Zum Inhalt springen
IGNORED

Panzer mit scharfer Kanone


Hägar

Empfohlene Beiträge

Hallo an alle Wissenden und Gesetzesversteher,

wir hatten im Verein eine hitzige Diskussion, bei der die Meinungen sehr konträr waren.

Ein Vereinsmitglied hat einen Leo 2 im Maßstab 1:10 gebaut. Die Frage war nun, ob es rechtlich möglich wäre, die Kanone so umzubauen - natürlich von einem Büchsenmacher - daß man damit scharf schießen kann. Also z.B. einen alten Karabiner im Kal. 11,5 - 12 mm oder auch einen Lauf im Kal. .45 ACP, was dem Maßstab recht nahe kommt. Schießen könnte man dann auf einem beliebigen zugelassenen Schießstand.

Da könnte man dann eine zweiten Turm mit diesem Lauf bauen und diesen dann eben wie eine normale Waffe im Tresor aufbewahren. Der fällige Neubeschuß dürfte das Problem nicht sein.

Das Waffenrecht ist für so einen Fall nicht so recht brauchbar. Es sind zwar Waffen verboten, die einem Gegenstand des täglichen Gebrauchs ähneln, (Spazierstock, Kugelschreiber, Handy etc.) aber dies trifft ja nun bei einem 30 Kg schweren Panzer nicht zu, zudem die Waffe ja eindeutig sichtbar wäre.

Meine Vermutung wäre jetzt eigentlich nur, daß der Antrag abgelehnt werden könnte wegen mangelnder Disziplinen.

Es wurde auch noch darüber diskutiert ob der Einsatz einer Salutwaffe (dann eben nur zum Krachmachen) möglich wäre, oder ob solch eine Waffe mit PTB-Zeichen vom Aussehen her nicht verändert werden darf.

Eine weitere Möglichkeit wäre der Lauf einer Vorderladerwaffe, die ja ab 18 Jahren frei erhältlich ist.

Auf eure geschätzen Meinungen bin ich gespannt.

Gruß Hägar

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Das Problem am Panzer ist die Zulassung ich zitiere mal aus der STVO §19(2a)

Die Betriebserlaubnis für Fahrzeuge, die nach ihrer Bauart speziell für militärische oder polizeiliche Zwecke sowie für Zwecke des Brandschutzes und des Katastrophenschutzes bestimmt sind, bleibt nur so lange wirksam, wie die Fahrzeuge für die Bundeswehr, die Bundespolizei, die Polizei, die Feuerwehr oder den Katastrophenschutz zugelassen oder eingesetzt werden. Für Fahrzeuge nach Satz 1 darf eine Betriebserlaubnis nach § 21 nur der Bundeswehr, der Bundespolizei, der Polizei, der Feuerwehr oder dem Katastrophenschutz erteilt werden; dies gilt auch, wenn die für die militärischen oder die polizeilichen Zwecke sowie die Zwecke des Brandschutzes und des Katastrophenschutzes vorhandene Ausstattung oder Ausrüstung entfernt, verändert oder unwirksam gemacht worden ist. Ausnahmen von Satz 2 für bestimmte Einsatzzwecke können gemäß § 70 genehmigt werden.

Die Kanone gibst auf die gelbe WBK. :D

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Das Waffenrecht ist für so einen Fall nicht so recht brauchbar. Es sind zwar Waffen verboten, die einem Gegenstand des täglichen Gebrauchs ähneln, (Spazierstock, Kugelschreiber, Handy etc.) aber dies trifft ja nun bei einem 30 Kg schweren Panzer nicht zu, zudem die Waffe ja eindeutig sichtbar wäre.

Dieser Panzer stellt eben auch einen anderen Gegenstand des täglichen Gebrauchs dar, ein Modellfahrzeug/Spielzeug, oder er bleibt eine Kriegswaffe nur kleiner.

Karl

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

das wäre dann doch ein Kriegsähnliches gerät,vielleicht regelt das Waffengesetz das nicht genau

aber der SB gibt bestimmt nicht seinen segen,und welcher verband gibt da ein bedürfnis? :gaga:

naja die disziplin kann man ja erfinden :rotfl2:

Wie wärs mit Dienstwaffe über den Reservistenverband :chrisgrinst::chrisgrinst::chrisgrinst:

.

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Dreht Euch doch eine Schwarzpulverkanone und lasst diese amtlich beschießen.

Wie dann nachher die "lafette" aussieht interessiert doch erstmal nicht.

Ansonsten schlaf ich irgendwie ruhiger, wenn es kein Panzermodell (vvlt. dann noch ferngesteuert) im cal. .45ACP geben wird.

Grusz TD

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Dreht Euch doch eine Schwarzpulverkanone und lasst diese amtlich beschießen.

Wie dann nachher die "lafette" aussieht interessiert doch erstmal nicht.

Ansonsten schlaf ich irgendwie ruhiger, wenn es kein Panzermodell (vvlt. dann noch ferngesteuert) im cal. .45ACP geben wird.

Grusz TD

Daran hatten wir auch schon gedacht und die Fernsteuerung wäre beim Schießbetrieb natürlich ausser Funktion.

.

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Hi,

ist doch nichts neues. Finde leider den Pressebericht nicht mehr, aber vor einigen Jahren hat die Tirpitz auf der Alster in Hamburg ein anderes Modellboot versenkt. Die Tirpitz war mit einer "Kleinkaliber Kanonen" versehen. Das Boot wurde beschlagnahmt, war noch nach dem alten Waffengesetz

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Archiviert

Dieses Thema ist jetzt archiviert und für weitere Antworten gesperrt.

×
×
  • Neu erstellen...

Wichtige Information

Bitte beachten Sie folgende Informationen: Nutzungsbedingungen, Datenschutzerklärung, Community-Regeln.
Wir haben Cookies auf Deinem Gerät platziert. Das hilft uns diese Webseite zu verbessern. Du kannst die Cookie-Einstellungen anpassen, andernfalls gehen wir davon aus, dass Du damit einverstanden bist, weiterzumachen.