Zum Inhalt springen
IGNORED

Owi wegen unzulässiger Nutzung einer Schießstätte


Gast BSE1911

Empfohlene Beiträge

Geschrieben

Owi wegen unzulässiger Nutzung einer Schießstätte

- Details Wanted -

Ich habe folgende Geschichte gehört und würde gerne Genaueres erfahren. Wie gesagt, das ist Hören-Sagen.

Irgendjemand hat mit entsprechenden Bestätigungen seines Vereins und seines Verbandes eine Kurzwaffe für Mehrdistanz-Schießen bei der für ihn zuständigen Waffenbehörde beantragt. Der Sachbearbeiter hat dann wohl überprüft, ob der laut Verein für diese Disziplin (BDMP-PP1 oder NPA oder BDS 12xx Mehrdistanz) genutzte Stand hierfür eine entsprechende Erlaubnis hat und mußte feststellen, dass die Schießstätte nur für 25 Meter-Schießen zugelassen ist.

Der Antragsteller soll den Voreintrag für diese Waffe nicht erhalten haben. Der Betreiber der Schießstätte und ein Sportleiter sollen sich eine empfindliche Owi wegen unzulässiger Nutzung einer Schießstätte eingefangen haben.

Weiß da jemand mehr und kann berichten?

Gut Schuß

BSE1911

Geschrieben

halte ich für absoluten schwachsinn, da diese übungen bei ständen die für kürzere distanzen nicht zugelassen sind, auf die kürzest erlaubte (in dem fall 25m) geschossen werden können.

(jedenfalls im bdmp) zu trainingszwecken sowieso....

AUSSERDEM:

ich trainiere die npa-b ca. 2mal im jahr... den rest mache ich auf der landesmeisterschaft, deutschen, und den german open, sowie anderen wettkämpfen.

ich empfehle: sb wegen unfähigkeit anzeigen... :gaga:

Geschrieben

Irgendjemand hat mit entsprechenden Bestätigungen seines Vereins und seines Verbandes eine Kurzwaffe für Mehrdistanz-Schießen bei der für ihn zuständigen Waffenbehörde beantragt. Der Sachbearbeiter hat dann wohl überprüft, ob der laut Verein für diese Disziplin (BDMP-PP1 oder NPA oder BDS 12xx Mehrdistanz) genutzte Stand hierfür eine entsprechende Erlaubnis hat und mußte feststellen, dass die Schießstätte nur für 25 Meter-Schießen zugelassen ist.

... das ist recht regelmäßig so und immer eine Klage wert :) , man kann sich ja z.B. Stände anmieten (privat) auf denen man die Disziplinen trainieren kann. Habe mehrfach von solchen Fällen gehört und vereinzelt von positiven Ergebnissen bei Gericht.

Der Antragsteller soll den Voreintrag für diese Waffe nicht erhalten haben. Der Betreiber der Schießstätte und ein Sportleiter sollen sich eine empfindliche Owi wegen unzulässiger Nutzung einer Schießstätte eingefangen haben.

... das kann nur passieren, wenn die beteiligten Schützen/Betreiber dumm genug waren auf Rückfrage des SB zu "Protokoll" zu geben, dass das Training auf einem dafür nicht zugelassenen Stand durchgeführt wurde. In einem solchen Fall fände ich den Wink mit der Bahnschwelle aber noch nicht mal ungerechtfertigt, frei nach dem Motto, Dummheit sollte bestraft werden :) . Ansonsten (keiner der beteiligten Schützen/Betreiber ist echt dumm gewesen) ist das warscheinlich völliger Unsinn oder ein dummer Versuch des SB dem wiederum spätestens vor Gericht Einhalt geboten werden würde.

Geschrieben

halte ich für absoluten schwachsinn, da diese übungen bei ständen die für kürzere distanzen nicht zugelassen sind, auf die kürzest erlaubte (in dem fall 25m) geschossen werden können.

Ist ja toll, dass der BDMP ein Training auf 25 Meter ersatzweise zulässt. Nur das trifft nicht den Punkt.

Kann es sein, dass eine unzulässige (kürzere Entfernungen als der zugelassenen 25 Meter) Nutzung einer Schießstätte zu Owis und Reaktionen wie oben genannt führen kann und wo war das? Mehr Info über einen (konkreten??) Fall gesucht.

Geschrieben

... Kann es sein, dass eine unzulässige (kürzere Entfernungen als der zugelassenen 25 Meter) Nutzung einer Schießstätte zu Owis und Reaktionen wie oben genannt führen kann..

... ja klar, warum auch nicht. In der Standzulassung steht drin was geht und was nicht, insbesondere was die Entfernungen zum Kugelfang angeht.

... und wo war das? Mehr Info über einen (konkreten??) Fall gesucht.

... keine Anhnung :D

Geschrieben

Es geht hier um Hörensagen - also nicht zu laut schreien und urteilen !

Zwei Sachen scheinen mir aber bedenkenswert :

1. ) Ein Stand der nur für 25 Meter Präzision zugelassen ist , darf für nichts anderes genommen werden !

2.) Für JEDEN Bedürfnisantrag ist eine Vereinsbestätigung abzugeben , daß für die beantragte Waffe in dem Verein ein dafür(!!) geeigneter Stand vorhanden ist !

Natürlich kann man mit einer Pistole für Mehrdistanz auch 25 Meter Präzision schießen - keine Frage :rolleyes:

Sollte aber hier eben mit der Begründung für Mehrdistanz eine zusätzliche Waffe beantragt worden sein und seitens des Vereins eine diesbezügliche Bestätigung abgegeben worden sein - so könnte ich mir zumindest den tatsächlichen Ablauf dieses "Gerüchts" vorstellen ;) - dann haben die Vereinsfuzzis zurecht ein paar auf die Pfoten bekommen :gutidee: .

Eindeutige Bestimmungen sind nämlich nicht dafür gemacht , ignoriert zu werden - und wenn so etwas öfter vorkommt , dann gefährdet es die Anerkennung des betroffenen Verbandes dem der Verein angehört :peinlich:

Aber - es ist , wie gesagt , ja nur ein großes "Vermuten" :D

Mouche

Geschrieben

Also ich "bestätige" ja auch ab und zu Bedürfnisse meiner Schützen.Wobei ich ja eigentlich nach neuen RTecht nur bestätige das er seit 12 Mon im Verein/verband ist( den Rest macht ja der LV!), aber egal!!

Egal ob Waffe für MD, IPSC, oder 300m. All das können wir auf UNSERER Anlage nicht, aber eben auf anderen, gemieteten Ständen!---> 300m in P-Burg usw.

Wenn der Verein natürlich angibt, auf seinem, nur für " normalles" 25m Schiessen zugelassenen Stand auch MD-Training durchzuführen----- :gaga::gaga:

Geschrieben

Wenn die Rauchabzugsanlage "nur" bei 25m ist kann es sein das man nicht näher ran darf.

Wieso ? Hast Du Angst von der Anlage verschluckt zu werden ?

...

Ein Stand der nur für 25 Meter Präzision zugelassen ist , darf für nichts anderes genommen werden !

...

Genau !

Alle 100m Disziplinen sind unbedingt zu vermeiden... ;)

Die für uns zuständige Behörde hat nicht einmal die Zeit ein Aufbewahrungskonzept zu erarbeiten.

Eigentlich unvorstellbar, dass sie sich solch eine Aktion freiwillig an Land ziehen würden...

Geschrieben

2.) Für JEDEN Bedürfnisantrag ist eine Vereinsbestätigung abzugeben , daß für die beantragte Waffe in dem Verein ein dafür(!!) geeigneter Stand vorhanden ist !

Bei uns bestätigt der Verein WÖRTLICH folgendes:

"Wir bestätigen hiermit dem Antragsteller, dass er Mitglied im o.g. Verein ist und regelmäßig seit

mindestens 12 Monaten den Schießsport in unserem Verein als Sportschütze betreibt. Ferner

bescheinigen wir, dass wir die notwendigen Standanlagen für die beantragte Disziplin*/für

erlaubnispflichtige Waffen** in eigenem Besitz haben oder ein Nutzungs-/ Mietverhältnis nachweisen

können.

"

Wobei als "Nutzungsverhältnis" nicht mal ein Mietvertrag vorhanden sein muss sondern es reicht wenn die "xx-Gruppe (z.B. BDS-Gruppe im DSB-Verein) monatlich 2 mal das Recht hat auf dem Stand xy " zu trainieren.

Es ist Gang und gäbe für Disziplinen Waffen zu beantragen (und auch zu bekommen) für die Fremdstände (ohne festes Mietverhältnis) genutzt werden.

Geschrieben
............
vom konkreten Fall weiß aber keiner etwas?
……

Es ist Gang und gäbe für Disziplinen Waffen zu beantragen (und auch zu bekommen) für die Fremdstände (ohne festes Mietverhältnis) genutzt werden.

Bin mal gespannt, wie lange das die Verbände und Behörden noch hinnehmen.

Das erinnert mich an das Sammeln auf JJ; jede Lücke bis zum Exzess ausnützen und sich dann wundern, wenn die Lücke vom Gesetzgeber radikal geschlossen wird.

Und bei der Gelegenheit noch andere „Türen mit zu gemauert“ werden.

Geschrieben

Bin mal gespannt, wie lange das die Verbände und Behörden noch hinnehmen.

Das erinnert mich an das Sammeln auf JJ; jede Lücke bis zum Exzess ausnützen und sich dann wundern, wenn die Lücke vom Gesetzgeber radikal geschlossen wird.

Und bei der Gelegenheit noch andere „Türen mit zu gemauert“ werden.

Das sehe ich anders.

Was spricht dagegen dass ich mit meiner Gruppe aus dem DSB-Verein (für den ich schon in 3 Mannschaften schiesse ;) ) mit einen Stand suche wo ich auch GK-Langwaffe (z.B.) schiessen kann. Wir machen ja in diesen Disziplinen auch Vereinsmeisterschaften ect. Nur Rundenwettkämpfe gehen halt nicht.

Was soll das für eine "Lücke" sein. Das Problem hat der der alles zu verbissen sieht ;) . Es ist BREITENsport, also möcht ich auch mal was anderes schiessen.

Und gefährlicher werd ich dadurch dass ich neben meinen 5 KW noch eine Langwaffe habe auch nicht.

Also: Take it easy.

Geschrieben

Bin mal gespannt, wie lange das die Verbände und Behörden noch hinnehmen.

Das erinnert mich an das Sammeln auf JJ; jede Lücke bis zum Exzess ausnützen und sich dann wundern, wenn die Lücke vom Gesetzgeber radikal geschlossen wird.

Und bei der Gelegenheit noch andere „Türen mit zu gemauert“ werden.

<_< ich weiß, ich bin aus .at - :confused: aber ein bissi hab ich das gefühl, dass ihr euch selber fußangeln und beschränkungen anlacht (bei uns heißt das vorauseilender gehorsam), man muss doch nicht alles staatlich regeln, der mensch kann auch ohne tausende "vurschriften" und gesetze ganz gut überleben - so er gewillt ist, eigenverantwortung zu übernehmen!!!

versucht lieber, ein paar dieser absolut schwachsinnigen regelungen wegzubringen, statt den "gesetzgeber" für euch denken und entscheiden zu lassen..............................

wenn es depperte gesetze gibt, muss man lücken ausnützen - :angry2: was hat das mit exzess zu tun???

:ninja: cochise

Geschrieben
……

Was soll das für eine "Lücke" sein. Das Problem hat der der alles zu verbissen sieht ;) . Es ist BREITENsport, also möcht ich auch mal was anderes schiessen.

Und gefährlicher werd ich dadurch dass ich neben meinen 5 KW noch eine Langwaffe habe auch nicht.

Also: Take it easy.

@Smithy, ich nehme es leicht. Da mach Dir mal keine Gedanken. Ich halte das ganze „Bedürfnisprinzip“ für einen Unsinn.

Daß Du mit mehreren Waffen nicht gefährlicher wirst ist mir schon klar. Nur ist es dem Gesetzgeber und seinen Behörden auch klar?

.........

versucht lieber, ein paar dieser absolut schwachsinnigen regelungen wegzubringen, statt den "gesetzgeber" für euch denken und entscheiden zu lassen..............................

..........

.......so wie Ihr es mit den Vorderschaftrepetierflinten macht?
Geschrieben

.......so wie Ihr es mit den Vorderschaftrepetierflinten macht?

:peinlich: ein schwachsinn zum quadrat - richtig, leider ist das den brüdern aber nicht zu verklickern - hatte damals noch nichts mit schießen am hut, als dieses idiotengesetz (anlassgesetz) verfasst wurde - aber man braucht ja deshalb noch lang nicht auch alles andere akzeptieren. außerdem: halbautomaten sind eh viel netter, mein franchi macht echt spaß................................... :D

:D cochise

Geschrieben
.........

- so er gewillt ist, eigenverantwortung zu übernehmen!!!

.........

hier ist der Hund in DE begraben.

Dem Bürger wurde über Jahrzehnte hinweg die Verantwortung aus den Händen genommen und heute sind es nur noch wenige die eigenverantwortlich handeln.

Geschrieben

hier ist der Hund in DE begraben.

Dem Bürger wurde über Jahrzehnte hinweg die Verantwortung aus den Händen genommen und heute sind es nur noch wenige die eigenverantwortlich handeln.

schade - wenn wir uns europaweit zusammentun könnten, und die "regierenden" die eu-richtlinien etwas abschwächen statt "in vorauseilendem gehorsam" selbst verschärfen würden - das wär toll, aber das hat ja wieder was mit machtspielchen zu tun! der mündige, selbstdenkende bürger ist NICHT erwünscht! die völlige sinnlosigkeit restriktiver waffengesetzgebung bei legalwaffenbesitz sehen wir ja im inselreich! :peinlich:

aber es ist natürlich leicht was gegen die legalen zu tun - möcht nur wissen, wer da wirklich an den fäden zieht - die böseste variante wären sicher die bösen buben, die sich um gesetze absolut NICHT scheren!

:traurig_16: cochise

Geschrieben

Es ist nicht der Gesetzgeber alleine und es sind nicht die Schützen alleine.

Es ist die brisante Mischung dass einer gescheiter sein will als der andere.

Man denke an den Wahnsinnsthread wo manche hier seitenlang erklären wollten dass ich als Sportschütze mit meinen Waffen nicht auf einen Jagdstand darf.

DIE sind es die uns das Genick brechen werden.

Geschrieben

Es ist nicht der Gesetzgeber alleine und es sind nicht die Schützen alleine.

Es ist die brisante Mischung dass einer gescheiter sein will als der andere.

Man denke an den Wahnsinnsthread wo manche hier seitenlang erklären wollten dass ich als Sportschütze mit meinen Waffen nicht auf einen Jagdstand darf.

DIE sind es die uns das Genick brechen werden.

völlig richtig, päpstlicher als der papst sein zu wollen, hat schon viele auf die nase fallen lassen! das meinte ich auch mit vorauseilendem gehorsam, obrigkeitshörigkeit usw. :peinlich:

selbständig werden - überall auf der welt - sonst gehts uns bald wie in orwells 1984, halt ein paar jahre später - wenn ich so an das unwort "zielsport" denke :icon13: , drehts mir die zehennägel ein - und die sind kurz geschnitten!!!

das aufbewahren von waffen an einem zentralen punkt (schießstand) - pervers!!! selbstbedienungsladen für finstere elemente :peinlich:

ad finstere elemente - müssen die auch ein jahr warten, bis sie eine von den karten bekommen? fragt das mal die bolidiga :016:

usw, usw, usw........................................

:gaga: cochise

Geschrieben

Ich habe folgende Geschichte gehört....... Wie gesagt, das ist Hören-Sagen.

Irgendjemand hat .............Der Sachbearbeiter hat dann ...............

Der Antragsteller soll ................... Der Betreiber der Schießstätte und ein Sportleiter sollen sich ........................

Weiß da jemand mehr und kann berichten?

Gut Schuß

BSE1911

Hi BSE,

so wie ich hier mitbekommen habe bist du Schießstandsachverständiger und weisst, dass sowas durchaus im Rahmen des Möglichen liegt - das mit dem beantragten Bed. und der daraus folgenden OWi .

Warum möchtest du nun unbedingt die Geschichte bestätigt haben, die sich wohl so ganz bestimmt nicht zugetragen hat - glaube ich jedenfalls nicht.

 

Grüsse Klaus

Geschrieben

Vielleicht der Versuch , das derzeit im Aufbau befindliche Sommerloch - offizieller Start Morgen nach dem Endspiel - schon jetzt auszufüllen :s82::s82::s82:

Geschrieben

so wie ich hier mitbekommen habe bist du Schießstandsachverständiger und weisst, dass sowas durchaus im Rahmen des Möglichen liegt - das mit dem beantragten Bed. und der daraus folgenden OWi .

Das sowas möglich sein kann, weiss auch ich. Nur soll es da tatsächlich einen Fall gegeben haben, da würde ich gerne Genaueres drüber wissen. Dass es theoretisch möglich ist, ist schon was anderes als die wohl seltenere Realität. Ich habe mal im eigenen Verein einen Schritt in diese Richtung erlebt: das war nach altem WaffR, da hat Mühli-Selig eine .223Rem SL-Büchse beim LK beantragt und die SB hat dann irgendwann gemeint, dass unser Stand nicht dafür zugelassen sei. Da hatte aber die SB geirrt. Und der Antragsteller hat sein Gewehrchen erhalten.

Den eingangs geschilderten Fall habe ich von einem Kollegen-SSV gehört. Leider wußte er aber nicht mehr als das von mir dargestellte. Und daher meine Frage.

BSE1911

Geschrieben

Unzulässige Nutzung einer Schießstätte --- Schießen ohne Erlaubnis --- Betrieb einer Schießstätte ohne Erlaubnis.

Besteht denn waffenrechtlich ein Unterschied,

1. ob ich aus anderen, als den genehmigten Entfernungen einen Stand nutze

2. ob ich mit einer höheren Energie als zulässig den Stand nutze

3. ob ich Knallpistolen auf dem Bürgersteig vor meinem Haus schieße (Sylvester)

4. ob ich (ohne Jäger zu sein oder eine Schießerlaubnis zu haben) z.B. in einem alten Steinbruch meine Pistole anteste?

Hotel

Geschrieben

Unzulässige Nutzung einer Schießstätte --- Schießen ohne Erlaubnis --- Betrieb einer Schießstätte ohne Erlaubnis.

Besteht denn waffenrechtlich ein Unterschied,

1. ob ich aus anderen, als den genehmigten Entfernungen einen Stand nutze

2. ob ich mit einer höheren Energie als zulässig den Stand nutze

3. ob ich Knallpistolen auf dem Bürgersteig vor meinem Haus schieße (Sylvester)

4. ob ich (ohne Jäger zu sein oder eine Schießerlaubnis zu haben) z.B. in einem alten Steinbruch meine Pistole anteste?

Hotel

Hi Doc,

nee, da besteht meiner Meinung nach kein Unterschied, alle diese Fälle hängen mit §27 (1) WaffG zusammen. Aber vielleicht kann ja unsere allseits geschätzte Foren SB-ine etwas dazu beitragen.

Auch wenn Cochise meint, wir betreiben einen vorauseilenden Gehorsam und 50BMG gar Glaubensfragen einbringt (Honni glaubte doch auch, weder Ochs noch Esel halten den Sozialismus auf), waffenrechtlich sind Deine Punkte meiner Meinung nach identisch: unzulässiges Schießen ohne eine entsprechende Erlaubnis. Punkt.

Gut Schuß,

aber nicht in Deinem alten Steinbruch

BSE1911

Geschrieben

Mal ne dumme Frage an die Sachverständigen....

Wenn ich nur vom 25 m Punkt aus schießen darf - trotzdem aber Mehrdistanzübungen trainieren möchte, wer oder was hindert mich, die Scheibenträger auf Bahn 1 auf 25 m, auf Bahn 2 auf 15 m und auf Bahn 3 auf 7 m Entfernung vom Schützen aufzustellen ? Somit ist meine Entfernung zum Kugelfang immer 25 m...

Okay, der Ablauf der Übungen wird dadurch etwas umständlicher, da die Schützen unterschiedliche Bahnen nutzen müssen - aber so sollten doch Mehrdistanzübungen auf 25 m Ständen möglich sein. Bei Scheibenzuganlagen ist es noch einfacher. Ich stoppe einfach an der entsprechenden Stelle.

Nur so als Idee...

jaeger7-de

Archiviert

Dieses Thema ist jetzt archiviert und für weitere Antworten gesperrt.

×
×
  • Neu erstellen...

Wichtige Information

Bitte beachten Sie folgende Informationen: Nutzungsbedingungen, Datenschutzerklärung, Community-Regeln.
Wir haben Cookies auf Deinem Gerät platziert. Das hilft uns diese Webseite zu verbessern. Du kannst die Cookie-Einstellungen anpassen, andernfalls gehen wir davon aus, dass Du damit einverstanden bist, weiterzumachen.