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IGNORED

modellwaffe M16 mit funktion - frei ?


jimstacy

Empfohlene Beiträge

wer kann man mir helfen?

in england gibts unter

www.modelguns.co.uk

modellwaffen von M16 -Gewehren aus Metall, die in semi- und vollautomatik

platzpatronen verschiessen.

sind diese waffen auch zugelassen on EWB in Deutschland?

glaube nicht, das die das PTB zeichen haben.

vielen dank!!!

gruss

jim

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2 Sachen überlege ich gerade....

1. kann man die weiße Kugel auch mit etwas "Spaßförderndem" Mittelchen füllen und...

2. ob ich den Thread gleich nach OT verschiebe.... oder vielleicht doch eher nach Waffenrecht? Scheint im Moment eher OT zu sein, als OT selbst :lol:

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sind diese waffen auch zugelassen on EWB in Deutschland?

Falls die Nordsee-Insulaner für Schreckschußwaffen einen adäquaten Beschuß haben, sollte das fehlende PTB-Zeichen nicht das Problem sein, da Deutschland und GB ihre Beschußzeichen gegenseitig anerkennen. Nur sind Schreckschußwaffen nicht vom WaffG ausgenommen, also müßte hier das Vollautomaten-Verbot genauso gelten, wie für scharfe Waffen.

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Korrektur. Nach nochmaligem Durchlesen des Gesetzes bin ich etwas verwirrt. Einerseits wird bei einer Schußwaffe per Definition vorausgesetzt, daß "Geschosse durch einen Lauf getrieben werden". Bei einer Schreckschußwaffe ist das ja nicht der Fall. Diese werden allerdings als "Schußwaffen mit einem Kartuschenlager, die zum Abschießen von Kartuschenmunition bestimmt sind" definiert. :huh:

Aber egal, verboten sind nur Vollautomaten, die Schußwaffen im Sinne des §1 Abs.2 Nr.1 WaffG sind, es müssen also Geschosse durch einen Lauf getrieben werden. Also dürften auch die VA-Knaller von www.modelguns.co.uk in Teutonien zugelassen sein. Meine Hand möchte ich dafür aber nicht ins Feuer legen. Bei den deutschen Gesetzen möchte ich das ehrlich gesagt für gar nichts... :pardon:

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Die Preise sind ja noch im Rahmen des Erträglichen.

Wenn fragt man denn da jetzt am Besten ob man die Schätzchen auch ausm Zoll kriegt?

Liefern tun die ja angeblich:

Example some of the countries we regularly ship to : USA, European countries: France, Germany, Italy, Spain, Portugal, Austria, Belgium Norway, Sweden, Denmark, Republic Ireland, Czech Republic, Poland... any many others places... Please ask for shipping costs to your country.

Was mich ein bisschen stört ist die fehlende Anschrift des Ladens. :ninja:

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Deise Seite kenne ich ja noch gar nicht!!

Der Hammer.

Ich sammle selber Waffen und da ist das ne echte Fundgrube.

Eins gibt mir allerdings Rätsel auf:

Diese "Real Looking Bullets/Cartridges"....wie wird die Munition denn

verschossen wenn dieses Ding (was ja die Kugel imitiert) da drauf sitzt?

Bleibt das da drauf, wenn die Patrone ausgewofen wird, oder wie läuft das ab?

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Und sagt er uns auch warum?

Eins gibt mir allerdings Rätsel auf:

Diese "Real Looking Bullets/Cartridges"....wie wird die Munition denn

verschossen wenn dieses Ding (was ja die Kugel imitiert) da drauf sitzt?

Bleibt das da drauf, wenn die Patrone ausgewofen wird, oder wie läuft das ab?

Sieht so aus

MP40catcher2.jpg

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habe soeben folgende info erhalten von einem, der dort schon bestellt hat:

1) ja, diese Modellwaffen sind ab 18 Jahre (darum

Altersnachweis

erforderlich) frei erhältlich.Vor der

Novellierung des deutschen

Waffengesetzes, ich glaube so gegen

2002,existierte noch der

Anscheinparagraph. Demnach konnte man diese

Waffen zwar ab 18 Jahren

erwerben, jedoch durfte man diese nicht komplett

zusammenbauen, weil der

Anschein einer Vollautomatischen Waffe gegeben

war. Dieser Anscheinparagraph

existiert nicht mehr und man darf diese Waffen

jetzt komplett montiert und

funktionsfähig erwerben und besitzen.

2) Zur Lagerung und Aufbewahrung gibt es keine

Vorschrift. Man kann die

Modellwaffe z.B an die Wand hängen, oder in einer

Vitrine zum Betrachten

aufstellen... . Es muß nur grundsätzlich darauf

geachtet werden, das

minderjährige Personen keinen Zugriff auf die

Modellwaffe haben.

3) Diese Modellwaffen haben kein PTB-Zeichen, da

es sich im

Waffenrechtlichen Sinne nicht um

Schreckschußwaffen handelt. Durch die vom

Hersteller vorgeschriebene Verwendung der

Firecaps ist die gesetzlich

vorgeschriebene Mindestmenge an

Treibladungspulver für PTB-pflichtige

Schreckschußwaffen nicht erreicht, demnach

handelt es sich um Spielzeug-ist

also nicht abnahmepflichtig.

Um aber eine einwandfreie Funktion der

Modellwaffe zu gewährleisten, müssen

zwei Firecaps pro Spezialhülse verwendet werden

(1x7mm + 1x 5mm Firecaps pro

Hülse), dann hat man aber jedoch die gesetzlich

vorgeschriebene Mindestmenge

an Treibladungspulver für Abnahmepflichtige

Schreckschußwaffen erreicht.

Demnach müsste die Modellwaffe einen PTB-Stempel

tragen. Der Hersteller, in

diesem Fall Marushin spricht/-schreibt aber nur

von der Verwendung von

einer Zündkapsel (Firecap), hat also gesetzlich

keine weiteren Folgen.

]

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