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Waffenverkauf


weech

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Hallo Leute

1.Ich hab mal ne Frage und zwar wenn ich jetzt meine 9 mm Sportpistole verkaufen will, und mir danach gleich ne andere Sportpistole 9 mm kaufen will muss ich dann nochmal über den Verband und einen Voreintrag bei der Behörde machen lassen?

2.Wenn ich die Waffe, angenommen bei EGUn verkaufe dann muss ich von dem Käufer die Orginal WBK mit Voreintrag verangen, is klar....Der muss sie mir dann zusendne und ich geh damit zur Behörde und dann kann ich ihm die Waffe mit seiner WBK zusenden oder??

Grüsse und Danke

Weech

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Hallo Leute

1.Ich hab mal ne Frage und zwar wenn ich jetzt meine 9 mm Sportpistole verkaufen will, und mir danach gleich ne andere Sportpistole 9 mm kaufen will muss ich dann nochmal über den Verband und einen Voreintrag bei der Behörde machen lassen?

2.Wenn ich die Waffe, angenommen bei EGUn verkaufe dann muss ich von dem Käufer die Orginal WBK mit Voreintrag verangen, is klar....Der muss sie mir dann zusendne und ich geh damit zur Behörde und dann kann ich ihm die Waffe mit seiner WBK zusenden oder??

Grüsse und Danke

Weech

Zu 1. kann ich dir nicht definitives sagen, denke aber das du eine neue Bestättigung des Verbandes und auch einen neuen voreintrag brauchst

Zu 2. , ich habe bisher 2 waffen bei egun gekauft, und bei keiner habe ich oder der Vrekäufer die Original WBK versand. Nur Kopien. Zwar begalubigt aber halt keine Originale. Meinen SB hat das nicht interessiert. Einmal habe ich ihm nur den Kaufvertrag mit den Daten der WBK des Verkäufers gegeben, das reichte ihm aus.

MfG

PetMan

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Hallo Weech

wenn du eine Waffe verkaufst, rufe auf jeden Fall den zuständigen SB des Käufers an. Gib ihm die Daten durch und frage nur, ob mit dem Voreintrag noch alles OK ist. dann bist du halbwegs auf der sicheren Seite.

Steven

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Hallo Leute

1.Ich hab mal ne Frage und zwar wenn ich jetzt meine 9 mm Sportpistole verkaufen will, und mir danach gleich ne andere Sportpistole 9 mm kaufen will muss ich dann nochmal über den Verband und einen Voreintrag bei der Behörde machen lassen?

2.Wenn ich die Waffe, angenommen bei EGUn verkaufe dann muss ich von dem Käufer die Orginal WBK mit Voreintrag verangen, is klar....Der muss sie mir dann zusendne und ich geh damit zur Behörde und dann kann ich ihm die Waffe mit seiner WBK zusenden oder??

Grüsse und Danke

Weech

Hallo!

Zu 1) Korrekt! (bezogen auf den neuen Voreintrag)

Zu 2) die WBK des Käufers hat nichts bei deiner Behörde zu suchen; auch wirst du dort nichts eintragen.

Eine aktuell beglaubigte reicht. Oder du lässt dir die WBK / Personalausweis als Fotokopie zusenden mit Angabe

der zuständigen Behörde / Sachbearbeiter / Telefonnummer.

Schaust dann ob die Telefonnummer stimmt (= http://www.dastelefonbuch.de/ ), ruftst dort an und vergewisserst dich.

Obwohl man auch sagen muss, das die Behörde in keinsterweise dazu verpflichtet ist, dir Auskünfte zu erteilen. Im Gegenteil!

Gruss

Heinz

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