Jump to content
IGNORED

Repetierer auf Grün? - Waffenverkauf für Sportskollegin?


Guest kalverkamp

Recommended Posts

Guest kalverkamp

Hallo

Seit heute, und das auch noch pünktlich zu meinem Geburtstag, bin ich also nu auch WBK Inhaber.

Ich hatte ne Sportpistole und ein Ordonanzgewehr beantragt. Beides hab ich nu auch bekommen, allerdings beides auf ne grüne WBK?

Hmm, kann mir ja erst mal egal sein...aber früher oder später will ich mit dem beidhändigen Kurzwaffenschiessen anfangen. 3 Einträge in eine grüne ist doch etwas problematisch in der Praxis, oder?

Und was ist, wenn ich mir mal ein Kleinkalibergewehr zum günstigen Gewehr Training kaufen will?

Ich werd morgen zur Sachbearbeiterin fahren um die Einträge vornehmen zu lassen, da ich die Waffen jetzt auch schon zuhause habe. Da werd ich sie mal fragen warum...die Frage an euch wäre ob jemand schonmal so einen Fall gehabt hat und was bei rumgekommen ist.

Dann...kam während der Geburtstagsfeier ein Bekannter vorbei der Sohn einer Schützenkollegin aus meinem Verein ist. Er fragte ob ich seiner Mutter helfen könnte, indem ich für sie eine Waffe im Internet verkaufe. Die alte Frau hat null Peil vom Internet und will auch keine Fremden Leute in die Wohnung lassen.

Hmm...für den Bedürfniss umfassenden Zweck...ist ausschlaggebend für das vorübergehende Überlassen einer Waffe. Und spätestens für die Persönliche Übergabe an den Käufer müsste ich das Stück mal einen Tag bei mir zuhause haben.

Was sagt ihr? Darf ich das? Umfasst das Bedürfniss auch das Helfen einer Schützenschwester?

Werd ich natürlich morgen auch mal die SB fragen...aber auch hier interessiert mich mal eure Meinung.

Link to comment
Share on other sites

Hallo

Seit heute, und das auch noch pünktlich zu meinem Geburtstag, bin ich also nu auch WBK Inhaber.

Ich hatte ne Sportpistole und ein Ordonanzgewehr beantragt. Beides hab ich nu auch bekommen, allerdings beides auf ne grüne WBK?

Hmm, kann mir ja erst mal egal sein...aber früher oder später will ich mit dem beidhändigen Kurzwaffenschiessen anfangen. 3 Einträge in eine grüne ist doch etwas problematisch in der Praxis, oder?

Und was ist, wenn ich mir mal ein Kleinkalibergewehr zum günstigen Gewehr Training kaufen will?

Ich werd morgen zur Sachbearbeiterin fahren um die Einträge vornehmen zu lassen, da ich die Waffen jetzt auch schon zuhause habe. Da werd ich sie mal fragen warum...die Frage an euch wäre ob jemand schonmal so einen Fall gehabt hat und was bei rumgekommen ist.

Dann...kam während der Geburtstagsfeier ein Bekannter vorbei der Sohn einer Schützenkollegin aus meinem Verein ist. Er fragte ob ich seiner Mutter helfen könnte, indem ich für sie eine Waffe im Internet verkaufe. Die alte Frau hat null Peil vom Internet und will auch keine Fremden Leute in die Wohnung lassen.

Hmm...für den Bedürfniss umfassenden Zweck...ist ausschlaggebend für das vorübergehende Überlassen einer Waffe. Und spätestens für die Persönliche Übergabe an den Käufer müsste ich das Stück mal einen Tag bei mir zuhause haben.

Was sagt ihr? Darf ich das? Umfasst das Bedürfniss auch das Helfen einer Schützenschwester?

Werd ich natürlich morgen auch mal die SB fragen...aber auch hier interessiert mich mal eure Meinung.

Also erstmal Glückwunsch!!

Zum Thema:

Auf die Grüne kannst du dir pro WBK 8 Waffen kaufen, solange du Voreinträge hast.

Der Rep. hätte auch auf Gelb laufen können, allerdings würde ich eher auf einen Fehler bei dir ( Beantragung) als beim SB tippen.

Der beste Weg für die Frau wäre der Verkauf über nen Büma, denn spätestens beim Kaufvertrag muß sie ran. Geht aber auch wie von dir beschrieben, wird ja auch immerwieder so gemacht ! EGUN!

Aber frag deinen SB, bevor du wegen Info´s von hier Ärger bekommst!

Link to comment
Share on other sites

§ 12

§ 12

Ausnahmen von den Erlaubnispflichten

(1) Einer Erlaubnis zum Erwerb und Besitz einer Waffe bedarf nicht, wer diese

1. als Inhaber einer Waffenbesitzkarte von einem Berechtigten

...........................

b.) vorübergehend zum Zweck der sicheren Verwahrung oder der Beförderung erwirbt;

Link to comment
Share on other sites

§ 12

§ 12

Ausnahmen von den Erlaubnispflichten

(1) Einer Erlaubnis zum Erwerb und Besitz einer Waffe bedarf nicht, wer diese

1. als Inhaber einer Waffenbesitzkarte von einem Berechtigten

b.) vorübergehend zum Zweck der sicheren Verwahrung oder der Beförderung erwirbt;

Hierfür gibt es auch Vordrucke - unter anderem beim FWR, oder auf der Homepage vom BdMP Berlin-Brandenburg. Ist gesetzlich abgesegnet. Kein Problem. :gutidee:

willi

Link to comment
Share on other sites

Guest kalverkamp

Bin grad von dwer Kreispolizeibehörde zurück.

Also...

1. Ich krieg die Gelbe WBK jetzt noch nachträglich. War wohl nur ein Irrtum im Stress des Alltags.

2. Laut der SB ist die vorübergehende Lagerung zum Verkauf für jemand anders nicht Bestandteil des Bedürfniss umfassenden Zwecks. Von ihr also ein klares Nein dazu.

Wundert mich aber doch etwas. Ist wirklich eine sehr strenge Auslegung! Naja, vielleicht irrt sie ja auch. Nur jetzt trau ich mich nicht mehr es trotzdem zu machen.

Link to comment
Share on other sites

...

2. Laut der SB ist die vorübergehende Lagerung zum Verkauf für jemand anders nicht Bestandteil des Bedürfniss umfassenden Zwecks. Von ihr also ein klares Nein dazu.

Wundert mich aber doch etwas. Ist wirklich eine sehr strenge Auslegung! Naja, vielleicht irrt sie ja auch. Nur jetzt trau ich mich nicht mehr es trotzdem zu machen.

Wer viel fragt...

Du könntest Dir die Waffe aber einfach so ausleihen :gutidee:

DAS ist vom Gesetz zu 100%abgedeckt (s.o.).

IMI

Link to comment
Share on other sites

Bedurfte man nicht für die Vermittlung einer Waffe eine Handelserlaubnis?

Ja!!

Bei uns läuft grad ein Verfahren dazu. Ein Jäger hat im " großem Umfang" Jagdwaffen anfderer Jäger über Egun "vermittelt"!

Vorwurf lautet auf unerlaubten Waffenhandel!

Link to comment
Share on other sites

Wer viel fragt...

Du könntest Dir die Waffe aber einfach so ausleihen :gutidee:

DAS ist vom Gesetz zu 100%abgedeckt (s.o.).

IMI

:appl:

Ja!!

Bei uns läuft grad ein Verfahren dazu. Ein Jäger hat im " großem Umfang" Jagdwaffen anfderer Jäger über Egun "vermittelt"!

Vorwurf lautet auf unerlaubten Waffenhandel!

halte uns/mich bitte auf dem Laufenden wie das ausgeht.
Link to comment
Share on other sites

:appl:

halte uns/mich bitte auf dem Laufenden wie das ausgeht.

Hoffentlich wird er " verknackt"!!!

Ganz im Ernst!!

Warum tue ich mir den IHK-Scheiss, die Prüfung der Aufbewahrung durchs LKA, Die EMA mit Aufschaltung und die Gebühr für die Handelserlaubnis an??????

Link to comment
Share on other sites

Hoffentlich wird er " verknackt"!!!

Ganz im Ernst!!

Warum tue ich mir den IHK-Scheiss, die Prüfung der Aufbewahrung durchs LKA, Die EMA mit Aufschaltung und die Gebühr für die Handelserlaubnis an??????

Findest Du nicht, dass Du etwas überreagierst?`

Darf man Deiner Ansicht nach auch keinem Bekannten beim Autoverkauf helfen? Sollten das am besten auch nur noch Autohändler dürfen :confused:

IMI

Link to comment
Share on other sites

Hoffentlich wird er " verknackt"!!!

Ganz im Ernst!!

Warum tue ich mir den IHK-Scheiss, die Prüfung der Aufbewahrung durchs LKA, Die EMA mit Aufschaltung und die Gebühr für die Handelserlaubnis an??????

Dito, bin auch Inhaber einer §21.1 und könnte bei solchen Personen durchdrehen, unsereins bekommt Auflagen noch und nöcher, ich muss mich gerade mit dem Bauamt rumschlagen, die wollen auch noch was, und andere betreibens auf rot oder in diesem Fall über Jagdschein ohne irgendwelchen Papierkram *kotz*

Link to comment
Share on other sites

Findest Du nicht, dass Du etwas überreagierst?`

Darf man Deiner Ansicht nach auch keinem Bekannten beim Autoverkauf helfen? Sollten das am besten auch nur noch Autohändler dürfen :confused:

IMI

Klar, ab und zu!!

Der " kollege" hat es innerhalb von 3 Monaten auf über 60 verkäufe von EWB-Plichtigen Waffen gebracht......das ist etwas "viel", oder??

Dito, bin auch Inhaber einer §21.1 und könnte bei solchen Personen durchdrehen, unsereins bekommt Auflagen noch und nöcher, ich muss mich gerade mit dem Bauamt rumschlagen, die wollen auch noch was, und andere betreibens auf rot oder in diesem Fall über Jagdschein ohne irgendwelchen Papierkram *kotz*

Und Steuerfrei......... :contra:

Link to comment
Share on other sites

Klar, ab und zu!!

Der " kollege" hat es innerhalb von 3 Monaten auf über 60 verkäufe von EWB-Plichtigen Waffen gebracht......das ist etwas "viel", oder??

Und Steuerfrei......... :contra:

Da gebe ich Dir Recht. Das ist zuviel!

Da hätte sicherlich auch das Finanzamt Interesse daran.

IMI

Link to comment
Share on other sites

Guest kalverkamp

Mal was ganz anderes...jetzt hat die Sachbearbeiterin ja meine WBK dabehalten um heute im Laufe des Tages alle nötigen Um- und Eintragungen vorzunehmen. Darf ich jetzt morgen Trainieren fahren?

Jetzt kommts nämlich wieder mit dem deuten des Waffengesetzes:

§38

Wer eine Waffe führt, muss

1.seinen Personalausweis oder Pass und

a) wenn es einer Erlaubnis zum Erwerb bedarf, die Waffenbesitzkarte oder, .....

...

2. ...In den Fällen des §13 Abs. 3 und §14 Abs.3 Satz 2 genügt an Stelle der Waffenbesitzkarte ein schriftlicher Nachweiss darüber, dass die Antragsfrist noch nicht verstrichen oder ein Antrag gestellt worden ist. ...

Alle Klarheiten beseitigt?

Mit dem Verkauf für die Vereinskollegin dasselbe...mir will nicht in den Schädel wie mann in diesen Gesetzestext hineindeuten kann (§12) das ich eine solche Waffe für den Zweck des privaten Weiterverkaufs nicht kurzfristig lagern dürfte. Es ist doch eindeutig im Zusammenhang des Bedürfnisses, nämlich dem Schiesssport. Aber es ist wohl sinnlos das weiterzudiskutieren. Ich hab einfach den Eindruck das die, nebenbei gesagt wirklich nette Sachbearbeiterin es einfach selbst so versteht, es aber nicht wirklich rechtens ist.

Aber Interessant...bin grad den 2ten Tag WBK Besitzer und es kommen schon haufenweise Fragen auf!

Aber solang ich mich nicht wirklich deutlich im Unrecht fühle werd ich mich an das halten was die Kreispolizeibehörde sagt. Mein Eindruck von heut morgen war das wenn mann freundlich mit denen redet mann auch genau so freundlich Auskunft bekommt. Ob mann nu die selbe Meinung hat oder nicht.

Link to comment
Share on other sites

Mal was ganz anderes...jetzt hat die Sachbearbeiterin ja meine WBK dabehalten um heute im Laufe des Tages alle nötigen Um- und Eintragungen vorzunehmen. Darf ich jetzt morgen Trainieren fahren?

...

Trainieren darfst Du fahren.

Aber ohne WBK darfst Du auch keine Waffen transportieren...

IMI

Link to comment
Share on other sites

Trainieren darfst Du fahren.

Aber ohne WBK darfst Du auch keine Waffen transportieren...

IMI

???

Als meine WBK zur SB musste, hat die freundliche Dame mir ne Kopie gemacht mit dem handschriftlichen Vermerk:

WBK beim SB wg. Eintragungen. zwei stempel drauf und fettisch....

damit bin ich dann unterwegs gewesen...

Wenn ich jetzt mit dem Wisch meine Waffe transportiert hätte, wäre das illegal gewesen???

Gott lass hirn vom Himmel fallen... (bevor sich jemand angesprochen fühlt: für die Gesetzgeber...)

Gruss

B

Link to comment
Share on other sites

???

Als meine WBK zur SB musste, hat die freundliche Dame mir ne Kopie gemacht mit dem handschriftlichen Vermerk:

WBK beim SB wg. Eintragungen. zwei stempel drauf und fettisch....

damit bin ich dann unterwegs gewesen...

Wenn ich jetzt mit dem Wisch meine Waffe transportiert hätte, wäre das illegal gewesen???

...

Nun, somit hattest Du wenigstens irgendetwas in der Hand...

Ob der Wisch allerdings gereicht hätte... :confused:

Unser Freund schrieb aber nun folgendes:

Mal was ganz anderes...jetzt hat die Sachbearbeiterin ja meine WBK dabehalten um heute im Laufe des Tages alle nötigen Um- und Eintragungen vorzunehmen. Darf ich jetzt morgen Trainieren fahren?

...

Er hatte also NICHTS in der Hand - und mit keiner WBK möcht ich nicht in eine Polizeikontrolle kommen, wenn sich im Kofferraum Waffen befinden.

IMI

Link to comment
Share on other sites

Nun, somit hattest Du wenigstens irgendetwas in der Hand...

Ob der Wisch allerdings gereicht hätte... :confused:

Unser Freund schrieb aber nun folgendes:

Er hatte also NICHTS in der Hand - und mit keiner WBK möcht ich nicht in eine Polizeikontrolle kommen, wenn sich im Kofferraum Waffen befinden.

IMI

Gott o Gott ,darf ich jetzt zum Training fahren ?

Es gibt doch immer wieder Zeitgenossen, die würden in der Wüste vorm Cola Automat verdursten nur weil sie keinen Euro für da rein haben.

Zum ersten gehste aufs amt, dann mach Dir bevor der SB ggf. deine Karte vermasselt ne Kopie.

WBK´s im Orginal versendet man nicht mit der Post und läßt sie auch nicht da, da man die ja immer braucht.

Mal grade eintragen oder ein stempelchen und Erwerbs oder Austrageanzeige muß man drauf warten können. Voreintrag nach erneuter großer Unbeschränkter Auskunft kann man machen, dann aber nur mit begl. Kopie. Hab das schon gemacht, das ich die WBK wieder mitgenommen habe, dort nach drei Wochen angerufen habe ob sie soweit klar sind, das ich mit der WBK zum Voreintrag kommen kann und klar wars.

Für Meine WBK mußte ich bezahlen und für die bin ich verantwortlich, die laß ich nicht so einfach da.

Waffentransport inlands wohnortnah ohne WBK dabei zu haben ist maximal ein owi, zu vergleichen mit

dem zu Hause gelassenen Führerschein und KFZ Papiere. Auto, Pappe und Waffen sind registriert WBK wird eh nur interessant mit Perso. Notfalls nimmt der Wachmeister sie in Verwahrung und muß sie rausrücken, nachdem ihm die Rechtmäßigkeit des Besitzes nachgewiesen ist. Schwieriger wirds bei fremden Waffen, die ohne zugehörige WBK/Kopien und Ausleiherklärung von Berechtigten im Sinne des WG.mitgeführt werden .

Und Kriminell würde es natürlich mit Waffen auf der schwarzen WBK das gibt höchstwahrscheinlich in each case gesiebte Luft zum atmen. Macht Mann/Frau ja auch nicht.

Aber bei dem eigenen Sportgerät mal die falsche Jacke erwischt und die Richtige mit der WBK hängt zu hause an der Garderobe , kein Problem, Jungs und Mädels, kein Grund zum Einnässen, max 20 Euro. Das ist Billiger als bei Verlust Ersatzbeschaffung.

Viele Führen aus diesem Grund grundsätzlich Kopien, sowohl von der WBK als auch vom Führerschein und KFZ Schein mit. Mach ich beim Auto nur so, schon oft kontrolliert und noch nie dafür bezahlt.

Statistisch dürfte ein verlieren viel häufiger sein als eine Kontrolle der Papiere zur Waffe auf dem Weg zum Stand, oder auf dem Stand selbst .

Major Tom

Link to comment
Share on other sites

mach, was du für richtig hältst, tom!

ICH möchte meine KORTH-Waffen nicht in irgendeiner aservatenkammer der polizei wissen.

also habe ich schön brav meine papiere dabei. dies verlangt übrigens auch das gesetz ;)

v.a. als ich jetzt zigfach mit einigen waffen im kofferraum durch eine der WM-städte gefahren bin, war mir, in anbetracht der vielen polizei, wohler mit papieren.

klar, wir sind auf dem weg zur jagd auch schon geblitzt worden; jeder mit geladenem s&w revolver/desert eagle am hosenbund. der beifahrer hielt zwei unterladene repetierer.

dabei hatten wir keinerlei dokumente; kein perso, kein fahrzeugschein, kein jagdschein, keine wbk.

der poliziest fragte nur, ob wir mit 20 dm wegen zu schnellen fahrens einverstanden sind - geld hatten wir übrigens auch nicht dabei. und es gab keine probleme.

wenn ich nun aber mit im kofferraum versteckten waffen durch eine (gross-)stadt fahre, sind papiere zumeist sehr hilfreich, gegenüber der polizei :gutidee:

IMI

Link to comment
Share on other sites

Archived

This topic is now archived and is closed to further replies.

×
×
  • Create New...

Important Information

Terms of Use
Privacy Policy
Guidelines
We have placed cookies on your device to help make this website better. You can adjust your cookie settings, otherwise we'll assume you're okay to continue.