein wenig da mir die Vereinspistolen immer mehr missfallen.

Die Mitgliedschaft in einem Verein der einem anerkanntem Verband angehört ist zwar nicht vorgeschrieben allerdings erwarte ich doch eher mehr Probleme, vorallem da ich ja einem Verein angehöre, als freier Schütze mein bedürfnis zu begründen.

Sachkunde, Schießbuch, mind. 25 Jahre auf dem Buckel, Geld für den B-Schrank und eine weisse Weste sind vorhanden ;)

Wenn ich dann im Juli meine WBK beantrage muss ich ja nochmals einige Monate^WWochen dazu rechnen die der Papierkram braucht.

Könnte man das ganze vielleicht etwas beschleunigen indem ich jetzt schon eine Grüne WBK beantrage und mir eine 4mm(M20) Waffe darauf eintragen lasse.

Dann müsste ich dann ja im Juni "nurnoch" mit der Bestätigung meines Bedürfnisses zum Amt gehen und mir einen Voreintrag für die gewünschte Waffe/Kaliber besorgen.

Oder sehe ich da gerade etwas falsch?

Zum anderen begeistere ich mich immer mehr für KK-Selbstlader und Pistolenkarabiner, speziell Dynamische Disziplinen mit selbigen.

Da ich in meinem Verein so ein schönes Gerät nicht befürwortet bekomme möchte ich noch einem Verband als Einzelmitglied beitreten.

Wenn ich jetzt dem BDS oder BDMP als Einzelmitglied beitrete werden dann ja die (wenigen) Monate in meinem bisherigen DSB Verein nach 4 Monaten angerechnet oder?

Für eine SLG werden wir hier leider nicht genug Leute, nimmt der BDS-Hessen Einzelmitglieder auf?

Mfg,

Piet

Geschrieben

Wenn ich dann im Juli meine WBK beantrage muss ich ja nochmals einige Monate^WWochen dazu rechnen die der Papierkram braucht.

Könnte man das ganze vielleicht etwas beschleunigen indem ich jetzt schon eine Grüne WBK beantrage und mir eine 4mm(M20) Waffe darauf eintragen lasse.

Das kommt sehr auf dein Amt und darauf was der Zeitverursachende Faktor ist an. Auch ist die Frage wie lange dein Amt die Prüfungen der Eignung und Zuverlässigkeit für "Frisch genug" erachtet um keine neue zu veranlassen.

Unser Amt braucht z.B. zwischen in der Regel 2-3 Wochen. Da nützt es auch wenig wenn man vorher schon eine WBK hat. Bringt unterm Strich vielleicht ein paar Tage, aber da unser Verband immer erst auf 3 Nachfragen und mit 2 Monatiger Liegzeit bereit ist ein Bedürfnis zu Bescheinigen bringt das auch eher wenig.

Deine Ausführungen zur Einzelmitgliedschaft hab ich nicht so ganz verstanden. Ins besondere nicht was die Vereinsmitgliedschaft damit zu tun haben sollte. Der DSB kennt keine Direkte Einzelmitgliedschaft (außer für Ehrenmitglieder), und dem BDS oder BDMP dürfte es für die Erteilung des Bedürfnisses ziemlich gleich sein das du im DSB bist. Höchstens wenn Du schon geeignete Waffen über den DSB beantragt hast gibt das vielleicht Probleme, solange Du keine Waffen hast musst Du denen nicht mal mitteilen das Du in einem DSB Verein bist.

Ob die DSB Mitgliedschaft angerechnet wird kann ich Dir allerdings nicht sagen.

Geschrieben

Durch die Beantragung einer bedürfsnisfreien 4M20 Waffe, würde später die Zeit der Zuverlässigkeitsprüfung wegfallen, da diese nur bei der ersten WBK Ausstellung durchgeführt wird. Das spart dann so etwa 2-3 Wochen. Ist die WBK ersteinmal da und das Bedürfnisschreiben liegt vor, kann man meistens auf den Voreintrag warten. Zumindest bei uns ist das so. Dauert dann 5 Min. Aber ist die 2-3 wöchige Ersparnis mehrere 100 € für eine sinnlose 4M20 wert? Das geld würde ich lieber in die künftige Waffe oder Ausrüstung stecken. Oder spendiere Deinem Tresor ein vernünftiges Zahlenschloss.

Geschrieben
Durch die Beantragung einer bedürfsnisfreien 4M20 Waffe, würde später die Zeit der Zuverlässigkeitsprüfung wegfallen, da diese nur bei der ersten WBK Ausstellung durchgeführt wird. Das spart dann so etwa 2-3 Wochen. Ist die WBK ersteinmal da und das Bedürfnisschreiben liegt vor, kann man meistens auf den Voreintrag warten. Zumindest bei uns ist das so. Dauert dann 5 Min. Aber ist die 2-3 wöchige Ersparnis mehrere 100 € für eine sinnlose 4M20 wert? Das geld würde ich lieber in die künftige Waffe oder Ausrüstung stecken. Oder spendiere Deinem Tresor ein vernünftiges Zahlenschloss.

Achtung : Die Zuverlässigkeitsprüfung gilt nur 6 Monate. Kommt der Antrag danach, wird sie neu durchgeführt. 4mm WBK beschleunigt also nicht unbedingt die Sache.

Geschrieben

Achtung : Die Zuverlässigkeitsprüfung gilt nur 6 Monate. Kommt der Antrag danach, wird sie neu durchgeführt.

Das mußt Du, wie schon geschrieben, mit deinem Sachbearbeiter klären. Andere Ämter haben da andere Zeiten und selbst in einem Amt mag das 2 Türen weiter schon jemand anders sehen.

Genau genommen bezahlt man die Prüfung jedes mal... wenn man spitzfindig währe könnte man sich sogar darüber beschweren das man für etwas Zahlt was die aus bequemlichkeit gar nicht machen. :)

Geschrieben

Wo steht das ? :confused:

Steht das nicht irgendwo ? Dann ists wohl eine Erfindung meines zuständigen Landratsamtes. Deren Aussage habe ich leichtsinnigerweise als fundiert angesehen. Wenn du dort innerhalb von 6 Monaten nach einer Zuverlässigkeitsprüfung einen weiteren Antrag stellst machen sie keine sondern WBK gibts gleich. Nach 6 Monaten wird wieder überprüft.

Bei euch ist die einmal geprüfte Zuverlässigkeit für immer gültig ?? Würde mich wundern.

Geschrieben

Kleine Anmerkung zur Anrechnung im BDS:

Du kannst dir bis zu 6 der geforderten 18 Schiesstermine auch von einem anderen anerkannten Verband bestätigen lassen.

Der BDS fordert nur eine mindestens 4 monatige Mitgliedschaft für die erste Befürwortung einer Waffe wenn man bereits ein Jahr in einem anderen anerkannten Verband Mitglied ist.

Das "verflixte" erste Jahr ist allerdings meines Wissen nicht splittbar. Also 5 Monate DSB und dann 6 Monate BDS helfen wohl eher nicht. Macht ja auch nicht wirklich Sinn.

Erstmal für einen Verband entscheiden und wenn wirklich mal die Disziplinen ausgehen sollten kann man immer noch einem weiteren eintreten.

Geschrieben

Steht das nicht irgendwo ?

Nee, tut es eben nicht. Diese "Fristen" sind hausgemacht. § 4 WaffG gibt vor, dass bei jeder Erteilung einer Erlaubnis die Zuverlässigkeit zu prüfen ist. Und dazu werden halt sogenannte "Wohlverhaltensräume" gebildet.

Manche SB haben auch die Auffassung, dass die dreijährigen Regelprüfungen ausreichen und dazwischen keine Zuverlässigkeitsprüfungen mehr stattfinden müssen. Andere wiederum machen dazwischen nur Anfragen beim zentralen staatsanwaltschaftlichen Verfahrensregister für laufende Strafverfahren.

Geschrieben

Nee, tut es eben nicht. Diese "Fristen" sind hausgemacht. § 4 WaffG gibt vor, dass bei jeder Erteilung einer Erlaubnis die Zuverlässigkeit zu prüfen ist. Und dazu werden halt sogenannte "Wohlverhaltensräume" gebildet.

Manche SB haben auch die Auffassung, dass die dreijährigen Regelprüfungen ausreichen und dazwischen keine Zuverlässigkeitsprüfungen mehr stattfinden müssen. Andere wiederum machen dazwischen nur Anfragen beim zentralen staatsanwaltschaftlichen Verfahrensregister für laufende Strafverfahren.

Ahja, danke dür die Info

Geschrieben

Die 6 Monate haben nach meiner Info nichts mit Voreinträgen auf WBK Grün zu tun.

Hier geht es um die Zuverlässigkeitsprüfung bei der Erteilung Waffenrechtlicher Erlaubnisse.

Z.B: Ein Sportschütze beantragt seine erste WBK (1 Jahr Mitglied im Verband, Sachkunde u.s.w. ist schon erledigt).

Für diese WBK Gelb wird eine Zuverlässigkeitsprüfung durchgeführt.

Nach 3 Monaten beantragt er eine WBK Grün für eine Kurzwaffe.

Hier kann das Amt auf eine neuerliche Zuverlässigkeitsprüfung verzichten weil die vorherige noch keine 6 Monate alt ist.

Nach weiteren 6 Monaten beantragt er einen Voreintrag für eine zweite Kurzwaffe auf seine WBK Grün - hier ist keine Zuverlässigkeitsprüfung erforderlich.

Bei Vorliegen der Bescheinigung des Dachverbands wird der Voreintrag in unserem Amt sofort gemacht. Rechnung ausgestellt (40€ Waffenvoreintrag, ca. 25.-€ MunErwerb)

Nach dem Kauf WBK nochmal vorlegen zum Abstempeln des Eintrags und übertragen der Nummer etc. in die Datenbank nochmal Rechnung 12,78€ und gut isses.

Geschrieben

Strittig ist ohnehin, was alles als "Erlaubnis" zählt. Aber das haben wir auch schon durchgekaut...

Das die Eintragung einer Erwerbsberechtigung eine Erlaubnis darstellt ist ja wohl unstrittig, oder?

"...die Erlaubnis zum Erwerb einer Waffe gilt für die Dauer eines Jahres..."

Und da nach § 4 die Erlaubnis die Zuverlässigkeit voraussetzt ist ja wohl die Zuverlässigkeit zu prüfen...

frohe Weihnachten und ein gutes und gesundes 2007!

Geschrieben

Genau da scheiden sich aber die Geister. :rolleyes:

Klar ist auch die Erwerbserlaubnis eine Erlaubnis. Ob der Gesetzgeber in § 4 aber so weit ausholen wollte, ist zumindest fraglich. ^_^

...ich dich auch mein Schatz...

eine Erlaubnis unter der Erlaubnis wär dann eine Untererlaubnis :D

Geschrieben

Man kann ja auch päpstlicher als der Papst sein und reine Prüfungsexzesse betreiben. 'Wenn Du das gut findest, dann mach das. Ich halte das für übertrieben.

Kann mich übrigens nicht daran erinnern, Dein Schatz zu sein... <_<

  • 2 Wochen später...
Geschrieben

Hoi Hoi!

Deine Ausführungen zur Einzelmitgliedschaft hab ich nicht so ganz verstanden. Ins besondere nicht was die Vereinsmitgliedschaft damit zu tun haben sollte. Der DSB kennt keine Direkte Einzelmitgliedschaft (außer für Ehrenmitglieder), und dem BDS oder BDMP dürfte es für die Erteilung des Bedürfnisses ziemlich gleich sein das du im DSB bist. Höchstens wenn Du schon geeignete Waffen über den DSB beantragt hast gibt das vielleicht Probleme, solange Du keine Waffen hast musst Du denen nicht mal mitteilen das Du in einem DSB Verein bist.

Ich bin in einem DSB Verein, seit knapp 6 Monaten.

Nun möchte ich aber einige Disziplinen Schießen die mein Verband nicht anbietet und nicht-DSB Vereine gibt es hier nicht.

Abgesehen davon fühle ich mich in meinem Verein sehr wohl ;)

Deshalb ziehe ich eine Einzelmitgliedschaft in einem Verein der diese Disziplinen anbietet in betracht,

die möglichkeit sie zu Trainieren habe ich.

Zum Beispiel "Fallplatten mit KK-Pistole" oder "Dynamisches KK-Gewehr".

Zu letzterem würde ich einen Selbstlader benötigen, die Vereinsgurke ist dafür nicht wirklich geeignet und gerade für Dynamische Disziplinen muss/sollte man die Waffe ja an sich anpassen, das geht mit Vereinswaffen schlecht.

Und da ich ja im DSB kein Bedürfnis für einen KK-Selbstlader bestätigt bekomme...

Baba,

Piet-kun

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