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IGNORED

Erwerb einer Replika auf Sammler-WBK


Hamster

Empfohlene Beiträge

Geschrieben

Hallo allerseits,

jetzt hätte ich auch mal wieder eine waffenrechtliche Frage :rolleyes: .

Kennt jemand von Euch Urteile, die den Erwerb von Replikas auf rote WBK betreffen ?

Laut meinem Sachbearbeiter ist die Erweiterung der WBK mit dem Zusatz "sowie Replikas" nicht möglich, da diese nicht sammelwürdig seien.

Wenn man z.B. eine umfangreiche Sammlung besitzt, und es ein paar wenige Waffen gibt, die man als Original nicht bekommen kann, dann würde das doch der Ergänzung der Sammlung dienen.

Ich habe nun schon einige Sammler und Händler gefragt, aber jeder sagt was anderes. Nachbau-Meister Ditttrich hat laut eigener Auskunft schon viele seiner Halbauto-MP-Nachbauten auf rote WBKs verkauft. Das sei angeblich überhaupt kein Problem, obwohl die Waffen nichtmal 100%ig dem Original entsprechen (waren ja Vollautos).

Nun ja, solange keiner nachfragt, mag's ja kein Problem sein. Aber ich hätte halt doch gerne eine gewisse Sicherheit.

Falls jemand ein Urteil hätte, oder sonst irgendwas Nützliches für mich, würde ich mich sehr freuen :wub:

Besten Dank und viele Grüße

Michael

Geschrieben

Hallo Hamster

es kommt immer auf die Formulierung des Sammelgebietes an.

Konstruiert von J.M. Browning ist etwas anderes wie nach Konstruktion von J. M. Browning.

Bei Waffen, die z. B. nicht mehr in der Grenze des Herstellungsjahres liegen, gibt mir mein SB einen Voreintrag in eine Grüne WBK. Kurze Begründung genügt. Wäre einen Versuch wert.

Steven

Geschrieben

Naja, ich habe "Langwaffen, die vom deutschen Militär offiziell eingeführt wurden und deren Modell vor dem 31.12.1945 konstruiert worden ist, sowie Beute-Langwaffen".

Das mit der grünen WBK wurde mir auch vorgeschlagen, allerdings nicht unbefristet. Deshalb hätte ich gerne den Zusatz "sowie Replikas" in meiner Sammler-WBK.

Manche Waffen (z.B. den Volkssturmkarabiner VG45 in 8x33) sind als Original fast unmöglich zu bekommen.

Gruß

Michael

Geschrieben

Hallo Michael,

Repliken sind für jede rote WBK als Ergänzung machbar, sie dürfen nur nicht den überwiegenden Teil ausmachen.

Wenn Du Deine Sammlung also z.B. mit zwei Repliken beginnen willst wird es sicherlich schwierig.

Für einen Anteil von etwa 10% an Repliken gibt es keine Probleme, da es immer Stücke gibt,

die im Original entweder nicht mehr zu bekommen sind, oder unbezahlbar sind,

oder wie in Deinem Beispiel als Vollautomat und verbotenem Gegenstand nur über eine BKA Ausnahmegenehmigung zu bekommen sind.

Ich weiss nicht wieviele Waffe Du bereits auf Deiner Roten hast, aber wenn es mal z.B. 50 Stück sind,

gehst Du einfach mit einer kurzen schriftlichen Begründung, ähnlich wie ich es hier schon angeschnitten habe,

zu Deinem SB und beantragst eine Erweiterung zum Erwerb von 5 Repliken (10%),

evtl. handelt Er Dich dann runter auf 2 oder 3 Stück (je nach dem was Du bisher erworben hast)

aber das ist zumindest ein Anfang durch den Du bei Dittrich schon mal zuschlagen kannst.

Gruss

Cooper

Geschrieben

Hallo Cooper,

danke für Deinen Vorschlag.

Also von der Menge her mache ich mir keine Sorgen. Da ist schon einiges vorhanden :rolleyes: .

Es ging vorallem darum, daß mein SB meinte, Replikas können grundsätzlich nicht in eine rote WBK aufgenommen werden, da sie nicht sammelwürdig seien. Nach der Anzahl meiner Waffen hat er garnicht erst geschaut.

Und deshalb suche ich halt jemanden, der so einen Zusatz in seiner roten WBK stehen hat.

Vielleicht hilft's ja

Gruß

Michael

Geschrieben

Die Zeiten ändern sich. Bisher verstand man diese Problematik dahingehend, dass z.B. sehr frühe Colt-Modelle zur Vervollständigung einer Colt-Sammlung als Repliken erworben werden konnten. Ist denn ein kastrierter Vollautomat oder ein zusammengebastelter Volkssturmkarabiner VG45 in 8x33 heutzutage eine "Replika"-Waffe? Ich möcht's bezweifeln.

Es wundert sich

ruestow

Geschrieben
Die Zeiten ändern sich. Bisher verstand man diese Problematik dahingehend, dass z.B. sehr frühe Colt-Modelle zur Vervollständigung einer Colt-Sammlung als Repliken erworben werden konnten. Ist denn ein kastrierter Vollautomat oder ein zusammengebastelter Volkssturmkarabiner VG45 in 8x33 heutzutage eine "Replika"-Waffe? Ich möcht's bezweifeln.

Es wundert sich

ruestow

Ähm, das VG45 wäre ein kompletter Nachbau. Sowas nennt man doch dann "Replika" - oder etwa nicht?

Und als was würdest du die Dittrich-Waffen bezeichnen? Im Grunde sind es Fantasie-Produkte, da es sie so nie gegeben hat. Aber zur Vervollständigung einer Sammlung wären sie meiner Meinung nach geeignet, zumal ein 100%iger Nachbau nicht erlaubt ist.

Fragt sich also, was das für Sammler sind, die diese Dittrich-Waffen auf rote WBK kaufen dürfen.

Und mit den kastrierten originalen MP44 gibt es ein anderes Problem:

Laut BKA sind die Dinger nicht mehr original, also nicht mehr "sammelwürdig" und somit nicht auf rote WBK zu erwerben. Als Sammler soll man sich gefälligst einen unkastrierten Vollautomaten kaufen.

Gruß

Hamster

Geschrieben

Hallo Hamster.

hier meine Ansichten:

Ähm, das VG45 wäre ein kompletter Nachbau. Sowas nennt man doch dann "Replika" - oder etwa nicht?

-----Frage: Wie kommt dieses "VG45" zustande? Ist es ein moderner Nachbau? Ein originales Volkssturmgewehr ist ein Volkssturmgewehr und keine Replika eines K 98 k. Hab ich da einen Denkfehler?

Und als was würdest du die Dittrich-Waffen bezeichnen? Im Grunde sind es Fantasie-Produkte, da es sie so nie gegeben hat. Aber zur Vervollständigung einer Sammlung wären sie meiner Meinung nach geeignet, zumal ein 100%iger Nachbau nicht erlaubt ist.

------Frage: Meinst Du die sogen. Ehrendolche?? Es ist ein Fetisch-Produkt. Es gibt einen betagten Schrotthändler in Solingen, der hat nach 1945 Rohlingen von HJ-Dolchen und anderen braunen Blankwaffen nicht in den Schmelzofen geschüttet, sondern von Fachkräften in originaler Technologie zusammenbauen lassen. In den USA zerbricht man sich heute in dicken Büchern den Kopf, ob Replika oder nicht. Hier kann man bei großzügiger Denkweise von Replik sprechen. Aber Du wirst sicher die MP 38-Nachbauten in spangebender Fertigung meinen. Die technisch-wissenschaftliche Bedeutung der Original-Waffen liegt doch in der spanlosen Herstellung in Blechprägetechnik. Nachbauten aus dem Vollen gefräst sind keine Repliken!!!! Ich glaube, ich kann mir Hinweise auf das alte WaffG ersparen. Die Behörden verfahren insgesamt aus Mangel an einer neuen Verwaltungsvorschrift noch nach den alten Maßstäben. DIe schreiben eine weitestgehende innere und äußere Übereinstimmung von Replika-Waffe mit der Originalwaffe vor.

Fragt sich also, was das für Sammler sind, die diese Dittrich-Waffen auf rote WBK kaufen dürfen.

------Ich glaube, dass es Sammler sind, die auf die Unwissenheit der behördlichen Sachbearbeiter spekulieren. Soll aber nicht in allen Bundesländern möglich sein, habe ich gehört.

Und mit den kastrierten originalen MP44 gibt es ein anderes Problem:

Laut BKA sind die Dinger nicht mehr original, also nicht mehr "sammelwürdig" und somit nicht auf rote WBK zu erwerben. Als Sammler soll man sich gefälligst einen unkastrierten Vollautomaten kaufen.

------- Ja, dann ist eben eine Erlaubnis nach dem KWKG einzuholen. Denk Dir mal eine zugkräftige Bedürfnisbegründung aus.

Grüße

ruestow

Geschrieben

Hmmm ... kann es sein, daß du da etwas durcheinander bringst ?

Wenn ich beim VG45 schreibe "kompletter Nachbau", dann meine ich wohl kaum eine originale Waffe - oder ? Natürlich ist es ein modernen Nachbau, was denn sonst ?

Und daß die originalen MP38 in Blechprägetechnik gefertigt wurde, ist mir ganz neu. Wie kommst du denn darauf ?

Und wieso brauche ich für eine MP44 eine Erlaubnis nach dem KWKG ? Ging das neue WaffG völlig an dir vorbei ? Eine in Vollauto würde ich ja vom BKA genehmigt bekommen, nur sind die halt kaum zu finden.

Aber bei der Hitze kann man schonmal etwas verwirrt sein - gell ?

Gruß

Hamster

Geschrieben

Mann, mann, mann, das kann man sich ja nicht antun was hier abgeht.

Macht es Euch doch nicht alle so kompliziert und schwer.

Diskutiert Ihr hier gerade echt rum ob ein BD38 nun eine Replika, oder ein moderner Nachbau, oder eine zivile Variante, oder ein Fetisch Produkt ist ?

@Hamster, lass Dir einfach ein Paar Repliken eintragen und gut is.

Den SB der rumdiskutiert wenn Du Dir ein dann BD38 kaufst möchte ich sehen.

(vorausgesetzt es passt ins Sammelgebiet) :D

Man muss es doch wirklich nicht spannender machen als es ist.

Seit Ihr ein staatliches Museum oder Waffensammler mit Spass am Hobby?

Ich denke hier sollte man noch einen kleinen Unterschied sehen, selbstverständlich ist das Bedürfnis die

kulturhistorisch bedeutsame Sammlung aufzubauen, aber die ausschlaggebende Kraft war und ist der Spass am Waffensammeln.

Wenn man also eine "REPLIKA" zur Sammlungsvervollständigung erwerben darf,

dann betrifft die Idee die dahinter steckt exakt solche Sachen,

oder einen Hege SAA oder einen Beretta Shoefield oder oder oder . . .

Ich klinke mich jetzt aus hier weil das bestimmt nicht besser wird,

sondern weil irgendwelche Gesetzversteher, Negativausleger und Eigeninterpretierer hierzu mit Sicherheit

wieder mit gehobenem Finger seitenweise selbsterzeugte Erziehungstexte loslassen werden.

In diesem Sinne noch viel Spass am Hobby

Gruss

Cooper

Geschrieben
@Hamster, lass Dir einfach ein Paar Repliken eintragen und gut is.

Den SB der rumdiskutiert wenn Du Dir ein dann BD38 kaufst möchte ich sehen.

Wenn du einen sehen willst, kannst du ja zu mir kommen.

Oder meinst du ich frage hier nur aus Lust und Laune nach Urteilen und dergleichen ?

Gruß

Hamster

Geschrieben

Seit Ihr ein staatliches Museum oder Waffensammler mit Spass am Hobby?

aber die ausschlaggebende Kraft war und ist der Spass am Waffensammeln.

Gruss

Cooper

Hallo Cooper

exakt so isses.

Steven

Geschrieben

Wenn du einen sehen willst, kannst du ja zu mir kommen.

Oder meinst du ich frage hier nur aus Lust und Laune nach Urteilen und dergleichen ?

Gruß

Hamster

Da muß ich Hamster recht geben!

Sein SB ( der vom LRA) hat einen sehr "bescheidenen Ruf"!!! Der SB der zuständigen Stadt soll dagegen ganz ok sein..........

Geschrieben

Wenn du einen sehen willst, kannst du ja zu mir kommen.

Oder meinst du ich frage hier nur aus Lust und Laune nach Urteilen und dergleichen ?

Naja, Dir ging es doch wohl eher um die Frage wie bekomme ich die Zulassung auf meine rote WBK um Repliken zu erweben.

Fakt ist das es Dir zusteht zur Sammlungsvervollständigung im geringen Umfang (ca. 10%) Repliken zu erwerben.

Ich kann es nur nicht so ganz glauben das es ein Problem geben soll -wenn Du die Eintragung dann hast-

ein BD38 als Sammlungergänzungswürdige Replik einer MP38 oder MP40 zu kaufen. :confused:

Das halte ich für Haarspalterei die die Sache eben unnötig erschwert.

Denn exakt für diesen Fall werden die Dinger gebaut, was denkt Ihr denn für welchen Zweck Dittrich so etwas auflegt?

- Etwa für Sportschützen um damit als Selbstladekarabiner die aktuelle Konkurrenz zu bezwingen? :rotfl2:

- Etwa als Geheimtipp für die Jägerschaft die dann mit dem Ding und einem begrenzten 2 Schuss Mag. auf dem Hochsitz sitzen

und den wunderschönen gravierten Bakelitschaft bewundern bevor sie auf 150 Meter Entfernung mit 9 Para einen Hirsch erlegen?

- Benchrest?

- Als Einsatzwaffe bei Sicherheitsdiensten um einfach das SL8/G36 abzulösen?

- als die neue Polizei, Behörden und Militärwaffe?

Nein die Dinger werden einzig und alleine für Waffensammler gebaut und da gehören sie auch hin,

auf die rote WBK.

Gruss

Cooper

Hierzu eine Kopie aus dem Entwurf WaffVwV vom 25.01.05.

Ich kann nicht sagen ob das die aktuellste Variante ist aber

selbst bei Aktualisierungen wird sich hier nicht viel ändern.

§ 17.5

Eine Waffenbesitzkarte für Waffensammler soll auf den Erwerb von Original-waffen beschränkt werden. Nachbauten, so genannte Repliken, die sich in ihren Konstruktionsmerkma-len von den Originalen nicht unterscheiden, können in beschränktem Umfang als sinnvolle Ergänzung einer vorhandenen kulturhistorisch bedeutsamen Sammlung anerkannt werden, insbesondere, wenn Originale nur unter eheblichen Schwierigkeiten erhältlich sind. Waffensammler, die lediglich Dekorationsstücke erwerben wollen, fallen nicht unter § 17 Abs. 1. Sie sind auf so genannte Zier- und Sammlerwaffen nach Anlage 2 Abschnitt 2 Unterabschnitt 2 Nr. 1.5 zu verweisen, die von § 17 Abs. 1 nicht erfasst werden.

Gruss

Cooper

Geschrieben

Hmmm ... kann es sein, daß du da etwas durcheinander bringst ?

Wenn ich beim VG45 schreibe "kompletter Nachbau", dann meine ich wohl kaum eine originale Waffe - oder ? Natürlich ist es ein modernen Nachbau, was denn sonst ?

Und daß die originalen MP38 in Blechprägetechnik gefertigt wurde, ist mir ganz neu. Wie kommst du denn darauf ?

Und wieso brauche ich für eine MP44 eine Erlaubnis nach dem KWKG ? Ging das neue WaffG völlig an dir vorbei ? Eine in Vollauto würde ich ja vom BKA genehmigt bekommen, nur sind die halt kaum zu finden.

Aber bei der Hitze kann man schonmal etwas verwirrt sein - gell ?

Gruß

Hamster

Ich glaube allerdings auch, das dies nur eine Auswirkung der Hitze in der ADD ist :D:D

Das VG45 soll relativ originalgetreu nachgebaut werden und eben nur in "zivilisierter" Ausführung, weils

a) Originale so wenig gibt und

B) im Original nicht zu bezahlen wäre und c) als Vollauto-Nachbau nicht verkäuflich wäre...

Eine MP38 ist überwiegend spanabhebend hergestellt (Lauf/Verschluss/Tubus-Überfräsung und Anbringen der Öffnungen), erst die späteren Waffen (MP40/Mkb 42/MP43+Stgw44) wurden überwiegend in Blechpräge- und Biegetechnik hergestellt, wobei natürlich auch dort die Hauptbelastungsteile -Lauf+Verschluss+Träger etc.- in Frästechnik hergestellt wurden.

Mein Freund Crottet wird mir verzeihen, wenn ich gerade aus Faulheit auf seiner Webseite "geklaut" habe:

"Deutsche Maschinenpistole ERMA MP38

Eine der bekanntesten Maschinenpistolen des zweiten Weltkrieges ist zweifellos die deutsche MP38. Unter der Leitung des deutschen Waffenkonstrukteurs Heinrich Vollmer wurde diese Waffe bei der Erfurter Maschinenfabrik ERMA entwickelt und gefertigt. Im August 1938 wurde sie in der deutschen Wehrmacht als Ordonnanzwaffe eingeführt.

Diese Waffe besass für die damalige Zeit bemerkenswerte Eigenschaften, wie den klappbaren Schaft und die teleskopartig geführte Schliessfeder. Ausserdem wurde auf Holzteile, wie sonst üblich, ganz verzichtet. Während die MP38 noch weitgehend aus dem Vollen gefräst ist, wurde das Nachfolgemodell MP40 in Blechprägetechnik hergestellt.Die MP38, wie auch die spätere MP40, schoss nur Dauerfeuer im Kaliber 9 Para.

Wir fertigten diese Modellwaffen-Serie in den Jahren 2000 bis 2002."

Und ich glaube, auch Herr Rü-s-tow weiss, das Herr Crottet eine Koryphäe auf diesem Gebiet ist, hat er doch alle WK2 Waffen in 1:2 nachgebaut und zwar bis aufs I-Tüpfelchen......

Und das man für die MP44 KEINE KWKG-Genehmigung braucht, sollte wirklich bis xxxxx durchgedrungen sein. :)

Die Munition zur MP/Stgw44 ist seit 26 Jahren keine Kriegswaffe mehr (Entscheid des VG Köln in Sachen P. gegen BuMiWi im Jahre des Herrn 1980) und die Herausnahme der MP44/Stgw44 aus der KW-Liste war auch schon 10 Jahre angekündigt und ist dann letztendlich doch schon mit Inkrafttretens des WaffG(neu) mit dem 1.4.2003 Wirklichkeit geworden......

Demzufolge kann ich die Anfrage Hamsters voll und ganz nachvollziehen, da es funktionsfähige Stgw44 in lizenzierter Hand nur sehr wenige gibt und demzufolge der Erwerb dieser Vollautos (der Erhalt einer Vollautogenehmigung für eine innerhalb der BRD zu erwerbende Waffe MP44 würde durch das BKA in diesem Falle auch höchstwahrscheinlich erteilt werden) lediglich ein monetäres Problem darstellt, da für lizenzierte Stücke jetzt schon Beträge über 10k verlangt werden.

Wo also läge das Problem, auch den Erwerb eines Originalstückes (allerdings auf Halbauto "kastriert") zu erlauben?? Dieses könnte ohne die sogenannte "Bestandsmehrung" zu tangieren problemlos in die BRD eingeführt werden, wäre bis auf den Umstand des Wegfalls der VA-Vorrrichtung und kleineren Änderungen an Lauf und Verschluss im inneren und äusseren dem "Original" doch wohl vergleichbar.

Hier-wie das BKA jetzt argumentiert- den noch vorhandenen O-Lauf als Teil einer vollautomatischen Waffe zu betrachten, ist ein bisschen an den Haaren gezogen. Man könnte ja dann noch kleinste Änderungen -wie früher auch möglich- am Lauf und Verschluss vornehmen (lassen), die die Austauschbarkeit mit "unveränderten Läufen und Verschlüssen" der VA-Version verhindern würden.

Besser ein solcherart "kastrierte" Version in der Sammlung als überwiegend "echtes" Teil, als einen Nachbau, der ausser dem Namen nichts mit der Originalwaffe am Hut hat....

Meine Meinung....

in diesem Sinne schöne Gruesse nach H+T

GF

PePe

Geschrieben

Entschuldigung,

nach Mitternacht und viel Prosecco soll man nicht mehr auf den Busch hauen.

Tatsächlich ist die MP 40 der Spanlos-Knaller, und das andere lediglich ein verbotener Gegenstand.

Verblüffend ist für mich, dass man tatsächlich das Volkssturmgewehr nachbaut. Handel und Hersteller sind kreativ! Meine Hochachtung!

Gruß

ruestow

Geschrieben
Entschuldigung,

nach Mitternacht und viel Prosecco soll man nicht mehr auf den Busch hauen.

Ach so, auf die Uhrzeit hab ich garnicht geschaut. Na dann will ich mal nicht so sein :rolleyes: .

Also Dittrich würde laut eigener Auskunft auch das VG45 nachbauen, aber er hat noch kein Original als Vorlage auftreiben können. Ich fände das nicht schlecht, denn es wäre endlich mal ein 100%iger Nachbau, da das Original schon immer in Halbauto war.

Aber jetzt muß ich mal was ganz simples fragen:

WER hat zu entscheiden, welche Waffe auf eine Sammler-WBK gesammelt werden dürfen?

Einerseits hält das BKA die abgeänderten originalen MP44 für nicht sammelwürdig, aber andererseits kaufen sich viele Sammler diese Dinger ohne groß nachzufragen.

Das könnte doch irgendwann Ärger geben, oder sehe ich das falsch?

Gruß

Michael

Geschrieben

Das könnte doch irgendwann Ärger geben, oder sehe ich das falsch?

Gruß

Michael

Warum?

Die Kaufen, der SB stempelt und gut ist!

Hab schon Manruhin und Walter/Ulm PPK und PP auf Sammlerwbks die auf ORGINALWAFFEN BIS !1945 begrenzt waren gesehen!

Manche sind dreist und kommen durch, bei anderen lässt der SB JEDE Waffennummer auf Baujahr prüfen!

Geschrieben

Ja schon, aber am Ende ist doch der Sammler dafür verantwortlich, was er eintragen läßt.

Ich kannte mal jemanden, dem wurde die WBK entzogen, weil er einiges Zeug hat eintragen lassen, welches nicht ins Sammelgebiet viel. Und da hieß es dann, daß schließlich der Sammler die notwendige Sachkunde hat und es besser wissen muß als der SB ^_^ .

(Und mein SB hat nun wirklich gar keine Sachkunde - stimmt's ? :ninja: )

Gruß

Michael

Geschrieben

§ 17.5

Eine Waffenbesitzkarte für Waffensammler soll auf den Erwerb von Original-waffen beschränkt werden. Nachbauten, so genannte Repliken, die sich in ihren Konstruktionsmerkma-len von den Originalen nicht unterscheiden, können in beschränktem Umfang als sinnvolle Ergänzung einer vorhandenen kulturhistorisch bedeutsamen Sammlung anerkannt werden, insbesondere, wenn Originale nur unter eheblichen Schwierigkeiten erhältlich sind. Waffensammler, die lediglich Dekorationsstücke erwerben wollen, fallen nicht unter § 17 Abs. 1. Sie sind auf so genannte Zier- und Sammlerwaffen nach Anlage 2 Abschnitt 2 Unterabschnitt 2 Nr. 1.5 zu verweisen, die von § 17 Abs. 1 nicht erfasst werden.

Gruss

Cooper

und darum geht es, eine MP38/40 ist Vollauto, genauso wie eine MP44, oder ein MkB42.... Eine Replik die das nicht ist, wird auf Rot mit Hamsters Ssmmelgebiet nicht erwerbbar sein. Der Punkt ist doch dass das BKA problemlos Vollautomaten auf Rit genehmigt, leider für private Sammler nur das was im Lande ist.

Ich würde klipp und klar einen von der roten unabhängigen Antrag auf eine grüne stellen mit 2 oder 3 Voreinträgen. Das bietet zudem den Vorteil dass Du diese Waffen dann auch schiessen darfst. Nach Aussage einiger Mitarbeiter unseres LKA dürfen Waffen die auf Roten stehen ( Sachverständigen WBK's ausgenommen) NICHT geschossen werden. Verstoß gleich Verlust zuverlässigkeit.

Geschrieben

und darum geht es, eine MP38/40 ist Vollauto, genauso wie eine MP44, oder ein MkB42.... Eine Replik die das nicht ist, wird auf Rot mit Hamsters Ssmmelgebiet nicht erwerbbar sein. Der Punkt ist doch dass das BKA problemlos Vollautomaten auf Rit genehmigt, leider für private Sammler nur das was im Lande ist.

Dann muß er halt ne VA beantragen.

Ich würde klipp und klar einen von der roten unabhängigen Antrag auf eine grüne stellen mit 2 oder 3 Voreinträgen.

Da kennst du den SB von Hamster nicht!!!Der lacht Ihn aus!! Bedürfnis???

Das bietet zudem den Vorteil dass Du diese Waffen dann auch schiessen darfst. Nach Aussage einiger Mitarbeiter unseres LKA dürfen Waffen die auf Roten stehen ( Sachverständigen WBK's ausgenommen) NICHT geschossen werden. Verstoß gleich Verlust zuverlässigkeit.

Hast du das schriftlich?? Steht wo?? §§??

Geschrieben

und darum geht es, eine MP38/40 ist Vollauto, genauso wie eine MP44, oder ein MkB42.... Eine Replik die das nicht ist, wird auf Rot mit Hamsters Ssmmelgebiet nicht erwerbbar sein. Der Punkt ist doch dass das BKA problemlos Vollautomaten auf Rit genehmigt, leider für private Sammler nur das was im Lande ist.

Ich würde klipp und klar einen von der roten unabhängigen Antrag auf eine grüne stellen mit 2 oder 3 Voreinträgen. Das bietet zudem den Vorteil dass Du diese Waffen dann auch schiessen darfst. Nach Aussage einiger Mitarbeiter unseres LKA dürfen Waffen die auf Roten stehen ( Sachverständigen WBK's ausgenommen) NICHT geschossen werden. Verstoß gleich Verlust zuverlässigkeit.

Hallo,

wessen LKA?? Dann nenn doch Ross und Reiter. Wir sind keine Weiber :D und die meisten dieser Leutz kenne ich...

Desweiteren stimmt das so nicht grundsätzlich. Es dürfen durchaus auch Waffen aus der Sammler-WBK geschossen werden und zwar im Hinblick auf den Sammlungszweck. Die Begründung ist der Knackpunkt. Die Ermittlung ballistischer Daten (für die spezielle Waffe, Funktionsfähigkeitstest vor einem Verkauf etc., die Liste ist verlängerbar...) Dies stand übrigens auch in den BR-Drucksachenbegründungen zur Vorlage bei den Abgeordneten...und auch in der jetzt von Dir zitierten Begründung zu § 17 ...allerdings dort zu Absatz 1 letzter Satz....

Und was Du aus Coopers Beitrag zitierst.....(also die WaffVwV) ist wie bereits gesagt, Schnee von gestern und so nicht verabschiedet. Es ist ganz einfach im "diplomatischen" Sprachgebrauch ein so genanntes "Non-Paper".... als nichtexistent zu betrachten, da das IM die Sache -WaffVwV- sterben liess.

Ob sie nach der Sommerpause Wiederauferstehung in gleicher Form feiert, wage ich zu bezweifeln...und so lange keine neue VO da ist, gelten bekanntlich die alten Regeln....und die wären in diesem Falle "günstiger"..

Und eine "kastrierte" Waffe hat noch immer die gleichen Konstruktionsmerkmale, nur hat man einige der ungeliebten "Innereien" entnommen, um sie für deutsche Behörden "essbar" zu machen.

Ein Pferd, dem ich die Galoppmöglichkeit genommen habe, bleibt immer noch ein Pferd, auch wenn es nur noch Trab gehen kann.... :):)

Aber Dein Vorschlag mit grün wäre der "geschicktere" Schachzug und würde allen Anfeindungen und etlichen anderen Angriffspunkten die Spitze nehmen.

Es wäre jedoch insgesamt einer Klärung im rechtlichen Sinne würdig, wenn manche der politisch zuständigen Menschels sich so einen Schwachfug einmal vor Augen führen würden. (Kauf eines Vollautos würde man BKA-seits genehmigen, aber den Ankauf eines "entmannten" Originalsstückes dann die untere Waffenbehörde nicht) Von Seiten der Sachverständigen der LKAs kommt nämlich der wenigste "Einspruch"...ausser den Oberbedenkenträgern, die es halt überall gibt.

GF

PePe

PS:

Bin mal gespannt, wie sich die Übernahme des Waffenrechts in Bundesrecht zum 1.1.2007 personalrechtlich auswirkt....

Werden dann alle Waffenrechts-SB und andere aus Landesdienst entlassen und in Bundesdienst "übernommen"?? Nach der fiskalrechtlichen Seite muss nämlich der "bezahlen" , der "bestellt" und wenn Waffenrecht nicht mehr durch die Länder "ausgeführt" wird, dann muss der Bund auch für die Kosten aufkommen. Ggls. auch im Erstattungsweg....naja, Spässle sind dann schon vorgeplant

Entschuldigung,

nach Mitternacht und viel Prosecco soll man nicht mehr auf den Busch hauen.

Tatsächlich ist die MP 40 der Spanlos-Knaller, und das andere lediglich ein verbotener Gegenstand.

Verblüffend ist für mich, dass man tatsächlich das Volkssturmgewehr nachbaut. Handel und Hersteller sind kreativ! Meine Hochachtung!

Gruß

ruestow

Hätt ich das gewusst, mit dem Prosecco...wär ich glatt vorbeigekommen :D:D

Ich hatts auf die Hitze geschoben...die macht einen wirklich "Alle"

Gruesse

PePe

Geschrieben
Ich würde klipp und klar einen von der roten unabhängigen Antrag auf eine grüne stellen mit 2 oder 3 Voreinträgen.

Was soll das denn für ein vollkommen idiotischer Tipp sein?

Ich soll also als Waffensammler mit einer roten WBK die den Erwerb von Repliken freigibt einen hundertprozent passenden Nachbau meines Sammlegebietes auf die grüne holen nur weil es sich bei dem Nachbau um einen Halbautomat statt um einen Vollautomat handelt. :confused:

So langsam ist mir das echt zu hoch was Ihr hier produziert.

Abgesehen von dem ganzen Bedürfnisprogramm was man für die Grüne über den Verband zelebrieren muss handelt es sich bei der Grünen um eine Sportschützen WBK und die Rote ist die Sammler WBK.

Wenn ich also anfange eine Kanone zu Sammlerzwecken auf die Grüne zu erwerben dann führe ich erstens das ganze WBK System ad Absurdum und zweitens bin ich mit einem nachweisbar erlogenem Bedürfnis im Besitz einer Waffe für die ich keine Erwerbsberechtigung habe.

Das nennt man illegalen Waffenbesitz und damit erlischt die Zuverlässigkeit im Sinne des Waffengesetztes.

Also wenn man schon versucht kleinkarierter zu denken als es das Waffengesetzt vorschreibt, dann denkt man das Spielchen bitte auch zu Ende und spart sich solche Tipps.

Das bietet zudem den Vorteil dass Du diese Waffen dann auch schiessen darfst. Nach Aussage einiger Mitarbeiter unseres LKA dürfen Waffen die auf Roten stehen ( Sachverständigen WBK's ausgenommen) NICHT geschossen werden. Verstoß gleich Verlust zuverlässigkeit.

Und das ist der nächste haarsträubende Blödsinn der hier immer wieder in Umlauf gebracht wird.

Das Missverständnis das hier immer wieder falsch interpretiert wir ist das eine rote Sammler WBK nicht automatisch zum schiessen der darauf eingetragenen Waffen berechtigt.

Sie beinhaltet schliesslich nicht automatisch eine Munitionserwerbsberechtigung oder eine Mitgliedschaft in einem Schützenverein oder Verband.

Somit ist mit der roten WBK automatisch nur ein schiessen als Funktionstest gestattet bei dem man die Munition zum sofortigen Verbrauch auf der Schiessstätte erwirbt.

Wenn Du allerdings eine rote WBK besitzt und eine grüne und in einem Verein und Verband aktiv bist und die nötige Munitionserwerbsberechtigung besitzt, aus welchem Grund der Welt solltest Du denn bitte Deine Sammlerwaffen welche einen Deutschen Beschuss besitzen, nicht schiessen dürfen? ? ?

Hast Du mal gelesen was auf der roten WBK vorne drauf steht?

Ich zitiere:

. . . ist berechtigt folgende Waffenarten . . . . . zu erwerben und die tatsächliche Gewalt darüber auszuüben.

Wisst Ihr was dieser Satz bedeutet ? ? ?

Selbst die absoluten Deutschen TOP Schützen und Werksschützen haben Ihre ständig wechselnden Kanonen auf was für WBK's (lila getupfte sonder WBK's oder was) nein auf roten Sammler WBK's.

Oftmals mit Sammelgebieten wie "Kurzwaffen aller Art" oder "Kurz und Langwaffen aller Kaliber" aber eben rote Sammler WBK's.

Also versucht doch einfach manchmal etwas mehr nach Dieter Nuhr zu verfahren.

Gruss

Cooper

Geschrieben

Abgesehen von dem ganzen Bedürfnisprogramm was man für die Grüne über den Verband zelebrieren muss handelt es sich bei der Grünen um eine Sportschützen WBK und die Rote ist die Sammler WBK.

Wenn ich also anfange eine Kanone zu Sammlerzwecken auf die Grüne zu erwerben dann führe ich erstens das ganze WBK System ad Absurdum und zweitens bin ich mit einem nachweisbar erlogenem Bedürfnis im Besitz einer Waffe für die ich keine Erwerbsberechtigung habe.

Grün = Sportschützen? :peinlich:

Grün = Altbesitz von rund 1 Mio Waffen die auf grün eingetragen wurden, Grün = WBK für Jagdschein Inhaber, grün = die WBK die Sicherheitsunternehmen bekommen für die Firmenwaffen,... usw. usw. Gibt über 20 verschiedene Möglichkeiten un eine grüne WBK zubekommen. Das einzige mit dem Grüne WBK's nichts direkt zutun haben ist der Schiessport. Grün dient, außer bei JJS Inhabern, nur für Waffen die Voreinträgen bedürfen, EGAL aus welchem Bedürfnis ( also letzlich auch den Schiessport) heraus dieser entstand.

Geschrieben

Was soll das denn für ein vollkommen idiotischer Tipp sein?

Ich soll also als Waffensammler mit einer roten WBK die den Erwerb von Repliken freigibt einen hundertprozent passenden Nachbau meines Sammlegebietes auf die grüne holen nur weil es sich bei dem Nachbau um einen Halbautomat statt um einen Vollautomat handelt. :confused:

So langsam ist mir das echt zu hoch was Ihr hier produziert.

Abgesehen von dem ganzen Bedürfnisprogramm was man für die Grüne über den Verband zelebrieren muss handelt es sich bei der Grünen um eine Sportschützen WBK und die Rote ist die Sammler WBK.

Damit führst Du Dich aber selbst ins Abseits. Die Grüne ist eben KEINE Sportschützen-WBK, so wie die Rote nicht automatisch eine "Sammler-WBK" ist. Sonst stimmt ja hinten Dein Hinweis auf die TOP-Schützen ja nicht. Denn die sammeln ja bestimmt nicht ihre dauernd wechselnden Waffen, oder??

Und das ist der nächste haarsträubende Blödsinn der hier immer wieder in Umlauf gebracht wird.

Das Missverständnis das hier immer wieder falsch interpretiert wir ist das eine rote Sammler WBK nicht automatisch zum schiessen der darauf eingetragenen Waffen berechtigt.

Sie beinhaltet schliesslich nicht automatisch eine Munitionserwerbsberechtigung oder eine Mitgliedschaft in einem Schützenverein oder Verband.

Somit ist mit der roten WBK automatisch nur ein schiessen als Funktionstest gestattet bei dem man die Munition zum sofortigen Verbrauch auf der Schiessstätte erwirbt.

Das wurde oben schon von mir angedeutet unter Hinweis auf die nicht mehr existente WaffVwV in §17 Abs.1 letzter Satz....

Wenn Du allerdings eine rote WBK besitzt und eine grüne und in einem Verein und Verband aktiv bist und die nötige Munitionserwerbsberechtigung besitzt, aus welchem Grund der Welt solltest Du denn bitte Deine Sammlerwaffen welche einen Deutschen Beschuss besitzen, nicht schiessen dürfen? ? ?

Hast Du mal gelesen was auf der roten WBK vorne drauf steht?

Das habe ich nirgends behauptet, oder.

Tatsache ist aber, das sich Papa Brennecke mit seinem berühmten Sätzchen über "den von seinem Bedürfnis umfassten Zweck" etwas gedacht und angeschubst hat.

Der "Bedürfniszweck" des Sammlers ist nunmal primär das Sammeln von Schusswaffen und nicht das "Schiessen" damit. Unter welchen Umständen es möglich ist, hast Du ja selbst aufgezählt.

Wie die einzelnen Behörden das dann auslegen, hat jeder selbst auszuloten....

Ich zitiere:

. . . ist berechtigt folgende Waffenarten . . . . . zu erwerben und die tatsächliche Gewalt darüber auszuüben.

Wisst Ihr was dieser Satz bedeutet ? ? ?

Selbst die absoluten Deutschen TOP Schützen und Werksschützen haben Ihre ständig wechselnden Kanonen auf was für WBK's (lila getupfte sonder WBK's oder was) nein auf roten Sammler WBK's.

Oftmals mit Sammelgebieten wie "Kurzwaffen aller Art" oder "Kurz und Langwaffen aller Kaliber" aber eben rote Sammler WBK's.

Also versucht doch einfach manchmal etwas mehr nach Dieter Nuhr zu verfahren.

Was DN macht oder nicht macht und welche Verfahrensweisen empfohlen werden, ist mir schnurz.

Eine Begründung für eine "rote Sammlerkarte" für Sportschützen zur Ausübung des Schiess-Sportes wie von Dir oben zitiert, würde mich aber schon sehr interessieren und unter welchen Bedingungen die ausgestellt wurden. Sachverständige sind diese "TOP-Sportschützen" ja dann keine , sondern eben Sportschützen.

(Bei Werksschützen könnte man-muss nicht- ggfls. noch von Sachverständigen -für das entsprechende Werk- im weitesten Sinne sprechen)

Denn das, widerspricht doch sehr Deiner eigenen These von "Sammlerkarten", siehe ganz oben....und ist in einer Besprechung bei IS7 bestimmt für eine Lehrstunde gut.....

Gruss

Cooper

Einflickungen in blau von mir, Gruesse PePe

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