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alte Waffenschränke


Jeddiah

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Hi all,

Viele ältere Schützen besitzen diese Kästen, die oft 30 Jahre oder mehr auf dem Buckel haben. Wie ist das eigentlich mit alten Waffenschränken die nicht in Sicherheitsstufe A oder B klassifiziert sind. Sind diese dennoch für Kurz oder/ und Langwaffen verwendbar? Oder "gelten" die nicht mehr? Müssen neue angeschafft werden?

Könnte von einem nicht mehr aktiven Schützenkollegen so einen bekommen und wüsste gerne die Rechtslage

Also ich hoffe auf nützliche Infos

Vielen Dank

Jed

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Foto machen und Deinem Sachbearbeiter zeigen. Auch von den Schlössern und Riegeln.

Meinst Du, dass er Schlösser und Riegel am Körper hat ? :o Sorry, musste sein bei der Steilvorlage ! :rotfl2:

@jeddiah: auch vergleichbare Waffenschränke sind zulässig. Im Zweifel hilft Dir da jede kriminalpolizeiliche Beratungsstelle kostenlos gerne weiter.

Posted

Oder - falls am Schrank ein Hinweis vorhanden und noch nicht pleite - der Hersteller.

Ich habe so einen alten Schrank (Hersteller Sagerer) von meiner Firma geschenkt bekommen.

Ich habe dann Fotos per Mail mit meiner Klassifizierungsanfrage an den Hersteller geschickt und bekam prompt per Post einen Aufkleber mit der neuen Klassifizierung und ein Schreiben mit der Bestätigung geschickt. :00000733:

Gruß,

Oliver

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Hallo zusammen,

ich habe das gleiche Problem gehabt.

Habe soeben mit Bremer-Tresor wegen eines Schrankes von 1991 gesprochen, die schicken mir per Post die Bestätigung, daß es sich um einen B-Schrank handelt.

Super Service, finde ich. :icon14:

Viele Grüße

Axel

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