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IGNORED

Die Waffe fährt in die Ferien mit


Cupra

Empfohlene Beiträge

Geschrieben

Wie ist das dennjetzt eigentlich, wenn ich meine Pistole mit in die Ferien nach Österreich nehmen will, um dort zu schiessen? Was isn dabei zu beachten, oder geht das schon mal gar nicht?

Geschrieben

@cupra

Also ich für meine Person bin bei Schweizern überfragt. Für Bürger von EU-Staaten gibt es ein Papier, das die Verbringung von Waffen in einanders EU Land gestattet bzw. erleichtert.

:s75: cowroper

Geschrieben

Du brauchst eine offizielle Einladung von einem österreichischen Verein, dann kriegst Du die Genehmigung beim Österreichsichen Konsulat, wofür Du nach meinem Wissen rund 50 Euro ablegst.

Für genauere Information schicke eine PN an Mühli, der hat das gerade in der Praxis hinter sich!

Gruß

Greenhorn

Geschrieben

@Cupra

Ich weiss wie es geht mit der Ausfuhr von der Schweiz nach Oesterreich, da selbst schon mal gemacht. Schreibe mir doch eine PM dann erkläre ich dir im Detail wie du vorgegehen musst bsp. Seco.

@Greenhorn.

Sind 42 Euro respektive 66 Franken plus 50 Franken vom Seco also total 116 Franken ohne Strafregisterauszugberücksichtigung. Dieser muss nämlich für die Bewilligungs seitens Oesterreich eingereicht werden und darf nicht älter als 3 Monate sein, sonst zahlste 20 Franken für einen Auszug aus dem Strafregister denn du beantragen musst wenn du keinen aktuellen hast dazu, was schlussendlich total 136 Franken macht für Waffen/Waffenausfuhr nach Kategorie B in Oesterreich.

Geschrieben

Sind 42 Euro respektive 66 Franken plus 50 Franken vom Seco also total 116 Franken ohne Strafregisterauszugberücksichtigung. Dieser muss nämlich für die Bewilligungs seitens Oesterreich eingereicht werden und darf nicht älter als 3 Monate sein, sonst zahlste 20 Franken für einen Auszug aus dem Strafregister denn du beantragen musst wenn du keinen aktuellen hast dazu, was schlussendlich total 136 Franken macht für Waffen/Waffenausfuhr nach Kategorie B in Oesterreich.

Da hast Du ja einiges uaf Dich genommen um uns Deine schönen Stücke zeigen zu können!

Wie lange ist das dann gültig oder ist es jedes Mal so?

Gruss

Trigger

Geschrieben

@Trigger

Also von Schweizer Seite-Seco 1 Jahr lang quasi unbegrenzte Anzahl Schusswaffen. Heisst konkret, ich hätte von CH-Seite auch 5, 10 oder 16 Waffen ausführen dürfen-Gebühr bleibt gleich, welche nicht unter die kantonalen Ausnahmebewilligungen bzw. verbotene Waffen fallen gemäss Schweizer Waffengesetz.

Oesterreich: Schon ein bisschen strenger. Sog. erleicheterte Einfuhr maximal 2 Waffen nach Kategorie B bsp. 2 Faustfeuerwaffen (am liebsten sog. Sportwaffen was immer man darunter versteht wie mir am Telefon gesagt wurde) 2 Repetierer etc. Will man mehr ausführen wird es kompliziert und kostet sehr viel-nicht ausprobiert. Meine Ausfuhrbewilligung nach Oesterreich ist einen Monat gültig 7. September-7. Oktober.

Also ich darf dann nochmals einen ZS (Strafregisterauszug) im Frühing beantragen, weil das österreichische Konsulat ja einen gültigen WES nicht berücksichtigt und selbst wenn der WES ganz frisch wäre auch nicht akzeptiert-nein es muss zwingend, zwingend ein höchstens 3 Monate alter ZS sein. :mad1:

Das mit dem Carbine M1, weil es in Oesterreich eine Kategoriewaffe A ist, weisst du ja schon. Beim Innenministerium Ausnahmebewilligung beantragen und wenn man Glück hat, man nach 12 Wochen plus minus die entsprechende Bewilligung in den Händen hält. Frage mich aber bitte nicht wieviel so eine Ausnahmebewilligung kostet, möchte es vorerst lieber nicht wissen. :ninja:

Da hast Du ja einiges uaf Dich genommen um uns Deine schönen Stücke zeigen zu können!

Habe ich sehr gerne für euch gemacht-ernst gemeint. :pro:

Schluss: Ausfuhr CH-Behörden kein Problem sehr bürgerfreundlich und hilfsbereit meinen Dank nochmals an das Seco das einen Super-Service gezeigt hat. :icon14: Beantragung für Oesterreich beim österreichischem Konsulat in Zürich gewesen in meinem Fall mitunter etwas zeitaufwendig wollten es ganz genau wissen. Hoffe es klappt beim nächsten Mal besser.

Geschrieben

Ich teile Deine Ansicht 100%ig, cupra!

Negativ-Aspekt an der Sache: Auf diese Weise schafft es ein Land mit restriktiven Waffengesetzen seinen Willen durchzusetzen.

Denn ginge es nur um Sicherheit, könnte die genannte Summe als "Einsatz" verlangt werden, der gegen eine kleine Verwaltungsgebür nach der Heimreise zurückerstattet wird.

Gruß

Greenhorn

Geschrieben

Also das find ich rein schon vom ganzen Aufwand sowie dem Finanziellen absolut daneben. Dabei hatte ich damals in A sowohl die Erwerbs- als auch die Tragebewilligung. Nur habich das mti dme Umzug alles abgegeben. Und jetzt so nen Theater.. dann müssen die Vereine halt weiter zusehen, wie sie weiterkommen, aber dann allen Gästen Zugang anzubieten ist ja auch nen Witz.. :( Is ja toll, dass ichmich hinstellen udn zugucken darf :gaga:

Geschrieben

Bei uns rennst Du da offene Türen ein, Cupra! Was aber leider weder Dir noch uns hilft. Politiker interessieren sich hier leider nicht für berechtigte Anliegen der Staatsbürger oder ihrer Gäste.

Als Krimineller mit illegaler Waffe hättest Du kaum Probleme einzureisen. Gratis.

Gruß

Greenhorn

Geschrieben

Natürlich ist das eine Menge Euronen/Rappen/Franken und noch mehr mühsamer Aufwand!

Aber ich würde das schon vom Justament-Standpunkt auf mich nehmen, nur um zu zeigen, daß ich mich nicht klein kriegen lasse! :bud:

:bb1: cupra, see you in Austria

:s75: cowroper

Geschrieben

Is nur blöd, das mich das deutlich mehr kostet. Jeden Behördenweg den ich machen muss, ist nen Tag frei nehmen, das heisst dazu kommen dann nochmal gut 90 CHF Lohnausfall :(

Meinst du grosses doer kleines Eck? Beim kleinen spielts glaub nedd so ne Rolle, da ist vieles ausnahmegeregelt.

Geschrieben

Keine Ahung für was genau die halt gelten. Ich weis es nur, als ich noch zu Haus in der Tranpsortfirma in Maishofen gearbeitet hab, dass alles, was sonst Sondergenehmigung etc. gebraäuch thätte im Transport, auf der Tranisthauptstrasse nach A Recht transportiert werden durfte.

  • 1 Monat später...
Geschrieben

:17::ninja:Deutsches Eck...

Liebe Leute bleibt mit allen Arten von Waffen vom deutschen Eck weg wenn ihr

keinen Europäischen Feuerwaffenpass

+ gültige Jagdkarte u/o WP/WBK

+ schriftliche Einladung zur Jagd oder zu einem Schießwettbewerb

in Händen und mit dabei habt.

Erwischen euch die Teutoburger Sheriffs ohne den Kram, sind die Waffen weg (ersatzlos) u.U. das Auto beschlagnahmt (=Hilfmittel zur Ausführung eriner Straftat), und ihr habt einen Prozess am Hals mit garantierter Verurteilung. Gerade die Herren in Freilassing und Rosenheim sind auf diese Situationen spezialiert. Einen Freund hat es es vor zwei Jahren satt erwischt als er nach Ungarn zur Jagd wollte. Er hatte alles aber auch wirklich jeden Wisch dabei - nur den sch... Feuerwaffenpaß nicht. 2 Gewehre weg, Defender weg, ca 30.000 teuros Geldstrafe u. Prozesskosten und die WBK wurde ihm (von den ÖSterreichern auch noch entzogen - mangelnde Verläßlichkeit... + eingetragene Vorstrafe)

Schreibt es Euch also ins Stammbuch: Du sollst nicht über deutsche Eck fahren!

Was die Waffe im Urlaub angeht, so handhaben wir im Verein das so das wir Gästen wenn sie einen halbwegs verläßlichen Eindruck machen und u.U. auch noch ihre WBK o. etwas adäquates dabei haben auf dem Schießstand prinzipiell eine unserer Waffen leihen. Es braucht also niemand im Urlaub unter Entziehungserscheinungen leiden - wissen wir doch wie schwerwiegend die sein können. :)

Geschrieben

Erwischen euch die Teutoburger Sheriffs ohne den Kram, sind die Waffen weg (ersatzlos) u.U. das Auto beschlagnahmt (=Hilfmittel zur Ausführung eriner Straftat), und ihr habt einen Prozess am Hals mit garantierter Verurteilung. Gerade die Herren in Freilassing und Rosenheim sind auf diese Situationen spezialiert.

Ist für die Beamten auch sicherer, als Kriminellen nachzuspüren.

Geschrieben

:bud: Aufmerksam werden bzw. sind die besagten Herren vorallem auf Geländewagen event. noch mit dem berühmten "Jagdschutzschild" an der Frontscheibe.

Die Geschichte ist wirklich kein Witz!

Schönen Abend noch

Geschrieben

D.h. selbst mit Feuerwaffenpaß darf ich eine Waffe nicht von Ö -> Ö übers deutsche Eck transportieren, außer es würde mich ein dt. Verein unterwegs zu einer Schießerei einladen, richtig?

Geschrieben

Letzteres darfst Du meines Wissens nach schon, was aber die werten Beamten aus dem Nachbarland nicht wissen müssen. Und selbst wenn Du in einem solchen Fall die Waffen wieder zurückbekommen solltest, ist es den Ärger und verdorbenen Urlaub nicht wert, auf ein Stück Papier das man in der Regel gratis bekommen kann zu verzichten.

Gruß

Greenhorn

Geschrieben

Letzteres darfst Du meines Wissens nach schon, was aber die werten Beamten aus dem Nachbarland nicht wissen müssen. Und selbst wenn Du in einem solchen Fall die Waffen wieder zurückbekommen solltest, ist es den Ärger und verdorbenen Urlaub nicht wert, auf ein Stück Papier das man in der Regel gratis bekommen kann zu verzichten.

Gruß

Greenhorn

Naja, abr das wäre dann ja nicht tatsachengemäß und somit angreifbar. Ich will ja nicht am Chiemsee oder irgendwo in der Gegend schießen, sondern ins Tirol durchfahren. :confused:

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