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IGNORED

Das Grundgesetz


root

Empfohlene Beiträge

Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland

Artikel 5

Meinungs-, Informations-, Pressefreiheit; Kunst und Wissenschaft

(1) Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten. Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet. Eine Z....r findet nicht statt.

(2) Diese Rechte finden ihre Schranken in den Vorschriften der allgemeinen Gesetze, den gesetzlichen Bestimmungen zum Schutze der Jugend und in dem Recht der persönlichen Ehre.

(3) Kunst und Wissenschaft, Forschung und Lehre sind frei. Die Freiheit der Lehre entbindet nicht von der Treue zur Verfassung.

Diese Rechte finden keinesfalls ihre Schranken in den persönlichen kleinkarierten Ansichten oder Animositäten selbstherrlicher Moderatoren.

CM

Doch! Genau da finden die zitierten Rechte -vorbehaltlich einer Einzelfallprüfung- ihre Grenze.

Es reicht nicht, immer wieder die Stellen aus dem GG zu zitieren, die nun wirklich JEDES KIND kennt.

Das Grundgesetz sollte man gerade dann auch tatsächlich verstehen... :peinlich:

Grundsätzlich regelt das Grundgesetz das Verhältnis zwischen Bürger und Staat und nicht zwischen Moderatoren und Usern in WO!

Selbstverständlich gibt es eine sog. Drittwirkung.

Dieses Wissen um die "mittelbare Drittwirkung" und deren Auswirkungen kann sich der geneigte Grundrechtsträger aber gerne selbst aneignen. Empfehlenswert: Lüth-Urteil und dann Anwendung auf das Löschen eines Links durch den Betreiber (ausgeführt d. einen Moderator) in WO.

Jedenfalls besteht hier nicht das [einklagbare] Recht einen Beiträg zu schreiben oder an WO teilzunehmen.

Der richtige Weg wäre hier das BGB anzuführen und die Drittwirkung des Art. 5 anzuwenden und nicht umgekehrt.

Da der Betreiber aber -man lese und staune- tätsächlich auch Grundrechte hat, dürfte das ein unmögliches Unterfangen sein.

Im schlimmsten Fall würde es ein Urteil geben müssen, in dem der Betreiber verpflichtet wird, einen Server mit Forum zu betreiben, damit der grundrechtsgeschützte User auch ja seine Meinungsfreiheit ausleben kann...

Gruß

ROOT

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...

Es reicht nicht, immer wieder die Stellen aus dem GG zu zitieren, die nun wirklich JEDES KIND kennt. Das Grundgesetz sollte man gerade dann auch tatsächlich verstehen... :peinlich:

...

oh, ein zensurthread, ein zensurthread...

interessant, wir hatten lange keinen zensurthread...

@ROOT:

:appl:

aber gelesen hat´s cm es doch schon.

bis zum ansatzweisen verstehen sind´s dann doch nur noch ein paar semester verfassungsrecht.

das schafft er noch, ganz sicher.

wie sagte schon carcano an anderer stelle:

Der Idiotenanteil hier ist schon *erschreckend* hoch.

früher hat man zu den leuten, die dauernd mit dem gg unter dem arm rumgelaufen sind, immer gesagt:

wenn´s euch hier nicht passt, dann geht doch nach drüben :ninja:

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Ich dachte, Politik darf in diesem Forum nicht mehr diskutiert werden?

Was könnte da schon diskutiert werden?

Es geht um das rudimentäre Verstehen des Grundgesetzes, auf das so gerne hingewiesen wird, wenn jemand SEINE Rechte verletzt sieht...

Das Grundgesetz ist meiner Meinung nach ziemlich politisch.

Ich denke, diese Meinung ist durch das GG geschützt... :boredom:

Gruß

ROOT

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Gast God of Hellfire

...mir wird zwar mit Sicherheit übel, wenn ich jetzt schon Nachos mit Käsedipp mampfe, aber das ist es mir wert.

:rotfl2:

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Ich finde es einfach einfach nur peinlich, dass man sich auf das Grundgesetz beruft, weil man es einfach nicht schafft ein paar Hausregeln einzuhalten.

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Gibt's einen aktuellen Anlass? Wer hat den schon wieder mit dem GG gewedelt? Kann mal einer nen Link auf den Beitrag reinsetzen?

Ich habe heute morgen Bier in den Kühlschrank gestellt. Das müsste inzwischen schön kühl sein. Und Chips sind auch noch im Haus.

:s75:

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...Wer hat den schon wieder mit dem GG gewedelt? Kann mal einer nen Link auf den Beitrag reinsetzen?

Ich habe heute morgen Bier in den Kühlschrank gestellt. Das müsste inzwischen schön kühl sein. ...

:s75:

ein wohl langjähriges mitglied des bundesverfassungsgerichts :lol:

h i e r ...

also, mein perfectdraft zeigt ideale 4° :s75:

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Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland

Artikel 5

Meinungs-, Informations-, Pressefreiheit; Kunst und Wissenschaft

(1) Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten. Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet. Eine Z....r findet nicht statt.

(2) Diese Rechte finden ihre Schranken in den Vorschriften der allgemeinen Gesetze, den gesetzlichen Bestimmungen zum Schutze der Jugend und in dem Recht der persönlichen Ehre.

(3) Kunst und Wissenschaft, Forschung und Lehre sind frei. Die Freiheit der Lehre entbindet nicht von der Treue zur Verfassung.

Diese Rechte finden keinesfalls ihre Schranken in den persönlichen kleinkarierten Ansichten oder Animositäten selbstherrlicher Moderatoren.

CM

Also mir hat man einmal beigebracht, das meine Rechte da Enden wo die Rechte anderer anfangen.

mfg Weini

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Also mir hat man einmal beigebracht, das meine Rechte da Enden wo die Rechte anderer anfangen.

mfg Weini

hmm.... und warum muss ich mir dann ausgerechnet von dir ständig Selbstherrlichkeit und Arroganz vorwerfen lassen, wobei ich nichts anderes tat, als die Forenregeln durchzusetzen? :rolleyes:

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Diese Rechte finden keinesfalls ihre Schranken in den persönlichen kleinkarierten Ansichten oder Animositäten selbstherrlicher Moderatoren.

Von einem User, der so austeilt, hätte ich zumindest eine Antwort -und wenn es eine Entschuldigung gewesen wäre- erwartet...

Ich kann dann davon ausgehen, dass die Vorwürfe hinsichtlich Mißachtung des deutschen Grundgesetzes durch WO vom Tisch sind, ja?

Gruß

ROOT

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