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IGNORED

Unterschied grüne/gelbe WBK


boogie_de

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Dh, wenn ich also nen Halbautomaten >.22 möchte, muß ich nem anderen Verband beitreten ??

Ob man als Einzelperson einem Verband beitreten kann weiß ich nicht, praktischer, sinnvoll und sogar notwendig wäre ein (zusätzlichen) Eintritt in einem Verein, der 1. dem gewünschten Verband angehört und 2. der über einen zugelassenen Schießstand für die angestrebte Waffe verfügt.

Schau Dir mal die Sportordnungen der einzelnen verbände an. Wie schon geschrieben wäre der DSB nichts für Dich, wenn Du eine Disziplin für Selbstladerlangwaffen suchst.

Der Verband der Reservisten ist immer ein guter Tipp - denke ich.

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Der Verband der Reservisten ist immer ein guter Tipp - denke ich.

Guter Tipp, werde mich da mal umsehen. Jetzt muß erst mal die WBK her und dann sehe ich mal weiter.

Kurzwaffenschiessen hat für mich keinen so großen Reiz wie Langwaffen, wenn's auch zugegebenermaßen praktischer ist. Warum muß nur alles so umständlich sein ?? :confused::confused:

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Gast God of Hellfire

Dh, wenn ich also nen Halbautomaten >.22 möchte, muß ich nem anderen Verband beitreten ??

...der LV Berlin Brandenburg des BDS nimmt Einzelmitglieder auf.

Der BDS hat auf jeden Fall Disziplinen für Deine Wunschwaffen.

www.bdsnet.de

Gruß

GOH

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Hast Du Dich schon mal informiert, ob sich aus dem Verein vielleicht schon einige Mitglieder zu einer BDMP-SLG oder BDS-Gruppe zusammengeschlossen haben?

Bei uns im Verein sieht's da wohl eher schlecht aus, da überwiegend Luftgewehr/Luftpistolenschützen hier sind.

Aber der Verein, bei dem ich meinen Schiessnachweis erbringen will, ist Mitglied im BDMP, sollte für meine "Bedürfnisse" genau das Richtige sein. :):)

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  • 1 Monat später...
  • 2 Wochen später...

Die 5-schüssige Pistole geht auf Grün, das Gewehr als Einzellader oder Repetierer auf Gelb, als Halbautomat auch auf Grün.

Voreintrag bedeutet, ich brauche für jede einzelne Waffe vor dem Kauf die Erlaubnis der Behörde. Die ist 1 Jahr gültig. Der Kauf einer Waffe auf Grün kostet insgesamt so ca. 80 Euronen an Gebühren. Für jeden Voreintrag brauche ich auch den Bedürfnisnachweis vom Verband. Dieses Prozedere gibt es bei der Gelben nur einmal. Darauf kann ich ohne Voreintrag die entsprechenden Waffen erwerben und brauche bei der Behörde jeweils die Anmeldegebühr, so ca. 12 Euronen, bezahlen.

Die WBKs als solche kosten natürlich auch noch mal extra Gebühren.

Heißt das, dass man nach einem Jahr wieder 80 Euro bezahlen muss, oder wie? (bzw. was passiert, nachdem die Erlaubnis nach dem Jahr die Gültigkeit verliert?) Und wieviel kostet der Spaß (Erlaubnis + WBK) denn insgesamt?

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Die Erlaubnis zum Erwerb ist 1 Jahr gültig. Wenn Du Dir innerhalb dieser Zeit die Waffe gekauft hast, brauchst Du nicht nochmal zahlen. Hast Du die Jahresfrist verstreichen lassen hast Du aber Pech, die knapp 67€ für Voreintrag und Munierwerb sind futsch. Außer es gab besondere Gründe, weshalb Du die Waffe nicht innerhalb dieser Zeit erwerben konntest, z.B. Lieferverzögerungen des Herstellers. Dann kann der SB die Erwerbsberechtigung evtl. verlängern.

Wie hoch die Gebühren für die Ausstellung einer WBK zur Zeit sind weiß ich nicht, das liegt bei mir schon etwas länger zurück.

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Ist es nicht so, dass der Antragsteller aufgrund des nachgewiesenen Bedürfnisses eine Erlaubnis zum Erwerb der beantragten Waffe sowie der zugehörigen Munition erhält ?

Kauft er die Waffe nicht, darf er trotzdem Munition dazu erwerben oder sogar nur die Munition ohne die zugehörige Waffe. Wieso soll diese Berechtigung nach einem Jahr verfallen ? :confused:

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hallo

wo schon mal das thema Munition da ist, habe ich auch gleich eine Frage

wenn ich auf der gelben WBK ein Uhr in 357 habe und mir später auf WBK grün einen

Revover in 357 zulege ,bräuchte ich doch theoretisch die Munitionsberechtigung(grün) nicht oder ?

weil die kann ich ja über die gelbe kaufen, kann mir da jemand helfen ? oder bin ich auf dem Holzweg ?

mfg Spredy

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Kauft er die Waffe nicht, darf er trotzdem Munition dazu erwerben oder sogar nur die Munition ohne die zugehörige Waffe. Wieso soll diese Berechtigung nach einem Jahr verfallen ? :confused:

Innerhalb des Jahres für das die Erwerbsberechtigung gilt erscheint mir das logisch, aber dannach?

§ 10 Erteilung von Erlaubnissen zum Erwerb, Besitz, Führen und Schießen

(1) Die Erlaubnis zum Erwerb und Besitz von Waffen wird durch eine Waffenbesitzkarte oder durch Eintragung in eine bereits vorhandene Waffenbesitzkarte erteilt. Für die Erteilung einer Erlaubnis für Schusswaffen sind Art, Anzahl und Kaliber der Schusswaffen anzugeben. Die Erlaubnis zum Erwerb einer Waffe gilt für die Dauer eines Jahres,

[...]

(3) Die Erlaubnis zum Erwerb und Besitz von Munition wird durch Eintragung in eine Waffenbesitzkarte für die darin eingetragenen Schusswaffen erteilt. In den übrigen Fällen wird die Erlaubnis durch einen Munitionserwerbsschein für eine bestimmte Munitionsart erteilt; sie ist für den Erwerb der Munition auf die Dauer von sechs Jahren zu befristen und gilt für den Besitz der Munition unbefristet.[...]

Für mich klingt das so, als werde die Erlaubnis zum Munitionserwerb nach §10(3) für die in die WBK eingetragenen Waffen erteilt. Nach §10(1) wird die Erwerbserlaubnis auf ein Jahr befristet. Nach diesem Jahr würde ich die Waffe nicht mehr als in die WBK eingetragen bezeichnen, da der Voreintrag verfallen ist.

Wie siehst Du die Munitionserwerbserlaubnis bei ausgetragenen Waffen?

wenn ich auf der gelben WBK ein Uhr in 357 habe und mir später auf WBK grün einen Revover in 357 zulege ,bräuchte ich doch theoretisch die Munitionsberechtigung(grün) nicht oder ?

weil die kann ich ja über die gelbe kaufen, kann mir da jemand helfen ? oder bin ich auf dem Holzweg ?

Das ist grundsätzlich richtig, wenn aber irgendwann der UHR ausgetragen wird musst Du dem Munerwerb für den Revolver hinterherlaufen. Ich fühle mich schon wohler, wenn ich zu jeder KW auch den entsprechenden Munitionserwerb eingetragen habe.

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Ist es nicht so, dass der Antragsteller aufgrund des nachgewiesenen Bedürfnisses eine Erlaubnis zum Erwerb der beantragten Waffe sowie der zugehörigen Munition erhält ?
Ja.
Kauft er die Waffe nicht, darf er trotzdem Munition dazu erwerben oder sogar nur die Munition ohne die zugehörige Waffe.
Ja.
Wieso soll diese Berechtigung nach einem Jahr verfallen ? :confused:
Weil dann weder eine Erlaubnis zum zum Erwerb, noch zum Besitz der Waffe besteht. Es ist also keine Waffe (mehr) eingetragen. Nach dem Verkauf einer Waffe erlischt ja auch die Erlaubnis zum Erwerb der zugehörigen Munition.
Das ist grundsätzlich richtig, wenn aber irgendwann der UHR ausgetragen wird musst Du dem Munerwerb für den Revolver hinterherlaufen. Ich fühle mich schon wohler, wenn ich zu jeder KW auch den entsprechenden Munitionserwerb eingetragen habe.
Das sehe ich auch so, ich habe für meine beiden 9mm Paras jeweils den Munierwerb eintragen lassen. Da kann es bei einem Verkauf nicht zu Problemen kommen.
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Für mich klingt das so, als werde die Erlaubnis zum Munitionserwerb nach §10(3) für die in die WBK eingetragenen Waffen erteilt. Nach §10(1) wird die Erwerbserlaubnis auf ein Jahr befristet. Nach diesem Jahr würde ich die Waffe nicht mehr als in die WBK eingetragen bezeichnen, da der Voreintrag verfallen ist.

Das hat mich überzeugt. Ich bin bisher immer davon ausgegangen, dass durch den Voreintrag (z.B. Pistole, Kal.: 9mm para) ja eine Schusswaffe in der WBK eingetragen ist, die hinsichtlich des Munitionserwerbs nicht durch weitere Daten (Hersteller, Modell und Herstellungsnummer) konkretisiert werden muss.

Du hast vermutlich recht, dass ein abgelaufener Voreintrag mit dem Austrag einer vollständig eingetragenen Waffe gleichzusetzen ist. Die zum Voreintrag erteilte Munitionserwerbserlaubnis kann deshalb ohne Waffenerwerb nur ein Jahr lang genutzt werden.

Wie siehst Du die Munitionserwerbserlaubnis bei ausgetragenen Waffen?

Hier ist der Fall wohl klar. Die Waffe ist nach deren Überlassung und Austragung aus der WBK als nicht mehr in der WBK eingetragen anzusehen. Insofern gilt auch die zu der Waffe erteilte Munitionserwerbsberechtigung nicht mehr.

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Oh Mann,

es könnte ja auch einfach sein. <_<

Bei mir wird's erst mal nen Nagant geben, wenn ich mal die ganze Chose hinter mir habe.

Wie ist denn da die Vorgehensweise ?? Da reicht ja erst mal die gelbe WBK ?? Bin ab nächstes Jahr übrigens im BDMP dabei.

Muß man Wettkampf(Jahresmeisterschaft) schießen, um ein Bedürfnis anzumelden oder reicht da das regelmäßige Trainingsschießen ??

Will mir dann noch ne KK-OSP zulegen, Pistolen schießen ist doch irgendwie praktischer. ;) Da brauche ich dann die Grüne ??

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Bei mir wird's erst mal nen Nagant geben, ... Da reicht ja erst mal die gelbe WBK?
Ja.
Muß man Wettkampf schießen, um ein Bedürfnis anzumelden
Grundsätzlich Nein, es gibt aber Verbände, die verlangen ab der 3. KW die Teilnahme an der LM
...reicht da das regelmäßige Trainingsschießen?
Ja.
Will mir dann noch ne KK-OSP zulegen, ... Da brauche ich dann die Grüne?
Ja.

CM :)

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Für mich ist das ganze, da ich auch noch ganz am Anfang stehe auch etwas konfus. Nunja werde schaun das ich beim BDS oder BDMP reinkomme, so weit ich weis giebt es dort u. a. keine gewichtsbeschränkung für Revolver oder Pistole-dafür müsste die gelbe ja reichen.

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So mag ich das, Kurz und Bündig. :appl:

Aber daß ich mal drei KWs habe, glaube ich net, außer ner C96 gefällt mir da keine so richtig. Vielleicht noch die Stechkin APS, aber die aufzutreiben dürfte wohl so gut wie unmöglich sein. :confused: Und für die ein Bedürfnis zu bekommen wohl genauso. :confused:

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so weit ich weis giebt es dort u. a. keine gewichtsbeschränkung für Revolver oder Pistole-dafür müsste die gelbe ja reichen.

:confused:

Mehrlader-KW landen immer auf der grünen WBK.

:confused: Oder willst Du das zusätzlich mögliche Gewicht in Form von einem so langen Lauf anbringen, dass es (über 60cm) eine Langwaffe wird? (Zumindest bei der Pistole wird es dann aber eine halbautomatische Langwaffe die auch auf die grüne WBK gehört.) :confused:

Edit: Ausnahme Perkussionsrevolver - die sind auf gelbe WBK zu haben.

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:confused:

Mehrlader-KW landen immer auf der grünen WBK.

:confused: Oder willst Du das zusätzlich mögliche Gewicht in Form von einem so langen Lauf anbringen, dass es (über 60cm) eine Langwaffe wird? (Zumindest bei der Pistole wird es dann aber eine halbautomatische Langwaffe die auch auf die grüne WBK gehört.) :confused:

Edit: Ausnahme Perkussionsrevolver - die sind auf gelbe WBK zu haben.

Gut ich versuchs zu erklären wie ich´s gemeint hab, Waffen dürfen das Gewicht (weis aber nicht mehr genau ob mit oder ohne Munition) von 1300g = 1,3Kg nicht überschreiten, ansonsten solltest du einenen anderen Verband (BDMP, BDS) aufsuchen.

Auf Waffen-Online findet sich auserdem ein Beitrag zur gelben WBK.

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Auf Waffen-Online findet sich auserdem ein Beitrag zur gelben WBK.
Genau! Und da findet sich nicht nur ein Beitrag, sondern da findest Du haufenweise vernünftig erklärte Fragen zum Thema Waffenbesitzkarte für Sportschützen (WBK gelb).

Vielleicht solltest Du diese erst einmal lesen und verstehen, dann würdest Du vielleicht auch nicht so einen halbgaren Unsinn schreiben.

CM :angry2:

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