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IGNORED

Für immmer und ewig die Grüne WBK...?


Anschütz2001

Empfohlene Beiträge

Geschrieben

Wenn man davon ausgeht Gelbe WBK gibt es nicht wie es am Anfang gesagt wurde...haben sich die Anrufe doch schon gelohnt... :bud:

Ja und noch was habe mich auf Urteile wegen der gelben WBK beruffen...Das wäre nicht relevant Urteile aus anderen Bundesländern...hätten keine Bedeutung.

Wir sind in NRW..... :confused:

Ich liebe NRW und du :angry2:

Geschrieben

Das mit den Urteilen stimmt allerdings. Maßgebend für alle sind eigentlich erst die Grundsatzurteile des BVerwG, von denen es nicht wenige gibt, die der vorigen Instanz widersprechen. Aber auch gegen die Argumentation eines OVG-Urteils vorzugehen, ist bereits fast aussichtslos.

Geschrieben

Das mit den Urteilen stimmt allerdings. Maßgebend für alle sind eigentlich erst die Grundsatzurteile des BVerwG, von denen es nicht wenige gibt, die der vorigen Instanz widersprechen. Aber auch gegen die Argumentation eines OVG-Urteils vorzugehen, ist bereits fast aussichtslos.

Es ist nicht zu glauben was das ein Schwachsinn ist...

Vor zwei monaten habe ich ein Gewehr verkauft mein Clubkolege hat in Köln eine neue WBK bekommen nach $14 abs 4.

Mit einer Kopie von seiner WBK und Kaufvertrag bin ich zu dem Sachbearbeiter...erst alles austragen lassen Ordnungsgemäß.

Darauf habe ich ihn hingewiesen das die WBK neu ausgestellt worden ist...mit der Erlaubnis Einzelladerwaffen mit einer Länge von mehr als 60cm zu erwerben und die Tatsächliche Gewalt darüber auszuüben sowie die dafür bestimmte Munition zu erwerben.

Und nix wegen bedürfnis usw...

Antwort wieder das ist Köln und nicht Kleve....

Mir fehlen die Worte und den Sachverstand derartige Dinge zu verstehen....

Es wäre Klasse wenn ich noch ein paar Tips bekommen würde wenn ich die grüne nächste Woche einsende soll ich die Kopie von der WBK nochmals dabei tun...?

Was soll ich noch dazu schreiben...?

Gruß Jörg

Geschrieben

Hallo Anschütz

jetzt wird es unübersichtlich.

Du hast die Langwaffen bisher in die grüne WBK eingetragen bekommen. Musstest du jedes Mal ein Bedürniss vorweisen. Wurde jedes Mal ein Voreintrag vorgenommen? Hast du jedesmal die komplette Gebühr für Voreintrag und anschließend für den Eintrag bezahlt? Wenn du das mit ja beantworten kannst, hat man das WaffG nicht richtig angewendet. Aber warum sollen denn jetzt die Waffen von der grünen in die Gelbe neu umgetragen werden? Klär vorher ab, ob das nochmal Gebühren kostet. Wenn ja, wäre es doch besser, du läßt die Kanonen in der Grünen und besorgst dir noch mal eine Bedürfnissbestätigung und beantragst eine WBK nach §14Abs.4. Oder du bestehst darauf, daß der Letzte Antrag, den du hoffentlich für Gelbe gestellt hast, korrekt bearbeitet wird.

Ansonsten würde ich jetzt keinen Bohei machen und die Gelbe neu abwarten. Was du hast, hast du und anschließend kannst du immer noch gegen die evtl. Einschränkung auf der WBK Widerspruch einlegen und bei Ablehnung klagen. Verschieß nicht am Anfang deine ganze Munition.

Steven

Geschrieben

Hallo Anschütz

jetzt wird es unübersichtlich.

Du hast die Langwaffen bisher in die grüne WBK eingetragen bekommen. Musstest du jedes Mal ein Bedürniss vorweisen. Wurde jedes Mal ein Voreintrag vorgenommen? Hast du jedesmal die komplette Gebühr für Voreintrag und anschließend für den Eintrag bezahlt? Wenn du das mit ja beantworten kannst, hat man das WaffG nicht richtig angewendet. Aber warum sollen denn jetzt die Waffen von der grünen in die Gelbe neu umgetragen werden? Klär vorher ab, ob das nochmal Gebühren kostet. Wenn ja, wäre es doch besser, du läßt die Kanonen in der Grünen und besorgst dir noch mal eine Bedürfnissbestätigung und beantragst eine WBK nach §14Abs.4. Oder du bestehst darauf, daß der Letzte Antrag, den du hoffentlich für Gelbe gestellt hast, korrekt bearbeitet wird.

Ansonsten würde ich jetzt keinen Bohei machen und die Gelbe neu abwarten. Was du hast, hast du und anschließend kannst du immer noch gegen die evtl. Einschränkung auf der WBK Widerspruch einlegen und bei Ablehnung klagen. Verschieß nicht am Anfang deine ganze Munition.

Steven

Ja ich habe Langwaffen bisher in die Grüne eingetragen bekommen,jeweils jedes mal ein neues Bedürfnis vom Verband...

Gebühr ist immer bezahlt worden und für den Voreintrag und Eintrag allles zweimal...

Warum sollen denn jetzt die Waffen umgetragen werden...?

Das endlich die bescheuerte Bedürfnisregelung aufhört.

Und das ich Langwaffen Erwerben kann als Einzellader über 60 cm..

Auf meiner WBK sind 7 Einträge für Luftgewehre über 7,5 Joule und eine alte Walther 22 lfb.

Ich würde mir gerne ein neues Kleinkaliber und eine Großkaliber Büchse für das Benchrestschiessen kaufen.

Nur pocht er auf das Bedürfnis rum bei der grünen WBK und so wird nix damit.

Auch wenn er auf der Regelung besteht nicht mehr wie zwei Langwaffen im halben Jahr das wäre mir auch egal.

Ich möchte Einfach meinen Schießsport ausüben und zwar als Sportschütze nach §14 Abs 4.

Was mir bis Dato nicht erlaubt wurde.

Gruß Jörg

Ja ich habe Langwaffen bisher in die Grüne eingetragen bekommen,jeweils jedes mal ein neues Bedürfnis vom Verband...

Gebühr ist immer bezahlt worden und für den Voreintrag und Eintrag allles zweimal...

Die Umschreibung von der WBK Grün auf die Gelbe ist kostenfrei....

Warum sollen denn jetzt die Waffen umgetragen werden...?

Das endlich die bescheuerte Bedürfnisregelung aufhört.

Und das ich Langwaffen Erwerben kann als Einzellader über 60 cm..

Auf meiner WBK sind 7 Einträge für Luftgewehre über 7,5 Joule und eine alte Walther 22 lfb.

Ich würde mir gerne ein neues Kleinkaliber und eine Großkaliber Büchse für das Benchrestschiessen kaufen.

Nur pocht er auf das Bedürfnis rum bei der grünen WBK und so wird nix damit.

Auch wenn er auf der Regelung besteht nicht mehr wie zwei Langwaffen im halben Jahr das wäre mir auch egal.

Ich möchte Einfach meinen Schießsport ausüben und zwar als Sportschütze nach §14 Abs 4.

Was mir bis Dato nicht erlaubt wurde.

Gruß Jörg

Geschrieben

Aber das ist doch schon wieder Bulls**t mit den Einzelladerlangwaffen :peinlich:

Welches Amt stellt denn bitte noch alte Gelbe aus? Ausser für Leut die schon eine voll haben.

Ich würd da erstmal garnix einsenden und klären warum die dich so abgezogen haben.

Laut deiner Schilderung liegt da einiges im Argen....

Umschreiben ist da nicht der richtige Weg. Wenn sie schonmal eingetragen sind, dann wirst du es wohl so lassen müssen. Geld ist erstmal futsch, aber naja, immerhin.

Jetzt heisst es neues Bedürfnis --> neu gelbe WBK! :gutidee:

Und dann geht der Spass erst richtig los!

Suchfunktion zum Thema 2/6 mal nutzen ;)

Geschrieben

Ich nehme an, Du hattest jedesmal einen Antrag nach § 14 Abs. 4 auf Erteilung einer Sportschützen-WBK (ohne Voreintrag!) gestellt?

Falls Dir dann dein SB jedesmal die Gebühren für den üblichen Sums mit der grünen WBK (Voreintrag, Eintrag und Munerw.berechtigung) abgeknöpft hat, solltest Du die Behörde zusätzlich auf Rückerstattung der zuviel erhobenen Gebühren in Anspruch nehmen.

Auch in NRW wird nämlich ganz offiziell die "neue Gelbe" ausgestellt, allerdings mit der Einschränkung (m.E. rechtswidrig!), dass die Eintragung einer jeden auf diese WBK (bereits) erworbenen Waffe erst nach Vorlage einer Bedürfnisbescheinigung des Verbandes erfolgt. Rechtsschöpfende Begründung des NRW IM: Der hochqualifizierte SB könne ja nicht wissen, ob die von dir erworbene Waffe tatsächlich im Rahmen der SPO deines Verbandes geschossen werden kann :rotfl2:

Geschrieben

Falls Dir dann dein SB jedesmal die Gebühren für den üblichen Sums mit der grünen WBK (Voreintrag, Eintrag und Munerw.berechtigung) abgeknöpft hat, solltest Du die Behörde zusätzlich auf Rückerstattung der zuviel erhobenen Gebühren in Anspruch nehmen.

:angry2:

Und ich fürchte genau da wird er den Röhrenblick machen.

Wie heissts so schön, wenn weg dann weg.

Gleiches gilt übrigens auch für die WBK :o

Ich will jetzt hier net die Pferde scheu machen, aber Umschreiben würde ich nur machen in Verbindung mit zugesicherter Rückerstattung der zuviel gezahlten Gebühren und Klärung ob Neu Gelb inkl. aller erlaubten Langwaffen, Einzelladerkurzwaffen etc.

Vorher klären, und immer an die Sicherungskopie denken ;)

Geschrieben

Moin!

Kleiner Hinweis am Rande:

Sollte hinsichtlich der bereits erteilten WBK´s keine korrekte Belehrung über Einsprüche gegen den Entscheid erfolgt sein, beträgt die Einspruchsfrist nicht einen Monat, sondern ein Jahr. Das gilt dann nicht nur hinsichtlich der ausgestellten grünen anstatt gelben WBK sondern auch hinsichtlich der Gebühren.

Gruß,

frogger

Geschrieben

Moin!

Kleiner Hinweis am Rande:

Sollte hinsichtlich der bereits erteilten WBK´s keine korrekte Belehrung über Einsprüche gegen den Entscheid erfolgt sein, beträgt die Einspruchsfrist nicht einen Monat, sondern ein Jahr. Das gilt dann nicht nur hinsichtlich der ausgestellten grünen anstatt gelben WBK sondern auch hinsichtlich der Gebühren.

Gruß,

frogger

Rechtsbehelfsbelehrung ist bei meinem SB standardmäßig in den Erteilungs- u. Gebührenbescheidformularen mit drin.

Geschrieben

...bei meiner Behörde habe ich noch nie eine Rechtsmittelbehelfsbelehrung erhalten und ich kenne einige bei denen es ähnlich läuft. Allerdings habe ich bisher auch immer das bekommen, was ich benötigte.

Gruß,

frogger

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