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IGNORED

Munition Export von D nach CH


knro99

Empfohlene Beiträge

Geschrieben

@Pepe: die Ausfuhrmodalitäten nach Außenwirtschaftsrecht haben doch unseren lieben Poster aus der Schweiz nicht zu kratzen. Der sachkundige Händler kümmert sich darum (oder unterstellst Du diesem etwa, dass er sich nicht informiert, bevor er die Mun versendet ? ;) ). Kann Deine Aufregung also nicht verstehen.

Grüssle

SBine

Deine "Ausreden" waren auch schon mal besser:

Zitat Sachbearbeiter:

"knro hat nach dem deutschen Waffenrecht gefragt. Ich habe die Frage deshalb waffenrechtlich beantwortet ujnd es ging doch darum, ob der deutsche Waffenhändler eine Genehmigung für das Verbringen der Munition benötigt. Dies ist meines Erachtens nicht der Fall. Zitatende

Er braucht zwar keine Verbringungsgenehmigung, aber eine AE.

Deine Aussage ist also schlichtweg falsch....da jeder aus Deiner Antwort sonst rausgelesen hätte, das man gar keine Erlaubnis braucht.

In Deiner Aussage oben ging es ja nicht mehr um die Einfuhrpapiere der Schweiz. Also eiere nicht so herum...auch wenn man/sie 400.000 davon hat :D

PePe

Geschrieben

Das sind keine Ausreden, denn meines Wissens sind wir immer noch in einem Waffenforum in der Rubrik "Waffenrecht" (wie oben unschwer zu erkennen ist <_< ).

Und User Bobbel hat es doch bereits prima auf den Punkt gebracht. Das Forum dient dazu, Anregungen zu sammeln und Informationen auszutauschen. :icon14: Überschätz WO also bei aller Liebe nicht.

Wenn sich ein Händler nicht ständig weiterbildet und am Ball bleibt, läuft er - wie so viele Angehörige anderer Berufsgruppen - logischerweise Gefahr, sich strafbar zu machen. Aber um dem zu entgehen, wird er mit Sicherheit nicht bei WO nachlesen.... B)

Geschrieben

Wenn sich ein Händler nicht ständig weiterbildet und am Ball bleibt, läuft er - wie so viele Angehörige anderer Berufsgruppen - logischerweise Gefahr, sich strafbar zu machen. Aber um dem zu entgehen, wird er mit Sicherheit nicht bei WO nachlesen.... B)

Ein Sachbearbeiter -der sich so nennt- aber dann hoffentlich auch nicht :)

PePe

Geschrieben

Das sind keine Ausreden, denn meines Wissens sind wir immer noch in einem Waffenforum in der Rubrik "Waffenrecht" (wie oben unschwer zu erkennen ist <_< ).

Und unter Waffenrecht zählt also nur das WaffG??? Gut, dann muss man sich ja um das KWkG, die AWV, das SprengG u.a. nicht kümmern weil hier ja nur das WaffG behandelt wird und Antworten auf jegliche Fragen, seien sie auch falsch, nur nach WaffG beantwortet werden.

  • 9 Monate später...
Geschrieben

Spätestens mit knro99´s zweitem Post war klar, wohin die Reise geht:

"Der Waffenhändler den ich anfragte, weiss das nicht so ganz genau"....

Deswegen sollten bei einer solchen Fragestellung AUTOMATISCH ALLE rechtlichen Aspekte abgehandelt werden.

Nicht nur mittels Scheuklappenblick auf das WaffG gerichtet.

Gruß,

frogger

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