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IGNORED

Verlängerung Erwerbsberechtigung


Scorpus

Empfohlene Beiträge

Geschrieben

Hallo, hab meine SB gefragt, wie das Prozedere bei einer Verlängerung der Erwerbsberechtigung aussieht, es muß also wieder das Bedürfnis nachgewiesen werden.

Aber kann mir mal jemand sagen, wo man ein Formular runterladen kann, das entweder verbandsneutral gestaltet ist, oder aber für Rheinland-Pfalz passt ??

Grüße

Scorpus

Geschrieben

Wer sagt, dass Du das Bedürfnis neu nachweisen musst ? :confused:

er hat das Bedürfnis vor über einem Jahr nachgewiesen!!!

da er die Waffe über ein Jahr nicht benötigte, ist ja wohl eher erwiesen dass er auch ohne damit auskommt und eher kein Bedarf ersichtlich ist....

Geschrieben

Das ist eine harte und sehr pauschale Auffassung, die ich nicht teilen kann. :o

Ich würde zuerst prüfen, WARUM der Erwerb nicht vorher stattgefunden hat. Oftmals liegt das nämlich auch an Lieferschwierigkeiten, längeren Krankheiten oder anderen Ursachen, die der Betroffene nicht selbst zu vertreten hat.

In solchen Fällen sollte die Behörde IMHO ohne erneuten Bedürfnisnachweis die Erwerbserlaubnis zu angemessenen Gebühren nach Abschnitt III Ziff. 1 der WaffKostV etwas (so ca. drei Monate) verlängern.

Geschrieben

Ich hab im November 05 die WBK bekommen und mir eine 9mm gekauft. Es war noch eine 45er eingetragen, die ich bisher (aus finanziellen Gründen) noch nicht erworben habe. Nun ist die Erwerbsberechtigung vor rund 3 Wochen abgelaufen, und die SB teilte mir auf Anfrage mit, dass ich das Bedürfnis erneut nachweisen müsse.

Mein Verein hat das Formular nur als Kopie von einer Kopie von einer Kopie...

Irgendwo konnte man die Formulare mal runterladen, find das aber nicht mehr.

Geschrieben

Ich hab im November 05 die WBK bekommen und mir eine 9mm gekauft. Es war noch eine 45er eingetragen, die ich bisher (aus finanziellen Gründen) noch nicht erworben habe. Nun ist die Erwerbsberechtigung vor rund 3 Wochen abgelaufen, und die SB teilte mir auf Anfrage mit, dass ich das Bedürfnis erneut nachweisen müsse.

Mein Verein hat das Formular nur als Kopie von einer Kopie von einer Kopie...

Irgendwo konnte man die Formulare mal runterladen, find das aber nicht mehr.

Hallo Scorpus !

"Sachbearbeiter" liegt in seiner Auffassung wie so oft völlig richtig. Wenn Du allerdings 2 Waffen eintragen läßt, dann aber nicht aus Liefer- Krankheits- oder sonstigen a k z e p t a b l e n Gründen über ein Jahr versteichen läßt, dann würde ich meinen "Pech gehabt"!

Ich würde der Behörde in diesem Falle zustimmen, denn letzlich hast Du auf ein Bedürfnis abgehoben, was offensichtlich ein Bedürfnis aber nicht war.

Sorry, aber irgendwann muß man auch einmal bereit sein, sich eigene Fehler selbst einzugestehen.

Siehe es bitte selbst ein, der Behörde sollte man hier wirklich keinen Vorwurf machen!

Eine Frage noch: Hast du die Kohle für die 45iger denn jetzt wenigstens zusammen, oder ärgert Dich jetzt nur noch nur die verpasste Chance ? :angry2:

Gruß vwillys

Geschrieben

Das kann auch Negativ ausgehen wenn der Erwerb nicht innerhalb eines Jahres stattfindet.

Ich würde auf jedenfall die Gründe warum die Waffe nicht gekauft würde mit anführen sonst kommt der Sachbearbeiter noch auf die Idee ein Versagen damit zu begründen das nie ein Erwerb geplant war.

Der Sachbearbeiter in diesen Fall scheint ja sehr kooperativ zu sein. ( Was ich sehr gut finde )

Geschrieben

hier gibts kein Ermessen der Behörde!

Das Gesetz gibt eine eindeutige unverbiegbare Ausschlussfrist vor!

§ 10 Abs. 1: Die Erlaubnis zum Erwerb gilt für die Dauer eines Jahres.....

nix mit Krankheit oder sonstigen Ausreden

hätte der Gesetzgeber die Möglichkeit einer Fristverlängerung gewollt wäre diese mit dem Einschub "in der Regel" für die Dauer eines Jahres, ins Gesetz eingebracht worden!

Geschrieben
... sonst kommt der Sachbearbeiter noch auf die Idee ein Versagen damit zu begründen das nie ein Erwerb geplant war.

Wer würde so was just for fun machen ? :confused: Kostet doch nur unnötig Geld und bringt ihm nichts. Wäre ne sonderbare Begründung vom Amt. Es gibt so vielfältige Möglichkeiten, warum ein Erwerb nicht stattfinden konnte. Wer sich z.B. keine Neuwaffe leisten kann und auf ein ganz besonderes Modell aus ist, muss unter Umständen viel Geduld mitbringen können. Der Schütze kann sich ja zwischendurch auch mal bei seiner Waffenbehörde melden und "Lagebericht" erstatten. Dann ist die Argumentation nach einem Ablauf der EWB gleich viel einfacher...

Geschrieben

Wer würde so was just for fun machen ? :confused: Kostet doch nur unnötig Geld und bringt ihm nichts. Wäre ne sonderbare Begründung vom Amt. Es gibt so vielfältige Möglichkeiten, warum ein Erwerb nicht stattfinden konnte. Wer sich z.B. keine Neuwaffe leisten kann und auf ein ganz besonderes Modell aus ist, muss unter Umständen viel Geduld mitbringen können. Der Schütze kann sich ja zwischendurch auch mal bei seiner Waffenbehörde melden und "Lagebericht" erstatten. Dann ist die Argumentation nach einem Ablauf der EWB gleich viel einfacher...

Rechtsgrundlage für Verlängerung? - lex specialis WaffG - 1 Jahr - nix ungefähr oder in etwa oder bei Krankheit bis zu 3 Jahre oder so - 1 Jahr

Geschrieben

Das ist falsch, denn das Waffengesetz sieht die Möglichkeit der Verlängerung einer Erwerbserlaubnis nicht ausdrücklich vor.

Es sind deshalb die allgemeinen Verwaltungsgrundsätze heranzuziehen. Gemäß § 31 Abs. 7 Verwaltungsverfahrensgesetz (VwVfG) können von Behörden gesetzte Fristen verlängert und mit Nebenbestimmungen (siehe hierzu § 36) versehen werden. Die Auslegungen für die in Gesetzen enthaltenen Frist- und Terminbestimmungen erfolgen nach dem Vierten Abschnitt des Bürgerlichen Gesetzbuchs (§§ 187 bis 193 BGB).

Demnach muss eine Verlängerung der EWB nicht zwingend für ein ganzes Jahr erfolgen. ^_^

Geschrieben

Das ist falsch, denn das Waffengesetz sieht die Möglichkeit der Verlängerung einer Erwerbserlaubnis nicht ausdrücklich vor.

Es sind deshalb die allgemeinen Verwaltungsgrundsätze heranzuziehen. Gemäß § 31 Abs. 7 Verwaltungsverfahrensgesetz (VwVfG) können von Behörden gesetzte Fristen verlängert und mit Nebenbestimmungen (siehe hierzu § 36) versehen werden. Die Auslegungen für die in Gesetzen enthaltenen Frist- und Terminbestimmungen erfolgen nach dem Vierten Abschnitt des Bürgerlichen Gesetzbuchs (§§ 187 bis 193 BGB).

Demnach muss eine Verlängerung der EWB nicht zwingend für ein ganzes Jahr erfolgen. ^_^

Vorrang des Spezialgesetzes! - 1Jahr - eine Verlängerungsmöglichkeit nicht vorgesehen!

VwVfG aufgrund lex specialis nicht anwendbar... Diese Frist ist nicht von deiner Behörde im Einzelfall gesetzt sondern vom Gesetzgeber fixiert!

Geschrieben

Moment, nur die ursprüngliche Frist für die Erwerbserlaubnis ist vom WaffG als lex specialis fixiert ! Zeig mir bitte den Passus im WaffG, der für die Verlängerung einer solchen Erlaubnis aus den genannten Gründen eine Jahresfrist vorsieht. :)

Geschrieben

"Wenn Du allerdings 2 Waffen eintragen läßt, dann aber nicht aus Liefer- Krankheits- oder sonstigen a k z e p t a b l e n Gründen über ein Jahr versteichen läßt, dann würde ich meinen "Pech gehabt"!

Ich würde der Behörde in diesem Falle zustimmen, denn letzlich hast Du auf ein Bedürfnis abgehoben, was offensichtlich ein Bedürfnis aber nicht war.

Sorry, aber irgendwann muß man auch einmal bereit sein, sich eigene Fehler selbst einzugestehen.

Ist betriebsbedingte Kündigung ein a k z e p t a b l e r Grund für Dich ??

Und was heißt "der Behörde zustimmen"? - die Behörde verweigert ja nix, sie verlangt nur nochmal den Nachweis des Bedürfnisses. Der einzige, der von "Pech gehabt" und "Fehler eingestehen" spricht, bist Du; nicht die Behörde !

Ähem, ich komm mit dem Antrag nicht klar. Wo trag ich denn die 45er ein?

Folgende Rubriken stehen zur Verfügung:

3.1. Hier ist die Waffe einzutragen, die man bereits hat

3.2. …Erwerb von mehr als 2 Schusswaffen innerhalb von 6 Monaten – passt nicht

3.3. …zur Leistungssteigerung in o.g. Disziplin – passt nicht, will ja keine bessere 9mm kaufen

3.4. …Erwerb und Besitz von mehr als drei halbautomatischen Langwaffen und mehr als 2 mehrschüssigen Kurzwaffen – passt auch nicht

3.5. Einzellader, Repetierlangwaffen, Perkussionswaffen – auch hier passts nicht

und sonst gibt’s keine Möglichkeit!

bei meinem ersten Antrag war das soweit ich mich erinnere nur ein Blatt, und jetzt sinds 3 ?!

:o

Gast God of Hellfire
Geschrieben

Von der Wiege bis zur Bahre - Formulare, Formulare...

...und diejenigen, die mit dem Behördenunfug ihre Existenz gesichert haben machen noch dumme Witze darüber.

Gruß

GOH

Gast God of Hellfire
Geschrieben

Wen meinst Du damit ? Der Spruch kommt übrigens aus der Schweiz...

...Beamte und Angestellte der Verwaltung. Ich habe es in einem anderen Thread doch schonmal erwähnt: Weniger unsinnige Gesetze/Regelungen/Formulare >>> Weniger Notwendigkeit für Mitarbeiter in der Verwaltung >>> Eingesparte Steuergelder >>> Weniger volkswirtschaftlicher Schaden.

Welches Land ist dabei doch egal. In der Regel ist es doch 1:1 übertragbar.

Noch Fragen?

Sei mal die nächsten Tage ehrlich zu Dir selbst und überleg Dir bei jedem Formular mit dem Du zu tun hast seinen Sinn und auch den Sinn der anhängigen/ursächlichen Verordnung/Gesetz/Regelung.

Du wirst schnell zu dem Schluß kommen, daß die Grundlage für Deine Stelle nur Makulatur ist.

Gruß

GOH

Geschrieben

Moment, nur die ursprüngliche Frist für die Erwerbserlaubnis ist vom WaffG als lex specialis fixiert ! Zeig mir bitte den Passus im WaffG, der für die Verlängerung einer solchen Erlaubnis aus den genannten Gründen eine Jahresfrist vorsieht. :)

Das ist genau der springende Punkt!

Die Erlaubnis zum Erwerb gilt 1 Jahr. Eine Verlängerung ist vom Gesetzgeber nicht vorgesehen!!!

...Beamte und Angestellte der Verwaltung. Ich habe es in einem anderen Thread doch schonmal erwähnt: Weniger unsinnige Gesetze/Regelungen/Formulare >>> Weniger Notwendigkeit für Mitarbeiter in der Verwaltung >>> Eingesparte Steuergelder >>> Weniger volkswirtschaftlicher Schaden.

Welches Land ist dabei doch egal. In der Regel ist es doch 1:1 übertragbar.

Noch Fragen?

Sei mal die nächsten Tage ehrlich zu Dir selbst und überleg Dir bei jedem Formular mit dem Du zu tun hast seinen Sinn und auch den Sinn der anhängigen/ursächlichen Verordnung/Gesetz/Regelung.

Du wirst schnell zu dem Schluß kommen, daß die Grundlage für Deine Stelle nur Makulatur ist.

Gruß

GOH

zum einen werden Gesetze nicht in einer Waffenbehörde aufm Land erlassen und zum anderen hätten wir dann halt 10 Mio Arbeitslose.... tolle Idee... dass die Angestellten des öffentlichen Dienstes auch Sozialversicherungsbeiträge bezahlen setze ich als bekannt voraus..

Geschrieben

Nach den allgemeinen Verwaltungsgrundsätzen (nach denen auch die Waffenbehörden handeln <_< ) ist dies aber möglich. Die gesetzliche Grundlage dafür habe ich ja bereits zitiert.

Meines Wissens bist Du SB bei einer Waffenbehörde. Ich bin sehr erstaunt, dass Dir das in Deiner Verwaltungsausbildung nicht vermittelt worden ist. Ist nicht böse gemeint, nur ehrlich.

Schönen Abend

SBine :s75:

Geschrieben

Nach den allgemeinen Verwaltungsgrundsätzen (nach denen auch die Waffenbehörden handeln <_< ) ist dies aber möglich. Die gesetzliche Grundlage dafür habe ich ja bereits zitiert.

Meines Wissens bist Du SB bei einer Waffenbehörde. Ich bin sehr erstaunt, dass Dir das in Deiner Verwaltungsausbildung nicht vermittelt worden ist. Ist nicht böse gemeint, nur ehrlich.

Schönen Abend

SBine :s75:

dein Wissen trügt nicht! ich denk mal dass unsere Ausbildung nicht schlechter war als die außerbayerische...

:-)

egal - auch dir einen wunderschönen Abend - und vergiss nicht darüber nachzudenken ob "die Grundlage deiner Stellung Makulatur ist" :rotfl2::rotfl2::rotfl2:

Gast God of Hellfire
Geschrieben

zum einen werden Gesetze nicht in einer Waffenbehörde aufm Land erlassen und zum anderen hätten wir dann halt 10 Mio Arbeitslose.... tolle Idee... dass die Angestellten des öffentlichen Dienstes auch Sozialversicherungsbeiträge bezahlen setze ich als bekannt voraus..

...daß Gesetze nicht vom kleinen Beamten erlassen werden weiß ich auch. Die unteren Chargen profitieren aber von dem Unsinn, der vom Gesetzgeber verzapft wird. Darauf spielte ich, wie schon gesagt, in einem anderen Thread an.

Glaubst Du wirklich, daß ein Bürokratieabbau mehr Arbeitslose mit sich bringen würde? Ich sehe das anders.

Die Steuern und Sozialversicherungsbeiträge, die von Verwaltungsangestellten/Beamten bezahlt werden, werden hundertfach zum Unterhalt unserer Sinnlosbürokratie verpulvert.

Ich habe nicht generell was gegen Angestellte im öffentlichen Dienst oder Beamte. Polizisten sind notwendig, Krankenschwestern lebenswichtig, die Stadtreinigung möchte ich nicht missen, aber solche Arbeitsplätze werden ja ständig von irgendwelchen Schreibtischtätern wegrationalisiert.

Wäre doch mal eine gute Maßnahme, wir schmeißen 50000 Verwaltungsbeamte raus und sehen zu, daß die gleiche Anzahl Handwerker in Lohn und Brot kommt, diese schaffen mit ihrer Arbeit wenigstens Werte.

Gruß

GOH

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