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IGNORED

Erlaubniss nach §27


Berta

Empfohlene Beiträge

Erwerb nach WaffG ist immer die Erlangung der tatsächlichen Gewalt

Hallo

Der Duden sagt dazu:

Erwerb: Kauf;

erwerben, gewinnen, erlangen, gelangen zu, empfangen, erwischen, ergattern....

erwerben: kaufen

von herstellen steht da nichts.

Macht jetzt das WaffG seine eigene Sprache oder rekrutiert es seine Ausdrucksweise aus der Deutschen allgemeinen Sprache?

Steven

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Macht jetzt das WaffG seine eigene Sprache oder rekrutiert es seine Ausdrucksweise aus der Deutschen allgemeinen Sprache?

Gesetze sind Texte von Juristen für Juristen, die in einer juristischen Fachsprache verfaßt sind. Die Ähnlichkeit dieser Fachsprache mit Deutsch führt gelegentlich zu Mißverständnissen.

"Erwerben" bedeutet im Waffenrecht das Erlangen der tatsächlichen Gewalt (Besitz) über die Sache.

Hier einige Beispiele, wie man die tatsächliche Gewalt erlangen kann:

- Herstellen

- Finden

- Geschenkt bekommen

- Stehlen

- Rauben

Alle diese Formen des Erwerbs im waffenrechtlichen Sinne entsprechen nicht der Definition des Dudens von "erwerben".

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Gesetze sind Texte von Juristen für Juristen,

Hallo

aber der Nichtjurist soll sie verstehen und befolgen.

Wenn den Juristen mal einfällt, eine Pistole als Kaffeemaschine zu titulieren, muß man mir aber auch verständlich sagen, daß ich Kaffeemaschinen weiter frei kaufen kann.

Steven

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