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IGNORED

Waffe von Waffengeschäft ausleihen...


IMI

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Geschrieben

Ja, den Link habe ich schon vor kurzem gelesen.

Also liegts einfach daran, dass ich NICHT vom Händler leihen kann?

Von Privat ist doch die KW-Leihe problemlos, oder?

Die Langwaffenleihe von Privat praktiziere ich schon seit Jahren (immerwieder)!

IMI

Geschrieben

Als Jäger kannst Du das auch recht einfach. Bei Sportschützen ist das schon schwieriger (z.B. Kleinkaliberschütze möchte sich GK-Revolver ausleihen oder ist noch nicht alt genug).

Also begründet sich das Ausleihen (einer Kurzwaffe) wie allseits bekannt auf §12 Abs. 1a.

Warum das von privat funktioniert und beim Händler nicht - keine Ahnung; hat wohl damit zu tun, dass die Waffen beim Händler im Waffenhandelsbuch und nicht in der WBK eingetragen sind.

Aber von privat kann mir ohne rechtliche Bedenken auch Kurzwaffen ausleihen.

Ich persönlich lieh mir bisher lediglich Langwaffen...

IMI

  • 3 Wochen später...
Geschrieben

Beim ausleihen von Waffen benötigt man die Original WBK des Eigentümers oder begl. Kopie.

und man muss selber eine WBK besitzen und einen Leihvertrrag haben.

Eine Waffe von einen Waffenhändler steht in keiner WBK oder ergo keine original WBK ergo keine Leihe.

Geschrieben

Hallo,

Waffe ja;aber was ist mit Fabrik Mun,denn ohne Eintrag kein Stempel beim Erwerb ? :confused:

Grüsse,Jo

Die Munition kann dir der "Verleiher" auch gleich mitgegeben, ausserdem wärest du ganz generell mit einem entsprechenden "Leihschein" auch berechtigt Munition zu erwerben - das sehen die großen Anbieter wie z.B. Frankonia oder Kettner aber in der Regel nicht so :)

Geschrieben

Aber der Waffenhändler ist auch doch auch Berechtigter. Und im § 12 steht "von einem Berechtigten" und nicht "von einem WBK-Inhaber". ;)

Die Münchener Waffenbehörde sieht das leider anders und sagt:

"Keine Kurzwaffenleihe von Waffengeschäften - dies sieht das Gesetz nicht vor!

Wenn dann nur Leihe von Langwaffen!"

Da nutzte es auch nichts, mit dem hier genannten § 12 Abs.1 Ziffer 1 WaffG zu argumentieren.

Auch die Tatsache, dass es im aktuellen Blase als Erlaubt gilt, Kurzwaffen auszuleihen, interessiert die Münchner Behörde nicht.

In einem Münchner Jagdkurs wurde auch gerade aktuell unterrichtet, dass KW-Leihe gesetzeskonform sei.

IMI

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