Zum Inhalt springen
IGNORED

mindestanforderung


mali

Empfohlene Beiträge

Geschrieben

Hallo Forumskolegen,

ich habe hier schon einiges zur Unterbringung von Waffen gelesen. Von A-Schrank und B-Schrank, Banktresore und einiges mehr.

Aber wie sieht es in einem konkreten fall aus.

Z.B. Luftgewehr in F ausführung

Perkusion Vorderladergewehr

Kleinkaliber Gewehr

Perkusionsrevolver

Wie müste ich diese vier Waffen unterverschluss bringen? Reicht eine abschliesbare Kammer unter der Treppe?

Beim Kleinkaliber würde ich den Verschluß entnehmen und in einen Wandtresor legen.

Was wäre die Mindestanforderung? Muss es immer ein Waffenschrank oder Tresor sein?

mfg

mali

Geschrieben

Hallo Forumskolegen,

ich habe hier schon einiges zur Unterbringung von Waffen gelesen. Von A-Schrank und B-Schrank, Banktresore und einiges mehr.

Aber wie sieht es in einem konkreten fall aus.

Z.B. Luftgewehr in F ausführung

Perkusion Vorderladergewehr

Kleinkaliber Gewehr

Perkusionsrevolver

Wie müste ich diese vier Waffen unterverschluss bringen? Reicht eine abschliesbare Kammer unter der Treppe?

Beim Kleinkaliber würde ich den Verschluß entnehmen und in einen Wandtresor legen.

Was wäre die Mindestanforderung? Muss es immer ein Waffenschrank oder Tresor sein?

mfg

mali

Der Perkussionsrevolver benötigt einen B-Schrank (bzw. B-Fach in einem A Schrank), alles andere wohnt gut in einem A-Schrank. Deine vorgeschlagene Verfahrensweise (Verschluß entfernen) wird vom derzeit gültigen WaffgG nicht unterstützt :)

Geschrieben

Hallo Forumskolegen,

ich habe hier schon einiges zur Unterbringung von Waffen gelesen. Von A-Schrank und B-Schrank, Banktresore und einiges mehr.

Aber wie sieht es in einem konkreten fall aus.

Z.B. Luftgewehr in F ausführung

Muss so unter Verschluss sein, dass niemand unter 18 dran kommt. In kinderlosen Haushalten also ziemlich einfach, dort wo Kinder sind, entsprechend besser gesichert.

Perkusion Vorderladergewehr

Wie LG

Kleinkaliber Gewehr

A-Schrank

Perkusionsrevolver

B-Schrank

Wie müste ich diese vier Waffen unterverschluss bringen? Reicht eine abschliesbare Kammer unter der Treppe?

Beim Kleinkaliber würde ich den Verschluß entnehmen und in einen Wandtresor legen.

Was wäre die Mindestanforderung? Muss es immer ein Waffenschrank oder Tresor sein?

mfg

mali

Siehe oben, bei den freien Waffen ists einfach, die muessen so verwahrt werden, ass keine Kinder dran kommen. Der Rest, siehe oben.

Geschrieben

Muss so unter Verschluss sein, dass niemand unter 18 dran kommt. In kinderlosen Haushalten also ziemlich einfach, dort wo Kinder sind, entsprechend besser gesichert.

Dass ist offensichtlich ein weitverbreiteter Irrglaube, dass WaffG wünscht sich da was anderes :) .

Geschrieben

Dass ist offensichtlich ein weitverbreiteter Irrglaube, dass WaffG wünscht sich da was anderes :) .

§36 WaffG sagt genau das.

Nur bei EWB-Waffen gibts eine explizierte Vorschrift in Bezug auf Tresore und Schutzklassen. Beim Rest reicht der abgeschlossene Schrank oder bei entsprechender Wohnsituation gar die abgeschlossene Wohnungstuer.

Mehr gibt das Gesetz da zum Glueck nicht her.

Geschrieben

Jenau wie Schaffer sacht...

Wenn die Suchfunktion funktionieren würde, würdest Du hier einen Thread finden der genau das durchgekaut hat.

Falls Du suchst und findest - poste einfach die Referenz. Macht es für Andere leichter.

Geschrieben

Dass ist offensichtlich ein weitverbreiteter Irrglaube, dass WaffG wünscht sich da was anderes :) .

Das Waffengesetz wünscht sich das man die erforderlichen Vorkehrungen trifft, um zu verhindern, dass diese Gegenstände abhanden kommen oder Dritte sie unbefugt an sich nehmen. (Ziemlich Wort-Wörtlich)

Erst wenn die Munition nicht von der Waffe getrennt ist wird es auch bei Freien Waffen schwierig. Da aber der Munitionsbegriff im WaffG auch genau definiert ist, spielt es für die Angefragten Waffen keine Rolle da weder Vorderladergeschosse noch Diabolos Munition im Sinne des Waffengesetzes sind.

Gut, bei den Vorderladern ist dann natürlich noch die Verwahrung des Pulvers so eine Sache... Regelt meines Wissens das Sprengstoffgesetz. Da sollte man als Inhaber einer entsprechenden Erlaubnis eh näheres wissen.

Bei der Zusammenstellung sollte man mal die Zahlen betrachten... wenn es jeweils eine Waffe ist sollte wohl am ehesten ein A-Schrank fürs KK-Gewehr mit B-Innenfach für den Perkusionsrevolver und die KK-Munition in frage kommen... da sollte dann eh noch genug Platz fürs Vorderlader- und Luftgewehr drin sein, man ist auf der sicheren Seite selbst wenn mal Kinder zu Besuch kommen, und man nutzt eh vorhandenen Platz.

Geschrieben

das mit dem verschluss rausnehmen hab ich am anfang auch gedacht. wie ihr sicher wisst haben wir in A nicht sooo strenge vorschriften. nachdem ich mich aber im verein mal umgehört hatte, wusste ich, dass man das zeugs besser als ganzes wegsperrt. und die herren die zum überprüfen kommen sind da auch recht pingelig. die haben ANGEBLICH (kann / wird wohl dummes geschwätz sein) einen kollegen, der es vor jahren genauso gehalten hat mit verschluss wegsperren und gewehr in einen alten kleiderschrank stellen, gemeint, dass ein einbrecher ja 'zufällig' einen passenden verschluss mitführen könnte und dann eine koplette waffe hat. weil so ein 98er verschluss bei allen 98ern passt.sein glück war, dass der alte schrank absperrbar war, aber er hat ihn eben nicht abgesperrt. er hat dann die waffe zusammengebaut und den schrank versperrt. sonst hätts wohl folgen gehabt. obwohl er es gut gemeint hat von wegem verschluss in einen tresor. so ein kleiner für sparbücher und so. ich hab mir das ganze nur gemerkt wegen der aussage, "was ist wenn der einbrecher einen passenden verschluss dabei hat?" wieviel phantasie muss man da haben? :rolleyes:

Archiviert

Dieses Thema ist jetzt archiviert und für weitere Antworten gesperrt.

×
×
  • Neu erstellen...

Wichtige Information

Bitte beachten Sie folgende Informationen: Nutzungsbedingungen, Datenschutzerklärung, Community-Regeln.
Wir haben Cookies auf Deinem Gerät platziert. Das hilft uns diese Webseite zu verbessern. Du kannst die Cookie-Einstellungen anpassen, andernfalls gehen wir davon aus, dass Du damit einverstanden bist, weiterzumachen.