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IGNORED

Eigentum ohne Erwerb


ThomasFHH

Empfohlene Beiträge

Geschrieben

Ich hatte auch eher an einen 'versteckten' bzw. von mir nicht gefundenen Paragraphen 79345 Absatz 923 Satz 45 gedacht, in dem evtl. steht 'Erwerb (WaffR) nur bei Eigentumsnachweis möglich'.

Das währe dann aber oft ein Problem. <_<

Da ich bei meinem Stammhändler auf Rechnung zu kaufen pflege waren meine Waffen durchweg schon Eingetragen als ich sie noch gar nicht Bezahlt hatte. Eigentümer im Sinne des BGB war also wohl noch der Händler.

Geschrieben

Das klingt logisch, aber die Seite der Geschichte kenne ich halt (noch) nicht und da wir schließlich in einem Land leben, in dem alles verboten ist was nicht ausdrücklich erlaubt wurde oder bei der Gesetzgebung übersehen wurde, hätte ich mir eben auch so einen Paragraphen vorstellen können.

  • 2 Wochen später...
Geschrieben

Nun ist 'sie' da (Jubel, Hüpf, Freu) und noch viel schöner als erhofft!

Aber es stellt sich für mich schon wieder eine Frage: Lt. WaffG

§ 12

Ausnahmen von den Erlaubnispflichten

(1) Einer Erlaubnis zum Erwerb und Besitz einer Waffe bedarf nicht, wer diese

1. als Inhaber einer Waffenbesitzkarte von einem Berechtigten

a) lediglich vorübergehend, höchstens aber für einen Monat für einen von seinem Bedürfnis umfassten Zweck oder im Zusammenhang damit, oder

B) vorübergehend zum Zweck der sicheren Verwahrung oder der Beförderung erwirbt;

....

Lt. a ist die vorübergehende Überlassung für ... Bedürfnis ... höchstens für 1 Monat zulässig. Gilt diese Beschränkung dann auch für die sichere Verwahrung, auch wenn hier ( b ) diese Frist nicht erwähnt ist?

Edit: Smilies aus um B) anzuzeigen.

Geschrieben

Andererseits haben Frauen sicherlich andere Vorzüge

Allerdings auch andere Nachteile:

Bei einer Waffe kannst Du Eigentümer und Besitzer werden, bei einer Frau nur (vorübergehender) Besitzer . :D

Ausnahmen von den Erlaubnispflichten

(1) Einer Erlaubnis zum Erwerb und Besitz einer Waffe bedarf nicht, wer diese

1. als Inhaber einer Waffenbesitzkarte von einem Berechtigten

a) lediglich vorübergehend, höchstens aber für einen Monat ... erwirbt;

Das ist aber der Knackpunkt: Du mußt bereits im Besitz einer Waffenbesitzkarte sein und Erforderniss: "zu einem vom Bedürfnis umfaßten Zweck."

Ein Bedürfnis bekommst Du aber erst vom Verband zugeteilt.

Geschrieben

@ThomasFHH: vielleicht kannst Du bei Deinem nächsten Schießtermin mal eine Digicam mitnehmen und von der betreffenden Flinte mal ein paar aussagekräftige Fotos machen und dann hier in WO (am besten im Flintenforum) einstellen. Das Teil scheint ja etwas besonderes zu sein, da sind bestimmt ein paar WO-ler (ich offensichtlich auch) neugierig drauf.

Mit Schützengruß aus Berlin, Jake C.

Geschrieben

Kleiner Tip:

Das neue Visier-Special Nr 43 "Sportschießen für Einsteiger" ist optimal auf Deine Fragen ausgelegt.

Sehr empfehlenswert!

Danke, werde ich mir zu Gemüte führen.

@ThomasFHH: vielleicht kannst Du bei Deinem nächsten Schießtermin mal eine Digicam mitnehmen und von der betreffenden Flinte mal ein paar aussagekräftige Fotos machen und dann hier in WO (am besten im Flintenforum) einstellen. Das Teil scheint ja etwas besonderes zu sein, da sind bestimmt ein paar WO-ler (ich offensichtlich auch) neugierig drauf.

Mit Schützengruß aus Berlin, Jake C.

Fotos hab ich schon, aber ob die aussagekräftig sind? Ob sie etwas besonderes ist weiß ich auch nicht, für mich ist sie einfach etwas besonderes (siehe auch meine vorherigen Posts) und selbst das Putzen macht, entgegen meiner sonstigen Erfahrung, Spaß. Für andere ist sie wohl nur eine stinknormale Flinte.

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