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IGNORED

Ausnahmegenehmigung BKA für Vollautomat!


Einzelgänger

Empfohlene Beiträge

Geschrieben

Hallo!

Mich würde es mal Interessieren, ob es hier jemanden gibt, der ein Vollautomaten mit Ausnahmegenehmigung vom BKA besitzt! Und wenn ja, wie hat er diese Ausnahmegenehmigung bekommen?

Der Gesetzgeber sieht ja Ausnahmen zum Besitz solcher Waffen vor! Bitte nicht gleich auf mich "schießen", sondern bitte sachlich antworten! Brauche das Ganze für eine Studie!

Gruß

Einzelgänger

Geschrieben

Ich nicht aber ich kenne persönlich zwei Leute, die sowas haben.

Hallo Wahrsager!

Ich bräuchte nur die Zugehörigkeit. Sind es Sammler, Waffensachverständige, Waffenscheininhaber wie Bewachungsunternehmer usw.?

Dann habe ich noch eine Frage: Wie bekomme ich die Statistiken, die zeigen, wieviele Waffen es in meinem Landkreis gibt?

Gruß

Einzelgänger

Geschrieben

Also ich kenne einige. Wenn man als Waffensammler eine umfangreiche Sammlung zusammengetragen hat, ist es im Grunde kein Problem, eine solche Genehmigung zu bekommen.

Allerdings darfst du keine Waffen importieren ... also nur welche aus legalem Altbesitz kaufen.

Somit ist nicht die Genehmigung das Problem, sondern das Finden und Bezahlen einer Waffen.

Geschrieben

Dass die EU dieses nichttarifäre Handelshindernis :icon13: toleriert? :huh:

...oder hat nur noch keiner vor dem EU-Gerichtshof geklagt???? :teufel_17:

Geschrieben

Dann habe ich noch eine Frage: Wie bekomme ich die Statistiken, die zeigen, wieviele Waffen es in meinem Landkreis gibt?

Gruß

Einzelgänger

Geh zu dem zuständigen Sachbearbeiter deines Landkreises und frag. Meiner Hat da recht brauchbare Zahlen von unserem Kreis.

Kenne auch mehrere Personen mit VA-Erlaubnis.

---> alles Sammler

Geschrieben
Woher soll sich das Verbot des Imports von Vollautomaten ergeben ? Wer es weiß: Bitte GENAUEN §§-Hinweis.

Ganz einfach: Das BKA kann Ausnahmegenehmigungen erteilen.

Importe werde einfach nicht genehmigt, weil sie es nicht mögen.

Es gibt kein "Verbot" mit §§.

Geschrieben

Ganz einfach: Das BKA kann Ausnahmegenehmigungen erteilen.

Importe werde einfach nicht genehmigt, weil sie es nicht mögen.

Es gibt kein "Verbot" mit §§.

Muss man sich da erst an den Sachbearbeiter wenden, oder kann direkt mit dem BKA verhandeln?

Geschrieben

Die Antwort von Hamster habe ich schon erwartet - mir ist auch kein § bekannt.

Eine Behörde wie das BKA hat bei ihren Genehmigungen aber natürlich nach dem Grundsatz des sog. "pflichtgemäßen Ermessens" zu handeln, das bedeutet "Keine Genehmigung weil wir nicht wollen" darf es nicht geben. Bei einer Antragstellung für eine Ausnahmegenehmigung zum Erwerb oder z.B. zum Einführen (um an "neue" Vollautomaten zu kommen) muß das BKA bei einer möglichen Ablehnung des Antrages natürlich einen Grund benennen.

§ 40 WaffG deutet hier natürlich eine grundsätzliche Haltung zu den AUSNAHME !!!! - Genehmigungen an, näheres hat die zuständige Behörde (BKA) - solange die AWaffV hierzu nichts hergibt - auszugestalten.

Sollte dann bereits eine Person eine Ausnahmegenehmigung für Vollautomaten besitzen oder gerade genehmigt bekommen haben, dann wäre die eigentliche Hürde schon genommen - welchen Grund soll die Behörde dann haben, die Einfuhr eines (nach den hiesigen rechtlichen Bestimmungen für den Inhaber einer Ausnahmegenehmigung zugelassenen) Vollautomaten abzulehnen ???

Eine Ablehnung wäre dann grundsätzlich nicht sachgerecht nachvollziehbar. Da sich hier schon einige Personen gemeldet haben, die Inhaber einer Ausnahmegenehmigung kennen, mögen sie sich zu deren Erfahrungen (und GRÜNDE !!!! von eventuellen Ablehnungen) nochmal zu Wort melden !

Geschrieben

Also wegen Import wurde mir vom BKA ganz schlicht mitgeteilt, daß ihrer Meinung nach(!) der Bestand an "verbotenen Waffen" in Deutschland nicht vergrößert werden darf. Eine andere Begründung bekam ich nicht.

In meinem anderen Fall ging es um eine MP40, die bei einem Waffenhändler in Deutschland zum Verkauf stand. Sie war jedoch nur zum Verleih als Filmwaffe genehmigt, und deshalb wurde mein Antrag abgelehnt.

Zitat: "Ein Überlassen an Sammler ist mit der erteilten Ausnahmegenehmigung nicht abgedeckt und vom Sinn und Zweck des Bedürfnisses nicht eingeschlossen".

Bislang habe ich den Klageweg gescheut, aber mittlerweile habe ich vom Verhalten des BKA wirklich die Schnautze voll. Die versuchen in ihren Antworten immer, einem ihren eigenen Willen als "Gesetz" darzulegen und gehen überhaupt nicht auf konkrete Fragen ein. Und wenn man eine unangenehme Frage stellt, dann wird einfach überhaupt nicht geantwortet. :peinlich:

Gruß

Michael

Ach ja, sollte schonmal jemand erfolgreich einen Import erklagt haben, wäre ich sehr an Infos darüber interessiert :wub: .

Ich hab's ja sogar schriftlich, daß ich eine Ausnahmegenehmigung bekommen würde. Ich muß "nur" eine legale Waffe im Inland finden. Das ist zwar nicht unmöglich, aber im Ausland gibt's manche Waffen eben zum halben Preis und in besserem Zustand.

Geschrieben

Das Grundproblem ist doch, dass für das BKA gilt: "verbotener Gegenstand" = "Bestandsvermehrungsverbot".

Nun ist aber z.B. durch die Fixierung "bis 02.09.1945" ohnehin faktisch eine Bestandvermehrung nicht mehr möglich - es sei denn, wir schicken per Zeitmaschine jemand zurück ins Jahr 1945, der dann mehr MP40 etc. nachproduziert...

Gut, theoretisch gäbe es auch noch bestimmte Vollautomaten nach 1945, die nicht KWKG sind und dann auch betroffen wären (bestimmte KK, Flinten und Pistolen, die nicht MPis sind).

Interessant wäre auch, ob dieses Prinzip "Bestandsvermehrungsverbot" auch gegenüber Museen und bestimmten Waffensachverständigen immer so konsequent durchgesetzt wird.

Im o.g. Falle "Filmwaffe an Sammler" greift das Bestandsvermehrungsangebot zudem überhaupt nicht.

Am einfachsten wäre es doch, eine entsprechende gesetzliche Regelung zu treffen, die solche Waffen mit Sondergenehmigung Sammlern mit bereits großem Sammelumfang und langjähriger Betätigung zugänglich machen. Dazu gibt nämlich auch das Schengen-Gesetzeswerk und/oder EU-Regelungen die Freiheit - jedenfalls gibt es in anderen EU/Schengen-Staaten durchaus diese Möglichkeit. Für die hieraus behördlicherseits konstruierte unsägliche Gefahr für die öffentliche Sicherheit gibt es zudem keinen mir bekannten statistischen Beleg - die Altbesitzer von Kriegswaffen-WBKs und BKA-Ausnahmegenehmigungen scheinen das in sie gesetzte Vertrauen offenbar nicht zu missbrauchen.

Grüße,

Schwarzwälder

Geschrieben

Tja, das BKA legt die Bestandvermehrung leider nicht global aus, sondern nur auf Deutschland beschränkt.

Das ist das Problem ... :traurig_16: .

Ich hab ja schon versucht, mit denen zu reden, aber die sind da ziemlich resistent.

Da ich eine Vollauto-MP40 haben dürfte, bin ich wohl laut BKA zuverlässig genug. Das ist die Hauptsache und es dürfte dann eigentlich keine Rolle mehr spielen, woher letztendlich die Waffe stammt. Das Gefahrenpotential wird ja nicht größer, weil die Waffe aus dem Ausland kommt. Die Gefahr hängt nur von mir ab, denn ich hab's in der Hand was ich mit der MP anrichte.

Gruß

Michael

Mal noch eine andere Frage:

Wenn man eine verbotene Waffe aus dem Ausland importieren dürfte, muß das doch über einen Waffenhändler gehen - oder ?

Grüße

Michael

Geschrieben

Hallo Wahrsager!

Ich bräuchte nur die Zugehörigkeit. Sind es Sammler, Waffensachverständige, Waffenscheininhaber wie Bewachungsunternehmer usw.?

Ein Sammler, sammelt Ordonnanzwaffen nach Mauser-System, hat zwei deutsche Ordonnanz-Vollautomaten als Ergänzung.

Seine Rote ist aber wohl noch aus den 70ern, weiss nicht genau wann er die VAs gekauft hat.

Der Andere ist ein Filmwaffenmeister. Läuft also wahrscheinlich unter "Sachverständigen-WBK".

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