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IGNORED

SKS auf Jagdschein


Wauwi

Empfohlene Beiträge

Hallo,

habe letzte Woche ein Simonov SKS bei eGun ersteigert. Meine EWB ist der Jahresjagdschein. Der Verkäufer besaß die Waffe offenbar auf rote Sammler-WBK.

Gerade rief mich der Verkäufer an und teilte mir mit, sein SB auf dem Landratsamt würde Schwierigkeiten machen, mit der Begründung, ein SKS sei keine Jagdwaffe :gaga:

Hat jemand von euch schon mal ähnliche Probleme gehabt ? Ich habe schon einige Halbautomaten auf Jagdschein erworben, meine Behörde macht nie Schwierigkeiten dabei.

Die Regelung mit den 2 Schuß gilt ja beim Jäger nur für den Schuß auf Wild, nicht aber für das jagdliche Übungsschießen auf dem Stand oder für den Einsatz im Jagdschutz ;)

Ich meine, im Jagdkurs mal gelrnt zu haben, daß jede Langwaffe eine Jagdwaffe ist, es sei denn, sie ist nach dem Bundesjagdgesetz verbote.n

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Hallo,

habe letzte Woche ein Simonov SKS bei eGun ersteigert. Meine EWB ist der Jahresjagdschein. Der Verkäufer besaß die Waffe offenbar auf rote Sammler-WBK.

Gerade rief mich der Verkäufer an und teilte mir mit, sein SB auf dem Landratsamt würde Schwierigkeiten machen, mit der Begründung, ein SKS sei keine Jagdwaffe :gaga:

Hat jemand von euch schon mal ähnliche Probleme gehabt ? Ich habe schon einige Halbautomaten auf Jagdschein erworben, meine Behörde macht nie Schwierigkeiten dabei.

Die Regelung mit den 2 Schuß gilt ja beim Jäger nur für den Schuß auf Wild, nicht aber für das jagdliche Übungsschießen auf dem Stand oder für den Einsatz im Jagdschutz ;)

Ich meine, im Jagdkurs mal gelrnt zu haben, daß jede Langwaffe eine Jagdwaffe ist, es sei denn, sie ist nach dem Bundesjagdgesetz verbote.n

Im Grunde geht es SEINEN SB nix an! ggf. hat der Verkäufer nachgefragt ob´s ok ist.

Was sagt dein SB dazu?? Wenn der kein Problem hat das Teil auf JJ einzutragen, ok. Dann lass den Verkäufer bei DEINEM SB, der ja zuständig ist nachfragen.

Der SB hat ( noch) nicht zu entscheiden was ne "Jagdwaffe" ist! Und der JJ berechtigt zum Erwerb von LANGWAFFEN, nicht Jagdwaffen!

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Im Grunde geht es SEINEN SB nix an! ggf. hat der Verkäufer nachgefragt ob´s ok ist.

Was sagt dein SB dazu?? Wenn der kein Problem hat das Teil auf JJ einzutragen, ok. Dann lass den Verkäufer bei DEINEM SB, der ja zuständig ist nachfragen.

Der SB hat ( noch) nicht zu entscheiden was ne "Jagdwaffe" ist! Und der JJ berechtigt zum Erwerb von LANGWAFFEN, nicht Jagdwaffen!

Meine SB hatte noch nie Probleme damit, mir Halbautomaten auf JJS einzutragen (nicht alles in NRW ist schlecht) :icon14:

Zwar ist das SKS zehnschüssig, das darf es aber zum Übungsschießen auf dem Schießstand ja auch. Die Regelung mit max. 2 Schuß ergibt sich ja aus dem Bundesjagdgesetz, nicht aus dem Waffenrecht.

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Meine SB hatte noch nie Probleme damit, mir Halbautomaten auf JJS einzutragen (nicht alles in NRW ist schlecht) :icon14:

Zwar ist das SKS zehnschüssig, das darf es aber zum Übungsschießen auf dem Schießstand ja auch. Die Regelung mit max. 2 Schuß ergibt sich ja aus dem Bundesjagdgesetz, nicht aus dem Waffenrecht.

Dann sollte es doch ok sein! Der Verkäufer soll bei deinem SB anrufen und nachfragen! Sein SB hat "eh NUR" die Waffe auszutragen. WENN der VErkäufer jetzt aber Probleme mit seinem SB befürchtet und NICHT mehr verkaufen will..........

alternative wäre, sich einen WaffHändler in deiner Nähe zu suchen, der dann den SKS "erwirbt". Von dem kannst du ja dann kaufen.... für ein paar Euro " umkostenbeitrag" sollte dies machbar sein.

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Der Jahresjagdschein berechtigt NUR zum Erwerb von Langwaffen, die zum Zeitpunkt des Erwerbs nicht vom Bundesjagdgesetz verboten sind (§ 13 II WaffG). Die entsprechenden Verbote finden sich im § 19 Bundesjagdgesetz. Dort befindet sich dann u.a. die "2-Schuß" Regelung für Halbautomaten mit dem Hinweis, daß man mit einer größeren Magazinkapazität nicht auf WILD schießen darf. Nun ist in § 3 Jagdgesetz eine genaue Liste, was denn überhaupt WILD ist (= wildlebende Tiere, die dem Jagdrecht unterliegen). Da es nun die Möglichkeit gibt, daß man als Jäger auch im Rahmen des Jagdschutzes andere "Maßnahmen" mit der Waffe durchführt, als auf genau diese Tiere (und die z.T. ergänzenden Wildsorten in den Landesjagdgesetzen) zu schießen, ist es z.T. strittig und wird unterschiedlich interpretiert, ob der Jäger nun AUSSCHLIEßLICH Selbstladelangwaffen mit einem 2-Schuß Magazin kaufen darf, oder ggf. zum "JAGDSCHUTZ" auch eine Waffe mit einem größeren Magazin erwerben dürfte.

Aus gutem Grunde liefert der Handel i.d.R. nur "2-Schuß-Varianten".

Hat dann das SKS u.a. wenigstens ein 2-Schuß Magazin dabei (sollte man wohl hinbekommen...) ist man als Jäger auf der rechtlich sicheren Seite. Das SKS in der Originalvariante ist dann eine Kriegswaffe - also Hände weg ! Speziell für Sportschützen- oder Jägerzwecke gefertigte Waffen sind dann aber erlaubt (wie auch die ganzen halbautomatischen "M16-Zivil"-Varianten auf dem Markt, da ist die Sachlage ja genauso).

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Hätte noch den nächsten Brüller zu vermelden: Habe gerade nochmal mit dem Verkäufer telefoniert und nachgefragt, was sein SB denn nun genau gesagt hat. Dieser meinte, "er müsse sich erstmal schlau machen" , er habe noch nie den Fall gehabt, daß ein Jäger ein Militärgewehr von einem Sammler kauft, noch dazu ein Jäger, der gar kein eigenes Revier besitzt :rotfl2:

Ich denke, hier erübrigt sich jeder weitere Kommentar . . .

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Hätte noch den nächsten Brüller zu vermelden: Habe gerade nochmal mit dem Verkäufer telefoniert und nachgefragt, was sein SB denn nun genau gesagt hat. Dieser meinte, "er müsse sich erstmal schlau machen" , er habe noch nie den Fall gehabt, daß ein Jäger ein Militärgewehr von einem Sammler kauft, noch dazu ein Jäger, der gar kein eigenes Revier besitzt :rotfl2:

Ich denke, hier erübrigt sich jeder weitere Kommentar . . .

Viel Spass dann noch...............! :s75::rotfl2::rotfl2:

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Gast God of Hellfire

"er müsse sich erstmal schlau machen" , er habe noch nie den Fall gehabt, daß ein Jäger ein Militärgewehr von einem Sammler kauft, noch dazu ein Jäger, der gar kein eigenes Revier besitzt :rotfl2:

Ich denke, hier erübrigt sich jeder weitere Kommentar . . .

...musst Du bevor Du das Gebäude betrittst auch erstmal Tageslicht in Säcken einfangen, weil bei dem Behördenbau evtl. die Fenster vergessen wurden?

:peinlich:

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...musst Du bevor Du das Gebäude betrittst auch erstmal Tageslicht in Säcken einfangen, weil bei dem Behördenbau evtl. die Fenster vergessen wurden?

:peinlich:

Das dies keine " Glanzleistung " von dem SB ist, klar! :peinlich:

ABER besser " er macht sich schlau" und die Sache klappt dann, als das er sagt "Nein" und das wars!

Scheinbar gehört der SB zu der Sorte die "an Fortbildung" interessiert ist! :rotfl2:

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Moin!

Hinweis:

Nur nach altem Waffenrecht abgeänterte SKS fallen aus dem KWKG heraus. Neue Abänderungen sind nicht mehr möglich.

Erforderliche Abänderungen aus dem Gedächtnis (möglicherweise nicht vollständig)

1. Visier auf max 300 Meter einstellbar.

2. Schweißpunkt oder verschweißter Stift im Magazinschacht

3. Magazin auf max 5 Schuss begrenzt.

4. Magazin mit Modifikation, welche mit dem Schweißpunkt oder verschweißtem Stift im Magazinschacht korrespondiert.

5. Normale nicht abgeänderte Magazine dürfen nicht passen.

6. Keine Bajonettaufnahme, ggf abgeflext

7. Schweißpunkt oder verschweißter Stift in der Verschlußlaufbahn

8. Ausfräsung am Verschluß korrespondierend mit Schweißpunkt oder verschweißtem Stift in der Verschlußlaufbahn.

9. Es darf kein nicht abgeänderter Verschluß einzusetzen sein.

10. Lauf mit Systemgehäuse mit Schweißpunkt verbunden.

11. (Nur 30M1 Carbine: Kornbacken abflexen)

Ich habe kürzlich ein paar korrekt abgeänderte 30M1 aus alten Zeiten gesehen (von Jansen/Kleve). Der Rest war ausnahmslos nicht korrekt abgeändert. Irgendwelche Arbeiten waren nicht durchgeführt. Meistens fehlten Abänderungen 7,8,9,10 selten 6. Beim 30M1 inzwischen egal, der ist nicht mehr KWKG.

Ich kann mir vorstellen, daß viele andere Gewehrtypen ebenfalls nicht korrekt abgeändert sind. Damit sind sie KWKG und dürfen auch nicht mehr abgeändert werden. Viele Händler wissen nicht Bescheid.

Also Vorsicht mir alten KWKG Abänderungen!

Gruß,

frogger

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Gast God of Hellfire

ABER besser " er macht sich schlau" und die Sache klappt dann, als das er sagt "Nein" und das wars!

Scheinbar gehört der SB zu der Sorte die "an Fortbildung" interessiert ist! :rotfl2:

...ein schnelles, klares NEIN auf einem rechtsmittelfähigen Bescheid ist in vielen Fällen sicherlich besser.

;)

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Moin!

Hinweis:

Nur nach altem Waffenrecht abgeänterte SKS fallen aus dem KWKG heraus. Neue Abänderungen sind nicht mehr möglich.

Erforderliche Abänderungen aus dem Gedächtnis (möglicherweise nicht vollständig)

1. Visier auf max 300 Meter einstellbar.

2. Schweißpunkt oder verschweißter Stift im Magazinschacht

3. Magazin auf max 5 Schuss begrenzt.

4. Magazin mit Modifikation, welche mit dem Schweißpunkt oder verschweißtem Stift im Magazinschacht korrespondiert.

5. Normale nicht abgeänderte Magazine dürfen nicht passen.

6. Keine Bajonettaufnahme, ggf abgeflext

7. Schweißpunkt oder verschweißter Stift in der Verschlußlaufbahn

8. Ausfräsung am Verschluß korrespondierend mit Schweißpunkt oder verschweißtem Stift in der Verschlußlaufbahn.

9. Es darf kein nicht abgeänderter Verschluß einzusetzen sein.

10. Lauf mit Systemgehäuse mit Schweißpunkt verbunden.

11. (Nur 30M1 Carbine: Kornbacken abflexen)

Ich habe kürzlich ein paar korrekt abgeänderte 30M1 aus alten Zeiten gesehen (von Jansen/Kleve). Der Rest war ausnahmslos nicht korrekt abgeändert. Irgendwelche Arbeiten waren nicht durchgeführt. Meistens fehlten Abänderungen 7,8,9,10 selten 6. Beim 30M1 inzwischen egal, der ist nicht mehr KWKG.

Ich kann mir vorstellen, daß viele andere Gewehrtypen ebenfalls nicht korrekt abgeändert sind. Damit sind sie KWKG und dürfen auch nicht mehr abgeändert werden. Viele Händler wissen nicht Bescheid.

Also Vorsicht mir alten KWKG Abänderungen!

Gruß,

frogger

Vergaß ich zu erwähnen: Der Verkäufer hat die Waffe jahrelang besessen, diese ist natürlich nach altem Recht demilitarisiert worden. Eine Privatperson wird wohl kaum eine Kriegswaffe legal auf WBK besitzen.

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Der Verkäufer besaß die Waffe offenbar auf rote Sammler-WBK....

also da wäre ich mal ganz vorsichtig , wenn sie nach altem WaffG demilitarisiert wurde gibt es eine Ausnahmegenehmigung, wenn Sammler wie du oben schreibst , dann ... ??? :confused:

 

 

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Als Sammler gab es auch nach altem Recht die Möglichkeit!

Gibt auch noch einige MG´s und MP aus " Atbesitz", stehen teilweise auf Grün!

Die von mir gekaufte Waffe hat bayrischen Beschuß aus dem Jahr 1990. Wird wohl eine von den SKS sein, die seinerzeit u.a. von Frankonia verkauft wurden.

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Moin!

Hinweis:

Nur nach altem Waffenrecht abgeänterte SKS fallen aus dem KWKG heraus. Neue Abänderungen sind nicht mehr möglich.

Erforderliche Abänderungen aus dem Gedächtnis (möglicherweise nicht vollständig)

1. Visier auf max 300 Meter einstellbar.

2. Schweißpunkt oder verschweißter Stift im Magazinschacht

3. Magazin auf max 5 Schuss begrenzt.

4. Magazin mit Modifikation, welche mit dem Schweißpunkt oder verschweißtem Stift im Magazinschacht korrespondiert.

5. Normale nicht abgeänderte Magazine dürfen nicht passen.

6. Keine Bajonettaufnahme, ggf abgeflext

7. Schweißpunkt oder verschweißter Stift in der Verschlußlaufbahn

8. Ausfräsung am Verschluß korrespondierend mit Schweißpunkt oder verschweißtem Stift in der Verschlußlaufbahn.

9. Es darf kein nicht abgeänderter Verschluß einzusetzen sein.

10. Lauf mit Systemgehäuse mit Schweißpunkt verbunden.

11. (Nur 30M1 Carbine: Kornbacken abflexen)

Ich habe kürzlich ein paar korrekt abgeänderte 30M1 aus alten Zeiten gesehen (von Jansen/Kleve). Der Rest war ausnahmslos nicht korrekt abgeändert. Irgendwelche Arbeiten waren nicht durchgeführt. Meistens fehlten Abänderungen 7,8,9,10 selten 6. Beim 30M1 inzwischen egal, der ist nicht mehr KWKG.

Ich kann mir vorstellen, daß viele andere Gewehrtypen ebenfalls nicht korrekt abgeändert sind. Damit sind sie KWKG und dürfen auch nicht mehr abgeändert werden. Viele Händler wissen nicht Bescheid.

Also Vorsicht mir alten KWKG Abänderungen!

Gruß,

frogger

Interessante Ansicht - aber warum meinst Du werden jetzt nicht abgeänderte .30M1 angeboten (im Gegensatz zu SKS ): Sind als WK II-Waffen aus dem KWKG herausgefallen - siehe KWL Nr. 29 - jetzt darf man den .30 M1 mit Klappschaft, Bajonetthalterung und 30 Schuß Magazin als Sammler haben!

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Wird wohl eine von den SKS sein, die seinerzeit u.a. von Frankonia verkauft wurden.

ganz sicher, dass du das jetzt nicht mit dem Tokarev SVT verwechselst ... ???

meiner unmassgeblichen Meinung nach gehörte zu dem SKS eine Ausnahmegenehmigung durch das BKA

 

 

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ganz sicher, dass du das jetzt nicht mit dem Tokarev SVT verwechselst ... ???

meiner unmassgeblichen Meinung nach gehörte zu dem SKS eine Ausnahmegenehmigung durch das BKA

 

 

Bin mir 100% sicher, daß F. den SKS angeboten hat. Die Ausnahmegenehmigung war erst später nötig, nämlich als der SKS als Anscheinswaffe nach altem § 37 eingestuft worden war. Die Begründung hierfür war die Ähnlichkeit zur vollautomatischen Variante, dem chinesischen Sturmgewehr 68 :gaga:

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Das die SB`s immer dämlicher werden, ist nix neues!

Ich kenn einen, der hat sich ne weile lang immer ne Jagdwaffe geliehen, so schön mit Formular für 4 Wochen. Nun ging er zum Amt um seine erste WBK zu beantragen. Die SB schaut sich seinen Jagdschein an und sieht, dass er schon 2 Jahre gelöst hat. Sie fragt(vermutlich was böses Vermutend) "Womit haben Jagen Sie denn?" Er: "Ich hab mir Waffe geliehen" Sie: "Das geht doch nur auf WBK" Er: "????" Sie:"Dann ist der Waffenbesitzer immer mitgegangen?!?!" ER"Ähh, da gibts so ein Formular" SIe: "Sie müssen WBK Inhaber sein!!!!" Er fragt mich"Wie ist dass jetzt ich hab doch im Kurs gelernt.....!!!!"

UND WIR SCHAUEN NACH UND sehen!(im Waffengesetz)

"§12 (1) Einer Erlaubnis zum Erwerb und Besitz einer Waffe bedarf nicht, wer diese

1. als Inhaber einer Waffenbesitzkarte von einem Berechtigten

a) lediglich vorübergehend, höchstens aber für einen Monat für einen von

seinem Bedürfnis umfassten Zweck oder im Zusammenhang damit erwirbt."

:icon14: Soweit richtig, Liebe Sachbearbeiterin, gut gemacht. Aber man muss weiterlesen, da steht in folgendem Paragraphen:

"§13(4) Für den Erwerb und vorübergehenden Besitz gemäß § 12 Abs. 1 Nr. 1 von Langwaffen

nach Absatz 1 Nr. 2 steht ein Jagdschein im Sinne von § 15 Abs. 1 Satz 1 des

Bundesjagdgesetzes einer Waffenbesitzkarte gleich."

Punkt. Ich finds ne FRechheit von der Dame, nennt sich Sachbearbeiterin und kennt sich nicht mal in ihrem Eigenen Gebiet aus! Und ihm dann noch unterschwellig was zu unterstellen... :icon13:

Dieselbe Dame hat mir empfolen vom einem noch Besitzer die WBK mit aufs Amt zu bringen um dessen Waffe gleich auszutragen und in meine WBK einzutragen, wäre ja praktisch und in einem Aufwasch. Klar. Ich lauf mit ner fremden WBK, womöglich noch von nem Sportschützen, der dann ohne Papiere für seine restlichen Waffen rumsitzt, aufs Amt. :gaga:

Aber das nur am Rande. Frage: Wie kann man sich da beschweren? Briefchen an den Vorgesetzten?

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Interessante Ansicht - aber warum meinst Du werden jetzt nicht abgeänderte .30M1 angeboten (im Gegensatz zu SKS ): Sind als WK II-Waffen aus dem KWKG herausgefallen - siehe KWL Nr. 29 - jetzt darf man den .30 M1 mit Klappschaft, Bajonetthalterung und 30 Schuß Magazin als Sammler haben!

Genau. :D

.30M1 vor Mai '45 eingeführt ==> keine Kriegswaffe

SKS nach Mai '45 eingeführt ==> eine Kriegswaffe

:gaga:

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