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IGNORED

Waffen aufbewahren


trapper2004

Empfohlene Beiträge

Geschrieben

Hallo,

konkreter Fall: Eine Verwandte von mir hat mich gebeten Jagdwaffen, die sie aufgrund Erbfolge erhalten hat aufzubewahren.

Es handelt sich um eine Repetierbüchse, einen Drilling, ein KK und eine Doppelflinte.

Ich besitze eine neue gelbe WBK auf der eine Repetierbüchse eingetragen ist.

Bin ich auch zur "Vorübergehenden Aufbewahrung" ohne Mun. zB. beim Drilling berechtigt?

Geschrieben

§ 12

Ausnahmen von den Erlaubnispflichten

(1) Einer Erlaubnis zum Erwerb und Besitz einer Waffe bedarf nicht, wer diese

1. als Inhaber einer Waffenbesitzkarte von einem Berechtigten

a) lediglich vorübergehend, höchstens aber für einen Monat für einen von seinem Bedürfnis umfassten Zweck oder im Zusammenhang damit, oder

B) vorübergehend zum Zweck der sicheren Verwahrung oder der Beförderung erwirbt;

[Der Smily wird leider vom System gesetzt! Steht natürlich für "b)".]

Geschrieben

§ 12

Ausnahmen von den Erlaubnispflichten

(1) Einer Erlaubnis zum Erwerb und Besitz einer Waffe bedarf nicht, wer diese

1. als Inhaber einer Waffenbesitzkarte von einem Berechtigten

Deine Auslegung ist also irgend "eine WBK"?

Da dies als Nachweis der "Sachkundigkeit" gilt?

Geschrieben

Hallo,

konkreter Fall: Eine Verwandte von mir hat mich gebeten Jagdwaffen, die sie aufgrund Erbfolge erhalten hat aufzubewahren.

Es handelt sich um eine Repetierbüchse, einen Drilling, ein KK und eine Doppelflinte.

Ich besitze eine neue gelbe WBK auf der eine Repetierbüchse eingetragen ist.

Bin ich auch zur "Vorübergehenden Aufbewahrung" ohne Mun. zB. beim Drilling berechtigt?

Mit der Neuen Gelben kannst Du die Waffen nicht nur aufbewahren; du hast für die aufgezählten Waffen eine generelle Erwerbserlaubnis. Der Drilling gilt ebenso wie die Doppelflinte als Einzellader.

Geschrieben

Mit der Neuen Gelben kannst Du die Waffen nicht nur aufbewahren; du hast für die aufgezählten Waffen eine generelle Erwerbserlaubnis. Der Drilling gilt ebenso wie die Doppelflinte als Einzellader.

Drilling = Einzellader ist klar.

Aaaber wo soll da mein Bedürfnis (Sportdisziplin) sein?

Das ist doch der Punkt.

Geschrieben

Drilling = Einzellader ist klar.

Aaaber wo soll da mein Bedürfnis (Sportdisziplin) sein?

Das ist doch der Punkt.

Hi,

ich hab ja von dem Spott-Waffenrecht nicht so die Ahnung, aber afaik:

das Bedürfnisprinzip gilt für den Erwerb, nicht für die Aufbewahrung.

:D

Falls ich mich irre, möge man mich berichtigen!

Gruss

B

Geschrieben
Aaaber wo soll da mein Bedürfnis (Sportdisziplin) sein?

Willst Du die Waffen kaufen und damit schießen brauchst Du natürlich ein Bedürfnis - aber Du willst sie doch nur aufbewahren! Wo sollte denn da ein Zusammenhang mit der sportlichen Verwendbarkeit bestehen?

Geschrieben

Eben, für die sichere Verwahrung brauchst Du kein Bedürfnis.

Pack die Erbwaffen und die Munition ein und gut ist. Munition darf übrigens nicht mehr an die wbk-losen Erben ausgehändigt werden, denn diese fällt nicht unter das Erbenprivileg.

Am besten gleich die nach WBK gebrauchbten Kaliber selbst behalten und den Rest bei einem Schützenverein oder beim Händler abgeben.

Geschrieben

Vielen Dank für eure weiteren Hinweise.

Mein Einwand mit dem Bedürfnis bezog sich auf die Behauptung ich hätte mit der gelben Wbk eine Erwerbserlaubnis für den Drilling.

Das bezweifle ich.

Ebenso ist in dem Erbe eine KW S+W 9mm, die ich erhalten sollte (für den Aufwand), aber abgelehnt habe, da diese nach Beschreibung kurzläufig u. somit nicht sportl. nutzbar ist

Gast God of Hellfire
Geschrieben

Ebenso ist in dem Erbe eine KW S+W 9mm, die ich erhalten sollte (für den Aufwand), aber abgelehnt habe, da diese nach Beschreibung kurzläufig u. somit nicht sportl. nutzbar ist

Wie "kurz" ist der Lauf? Welches Modell?

Gruß

GOH

Geschrieben

Wie "kurz" ist der Lauf? Welches Modell?

Gruß

GOH

Ich weiss es nicht, lt wbk kaliber 9mm , lt. Telefonat mit Lai(In) Revolver.

Meine Frage mit langem Lauf ? Ne eher klein.???

Daraus hab ich zunächst geschlossen keine Sporteignung.

Gast God of Hellfire
Geschrieben

Ich weiss es nicht, lt wbk kaliber 9mm , lt. Telefonat mit Lai(In) Revolver.

Meine Frage mit langem Lauf ? Ne eher klein.???

Daraus hab ich zunächst geschlossen keine Sporteignung.

...schau Dir das Teil besser erstmal an bevor Du es ausschlägst.

Evtl. schmeissen die Erben ohne Ahnung da ggfs. Begriffe durcheinander.

In der WBK bzw. auf der Waffe sollte eigentlich auch das Modell stehen, kannst das hier dann ja mal posten und Dir wird sicher weitergeholfen.

Wenn es ein "Snubby" Revolver ist: Pech gehabt.

Bei ner 9para Pistole mit 4" Lauf kannst Du das Teil auf jeden Fall auch sportlich nutzen.

Gruß

GOH

Geschrieben

Vielen Dank für eure weiteren Hinweise.

Mein Einwand mit dem Bedürfnis bezog sich auf die Behauptung ich hätte mit der gelben Wbk eine Erwerbserlaubnis für den Drilling.

Das bezweifle ich.

Ne, warum? Kommt halt auf deinen Verband an, aber z.B im BDS ( Jagdgewehr 100m Präzi) KEIN Problem!

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