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IGNORED

Antrag 3. Kurzwaffe


Nico

Empfohlene Beiträge

Geschrieben

Hallo zusammen.

Vielleicht kann mir ja einer von euch helfen.Ich bin numehr seit 3 Jahren Mitglied im BDS/NDSB und im Besitz von zwei Kurzwaffen(9x19 u.357 Mag).Nun wollte ich eine dritte Kurzwaffe beantragen

und da hat man mir gesagt,das sei nicht ohne weiteres möglich,mann hätte,um die dritte Kurzwaffe beantragen zu können,bei einer Landesmeisterschaft mitschießen müssen,was ich leider nicht habe.Darauf hin habe ich alle mir bekannten Unterlagen gewälst und habe leider keine befridigende Antwort gefunden.

Würde mich sehr über eure Hilfe freuen. :)

Gruß Nico

Geschrieben

Das kommt darauf an, in welchem Kaliber und/oder für welche Disziplin die dritte Waffe sein soll.

Wenn´s für eine Disziplin ist, die du mit den vorhandenen nicht schießen darfst, kommt es auf Meisterschaftsteilnahme wohl nicht an.

Ne 3. Waffe in schon vorhandenem Kaliber ist allerdings an Aktionsnachweis geknüpft.

Geschrieben

Hallo zusammen.

Vielleicht kann mir ja einer von euch helfen.Ich bin numehr seit 3 Jahren Mitglied im BDS/NDSB und im Besitz von zwei Kurzwaffen(9x19 u.357 Mag).Nun wollte ich eine dritte Kurzwaffe beantragen

und da hat man mir gesagt,das sei nicht ohne weiteres möglich,mann hätte,um die dritte Kurzwaffe beantragen zu können,bei einer Landesmeisterschaft mitschießen müssen,was ich leider nicht habe.Darauf hin habe ich alle mir bekannten Unterlagen gewälst und habe leider keine befridigende Antwort gefunden.

Würde mich sehr über eure Hilfe freuen. :)

Gruß Nico

HI

Ich habe mir vor kurzem die 3 KW angeschaft(der Voreintrag ist recht teuer)war kein Problem den Voreintrag zu bekommen, da ich reichlich Landesmeisterschaften bestreite. Bin im BDMP und BDS. Der BDS glaube ich macht das so mit der Beführwortung bei der dritten KW, beim BDMP ist das wenn ich mich recht erinnere auch so. Mußt du halt Teilnehmen an einer Landesmeisterschaft, dürfte doch kein Problem sein.........

Gruß Norbert

Geschrieben

Der BDS glaube ich macht das so mit der Beführwortung bei der dritten KW, beim BDMP ist das wenn ich mich recht erinnere auch so.

Beim BDS ist das von LV zu LV unterschiedlich. Beim LV-4 (NRW) z.B. braucht man bis zur 5. KW nur an den Bezirksmeisterschaften teilnehmen. Für 3. und 4. KW ist auch die Teilnahme an zwei anerkannten Pokalschießen ausreichend.

Geschrieben

um die dritte Kurzwaffe beantragen zu können,bei einer Landesmeisterschaft mitschießen müssen,was ich leider nicht habe.

Das steht nirgendwo, aber wenn der Landesverband diese Auskunft erteilt hat, dann ist sie bindend. Also, wer ist jetzt "man"? Ich habe als Sportgruppenleiter exakt die gleiche Anfrage an meinen(!) Landesverband(!) gestellt, bezüglich der beabsichtigten 3. Kurzwaffe eines Mitgliedes. Lt Auskunft meines LV genügt die Teinahme an einem offiziellen BDS Wettkampf, Vereinsmeisterschaft oder Pokalschießen.

Geschrieben

Vermutlich wird auf das erweiterte Bedürfnis im Sinne von § 14 Abs. 3 WaffG für Wettkampfschützen abgehoben.

Das ist doch unnötig kompliziert. Viel einfacher ist es doch über die Ausübung einer weiteren Disziplin ein Bedürfnis zu beantragen.

Geschrieben

Das ist doch unnötig kompliziert. Viel einfacher ist es doch über die Ausübung einer weiteren Disziplin ein Bedürfnis zu beantragen.

:appl:

Richtig. Wie beim DSB.

Eine Disziplin - eine Waffe - FERTIG.

1.Waffe KK - Spopi für KK in .22lfB

2.Waffe 9mm - GK 9mm Gebrauchspistole

3.Waffe .357 - GK Gebrauchs - Revolver

4.Waffe .45 ACP - GK Gebrauchs - Pistole

usw. ......

Alle halbe Jahre 2 Waffen - fertig !!!! B)

Und wenn du 5 - oder 6 Waffen hast - kommste eines Tages vom Training - und:

1. Möglichkeit: .... die Alte ist weg ... :icon14:

2. Möglichkeit .... die Alte iss' am kuscheln' mit einem Vereinskameraden ..... :icon13:

:bb1:

Geschrieben
Das ist doch unnötig kompliziert. Viel einfacher ist es doch über die Ausübung einer weiteren Disziplin ein Bedürfnis zu beantragen.

Wobei das auch ein erweitertes Bedürfnis nach § 14 Abs. 3 WaffG ist, allerdings nach Nr. 1.

Geschrieben

Wobei das auch ein erweitertes Bedürfnis nach § 14 Abs. 3 WaffG ist, allerdings nach Nr. 1.

Das ja, aber mit kompliziert meinte ich, das es ja viel aufwändiger ist, ein erweitertes Bedürfnis über die Ausübung des Wettkampfsportes nachzuweisen, als über die Disziplinerweiterung.

Geschrieben

Ob es aufwändig ist, hängt von den Befürwortungsrichtlinien des Verbandes ab. Wenn z.B. für ein Bedürfnis nach 14/3 Nr.2 nur die Teilnahme an einem überregionalen Wettkampf gefordert wird, ist das nicht gerade ein großer Aufwand.

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