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IGNORED

Panzer mit scharfer Kanone


Hägar

Empfohlene Beiträge

Geschrieben

Hallo an alle Wissenden und Gesetzesversteher,

wir hatten im Verein eine hitzige Diskussion, bei der die Meinungen sehr konträr waren.

Ein Vereinsmitglied hat einen Leo 2 im Maßstab 1:10 gebaut. Die Frage war nun, ob es rechtlich möglich wäre, die Kanone so umzubauen - natürlich von einem Büchsenmacher - daß man damit scharf schießen kann. Also z.B. einen alten Karabiner im Kal. 11,5 - 12 mm oder auch einen Lauf im Kal. .45 ACP, was dem Maßstab recht nahe kommt. Schießen könnte man dann auf einem beliebigen zugelassenen Schießstand.

Da könnte man dann eine zweiten Turm mit diesem Lauf bauen und diesen dann eben wie eine normale Waffe im Tresor aufbewahren. Der fällige Neubeschuß dürfte das Problem nicht sein.

Das Waffenrecht ist für so einen Fall nicht so recht brauchbar. Es sind zwar Waffen verboten, die einem Gegenstand des täglichen Gebrauchs ähneln, (Spazierstock, Kugelschreiber, Handy etc.) aber dies trifft ja nun bei einem 30 Kg schweren Panzer nicht zu, zudem die Waffe ja eindeutig sichtbar wäre.

Meine Vermutung wäre jetzt eigentlich nur, daß der Antrag abgelehnt werden könnte wegen mangelnder Disziplinen.

Es wurde auch noch darüber diskutiert ob der Einsatz einer Salutwaffe (dann eben nur zum Krachmachen) möglich wäre, oder ob solch eine Waffe mit PTB-Zeichen vom Aussehen her nicht verändert werden darf.

Eine weitere Möglichkeit wäre der Lauf einer Vorderladerwaffe, die ja ab 18 Jahren frei erhältlich ist.

Auf eure geschätzen Meinungen bin ich gespannt.

Gruß Hägar

Geschrieben

das wäre dann doch ein Kriegsähnliches gerät,vielleicht regelt das Waffengesetz das nicht genau

aber der SB gibt bestimmt nicht seinen segen,und welcher verband gibt da ein bedürfnis? :gaga:

naja die disziplin kann man ja erfinden :rotfl2:

Geschrieben

Das Problem am Panzer ist die Zulassung ich zitiere mal aus der STVO §19(2a)

Die Betriebserlaubnis für Fahrzeuge, die nach ihrer Bauart speziell für militärische oder polizeiliche Zwecke sowie für Zwecke des Brandschutzes und des Katastrophenschutzes bestimmt sind, bleibt nur so lange wirksam, wie die Fahrzeuge für die Bundeswehr, die Bundespolizei, die Polizei, die Feuerwehr oder den Katastrophenschutz zugelassen oder eingesetzt werden. Für Fahrzeuge nach Satz 1 darf eine Betriebserlaubnis nach § 21 nur der Bundeswehr, der Bundespolizei, der Polizei, der Feuerwehr oder dem Katastrophenschutz erteilt werden; dies gilt auch, wenn die für die militärischen oder die polizeilichen Zwecke sowie die Zwecke des Brandschutzes und des Katastrophenschutzes vorhandene Ausstattung oder Ausrüstung entfernt, verändert oder unwirksam gemacht worden ist. Ausnahmen von Satz 2 für bestimmte Einsatzzwecke können gemäß § 70 genehmigt werden.

Die Kanone gibst auf die gelbe WBK. :D

Geschrieben

Das Waffenrecht ist für so einen Fall nicht so recht brauchbar. Es sind zwar Waffen verboten, die einem Gegenstand des täglichen Gebrauchs ähneln, (Spazierstock, Kugelschreiber, Handy etc.) aber dies trifft ja nun bei einem 30 Kg schweren Panzer nicht zu, zudem die Waffe ja eindeutig sichtbar wäre.

Dieser Panzer stellt eben auch einen anderen Gegenstand des täglichen Gebrauchs dar, ein Modellfahrzeug/Spielzeug, oder er bleibt eine Kriegswaffe nur kleiner.

Karl

Geschrieben
das wäre dann doch ein Kriegsähnliches gerät,vielleicht regelt das Waffengesetz das nicht genau

aber der SB gibt bestimmt nicht seinen segen,und welcher verband gibt da ein bedürfnis? :gaga:

naja die disziplin kann man ja erfinden :rotfl2:

Wie wärs mit Dienstwaffe über den Reservistenverband :chrisgrinst::chrisgrinst::chrisgrinst:

.

Geschrieben

Aua überlesen :peinlich:

Gehirn war noch nicht betriebsbereit!

was hat ein Modellpanzer mit der StVO bzw StVZO am Hut?

Karl

Geschrieben

Dreht Euch doch eine Schwarzpulverkanone und lasst diese amtlich beschießen.

Wie dann nachher die "lafette" aussieht interessiert doch erstmal nicht.

Ansonsten schlaf ich irgendwie ruhiger, wenn es kein Panzermodell (vvlt. dann noch ferngesteuert) im cal. .45ACP geben wird.

Grusz TD

Geschrieben
Dreht Euch doch eine Schwarzpulverkanone und lasst diese amtlich beschießen.

Wie dann nachher die "lafette" aussieht interessiert doch erstmal nicht.

Ansonsten schlaf ich irgendwie ruhiger, wenn es kein Panzermodell (vvlt. dann noch ferngesteuert) im cal. .45ACP geben wird.

Grusz TD

Daran hatten wir auch schon gedacht und die Fernsteuerung wäre beim Schießbetrieb natürlich ausser Funktion.

.

Geschrieben
:appl::appl::appl:

Was soll uns das sagen ???

Eine Pleite ist erst dann eine Pleite wenn man den Kunden weisgemacht hat, daß es doch keine Pleite war ?

Entschuldigung für meine wirre Rede, aber was anderes fällt mir dazu nicht ein :gaga:

Gruß Hägar

Geschrieben

Ist schon ein tolles Hobby... Für 100 Kilo Panzermodell im Maßstab 1/7 bekomm ich allerdings auch ne leckere Costumgun und jede menge Mun :rolleyes:

Kann man den auch aus dem Holster schießen? :rotfl2:

Mit militärischen Grüßen

Einzelgänger

Geschrieben

Hi,

ist doch nichts neues. Finde leider den Pressebericht nicht mehr, aber vor einigen Jahren hat die Tirpitz auf der Alster in Hamburg ein anderes Modellboot versenkt. Die Tirpitz war mit einer "Kleinkaliber Kanonen" versehen. Das Boot wurde beschlagnahmt, war noch nach dem alten Waffengesetz

Geschrieben

Kann man den auch aus dem Holster schießen? :rotfl2:

Mit militärischen Grüßen

Einzelgänger

Klar, nur wäre das Holster eine Einzelanfertigung für Arnold Schwarzenegger. Aber der kann sich das leisten.

Geschrieben

kotze find ich sehr passend ... :icon13:

Starenschreck ??? :confused:

Hallo Leute,

mit 10 Mille seid Ihr dabei, das Teil ist ja bis ins kleinste genau gearbeitet, so wie ich das sehe.

Gruß Maiky

Geschrieben

Ist schon ein tolles Hobby... Für 100 Kilo Panzermodell im Maßstab 1/7 bekomm ich allerdings auch ne leckere Costumgun und jede menge Mun :rolleyes:

Naja, mit scharfer Kanone wäre so´n Ding auf dem Grundstück wohl auf Dauer billiger als ein scharfer Hund? B)

Archiviert

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