Scattergun Posted August 9, 2006 Share Posted August 9, 2006 Mal angenommen ich hätte ein OA-15 XS eingetragen als Langwaffe, EBW ist der Jagdschein. Laut WaffG muß eine Langwaffe mindestens 60cm lang sein. Das OA-15 XS ist auch mit eingeschobenen Schaft noch ca. 60,1cm lang. Was passiert, wenn ich den Mündungsfeuerdämpfer abschraube? Dann habe ich eine Kurzwaffe ohne EWB. Kann es sein, dass ich mit abschraubtem Mündungsfeuerdämpfer gegen das WaffG verstoße? Auch wenn ich das nur zum Reinigen oder Transport der Waffe mache Mit ausgezogenem Schaft und abgeschraubtem MFD ist die Waffe dautlich länger als 60cm. Ist es erlaubt (auch wenn's keinen Sinn macht) so mit der Waffe zu schießen? Wie sieht es aus bei z.B. einer Saiga, die mit abgeklapptem Schaft keine 60 cm mehr lang ist. Reich es aus einen langen Mündungsfeuerdämpfer oder ein Art Laufhülse aufzuschrauben um nach waffenrechtlichen Aspekten eine Langwaffe daraus zu machen? Link to comment Share on other sites More sharing options...
miwi Posted August 9, 2006 Share Posted August 9, 2006 Was passiert, wenn ich den Mündungsfeuerdämpfer abschraube? Dann habe ich eine Kurzwaffe ohne EWB. ... wenn du den Mündungsfeuerdämpfer "abschrauben" kannst, hattest bzw. hast du vorher auch schon eine Kurzwaffe. Die Mündungsfeuerdämpfer müssen "fest" mit dem Lauf verbunden sein um die Langwaffen-Eigenschaft zu haben. Link to comment Share on other sites More sharing options...
Guest Posted August 9, 2006 Share Posted August 9, 2006 Mal angenommen ich hätte ein OA-15 XS eingetragen als Langwaffe, EBW ist der Jagdschein. Laut WaffG muß eine Langwaffe mindestens 60cm lang sein. Das OA-15 XS ist auch mit eingeschobenen Schaft noch ca. 60,1cm lang. Was passiert, wenn ich den Mündungsfeuerdämpfer abschraube? Dann habe ich eine Kurzwaffe ohne EWB. Kann es sein, dass ich mit abschraubtem Mündungsfeuerdämpfer gegen das WaffG verstoße? Auch wenn ich das nur zum Reinigen oder Transport der Waffe mache Mit ausgezogenem Schaft und abgeschraubtem MFD ist die Waffe dautlich länger als 60cm. Ist es erlaubt (auch wenn's keinen Sinn macht) so mit der Waffe zu schießen? Wie sieht es aus bei z.B. einer Saiga, die mit abgeklapptem Schaft keine 60 cm mehr lang ist. Reich es aus einen langen Mündungsfeuerdämpfer oder ein Art Laufhülse aufzuschrauben um nach waffenrechtlichen Aspekten eine Langwaffe daraus zu machen? Das Teil muß " Schußfähig" länger als 60 cm sein! Bei der saiga ist doch bei abgeklappten Schaft schiessen nicht möglich ( blockiert?)) Beim OA? Link to comment Share on other sites More sharing options...
DarkAngel Posted August 9, 2006 Share Posted August 9, 2006 ...Bei der saiga ist doch bei abgeklappten Schaft schiessen nicht möglich ( blockiert?))... Geht auch, aber ich schreibe jetzt hier nicht, wie man das bewerkstelligen kann (geht ohne Veränderung wesentlicher Teile). Link to comment Share on other sites More sharing options...
Guest Posted August 9, 2006 Share Posted August 9, 2006 Geht auch, aber ich schreibe jetzt hier nicht, wie man das bewerkstelligen kann (geht ohne Veränderung wesentlicher Teile). Ja, geht aber NICHT OHNE Veränderung! WIE es geht ist klar, ist dann aber nicht mehr "Orginal"! Link to comment Share on other sites More sharing options...
Scattergun Posted August 10, 2006 Author Share Posted August 10, 2006 ... wenn du den Mündungsfeuerdämpfer "abschrauben" kannst, hattest bzw. hast du vorher auch schon eine Kurzwaffe. Die Mündungsfeuerdämpfer müssen "fest" mit dem Lauf verbunden sein um die Langwaffen-Eigenschaft zu haben. Hey, vielen Dank für die Antworten an Alle! Also zusammengfasst: Wenn man eine Langwaffe entweder vorne (Mündung) oder hinten (Schaft) auf einfache Weise (abschrauben, einschieben) auf weniger als 60 cm verkürzen kann und die Waffe in diesem Zustand schußfähig ist, verstößt man gegen das Waffengesetz. Ich gehe davon aus, dass man bei dem OA-15 XS den MFD also nicht abnehmen kann. Ich möchte den MFD aber tauschen. Deshalb jetzt noch eine Frage: Mal angenommen ich blockiere mit einer Inbusschraube den Schaft so, dass er sich nicht mehr einschieben läßt. Kann ich dann den MFD abnehmen? Ich würde also Werkzeug benötigen (Inbus) um die Waffe auf unter 60cm zu verkleinern. Mit dem entsprechenden Werkzeug, könnten man ja sicher auch jeden festen MFD abnehmen - außer er ist verschweißt? Link to comment Share on other sites More sharing options...
Guest Posted August 10, 2006 Share Posted August 10, 2006 Hey, vielen Dank für die Antworten an Alle! Also zusammengfasst: Wenn man eine Langwaffe entweder vorne (Mündung) oder hinten (Schaft) auf einfache Weise (abschrauben, einschieben) auf weniger als 60 cm verkürzen kann und die Waffe in diesem Zustand schußfähig ist, verstößt man gegen das Waffengesetz. Ich gehe davon aus, dass man bei dem OA-15 XS den MFD also nicht abnehmen kann. Ich möchte den MFD aber tauschen. Deshalb jetzt noch eine Frage: Mal angenommen ich blockiere mit einer Inbusschraube den Schaft so, dass er sich nicht mehr einschieben läßt. Kann ich dann den MFD abnehmen? Ich würde also Werkzeug benötigen (Inbus) um die Waffe auf unter 60cm zu verkleinern. Mit dem entsprechenden Werkzeug, könnten man ja sicher auch jeden festen MFD abnehmen - außer er ist verschweißt? Wie der MFD fest ist, kann dir nur OA beantworten. Ruf doch einfach an! Wenn du den MFD tauschen willst, braucht du eh einen von OA, da OA ANDERE Gewinde als der Rest der AR15 Hersteller schneiden lässt! Ein MFD aus den USA oder woher auch immer passt NICHT ohne aufreiben+neues Gewinde schneiden! Link to comment Share on other sites More sharing options...
Cascadeur Posted August 11, 2006 Share Posted August 11, 2006 Wenn du den MFD tauschen willst, braucht du eh einen von OA, da OA ANDERE Gewinde als der Rest der AR15 Hersteller schneiden lässt! sind halt politisch korrekt. Link to comment Share on other sites More sharing options...
DarkAngel Posted August 15, 2006 Share Posted August 15, 2006 Wenn die "Lang"-Waffe (egal welcher Typ und Hersteller) in ihrer ursprünglichen Konstruktion (also so, wie sie als Produkt beim Hersteller/Händler ausgezeichnet wird) auf eine Mindestlänge unter 600mm zusammengeschoben/verkürzt werden kann, wird sie eh nicht auf Sportschützen-WBK verkauft (deshalb ja bei solchen Modellen immer der Zusatz. "Verkauf in Deutschland nur an Inhaber eines Jagdscheines (in dem Fall auf 2 Schuß-Magazin begrenzt) oder einer Sammler-WBK") und wird auch nicht als Sportwaffe zugelassen. Link to comment Share on other sites More sharing options...
Scattergun Posted August 15, 2006 Author Share Posted August 15, 2006 Wenn die "Lang"-Waffe in ihrer ursprünglichen Konstruktion auf eine Mindestlänge unter 600mm zusammengeschoben/verkürzt werden kann, ... dann ist es keine Langwaffe!! Oder? Link to comment Share on other sites More sharing options...
DarkAngel Posted August 15, 2006 Share Posted August 15, 2006 dann ist es keine Langwaffe!! Oder? Bauart- bzw Typenbezeichnungsbedingt schon. Eine -um mal ein Beispiel zu benennen- AK-47 (bzw deren Klone) ist und bleibt eine Langwaffe, egal ob nun Mindestlänge von 49 oder 87cm, der Unterschied, bezogen auf schießsportliche Zulassung, liegt halt darin, daß z.B. die AKS-74U (bzw eines ihrer Klone) Konstruktionsbedingt eine Mindestlänge (Schaft eingeklappt und/oder MBK demontiert) unterhalb der magischen 60cm-Grenze besitzt. Damit scheidet sie sowohl für das sportliche Schießen, als auch (mangels schießsportlicher Zulassung) für den Verkauf an Inhaber einer Sportschützen-WBK aus. Dennoch bleibt sie, auf Grund der Typeneinstufung, eine Langwaffe. Link to comment Share on other sites More sharing options...
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